Protocol of the Session on October 9, 2024

Drucksache 17/1166)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Beteiligung von jungen Men

schen im Saarland, das Saarländische JungeMenschen-Beteiligungsgesetz, und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Drucksache 17/927) wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 15. Mai 2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen.

Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Beteiligung ist Kinderrecht. Hierzu enthält die UN-Kinderrechtskonvention klare Regeln. In Artikel 12 Absatz 1 heißt es: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Eine entsprechende Regelung trifft auch die EUGrundrechtecharta. Für Deutschland ist die UNKinderrechtskonvention verbindlich. Damit sind staatliche Instanzen, deren Entscheidungen Kinder und Jugendliche betreffen, verpflichtet, diese zu beachten. Das Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland setzt daher für Land und Kommunen keine völlig neuen Aufgaben. Vielmehr konkretisiert es durch Vorkehrungen und Verfahren das Recht, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, also junge Menschen, an der Meinungsbildung und Meinungsfindung zu beteiligen.

Der Landtag hatte bereits am 11. Mai 2023 - dies entnehmen Sie bitte der Drucksache 17/414 - zentrale Umsetzungsschritte für eine eigenständige Jugendpolitik beschlossen. Der Erlass des vorliegenden Artikelgesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland bildet einen zentralen und notwendigen Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens. Allgemeine und rechtsverbindliche Normen der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta sowie des SGB VIII werden somit mittels klarer Vorgaben und Beteiligungsverfahren für das Land und die Kommunen spezifiziert. Dabei werden Ziele und Standards verfolgt, die nicht nur aus einer menschen- und kinderrechtlichen Verpflichtung resultieren, sondern sich insbesondere auch demokratie-, bildungs- und innovationstheoretisch sowie aus den Folgen des gesellschaftlichen Wandels für junge Menschen herleiten und begründen.

Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen verpflichtend geregelt. Auf Landesebene werden die Instrumente gesetzlich festgelegt und direkte Beteiligungsverfahren vorgeschrieben. Auf kommunaler Ebene verbleibt die Regelung geeigneter Beteiligungsformate in der kommunalen Zuständigkeit.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 2. Ju li 2024 eine größere Anhörung durchzuführen.

(Abg. Theobald (CDU) )

Für den Input der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich nochmals sehr herzlich bedanken. Das war klasse!

Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion hatten daraufhin zwei Abänderungsanträge eingebracht. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Die beiden gemeinsamen Abänderungsanträge der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion werden - bei Abwesenheit der AfD-Fraktion - einstimmig angenommen und zu einer Drucksache zusammengefasst; dies können Sie nachlesen in der Drucksache 17/1166. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Vor allem aber: Liebe Kinder, Jugendliche und junge Menschen im Saarland und liebe Vertreterinnen und Vertreter des Landesjugendrings und von UNICEF! Heute findet die Zweite Lesung des Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes statt. Denkt man an die Anhörung nach der Ersten Lesung zurück - Hermann Scharf hat es gerade erwähnt -, daran, wie viele Verbände und Organisationen sich beteiligt haben, kann man, so glaube ich, voller Stolz sagen: Wir verabschieden heute einen Meilenstein und sind damit sicherlich Vorreiter beim Ermöglichen der aktiven Teilhabe der jungen Generation an unserer Gesellschaft. Wir haben es als unsere Aufgabe gesehen, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen gehört werden, dass sie mitbestimmen können. Denn unsere Kinder und Jugendlichen sind die Zukunft unseres Landes.

(Beifall von der SPD.)

Mit dem Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz wird der Weg hin zu einer eigenständigen Jugendpolitik in diesem Land beschritten, die genau das ermöglicht: Das Gesetz schafft echte Partizipationsmöglichkeiten, und zwar auf allen Ebenen, von der kommunalen bis hin zur Landesebene. Die Partizipation junger Menschen bei politischen Entscheidungen leistet nach un

serer Auffassung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und bildet eine echte Chance für uns hier im Saarland.

Es war uns ein wichtiges Anliegen, nun endlich diesen Weg zu gehen, denn die jungen Menschen hatten bereits in der letzten Legislaturperiode ihre Erwartungen und Bedürfnisse klar aufgezeigt. Bereits damals, viele werden sich erinnern, wurde bei den umfassenden Anhörungen mit mehr als 80 Verbänden und Einzelpersonen deutlich, dass die Jugend mitreden und mitgestalten will.

Ich erinnere mich auch lebhaft an das Jugendforum, das im Herbst vergangenen Jahres hier im Landtag stattfand - das erste seiner Art auf Landesebene. Mehr als 120 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 26 Jahren haben uns damals ihre Erwartungen mitgegeben. Die Ergebnisse waren vielfältig und haben uns ein breites Bild der eingebrachten Ideen und Meinungen vermittelt. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die sich beteiligt haben, vor allem euch vom Landesjugendring, der diesen Prozess maßgeblich mitgesteuert hat. Vielen Dank dafür!

(Beifall von der SPD.)

Die Ergebnisse des Forums - auch das war uns wichtig - flossen noch vor der Gesetzgebung in den weiteren Prozess ein. Sie lauteten: eine eigenständige Jugendpolitik, Beteiligungsforen auf allen Ebenen, finanzielle Mittel für eigene Projekte. Und ja, zu den Ergebnissen zählte auch das Wahlrecht ab 16, das wir auch weiterhin auf unserer Agenda haben werden.

(Beifall von der SPD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diese Forderungen ernst genommen. Mit dem JungeMenschen-Beteiligungsgesetz setzen wir viele in die Tat um. Was wir heute beschließen, ist kein leeres Versprechen, sondern ein Gesetz, das die Beteiligung von jungen Menschen in diesem Land konkret stärkt und ein klares Bekenntnis zugunsten der Belange und Rechte junger Menschen im Saarland ist.

(Beifall von der SPD.)

An dieser Stelle gilt mein Dank auch dir, lieber Minister Magnus Jung. Als Jugendminister stehst du für Kinder- und Jugendpolitik hier im Saarland bereit und stellst sie breit auf. Ein Dank geht aber auch an die Mitarbeiter deines Ministeriums; exemplarisch für alle: Lieber Georg Vogel, vielen Dank für die Begleitung dieses Gesetzes!

(Beifall von der SPD.)

Es gibt sicherlich mehrere Gründe, Kinder und Jugendliche künftig stärker zu beteiligen. Vor allem sind Kinder und Jugendliche erstens, diejenigen, die die Experten für ihre Anliegen sind. Zweitens ist es sicherlich so, dass Mitbestim

(Abg. Scharf (CDU) )

mung und Engagement wichtige Bausteine unserer Gesellschaft sind, die unsere Kinder prägen. Drittens stärken wir so die Rechte unserer jungen Menschen im Land - auch das ein Herzensanliegen meiner Fraktion.

(Beifall von der SPD.)

Eine wirksame Beteiligung ist deshalb auf allen Ebenen wichtig, auf der kommunalen ebenso wie auf der Landesebene. Dies sollte geschehen mit der Einführung direkter Beteiligungsmöglichkeiten, nicht durch festgesetzte starre Formate wie zum Beispiel ein Jugendparlament. Denn auch in Städten und Dörfern sollen junge Menschen stärker mitbestimmen können. So können Kinder und Jugendliche frühzeitig einbezogen werden, ihre Ideen von Anfang an berücksichtigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist es auch wichtig, dass jede Kommune selbst entscheiden kann, wie sie die Mitbestimmung junger Menschen bei sich vor Ort ausgestaltet. Es gibt keine festen Vorgaben. Jede Kommune kann das Format wählen, das am besten zu ihr passt. Das kann direkte Mitbestimmung sein, das können Befragungen sein, digitale Möglichkeiten oder andere Formen der Beteiligung. Entscheidend ist, dass es echte Möglichkeiten zur Mitbestimmung gibt.

Besonders gut finde ich auch die Einrichtung der Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung, die eine zentrale Anlaufstelle für die Planung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren sein wird. Diese Stelle kann den Kommunen helfen, Beteiligungsformate zu entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse junger Menschen abgestimmt sind. Denn wichtig ist - darauf werden wir auch achten -, dass die Beteiligungsformate altersgemäß erlebbar und vor allem auch wirksam sind. Natürlich werden wir das Ganze auch evaluieren, um die einzelnen Instrumente weiterentwickeln zu können. Hierauf konnten wir uns, lieber Jonas, ja mit der CDU-Fraktion einigen.

Unser Gesetz zur Beteiligung junger Menschen richtet sich an alle jungen Menschen im Saarland. Es gilt für diejenigen, die hier wohnen, aber auch für alle, die hier regelmäßig die Schule besuchen oder an Angeboten für Kinder und Jugendliche im Saarland teilnehmen. Diese wichtige Ergänzung aus der Anhörung im Sozialausschuss haben wir gerne aufgenommen. Denn viele junge Menschen aus den Nachbarländern Frankreich und Luxemburg gehen hier zur Schule oder engagieren sich hierzulande in Projekten. Sie wollen wir nicht ausschließen, ihnen vielmehr ebenfalls die Möglichkeit geben, sich im Beteiligungsprozess einzubringen.

Außerdem steht für uns fest, dass Bildungsformate altersgerecht sein müssen. Schon junge Kinder können ihre Sicht der Dinge und die Wir

kungen auf ihre Lebenswirklichkeit einschätzen und artikulieren, also können sie sich auch an der Ausgestaltung beteiligen. Denn Demokratie muss gelebt werden.

(Beifall von der SPD.)

Ein weiteres Herzstück des Gesetzes ist der Jugendcheck. Bei Gesetzen, die junge Menschen besonders betreffen, wird zukünftig genau geprüft, wie sie davon betroffen sein werden. Die Ergebnisse werden für alle leicht zugänglich gemacht - das ist Transparenz und Teilhabe in Reinform. Außerdem können Kinder und Jugendliche ihre Meinung in den Jugendforen äußern und so den Jugendcheck mitgestalten. Diese Foren bieten Raum, um gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen die Zukunft zu planen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich natürlich, dass wir den Fonds für junge Ideen schaffen werden, um damit Jugendprojekte besonders zu fördern. Es ist uns wichtig, dass junge Menschen ihre eigenen Ideen verwirklichen können und dafür auch die nötigen Mittel zur Verfügung stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen heute beste Voraussetzungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Beteiligung beginnt, das habe ich bereits in der Ersten Lesung gesagt, in unseren Köpfen, in den Köpfen der Erwachsenen. Wir müssen bereit sein, die Stimmen unserer Jugend ernst zu nehmen und sie in unsere Entscheidungen mit einzubeziehen. Das ist der Grundstein für eine lebendige Demokratie, und das tun wir heute!

(Beifall von der SPD.)

In diesem Sinne: Liebe Kinder und Jugendliche, wir haben euch gehört. Eure Interessen finden sich in diesem Gesetz wieder. Mit dem JungeMenschen-Beteiligungsgesetz schaffen wir den Rahmen, den ihr in unserem Saarland braucht, um aktiv mitzugestalten. Die Mitbestimmungsrechte von euch allen werden heute im Saarland maßgeblich gestärkt. Eure Anliegen und Bedürfnisse werden nicht nur gehört, sondern wir geben euch eine Stimme. Die beste Grundlage für mehr demokratisches Handeln ist gelegt. Wir freuen uns, dieses Gesetz heute zu verabschieden, um eine gute Zukunft für kinder- und jugendgerechte Politik im Saarland zu schaffen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz und zu dem vorliegenden Abänderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir fahren fort in der Aussprache. - Ich erteile nunmehr für

(Abg. Holzner (SPD) )

die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! In Erster Lesung behandelten wir den Gesetzentwurf in der 25. Plenarsitzung am 15.05.2024. Wir haben heute bereits über das Wahlrecht mit 16 gesprochen und darüber, was die Jugend bewegt, wie die Jugend großteils denkt und sich mittlerweile positioniert - auch wenn der Kollege Arweiler das mit Bundes- und Landesrecht noch nicht so ganz verstanden hat.

Wie ausführlich in der Ersten Lesung dargelegt: Was Sie mit dem Gesetz beabsichtigen, ist, der Jugend eine weitere ordentliche Dosis Rotlichtbestrahlung zu bescheren, in der Hoffnung, diese wieder auf den rechten, sprich aus Ihrer Warte linken, Pfad zu bringen. Dazu möchten Sie diesem Ziel dienende Projekte und Protagonisten unterstützen, ihnen zu finanziellen Mitteln und Aufmerksamkeit verhelfen. Sie möchten in Ihren Gusto passenden Gesetzen und Regelungen das Prädikat „die Jugend“ verpassen, wissend, dass Sie nur einen Teil der Jugend meinen, so wie Sie es ja auch fast zur Perfektion gebracht haben, von „der Wissenschaft“ zu reden, aber damit nur den Teil von Studien meinen, der zu Ergebnissen kommt, die Ihnen in die Agenda passen.

Wie in Erster Lesung bereits ausgeführt, brechen Sie mit vorliegendem Gesetz mit dem alten bundesrepublikanischen Grundsatz, dass es Kindern und Jugendlichen in einem geschützten, am besten familiären Umfeld, einhergehend mit einer guten Schulbildung, möglichst fern von staatlicher Einmischung ermöglicht wird, langsam erwachsen und langsam mündige Bürger zu werden, endend in einem Wahlrecht mit 16 auf Landesebene und 18 auf Bundesebene. - Heute lehnen wir das Gesetz in Zweiter und letzter Lesung, wie auch die Punkte des Änderungsantrages, natürlich ab.

Noch mal zur Erinnerung, welche Analogie sich bei mir bei vorliegendem Gesetz einfach immer aufdrängt: Liest man sich das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung der Deutschen Demokratischen Republik“ durch und tauscht an den passenden Stellen „Sozialismus“ oder „die sozialistische Gesellschaft“ im DDR-Gesetz durch die im vorliegenden Gesetzentwurf ständig verwendeten Floskeln „Zivilgesellschaft“, „Demokratie“, „Bildung“ et cetera aus, dann kann einen schon frösteln, denn dann kann man erahnen, wo die Reise hingehen soll und was Ihnen so vorschwebt. Lassen Sie sich gesagt sein: Das hat

weiland nicht funktioniert und wird heute auch nicht funktionieren. Die Wahlen und Wahlanalysen haben sowohl bei der Europawahl wie bei den diesjährigen Landtagswahlen im Osten gezeigt: Die Jugend widersetzt sich mittlerweile der Rotlichtbestrahlung, und das ist gut so! Mehr ist dazu nicht zu sagen. Verhindern können wir das Gesetz nicht, aber wir stimmen dagegen. - Danke.