Protocol of the Session on December 7, 2022

Außerdem werden durch Stellenhebungen Beförderungsperspektiven geschaffen. Mein Kollege David Maaß wird später hierzu noch weitere Ausführungen machen. Eine personell gut aufgestellte Justiz ist aber nur eine Seite der Medaille, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einer sich immer weiter digitalisierenden Welt wollen wir nicht nur als moderner Arbeitgeber, sondern auch als moderner Dienstleister auftreten. Es geht um eine Justiz als juristische Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen auseinandersetzt. Das bedeutet, dass wir die Digitalisierung der Justiz vorantreiben werden. Hierbei ist es mir wichtig, zu betonen, dass es um weit mehr als nur um Technik geht, denn die Digitalisierung soll zuvörderst unseren Bür

gerinnen und Bürgern dienen, nicht umgekehrt. Der Eindruck einer Justiz, die nicht auf der Höhe der Zeit arbeitet, ist im Übrigen nicht mehr vermittelbar.

(Beifall von der SPD.)

Deshalb finde ich es richtig, dass wir zielstrebig daran arbeiten, dass unsere Justiz digital wird. Ich begrüße ausdrücklich den weiteren Fortschritt bei der Einführung der elektronischen Akte. Die sogenannte E-Akte ermöglicht einerseits ein zeitgemäßes, effizientes Arbeiten der Justizbeschäftigten und andererseits eine unkomplizierte Kommunikation mit der Justiz. Daher hält der Haushalt zusätzliche Stellen vor, um die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bis zum 01. Januar 2026 und die damit verbundenen Herausforderungen anzugehen. Derzeit werden im Saarland unterschiedliche Gerichtsbarkeiten mit der elektronischen Akte pilotiert. Gleichzeitig wird der Rollout auf weitere Gerichtsbarkeiten vorbereitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Digitalisierung der Justiz weiter voranbringen und dabei selbstverständlich auch das Know-how unserer Universität und der angeschlossenen Institutionen nutzen.

(Beifall von der SPD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze diese Gelegenheit heute auch, um einen Blick zurückzuwerfen, denn wir haben dieses Jahr ein besonders Jubiläum in der Justiz, nämlich 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen. Das ist für mich sowohl als Abgeordnete als auch als Rechtsanwältin ein besonderes Jubiläum. Als Frau einen juristischen Beruf zu ergreifen, war für mich, sicher aber auch für die meisten Frauen, die sich heutzutage für diesen Berufsweg entscheiden, eine Selbstverständlichkeit. Es war aber nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Das ist vielen einfach nicht bewusst. Wir Juristinnen von heute verdanken es mutigen Frauen, die sich dafür eingesetzt haben, dass Frauen Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen erhalten haben.

(Beifall von der SPD.)

Diese Frauen haben vor hundert Jahren - erbittertem männlichen Widerstand trotzend - dafür gekämpft und sich eingesetzt. Ihr Einsatz war von Erfolg gekrönt. Er mündete in dem Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege vom 11. Juli 1922. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichbehandlung fällt jedoch nach wie vor nicht vom Himmel. In der Gegenwart ist unser Einsatz gefordert, denn obwohl mehr Frauen Jura studieren und statisch mit besseren Noten abschließen als Männer, sind sie in Führungspositionen noch immer nicht gleich vertreten. Der Anteil der Richterinnen liegt im Saarland bei 27 Pro zent.

(Abg. Theobald (CDU) )

Auch wenn die Einstellungszahlen im Justizdienst an der Saar Grund zur Freude bieten, ist der Weg hin zur Parität noch lang. Auch und gerade in der Lehre sind Frauen unterrepräsentiert. Der Frauenanteil an den Habilitationen lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 bei 34 Prozent. Obwohl viele Juristinnen promovie ren, sind Professorinnen an rechtswissenschaftlichen Fakultäten eine Seltenheit. Das bestätigt auch ein Blick in die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes. Es gilt, die Hürden für eine erfolgreiche Habilitation zu minimieren. Hierzu wird unserem Haushaltsentwurf für 2023 zufolge - meine Kollegin Kira Braun hat es gestern schon kurz angerissen - im Saarland erstmals das Erika-Scheffen-Habilitationsstipendium ausgeschrieben werden. Die Habilitandin soll finanziell abgesichert, konzentriert und zügig an der Fertigstellung ihrer Habilitation arbeiten können, und zwar ohne weitere Lehrverpflichtung oder anderweitige berufliche Verpflichtungen.

(Beifall von der SPD.)

Erika Scheffen, die Namensgeberin des Stipendiums, war die erste Frau und Richterin in der saarländischen Justiz. Im Jahre 1969 wurde sie aus dem Saarland an das Bundesverfassungsgericht berufen. Das Erika-Scheffen-Habilitationsstipendium dient der Vorbereitung wie auch der Fertigstellung eines Habilitationsvorhabens. Es ist ein Anschub- oder Abschlussstipendium. Ausschlaggebend für die Vergabe des Stipendiums ist die besondere Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Finanziert wird für die Dauer von maximal einem Jahr die Aufnahme oder der Abschluss einer Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Finanziell betrachtet bedeutet das Folgendes: Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 1.750 Euro zuzüglich einer Sachpauschale von 103 Euro pro Monat zusammen. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag in Höhe von 400 Euro gezahlt. Dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100 Euro für jedes weitere Kind. Die rechtliche Grundlage die Förderbeiträge betreffend soll in Richtlinien für die Vergabe von Stipendien geschaffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Familienfreundlichkeit muss auch mitgedacht werden, wenn es um das Ergreifen eines wissenschaftlichen beziehungsweise juristischen Berufes geht. Familie, Arbeit und Bildung müssen nach Ansicht von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zusammengehen. Das fördern wir jetzt im Saarland.

(Beifall von der SPD.)

Bevor ich zum Abschluss komme, möchte ich noch auf etwas hinweisen. Besonders freue ich mich, dass wir den Bereich der juristischen Staatsprüfungen in ein zukunftsfähiges Prüfungsformat überführen. Ab August 2023 ha

ben meine angehenden Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ihr Examen elektronisch zu verfassen. Nach der Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz hat der Landtag des Saarlandes eine entsprechende Rechtsgrundlage beschlossen. Damit wird das E-Examen möglich. Auch hiermit sind wir auf der Höhe der Zeit. Es ist zeitgemäßer und praxisnäher. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir unsere Justiz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf.

(Beifall von der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Kaya-Karadağ, und erteile nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort für die AfD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ohne ein gut funktionierendes Gerichtswesen gibt es keine gut funktionierende menschliche Gemeinschaft. Das war schon in allen Zeiten so, es ist jetzt so und es ist auch überall so. Allerdings muss man auch sagen, dass nicht zu allen Zeiten und nicht überall und auch heute nicht überall die Gerichtswesen so funktionieren, wie wir uns das in einer freiheitlichen Demokratie vorstellen. Aus diesem Grunde sind wir sehr froh, dass wir uns im Saarland - verglichen mit anderen Ländern und anderen Staaten - glücklich schätzen können, eine gut funktionierende Justiz, eine gut funktionierende Gerichtsbarkeit zu haben.

Es werden immer viele Worte gewechselt. Ich habe jetzt auch mein Bekenntnis zu unserer Justiz dargestellt. Ich will das aber nicht weiter ausweiten, weil das Gerede darüber, was Sie alles machen und wie dankbar wir sein müssen, nichts nutzt. Am Schluss lässt es sich auf Wertschätzung reduzieren, die sich in der Besoldung und in den Arbeitsverhältnissen zeigt. Da ist noch einiges zu tun. Der Entwurf der Regierung mag in manchen Dingen ein Fortschritt sein. Für uns ist er aber - da stimmen wir mit der CDU überein - nicht genug. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender, und erteile nun das Wort dem Abgeordneten David Maaß für die SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und

(Abg. Kaya-Karadağ (SPD) )

Herren! Wie wir alle wissen, leben wir in einem Rechtsstaat. In diesem Rechtsstaat haben alle Menschen Grundrechte, die es vom Staat zu schützen und zu achten gilt. Rechtsstaatlichkeit bedeutet insbesondere Gewaltenteilung, Garantie der Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit des staatlichen Handelns. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass staatliches Handeln mit den geltenden Gesetzen und auch mit dem Recht in Einklang steht und Mitbürgerinnen und Mitbürger sich an jene Gesetze halten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Staatsgewalt durch das Rechtsstaatsprinzip an das geltende Recht gebunden ist und die Freiheit des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen geschützt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle die Überleitung zu einem Geburtstag finden, den wir nächste Woche in diesem Hause fraktionsübergreifend feiern werden. Unser Geburtstagskind tritt oft recht zurückhaltend auf, drängt sich selten in den Vordergrund, ist allerdings das Fundament unseres staatlichen und auch gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie ist die Grundlage unserer Gesetze und unseres Rechtsstaates. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere saarländische Verfassung wird am 17. Dezember stolze 75 Jahre alt.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

War es doch der 17. Dezember 1947 - ich den ke, nur wenige in diesem Raum haben diesen historischen Tag aktiv miterlebt -, als unsere Saar-Verfassung das Licht der Welt erblickte, als sie im Amtsblatt verkündet beziehungsweise veröffentlicht wurde und somit in Kraft trat. Es hat dann weitere 10 Jahre gebraucht oder gedauert, nämlich bis zum 01. Januar 1957, bis unser Saarland nach der Volksabstimmung der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Bis 1957 fand man in unserem Verfassungstext die Ausrichtung des Saarlandes an Frankreich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese überregionale Prägung zeichnet unser Bundesland so schön und vor allen Dingen auch so bunt wie kein anderes Bundesland. Wir können stolz darauf sein, dass dieser französische Einfluss bis heute nie ganz verloren gegangen und Teil unserer saarländischen DNA geworden ist.

Auch im Bereich unserer Justiz wird Europa bis heute gelebt. Bereits seit mehreren Jahren finden in der Großregion regelmäßig Treffen der Generalstaatsanwältinnen und ‑staatsanwälte aus Metz, Saarbrücken, Thionville und Saargemünd statt. Auch in diesem Jahr hat es ein Treffen gegeben, das hier in Saarbrücken stattgefunden hat. Wir freuen uns immer, solche verbindenden Treffen ausrichten zu können, und werden uns auch in Zukunft daran beteiligen.

Darüber hinaus wird der deutsch-französische Austausch im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes gefördert. So gibt es für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für an der École de formation professionnelle des barreaux de la cour d’appel de Paris eingeschriebene Anwaltsschülerinnen und -schüler die Möglichkeit, in dem jeweils anderen Land Erfahrungen zu sammeln. Hierdurch wird der grenzüberschreitende Zusammenhalt von Berufsanfängern gefördert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind nur zwei Beispiele unserer funktionierenden Kernregion inmitten Europas, auf die wir stolz sein können.

(Beifall von der SPD.)

Wir setzen aber auch auf die Stärkung der französischen Sprachfertigkeiten unserer saarländischen Juristinnen und Juristen vor dem Berufseinstieg. Beispielsweise wurde Anfang 2022 das Frankophonie-Stipendium für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft ins Leben gerufen. Demnach erhalten interessierte Studierende ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt in einem französischsprachigen Land. Direkt zum Start des Stipendiums konnten zwei Studenten der Saar-Universität nach Kanada an die Universität Montreal reisen und dort studieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Rechtsstaat und unsere Justiz funktionieren. Mit unserer sozialdemokratischen Politik werden wir dafür sorgen, dass die Rädchen, die den Laden am Laufen halten, auch in Zukunft ineinandergreifen. Hier zählt in erster Linie, dass wir die Berufsgruppen in der Justiz stärken, hierdurch Belastungsspitzen abfedern und unseren Beschäftigten die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen.

Die bereits vor mehreren Jahren gestartete Ausbildungsoffensive im mittleren und gehobenen Dienst wird fortgesetzt. Neue und zusätzliche Stellen werden geschaffen. Um interessierte Menschen für den Justizdienst zu begeistern und auch zu werben, ist es notwendig, zusätzliche Mittel für die Nachwuchsgewinnung zu investieren. Deswegen erhöhen wir den Ansatz in der Nachwuchsgewinnung um 25 Prozent auf insgesamt 20.000 Euro. Aber auch im Stellenplan wird sich einiges tun. Die maximalen Ausbildungskapazitäten von bis zu 28 Personen im mittleren Justizdienst wurden ausgereizt. So können wir gewährleisten, dass Anfang dieses Monats 26 Anwärterinnen und Anwärter übernommen werden können und damit den Geschäftsbereich nachhaltig stärken werden. Im Jahr 2023 werden es sogar 27 sein, im Jahr 2024 28. Das bedeutet, dass in den kommenden zwei Jahren 19 altersbedingten Abgängen insgesamt 55 AbsolventInnen gegenüberstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihr seht und wir sehen: Wir gleichen nicht nur aus, wir legen noch

(Abg. Maaß (SPD) )

drauf und bereiten dadurch den Justizdienst auf seine Zukunft vor.

(Beifall von der SPD.)

Eine zweifellos stark belastete Gruppe in der Justiz sind unsere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Es ist zwingend notwendig, dort zusätzliche Stellen zu schaffen, um die Anwärterinnen und Anwärter im Endeffekt auch übernehmen zu können. Aus diesem Grund werden wir im Haushalt 2023 zehn neue Stellen für unsere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger schaffen und damit eine halbe Million Euro in diesem Bereich in den Stellenplan investieren.

Es geht uns aber nicht nur darum, die Verwaltung zu entlasten und Belastungen der Beschäftigten zu mindern. Nein, es geht uns auch darum, den Menschen die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdienen, wenn sie diese großartige Arbeit für unseren Rechtsstaat leisten.

Deswegen wollen wir ihnen eine Karriereperspektive ermöglichen und geben. Deswegen sorgen wir eben für bessere Beförderungsmöglichkeiten im Bereich der Rechtspflege, indem wir zusätzliche zehn Stellenhebungen in der A 11 vorsehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf geben wir unseren Beschäftigten in der Justiz Perspektive und senken vor allem Belastungen. Kritiker werden nun sicherlich behaupten, dass die geplanten Verbesserungen nicht ausreichend seien. Das haben wir ja auch eben gehört. Kollege Dörr von der AfD, auf Sie will ich gar nicht eingehen. Ich bin verwundert, dass Sie eben bei Ihrer Rede nicht das StGB oder das Grundgesetz vorgelesen haben; aber das steht in einem anderen Buch. Aber auch Sie, Kollege Theobald, haben dazu relativ scharfe Worte gewählt, die ich so nicht ganz nachvollziehen kann. Wir kennen Ihre Änderungsanträge, wir haben Sie studiert, wir wissen, was drinsteht. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie in vielen Bereichen mit den Änderungsanträgen entweder ganz oft den falschen Titel, die falsche Titelgruppe gewählt haben oder aber eben andere haushalterisch-formelle Fehler gemacht haben.

(Zuruf des Abgeordneten Theobald (CDU). Sprechen bei der CDU.)

Das von Ihnen Vorgelegte war nun nicht der große Wurf. Auf eine Sache, die mir als Gewerkschafter etwas sauer aufstößt, möchte ich aber noch etwas eingehen. Frau Schmitt-Lang, hören Sie zu!

(Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).)

Es geht mir um die angesprochene Wertschätzung: Wer hat in den letzten Jahren den Minis

terpräsidenten gestellt? Wer hat in den letzten Jahren den Justizminister gestellt?

(Zurufe der Abgeordneten Wagner (CDU) und Schäfer (CDU).)

Wer hat in den letzten Jahren den Finanzminister gestellt?

(Abg. Schäfer (CDU) : Dieser Haushalt geht doch in die Zukunft!)

Sie kommen um die Ecke mit einer Janusköpfigkeit, die einfach ‑ ‑

(Abg. Schäfer (CDU) : Das ist doch kalter Kaffee!)

Nicht „kalter Kaffee“!