Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe heute die Ehre, das E-Government-Gesetz für das Saarland einzubringen. Wir kommen damit einer Umsetzungsverpflichtung der EU-Kommission nach.
Die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, war eigentlich das Ziel 2013, das mit dem E-Government-Gesetz verfolgt worden ist. Es sollte dem Bund, den Ländern und den Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Seitdem hat sich einiges getan. Das bezieht sich ausdrücklich auf den Bereich offene Daten in Sachen Digitalisierung allgemein. Ich glaube, Sie alle wissen, wir haben noch einen längeren Weg vor uns, den wir aber konsequent weitergehen werden.
Im Bereich der offenen Daten ist in der Zwischenzeit viel passiert. Daten sind in einer Business-basierten Gesellschaft im Grunde der Schmierstoff, den wir brauchen, um Wirtschaftswachstum zu generieren, um im Bereich der Medizin gerade vor dem Hintergrund der künstlichen Intelligenz Leben zu retten. Gleiches gilt auch für den Verkehrsbereich. Wenn man umfassend auf entsprechende Daten zurückgreifen kann, dann hilft das am Ende auch, Warnungen auszusprechen, die geeignet sind, Unfälle zu vermeiden. Das sind nur wenige Beispiele, die sich in diesem Kontext bewegen.
Wir haben eine EU-Umsetzungspflicht. Die Public-Sector-Information-Richtlinie ging ursprünglich davon aus, dass man freiwillig Daten zur Verfügung stellt, die auf all diese Zwecke einzahlen. Die EU-Kommission hat festgestellt,
dass es zwingend notwendig ist, aus diesem freiwilligen Zur-Verfügung-Stellen eine Zur-Verfügungsstellungs-Pflicht zu machen. Diese muss nun in den E-Government-Gesetzen der Länder verankert werden. Damit ist quasi Open Data der Grundsatz und die bisherige Ermessensentscheidung, die wir in diesem Kontext hatten, Daten auch der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung zu stellen, wird zur Pflicht werden. Das heißt, der Ermessensspielraum an dieser Stelle ist weg.
Wir erlassen im Kontext dieses Gesetzes eine Verordnung. Hierbei zielt die Landesregierung darauf ab, technische Parameter vorzugeben für Metadaten und ein entsprechendes Open-DataPortal, aber auch für die Einbindung und Beratung der obersten Landesbehörden zu Fragen der Bereitstellung und die Koordination in die Steuerung strategischer Datenaktivitäten innerhalb der Landesverwaltung.
Die Innovationspotenziale sollen nutzbar gemacht werden, das ist eines der politischen Ziele. Dabei setzen wir auf datenbasiertes Verwaltungshandeln und die entsprechende Entwicklung von Datenkompetenz als weiteres Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen auch hier das Rad nicht komplett neu erfinden, wir setzen im Kontext der Umsetzung des EU-Rechts auf Best Practises, die es in diesem Kontext gibt. Wir verankern natürlich auch die im Jahre 2022 in der Enquetekommission dieses Landtages erarbeiteten Richtlinien, die umfassend Einfluss in den Gesetzestext gefunden haben. Ich darf Sie herzlich um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz bitten. - Danke schön!
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/879. Wer für die Annah me des Gesetzentwurfs Drucksache 17/879 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/879 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 14.00 Uhr.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Drucksache 17/880)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes vor. Mit dieser Gesetzesänderung findet eine Anpassung an EU- und bundesrechtliche Vorgaben statt. Gleichzeitig setzen wir aber auch einen Impuls für Innovation. Daten sind die wichtigste Ressource des 21. Jahrhunderts, eine Ressource, die auch zum Guten eingesetzt werden kann und so auch großen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen generiert. Um das in den Verwaltungsdaten liegende Potenzial besser auszuschöpfen, hat die EU-Kommission mit der sogenannten PSI-Richtlinie und der hierzu erlassenen sogenannten HVD-Verordnung eine rechtliche Grundlage geschaffen. Innerhalb des EU-Raumes sollen Verwaltungsdaten künftig einheitlich und kostenfrei zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten stellt dabei auch eine wesentliche Möglichkeit dar, um die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen, aber auch neue Anwendungsbereiche auszuweiten.
Das gilt in ganz besonderem Maße für die sehr hochwertigen Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltungen. Nahezu alle aktuellen Themenbereiche, beispielsweise Mobilität, aber auch digitales Bauen, die nachhaltige Energieversorgung, der Klimaschutz und auch die nachhaltige Landwirtschaft sind georeferenziert. Als Beispiel kann hier die planerische Festsetzung von Bebauungsplänen, von Flächennutzungsplänen durch die Kommunen, aber auch das sogenannte Precision-Farming in der Landwirtschaft angeführt werden. Große Datenmengen werden benötigt, zum Beispiel auch für die Planung und den Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Ausbau der Glasfasernetze, für die Mobilfunknetze, aber auch bei solchen Din
Durch die vorgesehene Abschaffung der Kostenpflicht und die weitgehende Abschaffung von Nutzungsbeschränkungen werden die Voraussetzungen geschaffen, die wirtschaftliche Entwicklung anzuregen, Innovationen wie neue Produkte und Dienste zu ermöglichen und durch ein Mehr von Transparenz die Zivilgesellschaft zu stärken. Gleichzeitig werden unsere Kommunen und andere öffentliche Stellen durch die unentgeltliche Bereitstellung der Geobasisdaten auch finanziell entlastet.
Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass die kostenfreie Bereitstellung der Daten zu Einnahmeverlusten beim Land führen wird. Das LVGL aber wird maßgeschneiderte Dienstleistungen, beispielsweise in Hinblick auf die Datenaufbereitung und auch die Datenbereitstellung, weiterhin anbieten.
Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden EU‑rechtliche Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig werden Voraussetzungen geschaffen, um die Potenziale, die in der Datennutzung liegen, nutzen zu können. Wer unser Geoportal schon einmal benutzt hat, weiß, wie wertvoll diese Daten sind. Geobasisdaten sind, wie ich sagen kann, die Daten der Zukunft und sie sollen den Menschen möglichst uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung stehen. Das gelingt mit diesem Gesetz, deshalb bitte ich um Zustimmung! - Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Ministerin Berg, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als nächste Rednerin hat Frau Fretter von der CDUFraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im heutigen Zeitalter der Digitalisierung erfüllen Daten einen wichtigen Zweck als Wirtschaftsfaktor. Die wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen sind enorm und können mit diesem Potenzial die wirtschaftliche Entwicklung anregen. Gerade für uns im Saarland ist dies von entscheidender Bedeutung, sind wir doch als industrieller Wirtschaftsstandort in den Bereichen Automobilindustrie mit all seinen Zulieferzweigen, der Stahlindustrie sowie den wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in den Bereichen Informationssicherheit - um hier nur einige zu nennen - darauf angewiesen, die Entwicklung im weltweiten Wettbewerb voranzutreiben.
Mit der heute im Gesetz beschriebenen Änderung soll die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Mit dieser wurde die EUrechtliche Grundlage zur Festlegung bestimmter hochwertiger Daten sowie deren Modalitäten zu ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung geschaffen, um damit einheitliche Verwaltungsdaten innerhalb des EU-Raums zur Nutzung aller bereitzustellen. Der offene Zugriff auf hochwertige Verwaltungsdaten wie zum Beispiel der Kataster- und Vermessungsdaten soll nicht nur die Digitalisierung beschleunigen, sondern auch die Anwendungsgebiete ausweiten und damit die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Saarland vorantreiben. Auch wenn die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltungen bereits seit etlichen Jahren in allen Formen, sei es schriftlich oder elektronisch, zur eigenen oder kommerziellen Verwendung zur Verfügung standen, haben Nutzungseinschränkungen und kostenpflichtige Beiträge mit dazu beigetragen, dass Privatpersonen, Firmen et cetera diese kaum genutzt hatten und deren Potenzial im Prinzip wenig ausgeschöpft wurde.
Um hier eine Verbesserung im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung für unser Saarland zu schaffen, sollen in der heutigen Gesetzesänderung die Nutzungseinschränkung und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben werden. Das heißt, dass diese Daten künftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können, ein wichtiger Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer Industrie, Forschung und Wirtschaftsstandort des Saarlandes, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir als CDU-Fraktion dies sehr begrüßen. Aber es stellen sich für uns noch zwei Fragen. Wie ist - das wurde auch von der Ministerin angesprochen - der Ausfall der Lizenzgebühren im Haushalt berücksichtigt? Denn was die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer an Kosten einsparen, fehlt natürlich jetzt im Haushalt. Das bedeutet, dass durch den Wegfall der Umsatzerlöse, Lizenzgebühren und verwaltungswirtschaftliche Erträge ein Defizit von 700.000 Euro in den Jahren 2024 und dann ab 2025 von jährlich 1,4 Mil lionen Euro entsteht und somit das Saarland vor der Herausforderung steht, diesen Ausfall zu kompensieren. Ich konnte im Einzelplan 09 unter Kapitel 11 leider nicht ersehen, wie und ob Vorsorge dafür getroffen wurde. Aber es ist klar, dass die Landesregierung hier in der Pflicht steht, Lösungen aufzuzeigen, wie dieser Gebührenausfall haushalterisch aufgefangen werden soll. Vielleicht kann die Ministerin dazu ja noch ein paar Worte sagen.
Eine weitere Änderung im Gesetzentwurf hat mich befremdet und auch etwas verwundert. Unter § 23 Absatz 2 soll bei der Eidesformel für Vermessungsingenieure und Vermessungsin
genieurinnen die Formulierung „so wahr mir Gott helfe“ gestrichen werden, da sie angeblich nicht mehr zeitgemäß ist. Ich frage mich jetzt: Was ist zeitgemäß? Und wer kann das beurteilen, gerade beim Thema Glauben und Religion? Wir sind ein Land, in dem 60 Prozent an Gott glauben, auch wenn den Kirchen natürlich viele Mitglieder verloren gehen. Aber jeder und jede Zweite im Land ist Christ*in. Wir leben in einem Land, in dem jeder und jede seine eigene Religion leben und ausüben darf und kann. Das ist selbstverständlich gut und richtig, aber sollte wirklich ein Staat oder eine Regierung bestimmen, was bei persönlichem Glauben noch zeitgemäß ist oder nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Meine Fraktion und ich sind der Meinung, man sollte bei Eidesformeln jedem Menschen weiterhin die Wahlmöglichkeit lassen, selbst zu entscheiden, ob er seinen Schwur mit Gottesbezug und Gottestreue oder ohne den Bezug zu Gott leistet, denn Glaube allein beziehungsweise Glaube allgemein ist zeitlos, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen findet man Eidesformeln mit Gottesbezug in vielen saarländischen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben es sogar heute Morgen bei der Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes erlebt. Es steht noch so im Saarländischen Beamtengesetz unter § 56. Wir finden es in der Sachverstän digenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes unter § 6 sowie in der Geschäftsordnung der Architektenkammer. Auch uns, wenn wir vereidigt werden und unseren Dienst im Landtag antreten beziehungsweise annehmen, ist die Möglichkeit gegeben, es mit oder ohne Gottesbezug zu tun.
Daher sehen wir keine Veranlassung, diese Formel an sich zu ändern, im Gegenteil, diese Möglichkeit sollten wir jedem gläubigen Menschen so belassen, nicht wegnehmen. Wir sehen keinen Grund dazu. Im Ganzen bleibt mir für die CDUFraktion nun festzustellen, dass die Aufhebung der Gebühren und die Nutzungsvereinfachung von Geobasisdaten prinzipiell zu begrüßen sind. Da stimmen wir mit Ihnen überein, aber wir fordern, dass die ausfallenden Einnahmen durch die Landesregierung mittels Gegenfinanzierung im Haushalt aufzuzeigen sind und die Formulierung in der Eidesformel - so wahr mir Gott helfe - wahlweise erhalten bleiben soll. Wir enthalten uns heute der Abstimmung und warten die Anhörung ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Fretter, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat das Wort Frau FloraElisa Schröder von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was verstehen Sie unter Saarlandliebe? - Ich glaube, zu wissen, was viele im Raum sagen würden: Wir sitzen hier, weil wir unser Saarland lieben, weil wir stolz sind, Saarländer*innen zu sein, aber auch, weil wir wollen, dass unser Saarland weiterhin lebenswert und liebenswert bleibt. Ich persönlich denke bei Saarlandliebe an den Landkreis, in dem ich lebe und wohne, an den wunderbaren Regionalverband Saarbrücken, insbesondere an meine Stadt, an Sulzbach. Ich weiß, so, wie ich stolze Sulzbacherin bin, ist mein Kollege Stefan Löw stolz auf seinen Heimatort Wiesbach - oder wie Stefan sagen würde „Wissbach“. Er lebt diese Zugehörigkeit sogar bildlich aus, denn in seinem Büro hängt die sogenannte „Kaat von Dahämm“, die Mundartkarte seines Kreises Neunkirchen.
Manche sagen, Heimat ist kein Ort, aber ich finde, wir Saarländer*innen können Heimat geografisch zuordnen. So, wie jede und jeder Einzelne von uns die eigene geografische Heimat feiert - in Form von Pins, vielleicht sogar mit Fahnen oder wie Stefan mit einer schönen Karte -, so geben Ortsschilder Hinweise darauf, wo ein Kreis, eine Gemeinde und ein Dorf beginnen oder auch enden. Die auf den Zentimeter genauen Daten unseres Landes hat das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Hinter den Namen befindet sich eine amtliche Behörde, nämlich das Katasteramt. Dieses Amt ist für die Kartografie von Land- und Seegebieten zuständig. Wie Sie sich denken können, sind es bei uns mehr Land- als Seegebiete.
Auf den ersten Blick scheint das Katasteramt für uns Bürger*innen weit weg zu sein, aber gerade in den letzten Jahren sind wir als Bürger*innen mit den Begrifflichkeiten und der Tätigkeit des Amtes in Kontakt gekommen, nämlich mit den Begriffen Flurstücke und Grundstücke. Zusammengefasst kann man sagen, das Amt ist für die Aufzeichnung von Grundstücken zuständig. In Fachkreisen spricht man über die Aufzeichnung von Geobasisdaten.
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat einen Grund, weshalb ich Ihnen so ausschweifend über das Amt erzählt habe. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 mit der Durchführungsverordnung beschlossen, dass im EU-Raum die Verwaltungsdaten einheitlich bereitzustellen und letztlich auch zu nutzen sind. Durch diese Regelung und die Umsetzung des
Datennutzungsgesetzes auf Bundesebene sowie die Anpassung des E-Government-Gesetzes hier in unserem Saarland trägt das Verwaltungsamt die Verwaltungsdaten zusammen, um wirtschaftliche Entwicklungen anzuregen sowie Innovationen, neue Produkte und Dienste zu ermöglichen.
Das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein wichtiges Fundament für die Planung, Entwicklung und Verwaltung unseres Landes und trägt maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität der Bürger*innen zu verbessern. Die Aufgabe des Gesetzes ist nicht nur, für eine präzise Landvermessung, sondern auch für eine effiziente Raumplanung zu sorgen, um Infrastruktur zu ermöglichen. Zudem hat das Katastergesetz eine wichtige Rolle beim Schutz unseres Klimas, unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen. Durch die Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes werden die Geobasisdaten zukünftig gebührenfrei zur Verfügung stehen. Durch diese Änderung kommen die Planungsbüros jetzt schneller, kostengünstiger und besser an wichtige Daten, zum Beispiel beim Ausbau von Erneuerbaren Energien.
Zusätzlich sind die Geobasisdaten bei allen aktuellen Themen, die das Land beschäftigen wie Mobilität, digitales Bauen oder nachhaltige Landwirtschaft, nützlich. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten ermöglicht, die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen und in neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Kurz aufgelistet bedeutet es, dass unsere Kommunen entlastet werden, die Planungen schneller und besser werden und es günstiger wird. So schaffen wir die Transformation noch schneller und effizienter.
Ich weiß, dass das Katasteramt bereits vor vielen Jahren die Geobasisdaten in elektronischer Form für eigene und kommerzielle Verwendung zur Verfügung gestellt hat. Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen und Kosten haben allerdings stets dazu beigetragen, dass das Innovationspotenzial und die Chancen, die durch die Verarbeitung und den Austausch digitaler Geobasisdaten geboten werden, von den Bürger*innen, den Unternehmen und den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung kaum ausgeschöpft wurden. Sie sehen also, das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein wichtiges Instrument für die Verwaltung von Landesressourcen und die Planung von Infrastrukturprojekten.
Ich gehe noch auf Ihren Beitrag ein, Frau Fretter. Ich finde die Streichung von „so wahr mir Gott helfe“ in § 23 Absatz 2 wäre zeitgemäß, nichts anderes.