Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1171. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen.
Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1171 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfDLandtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei und weiterer besol
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierung des Saarlandes bringt heute das Neuorganisationsbegleitgesetz in das Parlament ein. Gestatten Sie mir einige erläuternde Sätze zu diesem Gesetzentwurf.
Mit diesem Gesetzentwurf finalisieren wir auf der Gesetzesseite die organisatorische Reform der saarländischen Vollzugspolizei. Wie Sie wissen, habe ich im August 2022 eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, um insbesondere personelle Ressourcen bei unserer Vollzugspolizei zu identifizieren. Der Bericht dazu wurde vor knapp einem Jahr fertiggestellt und auch, wie ich finde, zu Recht sehr ausführlich, sehr transparent und vor allen Dingen auch unter Beteiligung des Parlamentes breit diskutiert. Ich sage das auch noch einmal mit einem herzlichen Wort des Dankes für die konstruktiv-kritische Auseinandersetzung nicht nur im Parlament, sondern mit den beteiligten Organisationen, Gewerkschaften und Interessenvertretern. Das hat aus meiner Sicht auch gezeigt, dass wir es ernst meinen in diesem transparenten Verfahren, auch wenn wir selbstkritisch an der einen oder anderen Stelle in der Steuerung auch noch einmal haben nachjustieren müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei hat sich gezeigt, dass die seit der letzten Polizeireform gewachsenen Herausforderungen durch die bisherige Organisation des Landespolizeipräsidiums und die daraus entwickelten Arbeitsprozesse nicht mehr abgebildet werden können. An dieser Stelle wird uns auch der unter dieser Landesregierung systematisch vorangetriebene Personalaufwuchs bei der saarländischen Polizei alleine nicht voranbringen. Die entsprechenden vorangegangenen Reformen waren einzig und allein dadurch gekennzeichnet, dass es darum ging, Personal abzubauen, die Polizei aus der Fläche abzuziehen, auch entsprechende Dienststellen abzuwerten. Wir wollen aber künftig in einer neuen Organisation unterwegs sein, die genau das Gegenteil erreichen soll. Vor diesem Hintergrund werden die Ergebnisse der Analyse in die Praxis überführt - wohlgemerkt nicht nur, um das Personal sinnvoller und aufgabenorientiert einzusetzen, sondern auch um die Organisation der Vollzugspolizei und die Fachabteilung in meinem Hause zu ertüchtigen, sie schlagkräftiger zu machen, an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen.
Ich will das an einem einzigen, ganz konkreten Beispiel deutlich machen. Als ich 2022 ins Amt kam, habe ich mir die Organisation des Hauses und der ihm nachgeordneten Behörden angesehen. Und es war mir nicht vermittelbar, warum in meiner Zentralabteilung Kolleginnen und Kollegen damit beschäftigt sind, für Haushalt und Personal Zuständigkeiten wahrzunehmen, dass es in der Polizeiabteilung Kolleginnen und Kollegen gab und gibt, die für das Thema Personal und Haushalt zuständig sind, und dass es im Landespolizeipräsidium Kollegen gab und gibt, die genauso für Haushalt und Personal zuständig sind. Ich habe gefragt, ob es dafür Begründungen gibt. Eine der Begründungen war der große Personalkörper. Für mich ist das aber nicht
nachvollziehbar, denn im Ministerium für Bildung und Kultur, das für weit mehr Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Lehrerschaft zuständig ist, gibt es gerade mal eine Stelle, die für Haushalt und Personal zuständig ist. Deswegen bin ich einer der Treiber, die dafür sorgen, dass wir Kolleginnen und Kollegen, die für ganz andere Dinge ausgebildet sind als für Haushalt und Personal, dort einsetzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden, nämlich in der Fläche, in der Organisation, im Bereich der Polizeiarbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich sage es noch einmal: Es geht darum, die Organisation und die Fachabteilung in meinem Hause zu ertüchtigen, sie schlagkräftiger zu machen und an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen. Das ist auch ein Mentalitäts- und ein Kulturwechsel, weil es die erste Organisationsreform ist, bei der es am Ende darum geht, dass wir nicht weniger, sondern mehr Kolleginnen und Kollegen in die Fläche bringen. Ich darf da aufbauen auf dem, was mir mein Vorgänger Gutes hinterlassen hat mit verstärkten Einstellungen. Ich hätte mich eigentlich zurücklehnen können nach dem Motto: „Mei Schmier is gemacht“, es wird einen Aufbau der saarländischen Polizei geben, wir lassen alles so, wie es ist. - Ich wollte mich aber nicht damit zufriedengeben, weil wir das, was gut ist, noch besser machen wollen. Und auch dafür ist diese Organisationsreform vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Neuorganisation selbst ist aber nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Sie ist nach den Vorgaben des Saarländischen Polizeigesetzes dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zugewiesen, das wissen Sie. Aber in diesem Zusammenhang wollen und werden wir nicht darauf warten, bis dieses Gesetz verabschiedet ist, um die weiteren Schritte auf den Weg zu bringen, sondern wir haben bereits jetzt auf der organisatorischen Seite mit der Umsetzung begonnen, soweit dies untergesetzlich möglich ist. Und jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es unsere gemeinsame Aufgabe, diese Reform zu einem gesetzlichen guten Abschluss zu bringen. Ich sage ausdrücklich: Das, was wir uns an Zeit genommen haben, mag dem einen oder anderen zu viel gewesen sein.
Ich sage aber auf der anderen Seite auch, mir sind solche Prozesse lieber, die am Ende etwas länger gedauert und einen breiten, auch kritischen, aber konstruktiven Diskurs nach sich gezogen haben, als es Top-down von oben nach unten durchzudrücken. Ich stelle mich dieser Diskussion, auch kritischen Fragen, auch den Organisationen, der GdP genauso wie anderen Gewerkschaften im Polizeibereich, weil wir an
der Stelle von der Richtigkeit unseres Vorgehens absolut überzeugt waren und sind, und am Ende gemeinsam die Organisationsreform für eine erfolgreiche Polizei in unserem Land in die Umsetzung bringen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf weist mehrere Schwerpunkte auf. Flankierend zu den organisatorischen Veränderungen sind im Saarländischen Besoldungsgesetz, Besoldungsordnung B, die Ämter für die Wahrnehmung der künftigen Funktion der Leitung der Abteilung Landespolizeipräsidium/Bevölkerungsschutz im Ministerium für Inneres Bauen und Sport sowie der Leitung der Landespolizeidirektion zu schaffen. Gleichzeitig wird eine besoldungsrechtliche Bewertung des Amtes der Landespolizeipräsidentin beziehungsweise des Landespolizeipräsidenten als Leitung der Abteilung Landespolizeipräsidium/Bevölkerungsschutz sowie des Amtes der Landespolizeidirektorin beziehungsweise des Landespolizeidirektors vorgenommen.
Die erstmalige Wahl der Personalvertretung in der neu geschaffenen Landespolizeidirektion erfolgt im nächsten regulären Wahlzeitraum, 1. März bis 31. Mai des nächsten Jahres. Vor diesem Hintergrund besteht Bedarf, eine Übergangsregelung zu schaffen, sodass gewährleistet ist, dass die Bediensteten weiterhin durch die von ihnen gewählten Personalräte vertreten werden und in die bisherige Systematik der Stufenvertretung eingebunden sind. Durch die organisatorischen Veränderungen im Polizeibereich ergibt sich redaktioneller Anpassungsbedarf im Saarländischen Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei sowie in mehreren Verordnungen.
Unabhängig von der Polizeiorganisation hat sich im Bereich des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar, ZRF, weiterer Anpassungsbedarf im Saarländischen Besoldungsgesetz ergeben. Der ZRF als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die organisatorischen und administrativen Vorkehrungen im Sinne der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der damit verbundenen Aufgaben wahr. Mitglieder des ZRF Saar sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Der Geschäftsführer des ZRF wird seit der Gründung der Vorgängereinrichtung, nämlich des Rettungszweckverbandes Saar im Jahr 1977, nach der Besoldungsgruppe A16 besoldet. Ein besonderes Einzelamt ist für diese Funktion im Saarländischen Besoldungsgesetz nicht ausgebracht. Als Folge der Übernahme der Trägerschaft der Rettungsleitstelle vom Land im Jahr 2004 und der Errichtung der Integrierten Leitstelle im Jahr 2012 in Saarbrücken ist der Verantwortungsbereich des Geschäftsführers sehr stark angewachsen. Unter Berücksichtigung
des erfolgten Verantwortungszuwachses des Geschäftsführers hat die Verbandsversammlung als oberstes Gremium des ZRF Saar daher beantragt, für den Geschäftsführer des ZRF Saar im Saarländischen Besoldungsgesetz ein Amt der Besoldungsgruppe B3 auszuweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dieser Gesetzentwurf mag zwar inhaltlich nicht allzu umfangreich sein, ist aber Teil eines größeren Gesamtpakets, eines Programms unter dem Motto: Wir wollen, nein, wir müssen diejenigen unterstützen, die uns schützen. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.
Ich sage nicht nur Danke für Ihre Aufmerksamkeit, sondern Danke an all diejenigen, die in den zurückliegenden zwei Jahren, seit Beginn der Potenzialanalyse und der Umsetzung bis heute, einen, wie ich finde, sehr anstrengenden, aber am Ende zielführenden Job gemacht haben. Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal sagen, dass wir uns der Diskussion stellen. Ich nehme das auch nicht als unbillig hin, wenn man mit Blick auf die Prozesse und das Ablaufprozedere Kritik äußert. Aber, was ich bisher nicht gehört habe, ist inhaltliche Kritik an der geplanten Organisation. Das ist etwas, was mich an dieser Stelle zutiefst befriedigt zurücklässt, dass sich diese Zeit gelohnt hat und dass wir am Ende allesamt das Interesse in die Umsetzung bringen, das lautet: Eine gut aufgestellte, eine gut organisierte Polizei, aber vor allen Dingen am Ende auch eine für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbare Polizeipräsenz in unserem Land wieder auf den Weg zu bringen. - Dafür herzlichen Dank und Glück auf!
Ich danke dem Herrn Minister. - Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass der Herr Minister drei Minuten mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung an Redezeit zur Verfügung steht. Somit stehen diese drei Minuten jeder Fraktion des Hohen Hauses zusätzlich zu. Nun eröffne ich die Aussprache, es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die CDULandtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Erst einmal herzlichen Dank für die lieben Glückwünsche und herzlichen Dank für das ganz persönliche Geschenk der drei Minuten, die
Die letzte Polizeireform war 2011. Die damalige Jamaika-Koalition hat sie auf den Weg gebracht, Innenminister war Stephan Toscani. Sie war auf zehn Jahre angelegt und, beachtenswert - ich habe mir extra die Protokolle noch mal angeschaut, das passiert auch nicht so oft -, diese Reform wurde hier im Parlament mit den Stimmen der Jamaika-Koalition und mit den Stimmen der SPD einmütig mitgetragen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei stimmten dem Gesetzentwurf in der Anhörung zu. Im Zuge der Anhörung gab es lediglich redaktionelle Änderungen. In der Zweiten Lesung zu dieser Neuorganisation der saarländischen Polizei 2011 gab es hier im Plenum noch nicht einmal eine Aussprache.
Heute, im Jahr 2024, eine veränderte Situation: Die SPD regiert alleine, die CDU ist in der Opposition. Im Wahlkampf, das ist noch gar nicht so lange her, zweieinhalb Jahre, versprach Anke Rehlinger die Einstellung von 150 Anwärterinnen und Anwärtern. Sie versprach das in den sogenannten Wahlprüfsteinen der GdP Saar. Das soll heute als Messlatte nicht mehr gelten, schon im dritten Jahr wird das Versprechen der SPD-Landesregierung gebrochen. Heute ist die Messlatte: 2.900 Beschäftigte bis ins Jahr 2032. Das heißt, diese Messlatte ist nicht zu erklimmen in dieser Legislaturperiode, sondern 2032, wenn diese SPD-Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion aller Voraussicht nach nicht mehr alleine die Geschicke dieses Landes lenken werden.
Im Wahlprogramm und auch im Regierungsprogramm hat die SPD Saar eine Potenzialanalyse angekündigt. In größter Eile und mit größtem Zeitdruck wurde diese Potenzialanalyse, wie der Innenminister eben ausführte, auch beauftragt. Im Oktober 2022 wurde wieder einmal angekündigt, dass der Abschlussbericht im April 2023 vorliegen soll. Versprochen wird den Beschäftigten, der saarländischen Öffentlichkeit und auch uns ein transparentes Verfahren, bei dem alle Beteiligten Schritt für Schritt mitgenommen werden. Der komplette Höhere Dienst wird über zweieinhalb Jahren gebunden in Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen. An der Stelle sind alle auf Anschlag, so wird es uns mitgeteilt, und tun alles, dass die Reform möglichst schnell auf den Weg kommt.
Aber dann erfährt man wenig, meinem Eindruck nach zu wenig. Immer wieder gibt es Zeitungsberichte, Ankündigungen, Versprechen, neue Termine, Vertrösten, Hinhalten und das Argument: Wir arbeiten und wir stimmen uns ab. Dann, sieben Monate später, im letzten Herbst, tagt der Ministerrat und verabschiedet das Papier. Von November bis Weihnachten werden die
Beschäftigten nach und nach informiert. Das, was bei uns ankommt, ist: Kein transparentes Verfahren, kein Mitnehmen der Beschäftigten. Die Beschäftigten empfinden es als eine katastrophale Informationspolitik. Transparenz sieht anders aus. Das sind die Dinge, die uns immer wieder vorgetragen werden und deshalb sagen wir: Herr Minister, die Aufgabe haben Sie nicht vollumfänglich erfüllt.
Ich will sogar weitergehen. Wir als CDU-Fraktion haben im Innenausschuss immer wieder das Thema eingefordert und gefragt: Wie weit sind wir denn? Wie weit ist es denn? Die Ergebnisse sind, dass diese Reform kein großer Wurf ist. Es wird vorerst keine Personalfreisetzungen geben. Es gibt kaum wirkliche Doppelstrukturen, 30 bis 50 Mitarbeitende sollen in dieser Legislaturperiode freigesetzt werden. Man kann uns nicht sagen, wo. Man kann uns nicht sagen, wann. Der Minister hat im Ausschuss auf meine Nachfrage erläutert „im Laufe dieser Legislaturperiode“. Wir als CDU-Fraktion werden genau hinschauen, wann und wo Kolleginnen und Kollegen freigesetzt werden und dann im operativen Bereich zur Verfügung stehen. 30 bis 50 ist nicht viel. Ich bin gespannt, ob diese 30 bis 50 erreicht werden.
Es gibt überall Kopfschütteln und nicht nur Kopfschütteln, sondern auch „lautes“ Kopfschütteln. Das Kopfschütteln war auch deutlich zu erkennen, als der Kollege Raphael Schäfer nachgefragt hat, wie sich die entsprechenden AdM verändert haben. Dann zu erfahren, dass der Minister sich in seinem eigenen Umfeld eine Verdoppelung der Kolleginnen und Kollegen erlaubt, das hat auch zum Kopfschütteln in der saarländischen Polizei geführt.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute nun das Begleitgesetz. Der Minister hat es eben in den Gesamtzusammenhang eingeordnet. Er hat eben nicht nur - so wie ich - von dem Begleitgesetz als formale Änderung gesprochen, sondern es auch in den Gesamtzusammenhang der inneren Sicherheit im Saarland eingeordnet. Es ist einiges ähnlich wie 2011 in der eben beschriebenen letzten Polizeireform. Die Situation ist aber doch ganz anders.
Alles, was sich durch die Reform in der Polizei neben den formalen Änderungen ändern wird, macht das Ressort alleine, ohne das Parlament. Ich kann hier sagen, dass wir weiter konstruktiv und kritisch in den Ausschüssen nachfragen und die einzelnen Schritte entsprechend verfolgen werden. Aber natürlich werden wir es hier und heute diskutieren und das auch in den nächsten Wochen und Monaten tun.
Zum 01.10., vor wenigen Tagen, der erste Schritt der Reform, statt sechs OpEn nur noch drei. Ein Drittel der Beschäftigten der OpEn ist nicht mehr bei den OpEn, sondern bei der Bereitschaftspolizei. Ich frage mich, lieber Herr Minister, wie können Sie davon sprechen, dass dadurch mehr Polizei in die Fläche kommt? Die Wege für die Kolleginnen und Kollegen werden weiter und die Bürgerinnen und Bürger müssen länger auf die Polizei warten, wenn sie sie brauchen. Kein Polizist und keine Polizistin mehr draußen, sondern nur eine Umverteilung, wo die Kolleginnen und Kollegen dazugehören, zur OpE oder zur Bereitschaftspolizei. Deshalb frage ich noch einmal: Wie kommen Sie zu der Aussage, Herr Minister, wir hätten mehr Sicherheit in der Fläche?
Klar ist seit 01.10., dass einer der OpE-Standorte Dillingen ist und nicht Illingen. Im Kommunalwahlkampf wurde immer wieder mit Illingen und Dillingen gespielt. Die Frage war, mit einem D oder ohne ein D? Jetzt ist klar, Illingen hat das Nachsehen und es ist Dillingen. Ich freue mich für die Kolleginnen und Kollegen, die in Dillingen wohnen. Ich bedauere es für die innere Sicherheit im Landkreis Neunkirchen, weil auch dort die Bedarfe groß sind und man wie gesagt auf die Zusage, auf die Erwartungshaltung vertraut hat, die diese Landesregierung geweckt hat.
In Dillingen sprach der Minister vor einigen Wochen sogar davon - es war auch in der Saarbrücker Zeitung nachzulesen -, dass nicht nur die Beschäftigten der OpE nach Dillingen gehen, sondern dass es perspektivisch, mittelfristig, zeitnah dort auch wieder eine Polizeiinspektion geben werde. Wir sind gespannt und werden das sehr genau im Auge behalten. Auch hier sehr „lautes“ Kopfschütteln bei der saarländischen Polizei. Die Kollegen rufen uns zu: Wie soll es in der derzeitigen Lage möglich sein ‑ ‑
Ein „lautes“ Kopfschütteln, Herr Minister, ein sehr lautes, das bei uns ankommt und vielleicht bei Ihnen nicht so laut. Wie soll eine neue Inspektion denn jetzt kommen, wenn die Lage doch schon so schwierig ist und jeder Kollege und jede Kollegin in anderen Dienststellen gebraucht wird? Die Unzufriedenheit ob der Reform, insbesondere der fehlenden Transparenz, ist in der saarländischen Polizei sehr groß. Am 26.09., also genau fünf Tage vor dem 01.10., wurden die Betroffenen informiert.
Was sagen die Polizeigewerkschaften dazu? Es ist ja immer schön, wenn ich hier erzähle, was man mir sagt. Jetzt will ich an der Stelle sa