Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass kein ganz großer Prozentsatz dieser glücklicherweise 70 Plätze wirklich neu zu besetzen sein wird, ist groß. Das bietet eine Chance für unsere Bewerbung. Das sind 10, 12 oder 13 mehr Lose, mit denen man Erfolg haben kann. Das ist nicht ganz unbedeutend. Aber jetzt müssen die Akteure wirklich alle PS, die sie haben, im Sinne der Spezialisierung auf die Straße bringen, damit sie mit der bestmöglichen Bewerbung an den Start gehen, um wirklich den großen Preis zu holen.
Die Voraussetzungen dafür haben wir geschaffen im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung, die mein Amtsvorgänger vor gar nicht allzu langer Zeit abgeschlossen hat, mit erhebli
chem Mittelaufwuchs eben nicht nur an der UdS, sondern auch an der htw. Damit kann die htw ihre dynamische Entwicklung - ihre deutschfranzösische Ausrichtung, auch ihre vielfältige Verzahnung mit der Universität - weiterentwickeln. Ich will auch erwähnen, nicht nur die Universität, sondern auch die htw hat einen ganz wichtigen Beitrag für die Transformationsagenda zu leisten, die wir vielleicht im Detail manchmal etwas anders sehen, aber die uns gleichwohl in diesem Hause verbindet. Da wird die htw, die ich in der Folge gar nicht mehr so viel erwähnen werde, eine wichtige Rolle zu spielen haben. Ich glaube, sie ist eine Erwähnung wert. Lieber Herr Reiter, liebe Alexandra, Sie werden mir sicher zustimmen.
Ich möchte zum Abschluss erwähnen, dass Universitäten nicht nur von Exzellenz in der Forschung handeln, sondern sie handeln auch von Exzellenz in der Lehre. Sie handeln von Attraktivität für Studierende. Es gibt eine neue BundLänder-Vereinbarung, in der wir für die Stärkung der Exzellenz in der Lehre und deren Attraktivität zusätzliche Bundesmittel bekommen werden. Diese Bundesmittel sind tatsächlich glücklicherweise dynamisiert. Das war eine nicht ganz einfache Verhandlung mit dem Bund. Es ist gelungen, dass wir diese Bundesmittel dynamisieren. Aber das alleine reicht natürlich nicht.
Alexandra, ich fand es sehr schön, als du geschildert hast, dass auch solche Dinge wie Attraktivität eine Rolle spielen. Im Fall Saarbrückens kann man sagen, es ist hoch attraktiv. Aber nicht jeder auf der Welt kennt Saarbrücken. Wir wollen nicht nur Studierende aus dem Saarland oder aus Deutschland ansprechen, sondern beispielsweise auch aus Indien. Das ist klar. Die kennen möglicherweise Saarbrücken gar nicht. Also wichtig ist, dass ihnen klar ist, was für ein toller Ort Saarbrücken ist. Das spricht sich irgendwann rum.
Im Übrigen ist auch wichtig, dass wir den Campus weiter attraktivieren. In dem Kontext gibt es das Projekt der Ausweitung der Studentenwohnheimplätze auf dem Campus. Die Zahl der Plätze war in den letzten Jahren auf nur noch 72 abgesunken. Wenn Sie abends über den Campus der Universität gehen, dann ist es doch ein bisschen verödet. Da gibt es nicht so viele attraktive Angebote. Das ist nicht nur für Studierende schlecht. Ehrlich gesagt ist das auch für die Wissenschaftler in den Forschungsinstituten schlecht. Die haben natürlich mehr Lust, auf einem Campus zu arbeiten - manchmal auch abends spät; das kommt in der Wissenschaft vor -, wenn der Campus einigermaßen belebt ist.
So freut es mich, dass die Vorbereitungen für die Umsetzung dieses Projekts in vollem Gang sind. Der Standort für den ersten Bauabschnitt für die Studentenwohnheime ist mit entspre
chendem Baurecht gefunden; es soll zwei Bauabschnitte geben. Es gibt eine Einigung mit der Universität des Saarlandes. Der zweite Bauabschnitt muss noch überplant werden; das wird aber mitgeplant. Die Gespräche mit einem Investor sind weit fortgeschritten. Ich möchte mich ganz besonders bedanken beim Kollegen Reinhold Jost, dass es jenseits der Wohnraumförderung, die ja früher schon angesprochen wurde, gelingt, dafür zu sorgen, die erforderlichen Schritte in dem Bereich zu gehen, ohne den Einzelplan der Wissenschaft zu belasten. Insofern kann man das eine oder andere für die Wissenschaft machen, ohne dass es in meinem Einzelplan drinsteht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, es ist mir gelungen, in der Kürze der Zeit die meisten der Fragen zu beantworten. Ich weiß, ich habe nicht alle Fragen beantwortet, die aufgeworfen wurden.
An einer Stelle möchte ich tatsächlich Ihnen, lieber Herr Reiter, recht geben. Wir haben immer noch eine ungelöste Herausforderung bei dem Heizkostenzuschuss von 200 Euro und der Aus reichung an die Studierenden. Das ist wirklich ein ganz großes Thema. Ich rede jetzt nicht nur über das Saarland, sondern über den Bund. Wir haben in Deutschland über 400 Hochschulen. Es wäre Wahnsinn, wenn jetzt jede einzelne Hochschule mit einer selbstgestrickten Lösung irgendwie versuchen müsste, diese 200 Euro auszureichen! Das ist auch etwas, was die Bundesforschungsministerin unisono von den Kolleginnen und Kollegen Wissenschaftsministern und -ministerinnen ins Stammbuch geschrieben bekam: Es wäre auch nicht sinnvoll, für 16 Bundesländer jeweils eine selbstgestrickte Lösung zu machen, sondern einzig und allein sinnvoll ist, dass wir in dem Zusammenhang eine vernünftige Plattform-Lösung haben. Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, an dieser Stelle die Bürokratie nicht zu groß werden zu lassen und nicht auf komplette Perfektion zu setzen.
Warum erwähne ich die Perfektion? Na ja, es kann ja Fallkonstellationen geben, wo jemand beispielsweise an der Uni eingeschrieben ist und sich gleichzeitig schon im Ruhestand befindet oder nebenher jobbt oder, oder, oder. Jetzt kann man versuchen, das perfekt abzubilden, vielleicht werden wir das am Ende auch im Rahmen eines Antragsverfahrens, aber hoffentlich nicht im Rahmen eines Verfahrens, wo 440 Hochschulen, jede einzeln für sich, irgendeine Lösung bastelt. Am Ende gibt das nämlich totales Chaos.
Ich selbst, wenn wir dann einmal so weit sind, bin ja in einer vergleichsweise guten Situation. Ich habe ja nur zwei Hochschulen zu verantworten. Mit denen zusammen bekäme ich das
schon hin, das heißt, an der Stelle war es mir abschließend noch ein Anliegen, den Blick zu weiten auch jenseits der Herausforderungen des Saarlandes. Aber in der Tat ist es misslich, dass wir da nicht schneller vorangekommen sind, ich hoffe, dass es uns gelingt, in den kommenden Monaten endlich eine gute Lösung zu finden. Ich habe Ihre Geduld schon etwas überstrapaziert, ich bedanke mich ganz herzlich für die wirklich spannenden Anregungen, für die gute Debatte und wünsche Ihnen noch einen gedeihlichen Abend. - Danke schön!
Ich danke Ihnen, Herr Minister. Ich darf feststellen, dass die Regierung heute die vorgesehene Redezeit um 8 Minuten und 50 Sekunden überzogen hat und dass jede hier im Landtag vertretene Fraktion diese Redezeit on top auf ihr Redezeitkontingent als Gutschrift erhalten wird.
Es sind keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat zu Einzelplan 04 Kapitel 04 16 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 17/192 vorliegt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/192 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/192 mit Stimmenmehrheit angenom men ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 16 Kapitel 16 04 und 16 22. Wer für die Annahme des Einzelplans 16 Kapitel 16 04 und 16 22 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 16 Kapitel 16 04 und 16 22 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 04. Wer für die Annahme des Einzelplans 17 Kapitel 17 04 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 04 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPDLandtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 04, 20 11, 20 21 und 20 23. Wer für die Annahme der Kapitel 20 04, 20 11, 20 21
und 20 23 des Einzelplans 20 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Kapitel 20 04, 20 11, 20 21 und 20 23 des Einzelplans 20 mit Stimmenmehrheit angenommen sind. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion sowie die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Einzelplan 04 im Ganzen. Wer für die Annahme des Einzelplans 04 im Ganzen unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 04 im Ganzen unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDULandtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat zu Einzelplan 21 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 17/199 vor liegt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/199 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/199 mit Stimmenmehrheit angenom men ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat zu Einzelplan 21 einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 17/210 vorliegt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/210 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/210 mit Stimmenmehrheit angenom men ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Einzelplan 21 im Ganzen. Wer für die Annahme des Einzelplans 21 im Ganzen unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 21 im Ganzen unter Berücksichtigung der beiden angenommenen Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDULandtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen nun die Haushaltsberatungen bis morgen früh, 09.00 Uhr, und fahren jetzt in der Tages ordnung fort.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Drucksache 17/147)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, Drucksache 17/147, in seiner achten Sitzung am 17. November 2022 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Der Gesetzesänderung liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 04. Mai 2022 zugrunde. Die vom Bundesverfassungsgericht in den genannten Entscheidungen aus Art. 33 Abs. 5 GG hergeleiteten Anforderungen an ei ne verfassungsrechtlich gebotene Alimentation von Beamten- und Richterfamilien sind auch bei der Festlegung der Besoldung im Saarland zu berücksichtigen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 eine den verfassungs rechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Alimentation von Beamten und Richtern im Saarland sicherzustellen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und auf eine Anhörung verzichtet. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig - mit Zustimmung der anwesenden Fraktionen -, die Annahme des Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation, Drucksache 17/147, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/147 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/147 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStV- tr) (Drucksache 17/144)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Abgeordneten Hermann Josef Scharf, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf des von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen wurde vom Plenum in seiner achten Sitzung am 17. Novem ber 2022 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen.
Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Infolge der Änderungen durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. De zember 2015 wurde der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte grundlegend neu geregelt. Der Zugriff muss seitdem personenbezogen über elektronische Heilberufs- und Berufsausweise erfolgen. Für den sicheren Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte von Patienten benö
tigen Angehörige der akademischen und nichtakademischen Heilberufe deshalb elektronische Ausweise. Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur vom 14. Oktober 2020 wurde dazu die Regelung des § 340 in das SGB V aufgenommen. Darin ist vorgesehen, dass die Länder zum einen Stellen bestimmen, die für die Ausgabe der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise zuständig sind, zum anderen sind weitere Stellen zu bestimmen, die bestätigen, dass eine Person befugt ist, einen der von § 340 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erfassten Berufe auszuüben beziehungsweise die Berufsbezeichnung zu führen.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister wird auf Grundlage des Staatsvertrages tätig werden. Seit Ende 2015 ist seitens des Sitzlandes der gemeinsamen Stelle des elektronischen Gesundheitsberuferegisters zwecks Vermeidung von Doppelstrukturen - NRW und der weiteren Länder - ein Staatsvertrag zur Errichtung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters erarbeitet worden. Dieser ist nach der durch den Bundesgesetzgeber erfolgten Novellierung des SGB V nun zu ratifizieren. Dies intendiert eine föderative Zusammenarbeit der beteiligten Länder und stellt damit eine sachgerechte und für das Saarland auch kostengünstige Erfüllung der gemeinsamen Verpflichtungen sicher. Die Einbindung der teilnehmenden Länder an der gemeinsamen Stelle wird über einen Länderbeirat sichergestellt. Für die Zustimmung des Landtages ist gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz erforderlich. Daher war es nun geboten, dass auch das Saarland mit diesem förmlichen Gesetz dem gemeinsamen Staatsvertrag der Länder beitritt.