Protocol of the Session on October 9, 2024

Ich bitte herzlich um die Zustimmung zu unserem Antrag. Wir fordern die Landesregierung ganz konkret auf, von den rechtlichen Gegebenheiten, die wir haben, Gebrauch zu machen, die häusliche Gewalt in den Fokus zu nehmen und da, wo die häusliche Gewalt so ausartet, dass die Näherungs- und Kontaktverbote nicht eingehalten werden, auch entsprechend zu votieren, dass Richter, Gerichte eine Fußfessel anordnen. Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Beratungen im Bundesrat, die von Hessen angestoßen worden sind, schnell auf den Weg gegeben werden. Wir hatten in der Ersten Lesung jetzt eine Überweisung in die Ausschüsse. Wir fordern die Landesregierung auf, entsprechend in Zweiter Lesung die Initiative Richtung Bundesrat zu leiten und dort dafür zu sorgen, dass bundesweit eine Regelung kommt, die uns eine große Handhabe gibt, die Fußfesseln für Frauen-Schläger zur Anwendung zu bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion verfolgt das Ziel, das Thema stärker ins Bewusstsein zu rufen. Wir haben im letzten Jahr, zum Beispiel am Tag gegen die Gewalt an Frauen am 25.11., das Thema hier bereits diskutiert. Aber es sollte sich eben nicht nur auf solche Gedenktage reduzieren, sondern breit im Bewusst

(Abg. Wagner-Scheid (CDU) )

sein verankert sein. Die Zahlen, die ich genannt habe, sind bedrückend. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, dass Frauen in Freiheit leben dürfen und sich da, wo es notwendig ist, ihren Peinigern entziehen können. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, dass jede Frau sich in unserem Land sicher fühlen kann, und dafür wollen wir uns einsetzen. - Vielen Dank!

(Beifall von der CDU und von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Zur Begründung des Antrags der SPD‑Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Christina Baltes das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sind nicht damit einverstanden, dass die Frau eigene Wege gehen will, und setzen dann auf Gewalt. Immer wieder ignorieren Männer Annäherungsverbote beziehungsweise misshandeln ihre Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen. Schmerzhaftes Treten, Stoßen, hartes Anfassen, heftiges Wegschleudern, sodass die Gedemütigten taumeln oder gar umfallen, Ohrfeigen, Schläge mit den Fäusten - das sind nur einige der Peinigungen, die sie ihren Opfern antun. Es sind Beispiele für Gewalt, die Frauen tagtäglich aushalten, weil sie Angst haben, ihre Männer zu verlassen, und Angst davor haben, dass noch Schlimmeres passieren könnte. Deshalb ist es wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin daran zu arbeiten, dass diese Frauen von ihren Tätern unabhängig werden und endlich ein freies Leben führen können.

(Beifall von der SPD.)

Im Jahr 2023 wurden für das Saarland 3.077 Delikte häuslicher Gewalt erfasst. 2022 waren es 3.037 Fälle. Von den 3.224 erfassten Opfern waren 2.409 weiblich und 815 männlich. Die Zahlen für das Saarland zeigen, dass häusliche Gewalt nach wie vor ein großes Problem ist. Es ist aber wichtig, zu verstehen, dass die gemeldeten Fälle nicht automatisch bedeuten, dass es tatsächlich mehr Gewalt gibt. Es kann auch daran liegen, dass immer mehr Menschen den Mut finden, die Gewalt anzuzeigen. Doch eines ist leider ganz klar, nämlich dass Gewalt ein großes Thema in unserer Gesellschaft bleibt. Wir müssen darüber sprechen, handeln und gemeinsam daran arbeiten, sie zu bekämpfen.

(Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.)

Denn eine weitere traurige Wahrheit ist, dass täglich Frauen erhebliche Gewalt durch ihre Partner beziehungsweise Ex-Partner erleben. In

einigen Fällen endet sie tödlich. Statistisch gesehen kommt es pro Tag zu einem Tötungsversuch und an jedem dritten Tag verstirbt in Deutschland eine Frau aufgrund von Partnerschaftsgewalt. Das kann und darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Häusliche Gewalt bedeutet für die betroffenen Frauen meist jahrelange Folter. Haben die Frauen dann endlich die Kraft gefunden, den Teufelskreis zu durchbrechen, müsste der Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung für den Täter deshalb direkte Folgen haben.

Um den laut Bundeskriminalamt steigenden Zahlen bei Partnerschaftsgewalt entgegenzuwirken, greifen Kontakt- beziehungsweise Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass die Täter mangels effektiver staatlicher Kontrollmaßnahmen mit zunehmender Häufigkeit gegen diese Anordnungen verstoßen. Zwischen 2017 und 2022 gibt es laut Polizeilicher Kriminalstatistik diesbezüglich einen Anstieg um 11 Prozent. Selbst dann, wenn die betroffenen Frauen es endlich schaffen, sich aus einer gewaltbelasteten Beziehung zu lösen, und sich Unterstützung holen, gelingt ein konsequenter Schutz oftmals nicht, da Anordnungen wie Kontaktsperren oder Näherungsverbote häufig einfach ignoriert werden.

Eine gute Antwort darauf wäre die elektronische Überwachung. Sobald sich der mit einer Fußfessel versehene Täter dem Opfer nähert, wird das gemeldet, sodass unmittelbare Schritte zum Schutz des Opfers unternommen werden können. Außerdem ist dem Täter bewusst, dass er unter ständiger Kontrolle steht, was die Hemmschwelle, sich erneut zu nähern, deutlich erhöht. Die elektronische Überwachung kann entscheidend dazu beitragen, häusliche Gewalt einzudämmen und Femiziden vorzubeugen.

Auf den ersten Blick erweckt diese Maßnahme große Hoffnung, weil man denkt, wenn ein solcher Täter gefasst wurde, er aber weiterhin gefährlich sein kann, legt man ihm eine Fußfessel an, damit man ihn besser unter Kontrolle hat. Aber da ist man auf dem Holzweg. Das ist gar nicht so einfach umzusetzen, denn es ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeits- und Grundrechte des Betroffenen. So sehen es die Gerichte. Das kann man nicht so einfach machen, weil beispielsweise jemand angezeigt wurde. Da müssen gerichtsverwertbare Fakten auf dem Tisch liegen. Die Gerichte verlangen, dass eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, um solch eine Maßnahme anzuordnen.

Damit eine elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden kann, muss ein verurteilter Straftäter der sogenannten Führungsaufsicht unterliegen. Das tritt automatisch ein, sobald eine mindestens zweijährige Haftstrafe

(Abg. Wagner-Scheid (CDU) )

verbüßt wurde und keine andere Maßregel - etwa Sicherungsverwahrung - angeordnet ist. Im Falle einer Verurteilung wegen Sexualdelikten reicht hier eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Dies ist in § 68 im Strafgesetzbuch veran kert. Zudem muss die Gefahr bestehen, dass weitere Straftaten begangen werden könnten.

Auch ich habe mir das spanische Modell angeschaut. Auch ich kenne die kaltblütige Ermordung von Ana Orantes. Es wurde in einer Fernsehsendung erzählt. Sie wurde über vier Jahrzehnte misshandelt, und zwar psychisch und physisch. Es hat auch mich erschüttert. Das spanische Modell unterscheidet sich grundlegend von der in Deutschland verwendeten Methode. Frau Wagner-Scheid, Sie haben es gesagt, Täter und Opfer in Spanien tragen beide ein elektronisches GPS-Gerät. Beim Täter ist es am Körper fixiert. Die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich. Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann schnell reagieren. Das Opfer wird kontaktiert und nicht alleingelassen. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist. Dieses Modell wäre eine Möglichkeit, der Gewalt gegen Frauen entgegenzutreten, aber es muss gesetzlich verankert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Leben frei von Gewalt führen zu können, ist ein Menschenrecht. Ich möchte die Landesregierung dazu ermutigen, die Istanbul-Konvention weiterhin aktiv umzusetzen. Der Schutz vor Gewalt sollte als wesentlicher Teil der Gleichstellungsstrategie verstanden werden. Hier geht es nicht nur um Sicherheit, sondern auch um das Fundament für echte Gleichstellung. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der Bund sich an den Kosten für das erweiterte Hilfesystem angemessen beteiligt. Auch das angekündigte Gewalthilfegesetz muss im Gesetzgebungsverfahren vorangebracht werden, um Betroffenen bestmögliche Unterstützung zu bieten. Vielen Dank an das Ministerium für Frauen, das Ministerium der Justiz und das Innenministerium für die lange und gute Zusammenarbeit.

(Beifall von der SPD.)

Gemeinsam, in einem starken Miteinander können wir viel erreichen. Lassen Sie uns diese wichtigen Schritte gehen. Bleiben wir am Ball. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Glück auf.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Baltes. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile das Wort für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Häusliche Gewalt - ein unschönes Thema, welches einen in die Niederungen menschlichen Daseins und dort in die hinterletzten Ecken führt. Danke an die CDU, dass dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht wurde. Vor der Zahl der mehr als 250.000 Fälle von häuslicher Gewalt 2023 in der Bundesrepublik steht man mit Entsetzen und fragt sich, was man dagegen tun kann. Was kann man tun, damit der steigende Trend gebrochen und den meisten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen geholfen werden kann, aber zumindest effektiver Schutz vor weiterer Gewalt gewährt wird? Dabei mag das Vorgehen einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild theoretisch sinnvoll erscheinen. Wir bezweifeln jedoch die Praxistauglichkeit einer solchen Maßnahme.

Ich skizziere kurz die Wirkungsweise des spanischen Prinzips aus einer Veröffentlichung des WEISSEN RINGS - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, es wurde eben auch schon gesagt: „Täter und Opfer tragen (in Spanien) dabei ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es am Körper fixiert, die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich. Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren.“ Das Opfer wird kontaktiert und nicht alleingelassen. „Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.“

Wir geben uns gar keinen Illusionen hin, dass dieses System bei uns tragfähig wäre. Alarmierung im Umkreis von 500 m - wissen Sie, was in einer Stadt alles von einem Umkreis von 500 m umfasst sein kann? Es muss bei Weitem keine Absicht einer Annäherung vorliegen. Man geht durch Zufall in die gleiche Einkaufsmall - Alarm. Auf dem Weg zur Arbeit ist die eine Person im Bus, die andere im Zug, zum Beispiel am Bahnhofsvorplatz Saarbrücken - Alarm. Jeder kann sich viele Möglichkeiten dazu ausmalen. Eine schier unendliche, in keiner Weise bewältigbare Anzahl von Alarmierungen und darauf folgenden Aktionsketten wären für unsere Polizisten die Folge. Das Opfer wird durch jede Alarmierung aufgeschreckt und eingeschüchtert. Ich glaube,

(Abg. Baltes (SPD) )

wir sind uns einig, dass dies auf keinen Fall zielführend sein kann.

Häusliche Gewalt und die Beziehungen zwischen Menschen sind darüber hinaus hoch emotional. Sollte von einem Täter tatsächlich das Schlimmste geplant sein, nämlich dem Opfer planvoll und gezielt Gewalt anzutun, dann wird das durch die elektronische Fußfessel nicht verhindert werden können, auch wenn diese 500 m vorher Alarm schlägt. Einzig der spätere Ermittlungsaufwand kann reduziert werden - ein schwacher, im Grunde zynischer Trost. Häusliche Gewalt, Beziehungen, gekränkte Gefühle, auch das persönliche und sehr oft Gruppenerwartungen geschuldete Ehrgefühl, tun hier ihr Übriges.

Damit kommen wir nun zu dem Punkt, an dem wir uns in der Gesellschaft ein Stück weit ehrlich machen müssen. Die häusliche Gewalt in Deutschland hat überproportional ausländische Wurzeln. Das ist kein Grund, sich jetzt aufzuregen. Wie immer sind wir von der AfD nur die Überbringer der schlechten Nachricht. Angerichtet haben Sie dies mit Ihrer unkontrollierten Einwanderung aus zum Teil sehr stark tribalistischen Gesellschaften.

(Sprechen bei der SPD.)

Jeder kann dies in der dem Antrag wohl zugrundeliegenden Hauptquelle, dem Lagebild „Häusliche Gewalt 2023“ des Bundeskriminalamtes nachlesen. Dort steht auf Seite 30 klar und unmissverständlich, dass 63,3 Prozent der Tatverdächtigen von häuslicher Gewalt deutsche Staatsangehörige sind, was im Umkehrschluss heißt, dass 36,7 Prozent keine Deutschen sind, was bei einem Ausländeranteil von rund 15 Pro zent an der Bevölkerung durchaus als überproportional zu betiteln ist. Bei den 63,3 Prozent an deutschen Tatverdächtigen kann man sich auch noch seine Gedanken machen. In besagter Veröffentlichung kann man auf Seite 3 lesen: „Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen, berücksichtigt aber bei den deutschen Tatverdächtigen keinen eventuellen Migrationshintergrund.“ Bleiben wir bei den 36,7 Prozent gesichert ausländischen Tatverdächtigen von häuslicher Gewalt, so sprechen die Zahlen auch hier eine klare Sprache, dass es sich nämlich nicht um Petro und Pavel aus Tschechien oder Luc und Jean-Pierre aus Frankreich handelt. Nein, auch hier zeigt sich klar, dass ein nicht zu unterschätzender Teil der häuslichen Gewalt in den islamistischen Kulturkreis weist.

(Sprechen bei der SPD.)

Wohlgemerkt sind wir bei den Taten - wie eben auch schon gesagt wurde -, die überhaupt in die Statistik kommen. Das muss klar angesprochen werden. Hier müssen ganz klar Maßnahmen erfolgen, um dem in Deutschland Einhalt zu gebie

ten. Sie kennen meinen üblichen Satz, was alles mit Abschieben bewirkt werden kann.

Hier sei abschließend an den Fall häuslicher Gewalt des Syrers vor knapp zwei Wochen in Essen erinnert, mit Brandstiftung, 31 verletzten Bewohnern, darunter zwei Kinder, und einem darauffolgenden marodierenden Zug durch die Straßen mit Machete und Kampfmesser. Eine Tat, eigentlich eine Terrortat, die der CDU-Innenminister Reul in schändlicher Weise unter häuslicher Gewalt relativierte und in Bezug auf das Messer sagte, dass Gott sei Dank nichts passiert sei. Wir dürfen bei dem Thema häusliche Gewalt nicht die Augen davor verschließen, dass davon vieles eingewandert ist und täglich einwandert. Der vorliegende Antrag der CDU kann von uns nicht unterstützt werden. Wir werden uns enthalten. Den Antrag der SPD lehnen wir ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)

Danke, Herr Abgeordneter. Es geht weiter in der Wortmeldeliste. Ich erteile nunmehr Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Ich habe mich heute Morgen besonders gut geschminkt, weil ich die Spuren der körperlichen Auseinandersetzung, die ich gestern durch meinen aus einem islamischen Haushalt stammenden Mann erfahren habe, unbedingt kaschieren wollte. Ich hoffe, es ist nichts zu sehen. - Das im Hinblick auf das, was der Kollege von der AfD gesagt hat. Das macht einfach nur sprachlos und ist entsetzlich.

(Beifall von der SPD. - Abg. Schaufert (AfD) : Das steht in der PKS!)

Dass ausgerechnet die AfD so etwas zur Sicherheit von Frauen von sich gibt, ist mehr als fragwürdig. Wenn es eine Gefahr für Frauen im Saarland und in Deutschland gibt, dann ist es die Gefahr durch die AfD. Das möchte ich hier einmal feststellen.

(Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schaufert (AfD).)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Thema von größter Dringlichkeit und Bedeutung bewegt uns heute: der Schutz von Frauen vor Gewalt und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Es ist traurige Realität, dass viele Frauen in unserem Land täglich mit Gewalt, Bedrohung und Angst leben müssen. Frauen werden getötet. Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind.

(Abg. Schaufert (AfD) )

Warum? - Weil es immer noch ein Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern gibt. Das Machtungleichgewicht zieht sich durch alle Lebensbereiche: Gehalt, Chancengleichheit und Rollenverteilungen. Bei Gewalt an Frauen zeigt es sein besonders hässliches Gesicht. Männer glauben, über Frauen zu stehen, üben Macht oder Besitzansprüche aus. Eine Frau wird als Eigentum betrachtet. Ihr wird das Recht auf eine eigene Meinung und ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Femizide werden gesellschaftlich wie auch medial häufig als Einzelschicksale dargestellt. Nach solchen Taten wird oft von Eifersuchtsdramen oder Familientragödien gesprochen. Mit dieser Verharmlosung muss endlich Schluss sein!

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Femizide, die extremste Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, sind ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Punkt. Um Gewalt an Frauen zu beenden, muss sie klar benannt und bekämpft werden. Ausrufezeichen! Femizide, die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, sind nicht nur ein Verbrechen, sondern, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein gesellschaftliches Versagen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um diese Art von Gewalt zu verhindern und den Opfern zu helfen.

Ein Ansatz, der dazu in der Diskussion steht - das haben meine Kolleginnen bereits angesprochen -, ist der Einsatz von Fußfesseln für gewalttätige Täter. Diese Maßnahme kann in bestimmten Fällen dazu beitragen, die Sicherheit von Opfern zu erhöhen. Sie kann vor weiteren Übergriffen schützen. Ich begrüße daher den Antrag und das Engagement der CDU, insbesondere das Engagement von Frau Kollegin Anja Wagner-Scheid und der Frauenunion, in dieser Sache. Die SPD-Frauen Saar haben bereits vor einigen Jahren einen Antrag zu dem Thema Fußfessel erstellt und haben diesen auch auf dem Bundeskongress der SPD-Frauen im vergangenen Jahr eingebracht. Der Antrag wurde mit klarer Mehrheit angenommen. Mit dieser Beschlusslage im Rücken war für mich klar, dass ich mich weiterhin für die Umsetzung dieses Schutzfaktors für Frauen einsetzen werde.

Hierbei wusste ich die Regierung an meiner Seite. Dafür an dieser Stelle vielen Dank! Die Justizministerin, Frau Berg, ist heute nicht anwesend. Nichtsdestotrotz vielen Dank an Petra Berg und Dr. Jens Diener, die sich dafür bei der Justizministerkonferenz eingesetzt haben und auch weiter einsetzen werden. Ein Dank geht auch an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, das sich für die Gleichstellung in allen damit einhergehenden Facetten einsetzt. Vielen Dank an Dr. Magnus Jung und - heute nicht bei uns - Bettina Altesleben!

(Beifall von der SPD.)