Lassen Sie sich auch eines gesagt sein, liebe Frau Falken: Tarifverhandlungen und entsprechende Vereinbarungen sind und bleiben zuvörderst Angelegenheit der Tarifparteien und nicht dieses Hauses.
Es ist ein Unterschied, ob wir diese Verhandlungen unterstützen oder ob wir den Inhalt dieser Verhandlungen vorzugeben versuchen. Das passt meines Erachtens so nicht zusammen.
In diesem Fall sind die Verhandlungspartner die Staatsregierung und die Gewerkschaft bzw. die Verbände.
Ich werde keine Zwischenfragen zulassen; die Zeit ist viel zu weit fortgeschritten und wir haben keinen Grund, darüber vertiefter zu diskutieren.
Meine Damen und Herren! Wenn man in diesem Zusammenhang anerkennt, dass sich der Kultusminister klar und deutlich öffentlich zur Beendigung der geltenden Teilzeitvereinbarung und zur Aufnahme von Verhandlungen positioniert hat, dann ist dieser nachträgliche Vorstoß, den Sie heute mit ihrem Antrag unternehmen wollen, auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar.
Bei genauerem Hinsehen – hören Sie mir doch einfach einmal zu! – wird der Zweck der Übung natürlich ganz offenkundig: Sie wollen offensichtlich die politische Initiative zurückerlangen, die Sie verloren haben
(Beifall der Abg. Rita Henke, Dr. Fritz Hähle und Heinz Lehmann, CDU – Widerspruch bei der Linksfraktion)
Um dies wirksam zu erreichen, Herr Kollege Hahn, muss man natürlich den vorhandenen Konsens aufweichen und das, was schon vereinbart ist, populistisch infrage stellen, indem man einige Forderungen höher ansetzt, als es mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen Sinn macht. Dann muss eben auf die Neuregelung des Beschäftigungsumfanges gleich noch die Absenkung des Pflichtstundenmaßes aufgesetzt werden. Das ist Populismus in Reinkultur, und ich sage an dieser Stelle ganz deutlich und ehrlich: Forderungen, die über die Ermöglichung der Vollzeitbeschäftigung von Grundschullehrern hinausgehen, tragen wir nicht mit.
Auch deshalb, meine Damen und Herren, werden wir Ihrem Antrag nicht folgen. Gleichwohl ist uns der akute Handlungsbedarf – ebenso wie die Grundlage, auf der die Verhandlungen stattfinden – natürlich bewusst. Fakt ist, dass die geltende Teilzeitregelung endgültig an die Grenzen des tatsächlich vorhandenen Bedarfes stößt. Die mittlerweile eingetretene tatsächliche Unterrichtsverpflichtung übersteigt die vereinbarte Teilzeitregelung. Auch das wird problemlos anerkannt.
Differenziert stellt sich diese Tatsache jedoch bezogen auf die Regionalschulamtsbezirke sowie im Zusammenhang mit der Lehrerbefragung dar. Ich denke aber, diese Lehrerbefragung war sehr wichtig, und sie war auch eine wichtige Grundlage für die anstehenden Verhandlungen. So ist die Situation im Regionalschulamtsbezirk Zwickau eine ganz andere als in Bautzen. Bezogen auf das ganze Land – meine Damen und Herren, das verschweigen Sie aber ganz gern – streben nur 58 % der Betroffenen tatsächlich eine Vollbeschäftigung an, während rund 42 % eine modifizierte Teilzeitbeschäftigung für möglich
halten. Dem Aspekt des regional unterschiedlichen Bedarfes und der individuellen Vorstellung von Beschäftigten muss also im Rahmen der Tarifverhandlungen auch differenziert entsprochen werden.
Nein, ich hatte schon gesagt, ich beantworte heute Abend keine Zwischenfragen mehr. Nach dem, was wir schon alles gemeinsam erörtert haben, ergibt es keinen Sinn, noch einmal Fragen zu beantworten.
Konkret und zielführend kann dies aber nicht durch parlamentarisch-pauschale Forderungen realisiert werden.
Meine Damen und Herren! Was die Zeitschiene anbelangt, so sehe ich im Zusammenhang mit der bereits ins Land gegangenen Zeit, dass diese begrenzt ist. Ich gehe davon aus, dass zu Beginn des neuen Schuljahres grundsätzliche Weichenstellungen erfolgt sein müssen. Die bereits stattgefundenen Sondierungsgespräche – ein letztes hat meines Wissens am Mittwoch dieser Woche stattgefunden – geben mir Hoffnung, dass diese eben genannte Zeitschiene durchaus realisiert werden kann.
Wenn seitens des Finanzministeriums möglicherweise in den zurückliegenden Wochen eine gewisse Stagnation in den doch wünschenswerten Verständigungsgesprächen eingetreten ist, so hatte dies nachvollziehbare Ursachen im Hinblick auf die zu treffenden Entscheidungen zur Landesbank. Es bleibt dennoch noch genügend Zeit, um den eingeleiteten Prozess der Verständigung voranzubringen. Wir werden die Staatsregierung in diesem Zusammenhang weiter unterstützen. Weiterer Initiativen der Opposition bedarf es demnach nicht.
Das Heft des Handelns, meine Damen und Herren, bleibt bei der Staatsregierung und ihren Tarifpartnern. Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen, und wir haben mittlerweile einen eigenen Antrag an den Geschäftsgang eingebracht, auf dessen Grundlage wir viel solider und ehrlicher mit diesem Problem umgehen werden.
(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ein bisschen Opposition macht ihr euch selbst, oder? – Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das wollte ich nur wissen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundschullehrerinnen und -lehrer waren die ersten, die mit voller Wucht vom Schülerrückgang erreicht wurden und bis heute – das muss man ganz klar sagen – die Hauptlast dieses Rückganges getragen haben.
Man kann sicher viel über die Teilzeitvereinbarung lamentieren und viel an ihr kritisieren; aber wir dürfen auch nicht aus den Augen verlieren, dass mit der Vereinbarung Kündigungen in größerem Umfang vermieden wurden. Natürlich denkt immer jeder, dass er selbst nicht betroffen wäre; aber das geht am Ende nicht auf, und wir hätten wohl ohne die Teilzeitvereinbarung fast die Hälfte der damals beschäftigten Lehrer(innen) im Grundschulbereich verloren.
Dabei sollte man auch bedenken, dass es sich hier nicht um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers handelt, sondern um eine Vereinbarung – zwar nicht mit den Tarifpartnern, wohl aber mit den maßgeblichen Vertretern dieser Lehrergruppe. Das haben wir immer geachtet, auch als Opposition, und wir haben nie von einer Zwangsteilzeit gesprochen, wie dies manche noch heute tun.
Natürlich brachte und bringt die Teilzeit Schwierigkeiten an der Schule mit sich. So besteht wohl das Hauptproblem darin, dass für jede Klasse zwei oder drei Teilzeitbeschäftigte statt einer Lehrerin als Bezugsperson tätig sind. Das ist vor allem in den ersten Jahren nicht gut, das weiß jeder, der sich mit der Materie auskennt. Auch bringt eine Teilzeit immer das Problem der im Lehrerberuf enthaltenen unteilbaren Aufgaben, wie zum Beispiel die Elternarbeit, mit sich. Schließlich ist das Kollegium mit Teilzeitbeschäftigten einerseits größer und es besteht mehr Abstimmungsbedarf. Andererseits sind die Zeitfenster, in denen alle da sind und nicht in einer Klasse zu tun haben, sehr viel kleiner. Deshalb haben wir damals sehr stark für Arbeitszeitkonten plädiert, die den pädagogisch sinnvolleren Einsatz der Lehrer(innen) an der Schule ermöglicht und die Mehrbelastung durch die unteilbaren Aufgaben vermieden hätten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nunmehr haben wir eine Situation, in der durch Altersabgang einerseits und die mit der Koalitionsvereinbarung angeschobene bessere Ausstattung der Grundschulen andererseits die ursprüngliche Vereinbarung korrigiert werden könnte. Dies umso mehr, als sich auch die Schülerzahlen positiver entwickeln, als selbst die letzte Prognose von 2006 geschätzt hatte, die deutlich schlechter war als die von 2003. Im Bereich des öffentlichen Schulwesens haben wir im laufenden Schuljahr circa 1 000 Schülerinnen und Schüler mehr als prognostiziert. Wir haben also die reale Möglichkeit, vorzeitig aus der Vereinbarung auszusteigen. Dieses Anliegen werden wir unterstützen, den Antrag in der vorliegenden Form allerdings nicht.
Zunächst einmal steht es dem Landtag wohl nicht an, sich besonders für die Belange einer Berufsgruppe einzuset
zen, ohne dass ersichtlich wäre, dass der Freistaat als Arbeitgeber seine Pflichten verletzt. Das ist hier sicher nicht der Fall. Zum anderen wollen wir nicht vergessen, dass wir Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen nicht deshalb beschäftigen, um ihnen Arbeit zu geben, sondern um unseren Kindern eine gute Bildung zukommen zu lassen.
Alle Forderungen nach mehr Stellen im Schulbereich müssen sich für uns aus der Erfüllung dieser Aufgabe begründen. So wollen auch wir eine Aufstockung der Stunden, aber wir wollen sie zur Verbesserung der Qualität der individuellen Förderung jedes einzelnen jungen Menschen und begründen sie auch so. Wenn damit die Option verbunden werden kann, die Situation der Beschäftigten zu verbessern, dann unterstützen wir dies natürlich. Außerdem tragen wir den im Punkt I des Antrages indirekt enthaltenen Vorwurf an die Grundschullehrerinnen, sie seien nicht so motiviert, weil sie in Teilzeit sind, nicht mit. Wir haben im Gegenteil beobachtet, dass die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in aller Regel auch während der Phase ihrer Teilzeit sehr motiviert arbeiten.
Der neuralgische Punkt des Antrages ist aber die Frage der Unterrichtsverpflichtung, und dies in mehrfacher Hinsicht. Zunächst muss man sich vor Augen halten, dass eine Reduzierung der Pflichtstunden um zwei Stunden einen Stellenzuwachs um bis zu 7 % bedeutet. Das sind 485 Stellen, gut 26 Millionen Euro, ohne Verbesserung der Situation an den Grundschulen.
Zum anderen aber bleibt diese Forderung bei der heutigen Praxis, die Lehrerarbeitszeit und den Lehrer auf Unterricht eng zu führen. Gerade im Grundschulbereich kommt es aber darauf an, individuell zu fördern und zugleich Selbstständigkeit zu entwickeln.
Herr Dulig, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es nicht als Vorteil erkennen, wenn eine Grundschullehrerin eine Schule hat, an der sie ihr gesamtes Stundendeputat ableistet, im Vergleich zu einer Lehrerin, die an zwei Schulen als Wanderlehrerin, quasi auf Besuch, eingesetzt wird?
Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Aus unserer Sicht müssen sowohl die Phasen selbstständiger und selbstbestimmter Schülertätigkeit als auch der Bereich der individuellen Unterstützung des Lernprozesses einen breiteren Raum einnehmen.