Protocol of the Session on October 9, 2024

Mit Blick auf die Uhr zum Thema Wählbarkeit am Zweitwohnsitz Folgendes: Wir bleiben bei unserer Position, dass es einfach nur eine Umgehung der Zweitwohnsitzsteuer ist. Ich weiß nicht, wie Ihr Kollege Conradt beispielsweise, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, dazu steht. Das ist in Ordnung. Wir haben dort unsere Position. Aber Herr Reiter, Sie haben mich ja schon angekündigt. Ich möchte zum Abschluss der Debatte den Fokus noch einmal auf die kommunale Ebene lenken und auch auf unseren Abänderungsantrag, den meine Fraktion im Rahmen der Anhörung angeregt und eingebracht hat und im Anschluss gemeinsam mit der CDU verabschiedet hat.

Die heutigen Änderungen im KSVG, die wir im Rahmen dieses Gesetzes vornehmen, haben wir zum Anlass genommen, um unsere kommunalen, unsere ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu Beginn der neuen Legislatur stärken zu wollen. Wir wollten nicht lange warten, sondern haben dieses Gesetz dazu genutzt, weil unsere Städte und Gemeinden - das passt wiederum zu diesem Gesetz - die Keimzelle der Demokratie sind. Unsere Ortsvorsteher, die Bezirksbürgermeister und die Stellvertretungen, übernehmen vor Ort ganz wesentliche Aufgaben. Sie halten den Laden am Laufen. Sie sind oft der erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, vor allem entwickeln sie auch ihren Ort mit ihren kreativen Ideen weiter. Die Aufgaben sind inzwischen so umfangreich, dass sich viele Ortsvorsteher, Bezirksbürgermeister und deren Stellvertretungen nicht in diesen Hierarchien verstehen, sondern als Team gemeinsam auftreten und das auch abseits vom klassischen Vertretungsfall.

Dementsprechend war es uns wichtig - wir sehen das nicht nur als sachlich geboten an, sondern als mehr als verdient und notwendig -, dass künftig auch die Stellvertretungen von Ortsvorstehern und auch von Bezirksbürgermeistern zu Ehrenbeamten ernannt werden. Eine kleine Randbemerkung: Auch das muss nicht zwangsläufig in einer Ratssitzung erfolgen. Wer die gleichen Tätigkeiten übernimmt, der

sollte auch den gleichen Schutz und die gleiche Fürsorge genießen. Mit diesen Änderungen stärken wir nicht nur die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, wir stärken auch die Kommunalpolitik im Saarland insgesamt. Heute ist ein guter Tag für das kommunale Ehrenamt.

(Beifall von der SPD.)

Ich will mich aber auch noch zum eigentlichen Gesetz kurz äußern. Es wurde bereits mehrfach erwähnt, wie wichtig es ist, dass wir die jungen Menschen beteiligen und auch einbinden in die Diskussionen und in die Entscheidungsprozesse. Es ist gut, dass wir die kreativen Ideen und Vorschläge von Kindern und Jugendlichen schon so früh und umfangreich in die kommunalpolitischen Prozesse einbinden. Das Gesetz bewirkt, dass das Leben in unseren Städten und Gemeinden insbesondere für die jungen Saarländerinnen und Saarländer in Zukunft deutlich attraktiver wird. Die saarländischen Städte und Dörfer werden durch die Handschrift junger Menschen in Zukunft kinder- und jugendfreundlicher. Ich glaube, auch das ist eine tolle Botschaft am heutigen Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD.)

Ich finde es gut, dass wir auch mit Blick auf die Orte einen Spielraum lassen, dass es die konkrete Ausgestaltung vor Ort ist, die dort gemacht wird, dass es nicht eine einfachgesetzliche Regelung gibt, die Beteiligung überstülpt. Das funktioniert nicht. Damit verbunden ist aber auch ein Appell an alle, die sich kommunalpolitisch einbringen. Die Beteiligung junger Menschen ist keine förmliche Voraussetzung für einen rechtmäßigen Ratsbeschluss. Aber wir müssen und sollen die Stimmen der jungen Menschen ernst nehmen. Dazu gehört nicht nur die Beteiligung, sondern dass man auch die Wünsche, die Anregungen, die während des Beteiligungsprozesses aufgenommen werden, im Anschluss ernsthaft im Rat diskutiert und bei den Entscheidungen mitberücksichtigt.

Martina Holzner hat es gesagt, die jungen Menschen sind unsere Zukunft, aber sie sind auch die Demokratinnen und Demokraten von morgen. Laut „The Economist“ lebt weniger als die Hälfte der Weltbevölkerung, 45,7 Prozent, in einer Demokratie und nur 7,8 Prozent in einer vollständigen Demokratie, zu denen auch wir in Deutschland gehören. Demokratie ist also nicht selbstverständlich und wir müssen sie nicht nur gegen unsere Feinde verteidigen, sondern wir müssen vor allem auch uns selbst und andere von Demokratie begeistern. Lassen Sie uns mit der Umsetzung des Gesetzes auf der kommunalen Ebene den jungen Saarländerinnen und Saarländern zeigen, dass es sich lohnt, sich einzubringen, dass man etwas bewegen kann, wenn man sich einbringt, und dass demokratische Teilhabe etwas sehr Gutes ist. Mit diesem

(Abg. Arweiler (SPD) )

Gesetz legen wir das Fundament für den Fortbestand unserer Demokratie. Dementsprechend bitte ich um die Zustimmung für dieses tolle Gesetz. - Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile das Wort Herrn Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren und vor allen Dingen liebe Kinder und Jugendliche im Saarland! Sie sehen einen gut gelaunten und zufriedenen Kinder- und Jugendminister vor sich. Ich will mich ganz herzlich bedanken für die bis auf eine Ausnahme sehr konstruktive und gute Debatte am heutigen Tag zu diesem wichtigen Gesetz. Ich bitte Sie, mir zu gestatten, dass ich dennoch den Rahmen am Anfang etwas weiter spannen will. Denn das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz fällt gerade in eine Zeit, in der unsere Demokratie insgesamt ein gutes Stück weit in der Krise ist. Wir sehen das an zurückgehenden Wahlbeteiligungen, insbesondere dort, wo viele Menschen in Armut leben und sich vom Staat abgewandt haben. Wir sehen es in der wachsenden Zustimmung für extreme Parteien, die Feinde der Demokratie sind, die das Parlament und die Demokratie nutzen, um sich wählen zu lassen und dann aus der Mitte der Parlamente heraus diese Demokratie lächerlich zu machen und zu beschädigen. Entsprechende Beispiele haben wir in diesem Haus schon erlebt und zuletzt in besonders bestürzender Weise in Thüringen, wo es schon in der ersten Sitzung des Landtages das Verfassungsgericht brauchte, um demokratische Spielregeln gegen die AfD durchzusetzen. Wir sehen die Krise der Demokratie auch in vielen Umfragen, die zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in den Staat und die demokratische Ordnung ein Stück weit verloren haben.

Neben diesen Haltungen und politischen Entwicklungen gibt es auch andere Entwicklungen, die der Demokratie die Grundlage entziehen. Das ist vor allem die Tatsache, dass immer häufiger Fake News und Manipulationen der Öffentlichkeit die Debatte beeinflussen und eine vernünftige, wissensbasierte und wissenschaftlich klare Debatte über das, was richtig und falsch ist, nicht mehr geführt werden kann. Das zeigt sich insbesondere an Putin, der versucht, westliche Demokratien durch Desinformation zu beschädigen, oder in der aktuellen Debatte in den USA, wo Trump versucht, die dort geschehenen Unwetter für seinen politischen Vorteil mit

wirklich beschämenden Fake News auszunutzen. Auch in Deutschland gibt es viele Beispiele, die man heranziehen könnte.

Die zurückgehende Handlungsfähigkeit des Staates aufgrund wachsender internationaler, globaler Zusammenhänge stellt ebenfalls eine Schwierigkeit dar. Es ist für die Nationalstaaten schwieriger, Probleme im Kleinen zu lösen. Außerdem treffen wir heute Entscheidungen, die so weit in die Zukunft hineinreichen, dass junge Generationen auch dort ein Demokratiedefizit entdecken. Fridays for Future ist ein Beispiel dafür, wie aus dieser Perspektive die Demokratie angezweifelt wird.

Genau deshalb ist es wichtig, dass wir Demokratinnen und Demokraten uns zur Demokratie bekennen, zu unseren Grundsätzen, zu den Menschenrechten, die es zu wahren gilt, zur Freiheit des Einzelnen, zur Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, zur Gleichheit vor dem Gesetz und zur sozialen Teilhabe. Es ist wichtig, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Gewaltenteilung gewahrt wird, dass Macht im Land friedlich und demokratisch übergeben werden kann und dass das Verhältnis zwischen Staat und Bürger so ist, dass die Bürgerinnen und Bürger Schutz vor dem Staat und Schutz durch den Staat haben. Das ist das Verhältnis von Staat und Bürger, das wir uns wünschen. Das sind Kerngedanken der Demokratie und die Grundlage dessen, was wir diskutieren.

(Beifall von der SPD.)

Das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz ist ein Beitrag dazu, die Demokratie zu stärken. Wir können heute in der Tradition von Willy Brandt sagen: Wir wagen mehr Demokratie im Saarland für Kinder und Jugendliche. Es wurde heute schon mehrfach angesprochen, dass das bei der Wahl leider nicht der Fall ist. Aber es gibt neue Beteiligungsformen, sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene. Wichtig ist: Jugendbeteiligung bringt mehr Demokratie und ist damit für alle in der Bevölkerung wichtig.

Wie wir als Landtag und als Landesregierung auf Kinder und Jugendliche schauen, bildet die Grundlage dieses Gesetzes. Deshalb ist es wichtig zu sagen, dass Kinder und Jugendliche für uns Menschen mit einer eigenen Persönlichkeit und mit eigenen unverbrüchlichen Rechten sind. Sie sind Subjekt und Rechtsträger, nicht nur Objekt von Erwachsenen und anderen, die ihnen das eine oder andere einräumen. Ihre Rechte sind genuin. Sie sind dabei aber keine kleinen Erwachsenen. Deshalb brauchen wir besondere Formen der Ansprache und eine altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Politik. Es ist zu betonen, dass Kinder und Jugendliche sich in dieser ganzen Betrachtung einer besonderen Verantwortung der Eltern, des Staates und der Zivilgesellschaft versichert füh

(Abg. Arweiler (SPD) )

len müssen. Auch aus diesem Standpunkt heraus haben wir dieses Gesetz entwickelt.

Hermann Scharf hat es in seiner Rede schon angesprochen: Der fachliche Ausgangspunkt ist das Verständnis von einer eigenständigen Jugendpolitik. Ich erkläre diesen Begriff einmal, denn früher hatte man eher ein enges Verständnis vom Begriff Jugendpolitik. Da ging es um Jugendarbeit, um Jugendverbandsarbeit, um Freizeit und Jugendkultur und das, was man Jugendlichen als Spielwiese zugeschrieben hat. Jetzt haben wir ein anderes Verständnis. Wir haben das Verständnis einer eigenständigen Jugendpolitik. Das ist alle Politik, die Kinder und Jugendliche heute und in Zukunft betreffen kann. Deshalb ist eigenständige Jugendpolitik immer auch Zukunftspolitik. Das heißt: Bildungspolitik ist Kinder- und Jugendpolitik. Wenn es um Ausbildung oder Studium geht, geht es um Kinder- und Jugendpolitik. Radwege und öffentlicher Personennahverkehr sind Mobilitätsformen, die besonders für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sind. Diese nutzen sie sehr stark. Sie wollen mitreden bei der Ausgestaltung. Wenn es um die Frage geht, wie wir Klima und Umwelt schützen, geht es nicht nur um Klima und Umwelt von heute, sondern auch von morgen und übermorgen. Es geht um die Zukunftsgrundlagen der jungen Generation. Das ist Kinder- und Jugendpolitik.

In der Kommunalpolitik - wir haben viele Beispiele gehört - gibt es viele Felder, wo Kinder und Jugendliche mitsprechen wollen und können. Der Strukturwandel im Land, der dafür sorgt, welche wirtschaftlichen Grundlagen wir in Zukunft haben, betrifft Kinder und Jugendliche genauso wie die Frage der Finanzen. Kann das Land, können die Kommunen in Zukunft noch handlungsfähig sein? Das wollen Kinder und Jugendliche wissen. Darüber machen sie sich Gedanken. Ebenso ist es bei der Sozialpolitik oder bei der Ausgestaltung von Migrations- und Integrationspolitik.

Überall dort, wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, wollen wir sie mit diesem Gesetz stärker beteiligen. Das wollen wir zum einen deshalb, weil sie dort, wo sie betroffen sind, ein Recht darauf haben, beteiligt, gehört und zur Mitentscheidung eingeladen zu werden. Zum anderen wollen wir es deshalb, weil Kinder und Jugendliche auf diese Themen anders blicken als Erwachsene, weil Entscheidungen besser werden, wenn wir sie beteiligen, wenn wir auf sie hören und wenn wir ihre Ideen einbringen.

(Beifall von der SPD.)

Es stellt sich die Frage: Wie wollen wir das tun? - Ganz grundsätzlich, indem wir sie stärker informieren, indem wir sie mehr fragen, indem wir sie bitten, Vorschläge zu machen oder ihre Ideen einzubringen und indem wir sie formal oder

auf anderen Wegen an Entscheidungen beteiligen und sie dabei berücksichtigen. Das machen wir ganz konkret.

Viele Instrumente im Gesetz sind schon angesprochen worden. Ich will trotzdem noch mal einige nennen. Auf Landesebene werden die Instrumente der Beteiligung gesetzlich festgelegt. Hierzu zählen die zweijährliche Durchführung eines Landesjugendforums mit direkter Mitwirkungsmöglichkeit junger Menschen. Darüber hinaus wird ein Prüfverfahren auf Jugendrelevanz von Gesetzesvorhaben eingerichtet, der sogenannte Jugendcheck. Auf Landesebene wird zudem ein Netzwerk mit Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung dauerhaft vorgehalten und ein neuer Fonds zur finanziellen Förderung zivilgesellschaftlicher Jugendprojekte mit besonderem Partizipationscharakter eingerichtet.

Auf kommunaler Ebene verbleibt die konkrete Ausgestaltung geeigneter Beteiligungsformen in kommunaler Zuständigkeit. Dadurch wird gewährleistet, dass die individuellen Ausgangssituationen und Bedarfe vor Ort angemessen berücksichtigt werden. Bei der verbindlichen Beteiligung auf kommunaler Ebene ist allerdings wichtig, dass die erstmalige Beteiligung bereits erfolgt, bevor ein Vorhaben im Gemeinderat oder Ortsrat in den Ausschüssen erstmalig beraten wird. Zur Umsetzung auf Landesebene und zur Beratung der kommunalen Ebene wird eine Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung eingerichtet. Ich habe heute eine Pressemitteilung der GRÜNEN gelesen, in der steht, wir würden die Stelle im Fachministerium einrichten. Das ist schlichtweg falsch. Das ist so auch niemals behauptet worden. Wir werden diese Stelle natürlich extern einrichten. So war es von Anfang an vorgesehen.

Wichtig ist für mich, dass wir den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Verpflichtung geben, aktiv auf Kinder und Jugendliche zuzugehen und sich selbst darum zu bemühen, dass es tatsächlich Beteiligungsmöglichkeiten gibt. Ihre Bemühungen dazu sollen einmal im Jahr im Gemeinderat vorgestellt werden, damit nicht einfach gesagt werden kann: Es hat ja niemand danach gefragt, ob er beteiligt werden kann. Es ist unsere politische Bringschuld auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene, auf Kinder und Jugendliche in dieser Weise zuzugehen.

Ich bin froh, dass wir das alles gemeinsam entwickeln konnten. Kollege Reiter, Sie haben ein bisschen daran herumgemäkelt und gesagt, wer weiß, ob das alles so kommt und ob jedes Instrument so klappt, wie es im Gesetz vorgesehen ist. - Wissen kann man es nie genau, aber wir haben es uns schon ganz gut überlegt. Wir gucken es uns ja gemeinsam an. Entscheidend ist, dass wir nach vorne kommen. Ich bin mir sicher, wir werden das mit diesem Gesetz schaffen.

(Minister Dr. Jung)

(Beifall von der SPD.)

Gerade bei einem Gesetz, bei dem es um die Beteiligung geht, ist aber auch folgende Frage berechtigt: Wie kommt ihr überhaupt darauf? Deshalb war es uns von Anfang an wichtig, schon den Prozess als Beleg dafür zu nehmen, dass wir Kinder- und Jugendbeteiligung ernst meinen. Das heißt also, nicht einfach aus der Schublade, aus der Hüfte heraus ein Gesetz einbringen, sondern Kinder und Jugendliche schon im Vorfeld beteiligen. Ich erinnere mich an die tolle Anhörung, die wir in der letzten Legislaturperiode im Ausschuss hatten, an das Jugendforum, das im Landtag stattgefunden hat, an die Anhörungen, die wir als Landesregierung gemacht haben, aber auch an das Anhörungsverfahren, das der Landtag durchgeführt hat. Deshalb war es, glaube ich, richtig, dass wir vor anderthalb Jahren oder einem Jahr den Antrag der CDU-Fraktion nicht angenommen haben, sondern dass wir den Weg von vorneherein beteiligungsorientiert durchgeführt haben. Damit ist das Gesetz einfach besser geworden - im Text, aber auch im Verfahren.

Deshalb will ich mich beim Landesjugendring, der heute zahlreich vertreten ist, für die großartige Unterstützung herzlich bedanken. Ich will mich herzlich bedanken bei den Jugendverbänden und allen, die an den vielen Veranstaltungen teilgenommen und sich bei diesem Gesetz eingebracht haben. Ich will mich bei Georg Vogel herzlich bedanken und ihm von dieser Stelle gute Besserung wünschen. Er wäre heute gerne hier, das geht aber leider nicht. Ich will mich herzlich bei den Fraktionen von SPD und CDU dafür bedanken, dass wir am Ende zu einem gemeinsamen Verfahren und einem gemeinsamen Abstimmungsverhalten kommen werden. Das tut der Sache und den Jugendlichen im Land gut. Vielen Dank dafür.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Ich kann also feststellen: Die Landesregierung hält mit diesem Gesetz das, was vor der Wahl versprochen worden ist. Mit dem Gesetz haben wir jetzt ein Instrument in der Hand, das umgesetzt werden muss. Es kommt jetzt auf die Praxis der Umsetzung durch die Landesregierung, durch die Fraktionen im Landtag und durch den Landtag insgesamt an. Auf der kommunalen Ebene ist es ebenfalls so, dass die Umsetzung gestartet werden muss, und zwar in den Stadt- und Gemeinderäten, in den Ortsräten und Kreistagen. Überall dort geht es jetzt darum, dieses Gesetz zur Hand zu nehmen und sich zu überlegen, wie man es umsetzen will und wie man junge Menschen ansprechen will.

Das Ziel, das wir haben, ist, dass Politik durch dieses Gesetz anders und besser wird. Was erwarten wir uns davon konkret? Wir erwarten uns neue Perspektiven der Politik auf Themen und

Entscheidungen durch die Einbindung von jungen Menschen. Wir erwarten uns andere, neue Anregungen, die auf diesem Weg in die Verfahren hineinkommen. Wir hoffen aber auch, dass Kinder und Jugendliche durch mehr Beteiligung selbst einen anderen, besseren Blick auf Politik, auf Politikerinnen und Politiker und die Demokratie bei uns im Saarland bekommen und dass damit durch dieses Gesetz insgesamt eine Stärkung der Demokratie bei uns im Land erfolgt. Damit würde das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz zu einem Demokratiestärkungsgesetz werden, von dem alle profitieren können. - Vielen herzlichen Dank! Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Minister. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Dr. Jung, Sie haben diese schlechte Angewohnheit von vielen deutschen Politikern gezeigt, indem Sie Staatsmänner anderer Staaten kritisieren oder bewerten. Was gibt uns die Kenntnis, dass wir wissen, was in Amerika stattfindet und wie die Kandidaten dort sind? Da müssen wir zuerst einmal Englisch können.

(Lachen und Sprechen bei der SPD und der CDU.)

Wir müssen die Informationen auswerten und uns sehr stark damit beschäftigen. Selbst dann wäre es noch schwierig. Mit Russland ist es genau das Gleiche. Da sollten wir schon einmal Russisch können und dann sollten wir uns intensiv um diese Geschichte kümmern. Aber selbst dann, wenn wir alles wissen, geht es uns nichts an. Die Bevölkerung dort wählt ihre Leute. Wenn ich einen neuen Nachbar kriege, weil jemand das Haus nebenan gekauft hat, dann kann ich auch nicht den neuen Besitzer zuerst einmal schlechtmachen.

(Erneut Lachen bei der SPD.)

Denn nachher muss ich doch mit ihm zusammenleben und -arbeiten. Das heißt, es ist völlig wurscht, wer in Amerika zum Präsidenten gewählt wird.

(Zuruf: Tätärätä!)

Denn wir sind gezwungen, mit ihm zusammenzuarbeiten. Leider ist es sogar so, dass unsere Regierungen den Präsidenten aus Amerika immer gehorchen. Das heißt, es ist egal, wem wir

(Minister Dr. Jung)