Protocol of the Session on October 9, 2024

Ich erinnere an Tagesordnungspunkt 10 der heutigen Sitzung. Wir haben auch in einem an

(Abg. Dörr (AfD) )

deren Bereich des Ehrenamtes heute eine Unterstützung auf den Weg gebracht. Meine Kolleginnen und Kollegen haben das heute ausgeführt. Wir haben stellvertretenden Ortsvorstehern die Möglichkeit gegeben, als Ehrenbeamte geführt zu werden und in ihrem Engagement in der Kommunalpolitik eine entsprechende Wertschätzung zu erfahren.

Lassen Sie mich an dieser Stelle meinen Dank an die ehrenamtlich Tätigen in diesem Land richten, egal in welchem Tätigkeitsfeld sie sich engagieren. Herzlichen Dank dafür. Das ist nicht selbstverständlich. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Das zweite Themenfeld, das im Antrag anklingt, ist die Förderung des ÖPNV. Hier möchte ich gar nicht so sehr auf die Details eingehen. Wir haben dort gerade im für Verkehr zuständigen Landtagsausschuss in den letzten Wochen viele Berichterstattungen seitens der Landesregierung gehört, die diese Themen noch einmal ausgeführt haben, ob das die Studienergebnisse „Mobilität in Deutschland“ sind, also die aktuelle Zusammensetzung des Modal Split oder aber Erreichbarkeiten, Rankings, wo in Rankings der „Allianz pro Schiene“ das Saarland den Platz 1 aller Flächenländer, was Erreichbarkeit angeht, belegt. Wir haben dort intensiv aktuelle Erhebungen und Befragungen rund um das Deutschlandticket gehört und haben mitnehmen können, dass das Deutschlandticket auch dazu führt, dass Fahrten von anderen Verkehrsmitteln auf den ÖPNV verlagert wurden, dass aber auch das Deutschlandticket dazu führt, dass Fahrten, die gar nicht stattgefunden hätten, nun mit dem Deutschlandticket stattfinden können. Es ist also auch ein Element der Teilhabe und daher sehr wichtig.

Den Ausblick haben wir uns ebenfalls schon berichten lassen. Mit der Modellregion für integrierte Alltagsmobilität zwischen Deutscher Bahn und dem Saarland werden wir weitere Maßnahmen zur Stärkung der Tür-zu-Tür-Mobilität in den nächsten Wochen und Monaten erproben können und entsprechende Reallabore einrichten. Sie sehen, auch die Förderung des ÖPNV fußt auf zahlreichen Initiativen und Maßnahmen, die bereits im Saarland umgesetzt sind oder auf den Weg gebracht sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl die Unterstützung des Ehrenamtes als auch die Förderung des ÖPNV sind wichtige Anliegen, deren Bedeutung auch die saarländische Landesregierung anerkennt. Was den vorliegenden Antrag betrifft, so kollidiert dieser jedoch an mehreren Stellen mit der Realität. Ab wann soll denn die kostenfreie Nutzung des ÖPNV für ehrenamtlich Tätige greifen? Was ist damit gemeint, dass diese dauerhaft von Kosten freizustellen sind? Gilt das auch nach Beendigung des ehrenamtlichen

Engagements? Wie soll eine dauerhafte kostenlose Nutzung des ÖPNV finanziert werden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Ehrenamt ist wichtig. Aus diesem Grund ist es stets unser Bestreben, die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in unserem Land zu unterstützen. Der durch die AfD-Fraktion vorgelegte Vorschlag springt hier aber leider zu kurz, weshalb wir diesem Antrag heute nicht zustimmen werden. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in der Wortmeldeliste. - Ich erteile nunmehr dem Herrn Abgeordneten Sascha Zehner für die CDU‑Landtagsfraktion das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im vergangenen Februar den Schutz des Ehrenamtes in die Verfassung des Saarlandes aufnahmen, haben wir sehr bewusst auf die hohe gesellschaftliche Relevanz dieses Ehrenamtes rekurriert und unsere Wertschätzung dafür zum Ausdruck gebracht. Wir haben eine uns allen seit Langem bewusste Tatsache auch in die Verfassung aufgenommen. Eine entscheidende Stärke unseres Bundeslands ist das gesellschaftliche Engagement von uns allen, sei es in der Freiwilligen Feuerwehr, im Pfarrgemeinderat, in Gewerkschaften, in der Kommunalpolitik oder in karitativen Vereinen und Verbänden. Eine starke Demokratie lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten.

Ehrenamt kann zu individueller Teilhabe, gesellschaftlicher Integration, sozialen Bindungen, zum kulturellen Leben, zur Gesundheit und damit zu stabilen demokratischen Strukturen beitragen. Im Ehrenamt, in Vereinen, Initiativen und Projekten wird im Kleinen geübt, was im Großen das demokratische Gemeinwesen trägt, gemeinsame Ziele auf Grundlage demokratischer Regeln und Aushandlungsprozesse zu erreichen sowie fair zu gewinnen und fair zu verlieren. Manche Ehrenämter sind sogar unmittelbar mit dem Rechtsstaat verbunden, zum Beispiel in der Kommunalpolitik oder im Schöffenamt. Dass diese Ehrenämter eine zentrale Rolle für unsere Zivilgesellschaft darstellen, ist unbestritten.

Wie aber ist der beste Weg, dieses gesellschaftliche Engagement anzuerkennen und zu fördern? Da mag der Gedanke an eine kostenlose Nutzung des ÖPNV naheliegend sein. Es ist aber zu kurz gesprungen. Einerseits ist der ÖPNV ohnehin durch den Staat hoch subventioniert, sei

(Abg. Schmitt (SPD) )

en es die Kommunen, die städtischen Verkehrsbetriebe oder die Förderung durch Land und Bund, die zusammen die Aufgabe des ÖPNV stemmen. Eine Vielzahl von Akteuren leistet hier eine wichtige Aufgabe, die wir immer wieder diskutieren. Wir alle wünschen uns einen reibungslosen und engmaschigen ÖPNV, der auch die ländlichen Regionen unseres Bundeslands gut anbindet und so für alle Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Angebot macht. Das muss unabhängig von ehrenamtlichem Engagement und ohne Wenn und Aber geschehen. Gestatten Sie mir die Anmerkungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, da liegt noch ein weiter Weg vor uns und sicher eine Aufgabe, der die Landesregierung sich mit dem Strauß der Anbieter noch intensiv wird widmen müssen, um neben Akzeptanz auch Effizienz und passgenaue Lösungen zu entwickeln.

Andererseits drängt sich natürlich auch die Frage auf, wer genau im Falle einer Einführung eines kostenlosen ÖPNV davon profitieren soll, denn die Tatsache, dass sich etwa knapp die Hälfte der Saarländerinnen und Saarländer ehrenamtlich engagiert, würde eine Priorisierung und damit eine Wertung für die ehrenamtlichen Tätigkeiten erzwingen. Ist die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein ausreichend oder soll es den Vorstandsmitgliedern vorbehalten sein, von einem kostenlosen ÖPNV-Ticket zu profitieren? Ist für Schöffen der Nahverkehr kostenlos? Oder sind die durch die Gerichte gewährten Entschädigungen hinreichend, sodass hier keine kostenlose Nutzung anzustreben ist? Wie sähen die steuerlichen Aspekte für einen solchen auch geldwerten Vorteil aus? Entzieht sich hier nicht vieles der Regelungszuständigkeit des Landes und muss auch auf der Bundesebene diskutiert werden? Das sind nur einige Fragen, die sich hier stellen.

Ein weiteres Riesenthema wären neben der Vielzahl der Regelungsfragen auch die dann durch den Staat zu gewährenden Entschädigungen für die Anbieter des ÖPNV. All das Gesagte führt bei einer genauen Abwägung dazu, dass wir als CDU diesem Antrag nicht zustimmen können. Sicher mag es populistisch gut ankommen, solche plakativen Forderungen zu erheben, aber bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass es mit der Substanz dieses Antrages nicht weit her ist. Wir lehnen ihn deshalb ab.

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Eine weitere Wortmeldung ist eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Zuerst zu Ihnen, Herr Kollege Zehner: Sie haben die Kostenfrage aufgeworfen. Ich habe eben schon dargestellt, dass es wahrscheinlich nichts kostet. Aber selbst wenn es etwas kosten würde, unser Nachbarland Luxemburg macht uns vor, wie es geht. Dort gibt es einen kostenlosen ÖPNV für alle.

Was die Abgrenzung der ehrenamtlich Tätigen betrifft: Das ist auch in der Verfassung nicht abgegrenzt. Aber wenn die Regierung eine Prioritätenliste aufstellen will, ist ihr das unbenommen. Man könnte mit einer Gruppe anfangen, sagen wir mal mit den Leuten im Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag und so weiter. Das ist im Grunde genommen kein Problem. Das ist diese Art, beim Vorschlag einer Lösung immer mit zehn Problemen zu kommen. Das ist nicht unsere Art. Wir haben den Vorschlag gemacht, dass die ehrenamtlich Tätigen kostenlos ÖPNV fahren können. So einfach ist die Sache.

Was Herr Schmitt gesagt hat, war ja ganz toll. Da habe ich mich gefragt, warum wir bei so viel Initiative und so viel Wertschätzung für die ehrenamtlich Tätigen überhaupt diese Verfassungsänderung gebraucht haben. Ich habe damals schon gesagt: Wenn wir doch alles schon machen, warum müssen wir uns dann noch durch eine Verfassungsänderung zwingen, das zu machen? Das stimmt nicht ganz überein. Wir meinen immer noch, es wäre ein guter Antrag gewesen, haben aber schon vorausgesehen, dass Sie ihn ablehnen werden. Das macht uns aber nichts aus. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1173. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1173 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1173 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfDLandtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 9) (Drucksache 17/1165)

(Abg. Zehner (CDU) )

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1165. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1165 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1165 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Drucksa- che 17/1177)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1177. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1177 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1177 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom

Ausschuss für Justiz, Verfassungs-

und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 17/1193)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen mit der Drucksache 17/1193 vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit bezieht sich auf drei Vorlagebeschlüsse des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts beziehungsweise Verwaltungsgerichts

an das Bundesverfassungsgericht, die die Angemessenheit der Besoldung betreffen.

Die Kläger begehren die Feststellung, dass ihre Besoldung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landtag des Saarlandes in diesen Verfahren gemäß § 82 Absatz 1 in Verbindung mit § 77 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Gelegenheit zur Stellungnahme bis 31. Oktober 2024 gegeben. Der Ausschuss hat sich in seiner 47. Sitzung vom 18.09.2024 mit der Streitsache befasst. Neben dem Landtag ist auch der saarländischen Landesregierung die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben worden, die sie über einen anwaltlichen Bevollmächtigten wahrnehmen werde.

Es wurde von mir als Ausschussvorsitzender angeregt, derart zu verfahren, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist, und keine eigene Stellungnahme abzugeben. In solchen Verfahren ist dies ständige Übung des Landtags. Es wurde daher folgender Beschlussvorschlag empfohlen: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen abzusehen. Der Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat daher folgenden Beschluss bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig gefasst: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1193. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1193 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1193 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ab Montag liegt eine sitzungsfreie Zeit vor uns. Vielleicht haben Sie Zeit, etwas Luft zu holen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie gestärkt zurückkommen. - Danke.

(Vizepräsidentin Heib)