Auch im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind Vereinfachungen vorgesehen. Diese sollen sowohl das Bauen insgesamt erleichtern, aber insbesondere auch die Schaffung von Wohnraum beschleunigen. Hervorzuheben ist im Bereich der Prüfung von Brandschutznachweisen die Einführung des Vier-Augen-Prinzips. Das heißt, dass bei bestimmten großen Bauvorhaben der erstellte Brandschutznachweis grundsätzlich nur noch durch eine Expertin oder einen Experten und nicht mehr
zusätzlich durch die untere Bauaufsicht selbst nachgeprüft werden muss. Auch das erspart zusätzlichen zeitlichen Aufwand. Es führt vor allen Dingen auch zu einer klaren Zuordnung der Verantwortlichkeit.
Außerdem schlagen wir vor, das Stellplatzrecht grundlegend neu auszurichten. Gegenwärtig müssen bei größeren Bauvorhaben, auch bei der Schaffung von Wohnraum in innerörtlichen Lagen Stellplätze für Kraftfahrzeuge hergestellt werden. Da die Städte und Gemeinden im Land aber am besten wissen, welche Bedarfe vor Ort tatsächlich bestehen, soll die Stellplatzrechtsverordnung so geändert werden, dass zukünftig in Örtlichen Bauvorschriften die Zahl der erforderlichen Stellplätze festgelegt werden kann. Legen die Kommunen keine Zahlen für Kfz-Stellplätze für Wohnungen fest, müssen Bauherren für den neuen Wohnraum auch keine Stellplätze mehr herstellen. Auch das ist ein Beitrag der Nachhaltigkeit, weil damit gegebenenfalls einer weiteren Flächenversiegelung ein Riegel vorgeschoben werden kann.
Weitere Änderungsvorschläge, die zu Kosteneinsparungen führen sollen, betreffen die Schaffung von Wohnraum im Bestand infolge von Umnutzungen, Ausbau und Aufstockung. Das ist, denke ich, einer der entscheidenden Punkte. Ich sehe unter uns als Zuschauer den Präsidenten der Architektenkammer. Herr Schwehm, schön, dass Sie da sind. Danke an dieser Stelle für das engagierte Einbringen Ihrer Kammer, aber auch der Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen. Das hat sehr gut getan. Ich denke sagen zu können, diese Landesbauordnung ist sehr praxisorientiert und wird ihre Wirkung entfalten. Herzlichen Dank an dieser Stelle für Ihre Mitarbeit.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Ermöglichung des Gebäudetyps E - E wie einfach oder experimentell. Die Idee stammt von der Architektenschaft. Der Vorschlag sieht vor, dass bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen von den bauaufsichtlichen Anforderungen abgewichen werden kann. Eine Absenkung der gesetzlichen Anforderungen ist damit jedoch nicht verbunden.
Ein weiterer thematischer Schwerpunkt des Gesetzentwurfes sind der Klimaschutz und das nachhaltige Bauen. Neben der Reform des Stellplatzrechtes, die eine Vermeidung weiterer Flächenversiegelungen in den Kommunen ermöglicht, ist die Einführung von Solarpflicht für Dächer und Stellplätze von gewerblich genutzten Gebäuden, aber auch von Gebäuden der öffentlichen Hand vorgesehen. Die Verpflichtung zur Herstellung von Solaranlagen auf Dächern soll gelten, wenn ein gewerblich genutztes oder im Eigentum der öffentlichen Hand stehendes Gebäude errichtet wird oder eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird und die Brut
Gesetzlich geregelt werden sollen selbstverständlich auch Fälle, in denen die Solarpflicht auf Dächern nicht gilt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ihre Erfüllung im Einzelfall technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die entsprechenden Regelungsvorschläge sehen außerdem vor, dass die Solarpflicht erfüllt werden kann, indem anstelle einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung vollständig oder teilweise eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert wird.
Die Verpflichtung zur Herstellung von Solaranlagen über Stellplätzen im gewerblichen Bereich und bei Stellplätzen der öffentlichen Hand soll gelten, wenn bei einem Bauvorhaben 35 oder mehr neue Stellplätze errichtet werden. In diesem Fall sind grundsätzlich mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Flächen mit einer Photovoltaikanlage oder einer solarthermischen Anlage zu überdachen. Auch bei der Solarpflicht auf Stellplätzen sind Ausnahmen vorgesehen. Bestimmte Gebäude, die einer Solarpflicht nicht unterliegen, sollen baulich so hergestellt werden, dass auf den Dächern Solaranlagen errichtet werden können, eine sogenannte PV-ready-Pflicht. Dies soll für den Neubau und für grundlegende Dachsanierungen gelten.
Weiterhin sollen die Kommunen gesetzlich ermächtigt werden - auch das eine Forderung insbesondere von Teilen des Städte- und Gemeindetags -, auch bei Wohngebäuden die Herstellung von Solaranlagen vorzuschreiben. Zudem sind im Abstandsflächenrecht und im Verfahrensrecht Erleichterungen vorgesehen, die den Mobilfunkausbau im Saarland fördern sollen.
Stichwort Abstandsflächenrecht und Klimaschutz: Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Solaranlagen, die an Balkonen angebracht werden. Damit soll die Errichtung von Balkonkraftwerken an Wohngebäuden vereinfacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält auch Änderungen des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, mit denen drei aktuellen Anliegen des Berufsstandes entsprochen werden soll: Erstens ist vorgesehen, die Möglichkeit einer Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer des Saarlandes zu schaffen. Dadurch soll es Studienabsolventinnen und -absolventen, welche die gesetzlich vorgeschriebene, mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit noch nicht ausgeübt haben, möglich werden, Kammermitglied zu werden. Ziel der Juniormitgliedschaft ist es, die Absolventen früher an die Kammer heranzuführen und ihnen ei
Zweitens soll es Berufsträgern auf Grundlage des zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Ge setzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts im Saarland ermöglicht werden, sich in Form von Personenhandelsgesellschaften zusammenzuschließen. Drittens soll eine gesetzliche Regelung zu sogenannten Fachgebietsregistern in das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz aufgenommen werden. Dadurch soll in Anlehnung an bereits etablierte Verfahren bei anderen Berufsgruppen, zum Beispiel Fachanwälte, ein Qualitätssiegel geschaffen werden, um der zunehmenden Komplexität der Berufsaufgaben Rechnung zu tragen und dabei gleichzeitig die Transparenz und Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Auftraggeber und die Behörden zu fördern. Die Einzelheiten sollen dann die Berufskammern im Rahmen ihrer Satzungsautonomie regeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich Dank und Anerkennung an die Kolleginnen und Kollegen aus meinem Hause aussprechen, namentlich der Obersten Baubehörde und ihrer Abteilungsleiterin Sandra KochWagner. Das ist jetzt das Zweite an Meilenstein nach der Wohnraumförderung, was wir mit Gesetzescharakter auf den Weg gebracht haben, und dies innerhalb von knapp zwei Jahren, seitdem sie an dieser Stelle ist. Sagen Sie bitte den Kolleginnen und Kollegen den Dank, die Anerkennung und die Hochachtung vor dem, was dort erarbeitet und geliefert worden ist. - Es ist ein gutes Stück Arbeit. Herzlichen Dank an dieser Stelle jetzt schon dafür.
Das Zweite ist der Dank an die beteiligten Verbände und Organisationen. Die Kammern, Kommunen, die AGV Bau, Einzelunternehmen, aber auch Persönlichkeiten aus der Praxis haben in der internen wie externen Anhörung zur Landesbauordnung jeweils ihren Beitrag dazu geliefert, dass man am Ende so nah wie möglich an der Musterbauverordnung war und so wenig wie gerade nötig Regelungstatbestände in Anspruch genommen werden mussten. Am Ende geht es darum, dass wir eine Einheitlichkeit der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei dieser neuen Landesbauordnung garantieren. Wir haben ein gutes Gefühl dabei und die Kommentierungen und auch die Dankesworte, die es in der Medienlandschaft zu sehen, lesen und hören gab, geben uns recht. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Herzlichen Dank! Wir freuen uns auf die Beratung im zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. Ich empfehle ausdrücklich die Zustimmung zu dieser Landesbauordnung und die Zuweisung in den Ausschuss. Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Diskussion. - Glück auf!
Ich danke dem Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als erster Redner hat nun das Wort von der CDU‑Landtagsfraktion Herr Patrick Waldraff.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich sehr zu begrüßen, dass die lange und auch eigentlich häufig angekündigte Modernisierung der Landesbauordnung nun Züge annimmt und wir heute in der Ersten Lesung im Landtag darüber sprechen können. Es ist allein schon deswegen zu begrüßen, weil der Handlungsbedarf, insbesondere was den Wohnungsbau angeht, in der letzten Zeit mit Sicherheit nicht weniger geworden ist, ganz im Gegenteil, er hat sich sogar noch erhöht. Die Zahl der Baugenehmigungen ist bundesweit nämlich dramatisch eingebrochen, gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent, gegenüber 2022 sogar um mehr als 40 Prozent. Das ifo Institut in München schätzt daher, dass dieses Jahr in Deutschland lediglich 225.000 neue Wohnungen fertiggestellt werden. Das wäre übrigens der niedrigste Wert seit zehn Jahren.
Im Saarland sieht es bekanntermaßen ebenfalls schlecht aus. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen für Wohngebäude ist in den ersten acht Monaten dieses Jahres ebenfalls stark gesunken. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden lediglich 184 Genehmigungen erteilt. Das sind sage und schreibe 42,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, attestiert leider sowohl der SPD-geführten Bundesregierung als auch der SPD-Alleinregierung hier im Saarland einmal mehr - wir haben es ja schon öfter thematisiert - ein völliges Scheitern ihrer Wohnungspolitik. Die selbstgesteckten und angesichts der schwierigen Ausgangslage eigentlich erstrebenswerten Ziele von bundesweit 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr und 5.000 neuen Sozialwohnungen bis 2027 im Saarland sind bisher nicht ansatzweise erreicht worden. Stattdessen hat sich die Krise am Wohnungsmarkt noch weiter verschärft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf definitiv so nicht weitergehen.
Deswegen, das will ich an dieser Stelle auch sagen, ist es gut, dass Sie, Herr Minister Jost, in der letzten Zeit viel daransetzen, dieser Krise entgegenzuwirken. Im Sommer haben wir hier gemeinsam das sogenannte Landeswohnraumfördergesetz verabschiedet, um den speziellen landesspezifischen Anforderungen an die Wohnraumförderung gerecht zu werden. Zuvor hat es ja auch schon einzelne Optimierungen der
bestehenden Förderprogramme und Konditionen gegeben. Das waren sicherlich erste Schritte in die richtige Richtung. Wie Sie, Herr Jost, über die Presse schon kundgetan haben, scheint es dadurch mittlerweile wieder etwas mehr Bereitschaft zu geben, insbesondere in den sozialen Wohnraum zu investieren.
Aber klar ist auch, dass wir uns hier ehrlich machen müssen. Es ist wichtig, dass wir die Förderprogramme regelmäßig evaluieren und überprüfen, dass wir uns anschauen, ob die Mittel tatsächlich abgerufen werden und auch wirklich gebaut wird. Wenn das der Fall ist, ist das sehr zu begrüßen. Wenn es nicht der Fall ist, müssen wir dementsprechend nachbessern.
Was die Novellierung und geplante Entschlackung der Landesbauordnung angeht, kann ich nur sagen, sie ist angesichts der Ausgangslage überfällig, denn die überbordende Bürokratie ist ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der Bauaktivitäten in unserem Land. Deswegen ist es gut, dass das Bauen im Saarland durch die umfassende Überarbeitung der Landesbauordnung zukünftig - wie Sie das eben gesagt haben - einfacher, schneller und auch kosteneffizienter werden soll.
Wir werden sehen, ob die vielfältigen Änderungen - Sie haben sie im Einzelnen vorgestellt - dazu beitragen. Ich will nicht mehr alle nennen, aber auf einzelne eingehen. Die Bearbeitungsfrist von Baugenehmigungen soll von drei Monaten auf zehn Wochen reduziert werden. Das wird sicherlich zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Die Einführung einer Typengenehmigung soll serielles Bauen, was ja auch die Zukunft ist, erleichtern. Eine Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben ist darüber hinaus ebenfalls vorgesehen. Vereinfachte Prüfungsabläufe soll es beim Brandschutz geben. Dazu wird das bisherige Sechs-Augen-Prinzip in ein Vier-Augen-Prinzip geändert. Das war ein Vorschlag der Architektenkammer; der Präsident ist ja heute hier. Der Vorschlag ist sehr zu begrüßen. Der von vielen geforderte Wegfall der Stellplatzpflicht - zumindest von Landesebene vorgegeben - soll auch kommen. Stattdessen sollen zukünftig die Kommunen in ihren Satzungen selbst entscheiden können, wie viele Stellplätze sie vorschreiben.
Ich könnte noch weitere Änderungen aufzählen. Das ist ja schon passiert. Aus meiner Sicht sind viele Dinge dabei, die auf den ersten Blick positiv zu bewerten sind. Ich finde es gut, dass man sich an der Musterbauordnung des Bundes orientiert hat. Wenn man mit Vertretern aus der Bauwirtschaft spricht, dann bekommt man immer wieder rückgemeldet, dass es eigentlich der absolute Wahnsinn ist, sich mit 16 verschiedenen Landesbauordnungen auseinanderzusetzen. Deswegen ist eine Harmonisierung der Bauord
Die einschlägigen Kammern und Verbände haben sich schon dazu geäußert und weitestgehend die Neufassung der Landesbauordnung begrüßt. Es gibt logischerweise noch offene Fragen und eventuell Verbesserungsmöglichkeiten - wir sind ja heute erst in der Ersten Lesung -, insbesondere zu Verantwortlichkeiten, Vorgaben und der Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Solarpflicht und PV-ready im Gebäudebestand.
Der Arbeitgeberverband Bau fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Bauvorlagenberechtigung für bestimmte Handwerksmeister. Die Handwerkskammer selbst hat auch schon bestimmte Nachbesserungswünsche geäußert und plädiert unter anderem für steuerliche Anreize für Bauherren, die leerstehende Altbauten in den Kommunen sanieren wollen.
Es fällt natürlich schwer, das jetzt im Einzelnen zu beurteilen, aber genau dafür haben wir ja die Anhörung. Wir sind bereit, konstruktiv mitzuarbeiten, um das Gesetz noch besser zu machen. Ich will an der Stelle schon sagen, wir werden in der Ersten Lesung nicht zustimmen, sondern uns enthalten, um in der Anhörung noch die notwendigen Optimierungen vornehmen zu können.
Entscheidend ist aber nicht nur, dass wir Tempo bei der Gesetzgebung machen, sondern auch bei der Umsetzung. Es ist ganz wichtig, darauf zu achten, dass in den Bauämtern, in den unteren Bauaufsichtsbehörden genügend Personal zur Verfügung steht. Auch da stehen wir an der einen oder anderen Stelle vor Herausforderungen. Ebenso muss das Personal entsprechend geschult und weitergebildet werden, damit es in der Lage ist, die Bauordnung möglichst rasch anwenden zu können, damit sie ihre Wirkung entfalten kann.
Ich habe gesagt, dass schon viel passiert ist: Landeswohnraumfördergesetz, heute die Novellierung der Landesbauordnung. Ich will in dem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass es aus unserer Sicht notwendig ist, einen anständigen Landesentwicklungsplan zeitnah vorzulegen, der regelt, wo im Saarland was gebaut werden darf, und der auch den Rahmen für die Baupolitik setzt. Die Vorlage des LEP ist ja schon mehrfach verschoben worden. Der letzte Stand ist, dass er nächstes Jahr kommen soll. Eigentlich sollte er schon im Sommer fertig sein. Herr Minister, Sie haben in Ihrem Sommergespräch in der Staatskanzlei verkündet, dass Sie aktuell andere Prioritäten gesetzt haben und auch nicht den Eindruck hätten, dass der Landesentwicklungsplan das große Thema an der Wursttheke wäre.
Landespolitik, sich mit den großen Themen der Wursttheke zu beschäftigen, sondern mit den wichtigen und essenziellen Themen dieses Landes. Dazu gehört auch der Landesentwicklungsplan, der nach wie vor noch nicht vorliegt.
Angesichts der massiven Kritik und Proteste aus nahezu allen saarländischen Kommunen war schon zu Beginn des Jahres klar, dass der LEPEntwurf in dieser Form nicht umsetzbar ist. Rund 350 Stellungnahmen und über 1.000 abwägungsrelevante Anregungen aus den Kommunen waren schon damals eigentlich ein heftiger Denkzettel für die Landesregierung. Deshalb haben wir der SPD bereits Anfang des Jahres nahegelegt, die Kritik ernst zu nehmen, ihren bisherigen Entwurf zu stoppen und grundlegend zu überarbeiten.
Heute zeigt sich, dass ein neuer Anlauf, der die Rückmeldungen der kommunalen Ebene von Anfang an besser einbezogen hätte, mit Sicherheit besser gewesen wäre. Aber jetzt ist es so, wie es ist. Die Überarbeitung dauert noch an und es besteht noch die Chance nachzubessern. In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass es wichtig ist zu beachten, dass aus dem Entwicklungsplan - das haben wir auch schon häufig gesagt - kein Stillstandsplan oder Verhinderungsplan wird. Die saarländischen Kommunen müssen auch in Zukunft ausreichend Gestaltungsspielraum haben für Gewerbe und Industrieansiedlungen. Wie notwendig das ist, haben wir in den zurückliegenden Monaten gesehen.
Das gilt auch für den privaten Wohnraum, um den es heute geht. Familien müssen sich auch in Zukunft den Traum von den eigenen vier Wänden im Saarland erfüllen können. Die SPD sagt, dass das freistehende Einfamilienhaus künftig in jedem Fall die Ausnahme sein soll. Das geht aus unserer Sicht viel zu weit. Natürlich muss nicht ständig überall neu gebaut werden. Auch die innerörtliche Entwicklung ist für uns essenziell. Aber klar ist auch, Einfamilienhäuser sind entgegen Ihrer Aussage, Herr Minister, nach wie vor sehr begehrt, weil das auch ein Stück Lebensqualität ist bei uns - im Saarland sogar noch viel mehr. Für Familien ist es eine finanzielle Absicherung und Altersvorsorge. Deswegen soll das im Saarland auch in Zukunft so bleiben. - Vielen Dank.
Herr Waldraff, Danke für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun das Wort von der SPD-Landtagsfraktion Herr Sascha Haas.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lieber Alexander Schwehm! Liebe Sandra Koch-Wagner! Herr Schwehm, bitte verzeihen Sie, wenn ich Ihren Namen nenne. Ich weiß, dass Sie ein Vertreter der privaten Immobilienwirtschaft sind. Wir kennen uns aus der Anhörung. Ich möchte Sie an dieser Stelle ganz herzlich begrüßen. Ich weiß, wir hatten uns nach der Beratung des Wohnraumfördergesetzes kurz gesprochen, also auch Ihnen ein herzliches Willkommen.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf stellen wir die Weichen für ein modernes, lebenswertes und zukunftsfähiges Saarland. Die Novelle der Landesbauordnung adressiert zentrale Herausforderungen, die uns seit Jahren ausbremsen. Es wurde eben schon vom Kollegen Waldraff, aber auch von Minister Jost dargestellt: die Wohnungsnot, aber auch die Bürokratie und die längst überfällige Modernisierung unseres Bauwesens. Die neue Landesbauordnung ist so, wie man sie von uns Sozialdemokraten erwartet: Sie ist geprägt von sozialer und ökologischer Verantwortung.
Ein wichtiger Schwerpunkt, den mein Fraktionskollege Sebastian Schmitt später noch ausführlich behandeln wird, ist die Förderung der erneuerbaren Energien. Doch heute möchte ich persönlich den Fokus auf einen anderen, ebenso entscheidenden Aspekt legen, nämlich die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Wir haben in der letzten Plenarsitzung einen wichtigen Grundstein gelegt, nämlich das Wohnraumfördergesetz. Damit haben wir die Grundlage geschaffen, um mehr bezahlbaren, aber auch mehr sozialen Wohnraum zu fördern.
Das Gesetz ist ein Meilenstein, weil es genau dort ansetzt, wo es im Saarland brennt. Es unterstützt Familien, Studierende, ältere Menschen, aber auch andere Gruppen, die es schwer haben, sich am Wohnungsmarkt selbst zu versorgen. Es fördert den Bau neuer Wohnungen, die Modernisierung bestehender Gebäude und den Erwerb von Belegungsrechten, damit die Mieten bezahlbar bleiben.
Die Änderung der Landesbauordnung ist jetzt, das hat der Minister auch schon gesagt, der nächste logische Schritt. Denn mit der Bauordnung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Maßnahmen aus dem Wohnraumfördergesetz schnell und unkompliziert umgesetzt werden können.