Fußfesseln können eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Schutzmaßnahmen sein und dazu beitragen, dass Täter unter Kontrolle bleiben. Doch ich möchte betonen: Fußfesseln allein sind nicht ausreichend. Die Sicherheit von Frauen ist ein umfassendes Thema. Zu einem vollständigen Schutzkonzept gegen häusliche Gewalt müssen auch präventive Maßnahmen gehören. Dementsprechend soll sich die Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass es bald im Gewaltschutzgesetz eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt. Diese Regelung soll im Sinne der hessischen Initiative im Bundesrat und der bisherigen Beschlüsse der Justizministerkonferenz und der Innenministerkonferenz ausgestaltet sein. Ziel ist es, die elektronische Überwachung von Annäherungs- oder Kontaktverboten besser umsetzen zu können.
Ich will nun auf unseren eigenen Antrag zu sprechen kommen: Wir werden, wie gesagt, alleine mit der Fußfessel keine hinreichende Sicherheit für Frauen erreichen können, auch nicht mit dem spanischen Modell. Wir fordern das, wie gesagt, schon lange und unterstützen es auch heute ausdrücklich. Um jedoch effektiv gegen dieses Problem vorgehen zu können, müssen wir die Sicherheit von Frauen aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Das Thema Gewalt gegen Frauen muss ganzheitlich angegangen werden; es genügt nicht, allein auf technische Lösungen zu setzen.
Wir müssen die gesellschaftlichen Strukturen und Normen hinterfragen, die Gewalt gegen Frauen begünstigen. Wir müssen die Ursachen bekämpfen, die zu einem solchen Verhalten führen. Bildung, Aufklärung und Prävention sind entscheidend, um ein Umdenken in unserer Gesellschaft zu fördern. Wir müssen die Rollenbilder, die Gewalt legitimieren und verharmlosen, aktiv hinterfragen und verändern. Darüber hinaus ist es unerlässlich, die Unterstützung für Opfer von Gewalt auszubauen. Dazu gehört, mit staatlicher Unterstützung die Rechte von Frauen zu unterstützen und zu stärken und Frauen die erforderlichen Schutzräume anzubieten.
Frauenhäuser, Beratungsstellen und Hilfsangebote müssen finanziell abgesichert und ausgebaut werden. Die Betroffenen müssen wissen, dass sie nicht alleine sind und dass es Hilfe gibt. Wir müssen Netzwerke ausbauen, die Frauen in Not auffangen und ihnen die Möglichkeit geben, ein gewaltfreies Leben zu führen. Ein wirksamer Gewaltschutz besteht daher auch in der Stärkung der Autonomie der Frauen: Eine Frau in einer gewalttätigen Beziehung, die keine Hilfe und keinen Schutz für sich sieht, bleibt zumeist aus Angst und Ausweglosigkeit in der Beziehung. Eine eigene Wohnung und wirtschaftli
che Unabhängigkeit sind daher wichtige Grundlagen, um frei von Gewalt und Unterdrückung leben zu können.
Neben dieser individuellen Unterstützung von Frauen ist es wichtig, die gesamtgesellschaftlichen Strukturen zu verbessern, hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft. Auch Justiz und Polizei sind hierbei in der Pflicht, die Strafverfolgung von Gewalttätern muss konsequent und effektiv sein. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es nicht einen bestimmten Tätertypus gibt. Nein, die Täter kommen aus allen Bildungs- und Gesellschaftsschichten.
Als Rechtsanwältin erachte ich es deshalb auch als eine wesentliche weitere Säule der Verbesserung des Gewaltschutzes, dass die Handlungsrichtlinie für die polizeiliche Arbeit in Fällen häuslicher Gewalt unter Federführung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention überarbeitet wird. Es darf keine Toleranz gegenüber der Gewalt gegen Frauen geben! Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden, die Opfer müssen in den Mittelpunkt unserer Bemühungen gestellt werden. Den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt weiter zu stärken, das ist daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser aller Pflicht. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gewaltschutzes ist für mich das zivilgesellschaftliche Engagement in diesem Bereich. Ohne die Bevölkerung geht es auch hier nicht. Hervorheben will ich an dieser Stelle die Aufpersonalisierung der Fachberatungsstellen.
Frauensicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, meint mehr als nur eine Fußfessel. Wir werden dem Problem nur dann wirksam entgegentreten können, wenn wir die Sicherheit von Frauen deutlich umfassender betrachten. Verpflichtende Gewaltpräventionskurse, die flächendeckende Finanzierung von Beratungsstellen und die Schulung von Fachkräften sind wichtige Schritte für ein gewaltfreies und sicheres Leben der Frauen im Saarland. Mit unserem Antrag stärken wir aber nicht nur den Opferschutz von Frauen, sondern die Frauenrechte selbst. Denn starke Frauenrechte sind wichtiger Teil eines selbstbestimmten Lebens von Frauen, und das wirkt sich ganz besonders in Situationen aus, in denen das Leben von Frauen von Gewalt betroffen ist.
Frauen haben ein Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben. Sie gestalten ihr soziales und ökonomisches Umfeld, haben Freunde und Freundinnen und Familie, gehen arbeiten und in den Verein, kümmern sich um ihre Nachbarschaft, besuchen eventuell die Kirche, die Moschee oder die Synagoge, nutzen die öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schwimm
bäder und Theater. Kurz: Sie haben ein ihnen vertrautes, bekanntes und auch durch Engagement und Einsatz erarbeitetes soziales Umfeld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese freien und selbstbestimmten Lebensentwürfe darf Gewalt nicht zerstören. Für eine Zukunft ohne Gewalt - dafür setze ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen ein. Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Antrag. - Glück auf!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir fahren fort in der Liste der Wortmeldungen. Ich erteile nunmehr für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Wagner-Scheid das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal sehr herzlich für diese Debatte danken. Sie zeigt nämlich, dass wir uns über die Fraktionen hinweg intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Ich darf Michael Stübgen zitieren, der nach der Innenministerkonferenz in Potsdam, bei der sich alle Innenminister und alle Innenministerinnen für das Modell ausgesprochen haben, Folgendes gesagt hat: „Jede verhinderte Tat ist besser als jede aufgeklärte.“ - Ich sage es noch einmal: „Jede verhinderte Tat ist besser als jede aufgeklärte.“ Nancy Faeser, unsere Bundesinnenministerin, hat bei dieser Gelegenheit angekündigt, sich für eine elektronische Fußfessel nach dem Modell Spaniens einsetzen zu wollen. Deshalb: Mehr Mut, liebe SPD, jetzt auch bei unserem Antrag zuzustimmen! Ich habe es eben ausgeführt: Auch der WEISSE RING - Roland Theis steht für den WEISSEN RING im Saarland - als die größte Opferschutzorganisation fordert das spanische Modell. Also bitte mehr Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion!
Wir haben bei unserem Antrag bewusst das Thema „elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell“ vor die Klammer gezogen, ohne den Anspruch erfüllen zu wollen, alles zu benennen, was es schon gibt, was man noch machen könnte, was Segensreiches schon getan worden ist. Wir haben bewusst diesen Aspekt herausgegriffen, weil er für uns nur eine Maßnahme neben vielen weiteren darstellt. Ich möchte daher noch einmal um Ihre Unterstützung dafür werben. 155 Frauen wurden im vergangenen Jahr durch ihren Partner beziehungsweise Expartner getötet, wir alle haben dafür konkrete Beispiele angeführt. Dabei ist doch jede tote Frau eine tote Frau zu viel. Deshalb: Geben Sie sich bitte einen Ruck!
Da es offensichtlich bei Ihnen noch Zweifel gibt, dem zuzustimmen, will ich auch noch einmal darauf hinweisen: Im Bundesrat, am 27.09., haben alle Bundesländer dem Antrag von Hessen zugestimmt, der Antrag ist in die Ausschüsse verwiesen worden. Das heißt, auch die Ministerpräsidentin des Saarlandes ist diesem Antrag aus Hessen gefolgt. Also geben Sie sich bitte den Ruck, liebe SPD, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir brauchen ein klares Signal hier aus dem Parlament.
Ich darf noch mal auf die guten Erfahrungen in Spanien hinweisen. Seit 15 Jahren machen die das, und dem Beispiel von Spanien ist Frankreich gefolgt, unser direktes europäisches Nachbarland, und auch die Schweiz. Die Spanier wissen, was sie tun, und sie haben Frauenleben geschützt, also sollten wir das in Deutschland auch tun.
Lieber Herr Schaufert, wenn sich ein Täter seiner Partnerin, die er über Jahre hinweg gepeinigt, geprügelt, missbraucht und was auch immer hat, sodass ein Gericht sich in die Lage versetzt sah, liebe Frau Baltes, eine Fußfessel anzuordnen, weniger als 500 m nähert, dann hat dieser Täter sich von seiner Frau zu entfernen. Und wenn das im Supermarkt ist, interessiert mich das herzlich wenig, dann muss er das Geschäft verlassen.
Für mich ist Gewalt Gewalt, und an der Stelle interessiert mich die Nationalität eines Täters herzlich wenig. Gewalt muss sanktioniert werden, und hierfür halte ich eine elektronische Fußfessel für eine der geeigneten Maßnahmen. Wir sollten das in Deutschland einfach tun.
Ich will es noch einmal sagen: Wir haben im Saarland seit 2020 die rechtliche Möglichkeit, nicht nach dem spanischen Modell, sondern in einer kleineren Variante, zwei Mal drei Wochen sind möglich. Ich bitte herzlich darum, dass man das sauber prüft und dass man auch im Saarland von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch macht.
Liebe Kolleginnen und Kollege, die Bundesregierung in Berlin ist an einer Stelle noch in der Lieferpflicht. Die Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvertrag das Vorhaben hineingeschrieben, ein Gewalthilfegesetz auf den Weg zu bringen, das unter anderem solche Dinge regelt, aber auch die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungseinrichtungen. Deshalb bitte ich alle, die Möglichkeiten zu nutzen, die wir alle miteinander haben - sei es als Unterstützer der Bundesregierung oder als Oppositionsfraktionen - darauf hinzuweisen, dass auch da die Bundesregierung endlich mal ihre Hausaufgaben macht
und ihren Koalitionsvertrag an dieser Stelle erfüllt, weil das nämlich auch zum Schutz, zum Leben, zum Überleben von Frauen in Deutschland beitragen kann. - Ich bitte herzlich nochmals um Ihre Unterstützung für unseren Antrag.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD-Fraktion das Wort. Sie haben noch 31 Se kunden.
Das reicht mir. - Frau Präsidentin! Frau Kollegin Kaya-Karadağ! Ich habe in meinem Haus und bei meinen Eltern keine Gewalt gesehen, aber ich vertraue den Zahlen und weiß auch aus meiner beruflichen Tätigkeit, dass es das gibt. Das ist ein wichtiges Problem, und unsere Frauen müssen geschützt werden. Aber ich halte es nicht für angemessen, dass man sich hier hinstellt und Theater spielt, nur weil Herr Schaufert aufgezeigt hat - aufgrund derselben Zahlen -, dass eine Bevölkerungsgruppe überproportional an diesem Problem beteiligt ist. Da muss man dann auch überproportional Lösungen finden. Das wäre der Ansatz, aber nicht, sich hierherzustellen und Theater zu spielen. - Herzlichen Dank.
Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen, ich erteile nunmehr dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost, das Wort. - Bitte schön, Herr Minister.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Femizide sind niederträchtig. Sie sind höchst kriminell. Sie sind gewalttätig. Und Sie sind auch Ausweis eines wirklich kruden Menschenbildes, das davon ausgeht, dass es ein Geschlecht gibt, das über dem anderen steht. Ich sage das aus tiefster Überzeugung: Dem Opfer ist es erst einmal egal, welche Nationalität der Täter hat, welche Religion oder Glaubensüberzeugung er hat. Das Opfer ist ein Opfer. Mir ist eines ganz wichtig, nämlich dass wir dafür Sorge tragen, dass diese Ächtung von Gewalt das Ziel ist, dass die Brandmarkung der Täter und auch die Verhinderung weiterer Gewalttaten im Mittelpunkt steht. Die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, sind vielschichtig und ich bin auch der festen Überzeugung, sie sind noch längst nicht alle ausgeschöpft. Aber wir sollten hier keine Diskussionen führen, die von dem eigentlichen Problem ablenken, nämlich dem Ge
waltproblem als solchem, und wir sollten nicht die Frage einer Nationalität oder einer Glaubensüberzeugung in den Mittelpunkt stellen. Das ändert nämlich nichts an der Opferstruktur, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage das mit Blick auf die Einigkeit im Ziel. Die Frau Kollegin hat ja eben genauso wie die beiden anderen Vorrednerinnen darauf hingewiesen, dass wir mit Blick auf die zurzeit in der Diskussion befindlichen Resolutionen, Entwürfe und auch Erwartungshaltungen im Bundesrat eine große Einigkeit haben. Ich habe bei der Innenministerkonferenz diesem Beschlussvorschlag voller Überzeugung zugestimmt. Aber in diesem Beschlussvorschlag gab es einen ganz entscheidenden Punkt, nämlich dass, wenn wir eine Lösung herbeiführen, und das wollen alle, es am Ende keinen Flickenteppich gibt. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, der nichts am Ziel ändert, der aber beim Weg zumindest an der einen oder anderen Stelle im Blick behalten werden muss. Gut gemeint ist das eine, aber gut gemacht im Sinne der Opfer ist das Entscheidende. Und da bin ich allen sehr dankbar, die ihre Vorschläge und ihr Engagement einbringen. Das ist gar nicht hoch genug einzuschätzen.
Sie können sich darauf verlassen: Wir werden das im Saarland regeln, im Kontext mit allen anderen Bundesländern. Wir haben ein großes Interesse, den Opferschutz im Saarland mit Blick auf das Thema Gewalt im häuslichen Bereich zu verbessern und auch letztendlich die Strafverfolgung zu verschärfen.
Diese Fragen sind zurzeit nicht zu Unrecht in den Ausschüssen des Bundesrats, weil man sich da mit den entsprechenden Herausforderungen beschäftigt. Es gibt im Föderalismus nun mal auch Möglichkeiten, die von dem einen mehr und von dem anderen weniger genutzt werden. Sie haben es ja gesagt, seit 2020 gibt es die Möglichkeit, im Saarland eine solche Regelung einzuführen. Ich bin seit Mai 2022 im Amt. Wir gehen dieses Thema an, wir machen es aber nicht singulär als einzelne, einzige und am Ende auch einzig zielführende Maßnahme, sondern im Kontext mit vielen anderen Dingen. Ich freue mich auf den Austausch, Kollege Theis, wir haben, glaube ich, im Laufe der kommenden Tage einen Gesprächstermin zum Thema Opferschutz - nicht nur zu diesem speziellen Thema, aber ich würde es gerne auch an diesem Thema festmachen. Sie können versichert sein, dass Sie mich an Ihrer Seite haben, wenn es darum geht, den Opferschutz nicht nur mit Blick auf das Thema Femizide zu verbessern. Ich will zum Ausdruck bringen: Wir haben ein großes Interesse daran, den Opferschutz im Saarland stärker in
den Mittelpunkt zu stellen. Das wird an der einen oder anderen Stelle auch dazu führen, dass man Gesetze verändern muss. Aber es wird noch eine viel größere Herausforderung sein, die Einstellung bei manchen zu verändern. Das ist eigentlich noch viel wichtiger, als Strafmaßverschärfungen vorzunehmen. Wir müssen dazu kommen, dass Gewalt, egal auf welcher Ebene, in der Familie oder in der alltäglichen Situation, in Deutschland und insbesondere auch im Saarland geächtet wird, unabhängig davon, ob sie von Josef oder Yusuf, von Aishe oder Elke verübt wird. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Gewalt nicht als Mittel zur Lösung von Konflikten angesehen und toleriert wird. Das ist unsere Aufgabe, und dazu nutzen wir alle Möglichkeiten, aber nicht nach dem Motto: „Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sondern so, dass es am Ende allen hilft, insbesondere den Opfern von häuslicher Gewalt und anderen niederträchtigen Kriminalitätsfeldern. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es noch eine Wortmeldung? - Für die CDU‑Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.
Ich will mich noch mal kurz zu Wort melden, weil ich mir genauer angeschaut habe, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum 2020 Klaus Bouillon das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz an der Stelle geändert hat, nämlich mit dem Blick darauf, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung speziell für extremistische Straftäter eingesetzt werden kann und der Katalog der Straftaten es derzeit schon ermöglicht, Frauen zu schützen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, und die Gewaltspirale sich so entwickelt hat, dass eine Fußfessel eine Maßnahme sein kann. Deshalb werbe ich wirklich noch mal darum, Herr Innenminister, dass man diese Möglichkeit prüft. Auch wenn sie zeitlich und rein technisch dem nicht entspricht, was das spanische Modell deutschlandweit bringen kann und bringen wird, sollte man schauen, ob wir derzeit eine Regelung haben, wie wir sie im Saarland brauchen, oder ob wir als Landesgesetzgeber noch etwas tun sollten, weil Hessen derzeit die Regelung schon hat. Daneben, dass die hessische Landesregierung diese Bundesratsinitiative gestartet hat, prüft sie parallel ihre Landesgesetze, um zu schauen, was sie selbst als Landesgesetzgeber noch tun könnte. Deshalb wird sich die CDU-Fraktion heute nicht zufriedengeben. Ich werbe aktiv um die Zustimmung zu unserem Antrag. Wir würden das auch weiterverfolgen, weil wir es einfach als wichtigen Aspekt sehen. Wie schnell es im Bundesrat
geht, wissen wir alle nicht, das haben wir nicht in der Hand. Gute Worte sind, glaube ich, auch hier viele gewechselt worden, aber an der Stelle brauchen wir Schutz und Möglichkeiten, um Frauenleben zu retten. Deshalb werden wir als CDU-Fraktion bei diesem Thema dranbleiben.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1174. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1174 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1174 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion und enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.