Protocol of the Session on December 4, 2024

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Flora-Elisa Schröder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleg*innen! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Sozialminister Dr. Magnus Jung und seinem Team im Sozialministerium bedanken, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Durch dieses Gesetz ist nach langer Zeit endlich Bewegung in eine Angelegenheit gekommen, die viele Jahre lang zu kurz kam. Die Erhöhung des Teilhabegeldes für blinde Menschen ist längst überfällig. Es ist ein entscheidender Schritt, dass dieser Betrag nun erhöht wurde - und vor allem, dass das endlich umgesetzt wird.

(Beifall von der SPD.)

An dieser Stelle möchte ich mich, auch im Namen unserer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Réka Klein, bei der CDU-Fraktion bedanken. Die konstruktive Zusammenarbeit an diesem Gesetz war von großem Wert und zeigt, dass wir gemeinsam Lösungen finden können, die den betroffenen Menschen weiterhelfen. Die drei wichtigsten Aspekte unseres Änderungsantrags möchte ich nun noch einmal kurz erläutern.

Erstens: die Änderung des Namens. Die Umbenennung von „Blindheitshilfe“ in „Teilhabegeld“ bringt einen ganz praktischen Vorteil. Der Unterschied zwischen den beiden Blindenhilfen stellte beim Handling oft eine zusätzliche Barriere dar, weil der Unterschied vielen gar nicht wirklich klar war. Nunmehr wird die Unterscheidung der Blindenhilfe nach SGB XII auf Bundesebene und der Gewährung einer Blindenhilfe - jetzt eben „Teilhabegeld“ - im Saarland leichter. Aber es geht, wie bereits erwähnt wurde, noch um mehr, es geht um den Aspekt der Teilhabe. Durch die Umbenennung in „Teilhabegeld“ wird klar, dass es nicht nur um einen finanziellen Ausgleich geht, sondern vor allem um die aktive Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Diese Namensänderung verdeutlicht also, worum es eigentlich geht: um Teilhabe. Das bedeutet einen wichtigen gesellschaftlichen Schritt, der tatsächlich Barrieren abbaut.

(Beifall von der SPD.)

Zweitens: der Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen. Taubblinde Menschen wurden im bis

(Abg. Scharf (CDU) )

herigen Gesetz gar nicht berücksichtigt, das ändert sich jetzt. Wir tragen dadurch der besonderen Belastung Rechnung, die eine kombinierte Einschränkung des Seh- und des Hörvermögens bedeutet. Es freut mich, dass wir diesen Schritt gemeinsam gegangen sind, denn er stellt einen echten Fortschritt für die Betroffenen dar.

Drittens: die Dynamisierung des Teilhabegeldes. Bislang erfuhr die Unterstützung blinder Menschen keine automatische Anpassung an die allgemeine Rentenerhöhung. Das wird sich jetzt ändern: Das Teilhabegeld wird künftig automatisch angepasst. Diese Dynamisierung bedeutet mehr Planungssicherheit für die betroffenen Menschen und erbringt eine echte Verbesserung ihrer Lebenssituation.

An dieser Stelle möchte ich den Verbänden danken, die aktiv daran mitgewirkt haben, dass dieser wichtige Schritt möglich wurde. Ohne ihre Unterstützung und ihre Expertise im Anhörungsverfahren wäre diese Verbesserung für die Betroffenen nicht in dieser Form möglich gewesen. Und doch dürfen wir, wie bereits Hermann Scharf gesagt hat, trotz aller dieser Fortschritte nicht vergessen, dass wir weiterhin für jene kämpfen müssen, die unsere Hilfe benötigen, für Menschen mit Behinderungen. Wir haben bereits einiges erreicht, aber es bleibt noch viel zu tun.

Abschließend kann ich festhalten, dass dieses Gesetz ein echter Erfolg für die betroffenen Menschen ist. Es zeigt, dass wir als Parlament und als Gesellschaft bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dieser Schritt ist ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit und eine inklusivere Gesellschaft.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schröder. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die Regierung das Wort der Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schmaus! Und an dieser Stelle auch ganz bewusst: Liebe Hörerinnen und Hörer! Denn was für die Mehrheit von uns selbstverständlich ist, ist es für blinde und sehbehinderte Menschen nicht: unsere Umwelt auch visuell wahrnehmen zu können.

Das gilt ganz allgemein für Farben und Formen, aber auch ganz konkret für Mimik und Gestik im sozialen Miteinander. Doch Sehen ist nicht einfach Sehen - mit visuellen Eindrücken werden zahlreiche wichtige Informationen übermittelt: Droht Gefahr? Wird es bald regnen? Ist

mein Gegenüber freundlich gestimmt? Blinde und sehbehinderte Menschen nehmen diese Informationen anders wahr. In einer Welt, die für Sehende gemacht ist, kommen sie so täglich an Barrieren und Grenzen, haben Mehraufwendungen oder - im wahrsten Sinne des Wortes - auch längere Wege zu gehen.

Um diese Nachteile zumindest in Ansätzen finanziell auszugleichen, gibt es im Saarland das Gesetz zur Gewährung einer Blindheitshilfe. Um eines ganz deutlich zu sagen: Hier geht es nicht um Almosen oder Geschenke. Es geht darum, blinden und sehbehinderten Menschen einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Es geht darum, Ungleichheiten abzubauen, und es geht darum, Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern; das ist meines Erachtens in den Redebeiträgen der Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich geworden. Durch die allgemeinen Preissteigerungen und Inflation in den letzten Jahren war dies jedoch mit dem in Rede stehenden Betrag immer weniger möglich. Die Landesregierung hat deswegen beschlossen, entschieden zu handeln, und hat eine Erhöhung der Blindheitshilfe in zwei Schritten auf den Weg gebracht. Demnach soll sich die Blindheitshilfe ab 1. Januar 2026 und ab 1. Januar 2027 um jeweils 10 Euro von 450 auf insgesamt 470 Euro für Erwachsene und von 317 auf insgesamt 337 Euro für minderjährige blinde Menschen erhöhen.

Lassen Sie mich das an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Diese aktuelle Landesregierung steht klar auf der Seite der Menschen mit Behinderungen. Das war in der Vergangenheit bei anderen Regierungen längst nicht immer der Fall. Statt jahrelangen Aussitzens oder wie unter Jamaika sogar einer Kürzung des Blindengeldes erfolgen nun nach 2021 gleich zwei weitere Erhöhungen. Es geht der Landesregierung aber nicht nur um einzelne Leistungen. Diese stellen vielmehr Bausteine in einem ganzen Paket an Maßnahmen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen dar. Wir haben mit der Aktion Mensch das Projekt „Kommune Inklusiv“ ausgeschrieben. Wir haben das große Inklusionsfest InkluSaar neu konzeptioniert. Wir haben die Ausbildung von Fachkräften für die Eingliederungshilfe und die Bezahlung von Integrationshelferinnen und -helfern verbessert. Wir haben die Landesfachstelle Barrierefreiheit geschaffen und inzwischen personalisiert. Hier wird in den Schwerpunkten barrierefreier Bau, barrierefreie IT und barrierefreie Kommunikation Kompetenz gebündelt und der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt. Die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ausgeweitet worden. Der Einstieg in die Nachmittagsbetreuung an Förderschulen ist geschafft. Die Vorbereitungen zur Entwicklung einer inklusiven Jugendhilfe laufen. Inklusion und Teilhabe nehmen in der Arbeit der Landesregierung einen großen Raum ein. Und

(Abg. Schröder (SPD) )

der Landtag kann heute sogar mit der Blindenhilfe noch einen Schritt weitergehen.

Im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fand eine ausführliche Anhörung von Verbänden, Trägern, dem Landesbehindertenbeirat und dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen statt. Es freut uns - und an dieser Stelle kann ich noch einmal ausdrücklich für den zuständigen Minister Dr. Magnus Jung sprechen -, dass dem Referentenentwurf solch große Zustimmung entgegengebracht wurde. Und weil Anhörungen nicht nur eine folgenlose Berichterstattung darstellen, sieht der zuständige Ausschuss mit großer Mehrheit in drei Bereichen zusätzlichen Änderungsbedarf. So liegt uns heute ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPD und CDU vor.

Darin wird erstens der Wunsch der Betroffenen aufgenommen, das Gesetz moderner und dem heutigen Inklusionsbegriff entsprechend umzubenennen. Es soll außerdem erstmalig auch eine erhöhte Leistung für Taubblinde eingeführt werden, denn es steht außer Frage, dass diese besondere Zielgruppe noch einmal stärker benachteiligt ist. Und dann können wir drittens heute einen ganz großen Schritt beschließen: Die Blindheitshilfe soll nicht mehr nur dann erhöht werden, wenn eine Landesregierung den Betroffenen wohlgesonnen gegenübersteht und ihre Nöte sieht, sondern sie soll zukünftig automatisch erhöht werden. Das heißt konkret, die Blindheitshilfe erhöht sich zukünftig dynamisch jährlich, und zwar angelehnt an die Veränderungen des Rentenwertes der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit schaffen wir im Saarland erstmalig für blinde und sehbehinderte Menschen Sicherheit darüber, in welcher Höhe sie mit der Blindenhilfe rechnen können und darüber, wann eine Erhöhung stattfindet.

Ich werbe daher heute ausdrücklich auch im Namen des Ministers für Gesundheit, Magnus Jung, um Zustimmung zur Gesetzesänderung als auch zum Abänderungsantrag. Lassen Sie uns diesen wichtigen Schritt für Betroffene heute gehen und lassen Sie uns diesen wichtigen Schritt über Fraktionsgrenzen hinweg gehen als ein starkes gemeinsames Signal dieses Landtages, dass wir blinde und sehbehinderte Menschen ernst nehmen und ihnen unsere Unterstützung zusichern. - Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat mit der Drucksache 17/1264 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf

eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1264 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1264 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1121. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1121 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wirkliche Migrationswende starten (Drucksache 17/1277)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In unserem Land - und damit meine ich das Saarland, aber auch Deutschland - geht es seit geraumer Zeit bergab, in allen Bereichen. Aber seit 2015 geht es rasant bergab. Wir alle haben die Probleme heute gehört, die in Teilbereichen da sind: Sicherheitslage, Messerstechereien, Vergewaltigungen, ich brauche nicht alles aufzuzählen. Es gibt Probleme in den Schulen, Probleme in den Krankenhäusern, Probleme überall. Wir versuchen natürlich, wie Ärzte auch, Symptome zu behandeln. Aber Erfolg werden wir nur haben, wenn wir die Ursachen der Krankheit oder die Ursachen der Problematik behandeln. Und das Problem ist der Satz von Angela Merkel: „Wir schaffen das“ 2015, als die illegale, ungebremste und unkontrollierte Einwanderung von fremden Menschen in unser Land begann. Der Satz „Wir schaffen das“ war ein Startzeichen. Aber dann kamen andere Sätze, „Refugees welcome“ und so weiter, eine Euphorie des Empfangs, bis man irgendwann festgestellt hat, dass Probleme, die man vorher hatte, Wohnungsprobleme oder Schulprobleme oder auch Probleme bei Ärzten, rasant zugenommen haben.

(Ministerin Streichert-Clivot)

(Abg. Scharf (CDU) : 10 Prozent der Ärzte im Saarland sind Syrer! Das muss man bei der Gelegenheit mal sagen.)

Gut, das ist hervorragend. Herr Scharf, einen Moment bitte. Wenn Sie reden wollen, können Sie sich zu Wort melden. Aber ich sage Ihnen nur dazu,

(Abg. Scharf (CDU) : Die Hetze, die Sie be treiben, ist unerträglich!)

das hängt an einer anderen Politik, die wir auch falsch gemacht haben, nämlich dass wir für den Ärzteberuf den Numerus clausus eingeführt haben und dass Leute, die eine Eins im Abitur haben, meinen, sie müssten Ärzte werden, aber andere zurückgewiesen worden sind, die geeignet gewesen wären, aber vielleicht nur eine Drei hatten, weil sie in Mathematik nicht so stark waren. Das ist ein anderes Problem. Ich bin für jeden Arzt dankbar, der bei uns ist. Allerdings muss man auch die Schattenseiten sehen, dass der syrische Arzt, der bei uns ist, in Syrien fehlt, das wird oft auch nicht bedacht.

Ich komme wieder zurück zu meinem Thema und stelle fest, wir haben hier durch diese unkontrollierte ‑ ‑

(Zuruf.)

Ja, es gibt Leute, die verdienen an der Geschichte, die verdienen auch an diesen Leuten, die bei uns illegal einwandern, und zwar die Schlepperbanden und andere. Ich stelle fest, am Anfang hat man fast wie in einem großen Rausch die Leute empfangen, dann hat man über die Jahre Probleme festgestellt und hat angefangen, die Rhetorik zu ändern. Inzwischen wird anders gesprochen. Inzwischen wird von den Problemen gesprochen und inzwischen wird auch versprochen, dass man an den Außengrenzen kontrolliert. Es gibt Institutionen, die das machen, aber mit wenig Erfolg. Man muss einfach konstatieren, dass das alles Lippenbekenntnisse sind. Wenn unsere Regierung, unsere Regierungen wirklich die Außengrenzen schützen wollten, so kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht klappen sollte. Das können doch andere Staaten auch. Das würde in jedem Falle klappen, aber es klappt nicht, weil die Verantwortlichen das nicht wollen. Sie nehmen die Verantwortung für das eigene Volk nicht wahr, und deshalb werden sie all diese Maßnahmen, die notwendig wären, nicht treffen.

Das Zweite ist, wenn die Leute dann bei uns sind, widergesetzlich eingewandert, widergesetzlich eingedrungen, und es wird festgestellt, sie gehören nicht zu uns - nach keinem Gesetz, nach keiner Vorschrift, weder nach Asyl noch sonst etwas, dann werden sie nicht abgeschoben. Es wird nur ein geringer Teil dieser Leute abgeschoben. Wenn das in großem Maße gemacht würde, wären ja nicht so viele da.

Und wenn sie wirklich einmal abgeschoben werden, wer hindert sie dann daran, am nachfolgenden Tag wieder einzuwandern, weil ja keine Kontrollen da sind? Mir soll niemand erzählen, dass zum Beispiel die Grenzen zwischen Frankreich und Deutschland jetzt geschlossen sind - oh weh! Ich fahre häufig über die Grenze, ich habe noch nie einen Polizisten oder einen Grenzbeamten gesehen. Das sind alles Märchen. Das heißt, wenn wir die wichtigen und massenhaften Probleme, die wir haben, wirklich lösen wollen, dann müssen wir dieses Problem zuerst lösen. Das heißt, die Grenzen, die Außengrenzen Europas müssen geschlossen werden und die Leute, die nicht zu uns gehören, müssen zurückgeschickt werden. Vor allen Dingen muss vermieden werden, die Leute anzuziehen, eine Sogwirkung zu entwickeln durch Dinge, die wir ihnen geben. Ich nenne jetzt nur einmal das Bürgergeld. Betrachten Sie Europa, da sind wir die große Ausnahme. Das ist in Frankreich nicht so, das ist in Spanien nicht so, und ich war kürzlich in Tschechien, die haben überhaupt kein Problem, ihre Grenzen zu schützen. Wir haben dieses Problem.

Wir haben einen Maßnahmenkatalog aufgeführt. Wir sind dafür und bitten die Regierung, alles zu tun, um dieses Problem in der Hinsicht zu lösen, dass unsere Außengrenzen geschützt werden und dass diejenigen, die nicht zu uns gehören - Gewaltverbrecher und so weiter -, auch wieder zurückgeschickt werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne nun die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Florian Schäfer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin fassungslos, aber noch nicht wortlos, über die Begründung des Antragstellers. Ich glaube, wie Sie über das Thema Migration reden, ist völlig falsch und faktenfrei. An dieser Stelle muss ich Ihnen sagen: Die allermeisten Menschen, die auf der Flucht sind, bleiben in der Nähe ihrer Heimat, weil sie dort leben wollen. 58 Prozent der Geflüchteten lebten En de 2023 als Binnenvertriebene im eigenen Land. Rund 70 Prozent der grenzüberschreitenden Ge flüchteten bleiben in Nachbarländern in der Nähe ihrer Heimat. Drei von vier Geflüchteten werden von Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen aufgenommen. Die Anzahl der Asylanträge in Deutschland - die Statistik kann jeder zu Hause nachlesen - ist bei Weitem nicht

(Abg. Dörr (AfD) )

so hoch wie in dem Jahr, das Sie angesprochen haben, nämlich 2016. Sie ist rückläufig. Es gibt Jahre, in denen es ansteigt, aber das ist erklärbar.

Ich glaube, auch Sie sind gebildet, Sie haben erwähnt, dass Sie die Saarbrücker Zeitung lesen, auf die ich im weiteren Verlauf eingehen werde. Ich glaube, bei allem, was wir in unserer Welt erleben, was Klimaaktivitäten, Klimakatastrophen betrifft, merken wir, wie wir Menschen, die zu uns flüchten, helfen müssen, weil diese Welt sich einfach verändert. Und daran sind wir alle beteiligt. Wir sind auch daran beteiligt, hier zu unterstützen, in Gesamteuropa. Das bedeutet auch, Menschen aufzunehmen, die Hilfe suchen. Dafür sind wir da.