Das Ganze, das Gesetz als solches, ermöglicht vieles, aber es ist auch klar, es bettet sich in eine breitere hochschulpolitische Agenda ein, die wir verfolgen. Ich will ein paar Punkte in Erinnerung rufen, angefangen mit dem Thema studentisches Wohnen auf dem Campus, was es für den einen oder anderen noch attraktiver macht, im Saarland zu studieren, auch für junge Leute aus dem Ausland, zu uns zu kommen, die aktuell häufig unter dem Problem der Wohnungsnot leiden und dann abgeschreckt werden. Mit dem studentischen Wohnheim auf dem Campus schaffen wir gemeinsam Hunderte von zusätzlichen Plätzen. Das wird zu einer tollen Belebung vor Ort führen.
Wir reden auch über die Campusentwicklung, bei der wir einerseits für das CISPA an einem neuen Standort ein Zuhause schaffen, wo es sich dynamisch entwickeln kann. Andererseits können wir den bisher für das CISPA vorgesehenen Standort dann für die Universität und die Forschungsinstitute auf dem Campus entwickeln und zur Verfügung stellen und dort Raumnot bekämpfen. Wir reden zudem über Projekte aus dem Transformationsfonds, die wir zur Verfügung stellen: Es gibt das Projekt „Scheer School of Digital Science“, es wird auch eine spannende Zusammenarbeit zwischen dem Fraunhofer Institut und der htw geben - ich erlaube mir eine Sneak Preview -, die wir Anfang Mai gemeinsam vorstellen werden, lieber Jürgen Barke. Ich freue mich schon darauf und wollte es nur kurz erwähnt haben.
Man sieht, diese Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes wird dazu führen, dass wir im Zusammenspiel mit vielen anderen Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, für einen noch stärkeren, moderneren und zukunftsträchtigeren Hochschulstandort im Saarland sorgen können. Deshalb bitte ich Sie um Zustim
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile nun das Wort Herrn Abgeordneten Jonas Reiter für die CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange haben wir darauf gewartet. Heute liegt er endlich vor, der Entwurf zur Novelle unseres Saarländischen Hochschulgesetzes. Eine große Reform in der Hochschulgesetzgebung müsste eigentlich einen Feiertag bedeuten für alle, die im Hochschulumfeld aktiv sind. Neben den sicherlich positiven Anpassungen wie den Fast-Track-Berufungen - hier geht es schlichtweg um Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um die interessanten Köpfe - oder auch der Möglichkeit einer Teilbeurlaubung von Professorinnen und Professoren, gibt es viele Punkte, die aus unserer Sicht erst einmal Fragen aufwerfen. Diese Fragen führen wohl auch dazu, dass der vorgelegte Entwurf in dieser Form sicherlich nicht von allen Akteuren als Grund zum Feiern verstanden wird.
Ich gehe gleich auf einzelne Punkte ein, will aber vorab mein Unverständnis über die wahrlich lange Erarbeitungsdauer ausdrücken. Monat für Monat haben wir im vergangenen Jahr auf die Novelle gewartet. Die Monate sind verstrichen. Versprochen war sie ja eigentlich schon für 2023. Leider hat dieser verfehlte Zeitplan auch negative Auswirkungen.
Ein Beispiel. Das Zentrum für Lehrerbildung ist seit Juli 2023 nicht mehr im Amt. Die Grundlage für die Zusammensetzung des neuen Zentrumsrats fehlt. Die Arbeit im Zentrum kann also erst noch einmal aufgenommen werden, wenn das neue Gesetz in Kraft ist. Nachdem eine so lange Zeit vergangen ist, hatten wir zumindest die Hoffnung, dass uns quasi ein perfektes Gesetz vorgelegt wird, mit allen Partnern bis ins Detail abgestimmt. Selbst wenn man in manchen Fragen vielleicht andere Auffassungen hat, in der Theorie weiß man zumindest, was der andere meint, und man kann es einordnen. So viel in der Theorie. Ziemlich naiv von mir.
Als ein kleines Beispiel für dieses schlechte politische Handwerk will ich den Vorschlag für Eilentscheidungskompetenzen des jeweiligen Präsidenten nennen, schön aufgearbeitet in der Saarbrücker Zeitung. Ich zitiere: Der Vorschlag kam nicht von uns. Ich persönlich sehe hierfür auch keine Notwendigkeit. - Das sagte dazu der ehemalige Präsident Manfred Schmitt im Inter
view. Offen gestanden sehe ich diese Notwendigkeit nicht. - Das war die Formulierung im SZInterview von Professor Santen, unserem neuen Unipräsidenten. Auch die htw empfiehlt, von dieser Regelung Abstand zu nehmen.
Insgesamt offen bleibt an der Stelle die Frage, was denn alles als „dringende, unaufschiebbare Angelegenheit“ definiert ist, wie es im Gesetzentwurf heißt. Außerdem haben sich die Hochschulen einen eigenen Paragrafen zum Thema Datenschutz nicht nur gewünscht, sondern den Bedarf hierfür mehr als belegt, zum Beispiel zur Beantragung und Durchführung von wichtigen Drittmittelprojekten und der damit einhergehenden Datenübermittlung. Hierfür gibt es derzeit keine gesetzliche Ermächtigung. Man sieht daher akuten gesetzlichen Handlungsbedarf.
Schauen wir dazu einmal in den vorgelegten Gesetzentwurf. - Leider Fehlanzeige. Das, was wir zu den Dingen hören, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, ist ebenso in Teilen von Skepsis geprägt. Viele offene Fragen und auch Sorgen, wie dieses Gesetz dann im Alltag in der Praxis gelebt wird beziehungsweise, ob es so überhaupt funktioniert.
Beispiel Promotionszentren. Im Wahlprogramm der Saar-SPD war noch ein eigenständiges Promotionsrecht der htw vorgeschlagen. Davon ist jetzt nur noch die Hälfte übrig. Es ist richtig, dass sich das Promotionsrecht bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf forschungsstarke Professorinnen und Professoren beschränken muss. Mit dieser Form der vorgeschlagenen Promotionszentren wird allerdings ein bürokratisches Hemmnis aufgebaut, was wohl keine Attraktivität für die entsprechenden Wissenschaftler ausstrahlen wird.
Ein weiteres Beispiel. Dadurch, dass nicht alle Fakultäten der htw an der Universität des Saarlandes gespiegelt sind - wir wissen es zum Beispiel bei der Architektur oder beim Bauingenieurwesen und bei der Sozialen Arbeit -, bedarf es hier für die htw einer Vielzahl von kooperierenden Universitäten. Dies bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand in der Vorbereitung, wenn sowohl jeweils entsprechende Organisations- und Verfahrensgrundsätze als auch jeweils eine eigene Promotionsordnung nicht nur verhandelt, sondern auch in den Präsidien beider Hochschulen bestätigt werden muss. Dass im Zweifelsfall über die Forschungsstärke eines Antragstellers bei Stimmgleichgewicht in dem entsprechenden Gremium am Schluss das Ministerium entscheiden soll, ist ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Hier hat das Ministerium seine Finger draußen zu lassen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine in der Theorie gute Idee, wie hier und jetzt vorgeschlagen, sich wohl als nicht praxistauglich zeigen wird und in diesem Feld auf jeden Fall
Anpassungen notwendig sind. Außerdem existiert ein Ungleichgewicht im Entwurf, da den nichtstaatlichen Hochschulen jetzt ein institutionelles Promotionsrecht verliehen werden kann, der htw aber nicht. Warum soll hier die htw schlechter gestellt werden?
Nun komme ich zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, sicherlich einer der Punkte, der von den Akteuren am kritischsten gesehen wird. Sie schlagen vor, dass in dem Fall, dass sich das Land und die jeweilige Hochschule nicht über eine Zielvereinbarung einigen können, das Land eigenmächtig Zielvorgaben für die Gegenstände der Zielvereinbarungen erlassen darf. Diese Regelung macht die Hochschulen nicht nur erpressbar im Rahmen von Verhandlungen, sondern öffnet am Schluss Tür und Tor in das operative Tagesgeschäft der Hochschule. Ein solcher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit darf so nicht stehenbleiben. Damit würde die seit Jahrzehnten im Zusammenwirken zwischen Hochschulen und Politik gelebte Augenhöhe aufs Spiel gesetzt werden. Außerdem ist in diesem Abschnitt auch nicht ganz klar, ob es auch weiterhin Globalhaushalte für die Hochschulen geben soll. Denn auch dieser Passus würde nach dem vorgelegten Entwurf im Gesetz verschwinden.
Ich komme zum Schluss und zur Zusammenfassung. Wenn ich milde sein will, würde ich Ihnen bei diesen angesprochenen Punkten, bei den vielen offenen Fragen und den kritischen Punkten schlechtes politisches Handwerk unterstellen. Aber hier drängt sich an manchen Stellen der Verdacht auf, dass die Zügel des Ministeriums gegenüber den Hochschulen angezogen werden sollen und man durchregieren will. Das Ministerium ist in der Verantwortung, die Voraussetzungen für gute Wissenschaft zu schaffen, die Wissenschaft selbst dann aber den Profis zu überlassen. Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass manche sinnvolle Anpassung im Gesetzentwurf durch manche fragwürdige Ausgestaltung überlagert wird.
Uns steht also im parlamentarischen Verfahren sicherlich eine intensive und spannende Anhörung bevor. Dort werden wir unsere Fragen anbringen, auch Fragen zu anderen Punkten, die ich heute noch nicht angesprochen habe. Dann werden wir im Dialog mit den vielen Akteuren aus der Praxis diese kritischen Punkte noch einmal im Detail herausarbeiten und im Ausschuss für entsprechende Verbesserungen werben. Es wird sicherlich ein spannender Prozess. Im Ergebnis bleibt für uns daher heute nur die Enthaltung, denn diesem Vorschlag können wir in dieser Form so nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich erteile nunmehr das Wort Frau Abgeordneter Sandra Quinten für die SPD-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen und selbstverständlich auch liebe Studierende, Doktoranden und alle, die Teil der akademischen Bildungseinrichtungen sind! Die Gesetzesnovelle zum Saarländischen Hochschulgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung unserer Bildungslandschaft und trägt das Potenzial, die Zukunft unseres Landes maßgeblich zu prägen, denn der vorliegende Regierungsentwurf trägt die Vision einer dynamischen, innovativen und gerechten Hochschullandschaft des Saarlandes in sich, einer Landschaft, die nicht nur Exzellenz fördert, sondern auch inklusiv und vor allen Dingen zugänglich für alle ist. Darüber hinaus legt der Entwurf auch großen Wert auf die Förderung von Forschung und Innovation.
Durch gezielte Investitionen und eine verbesserte Vernetzung zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft soll das Saarland zu einem führenden Standort für zukunftsweisende Forschung und Entwicklung werden. Denn während sich die Landschaft der Wissenschaft und des Lernens rasant verändert hat, ist das Saarländische Hochschulgesetz im letzten Jahrzehnt fast unverändert geblieben. Die dynamischen Anforderungen und Möglichkeiten unserer Zeit stehen deshalb auch im Kontrast zu den teilweise veralteten Regelungen des Gesetzes. Um den Fortschritt in Forschung und Lehre optimal zu unterstützen und Studierenden vor allem zeitgemäße Bedingungen zu bieten, ist eine umfassende Anpassung des Gesetzes längst überfällig. Es ist umso besser, dass die Landesregierung in diesem Bereich den wichtigen ersten Schritt gemacht hat und den Gesetzentwurf in Erster Lesung hier heute im Hohen Haus eingebracht hat.
Damit ist der Weg frei für die dringend benötigte Gesetzesnovelle und Zeit, über die Zukunft unseres Wissenschaftsstandortes zu sprechen. Die Anpassungen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unsere Hochschulen im Saarland weiterhin führend in der Bildung und Forschung bleiben und dass Studierende die bestmögliche Ausbildung erhalten, aber eben unter zeitgemäßen Bedingungen. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, wir blicken im Saarland auf eine reiche Tradition in der akademischen Forschung und Bildung zurück, aber das alleine reicht eben nicht aus, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Um in vielen Bereichen zukunftsfähig zu sein, aber auch zu
kunftsfähig zu werden, müssen wir nach vorne blicken. Wir müssen innovativ sein, wir müssen Veränderungen erkennen und nutzen, um unseren Standort zu stärken und vor allen Dingen mit der Zeit zu gehen.
An die Kritiker gerichtet sage ich: Jeder innovative Gedanke erntet zunächst einmal zu Beginn ganz kritische Blicke. Grundsätzlich ist das in Ordnung, aber wer sich stets von Bedenken ausbremsen lässt, der läuft Gefahr, dass er irgendwann abgehängt wird. Das, was wir sicherlich nicht wollen, ist, dass wir abgehängt werden. Wir wollen nicht, dass das Saarland in diesem Bereich abgehängt wird.
Mit der Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes gehen wir einen weiteren ganz bedeutenden Schritt in die Zukunft des Wissenschaftsstandortes Saarland, denn wir stärken die Studienbedingungen, wir fördern die Chancengleichheit, wir setzen auf ein zugänglicheres Bildungssystem, auf Vielfalt, Flexibilität und Diversität. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse, der Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten unterstreicht genau dieses Vorhaben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Punkt dabei ist, dass wir den Hochschulzugang erleichtern. Der Zugang zu Bildung darf nicht voller Barrieren sein. Bildung muss vielmehr für alle zugänglich sein, ganz unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsweg, aber auch unabhängig vom Alter. Es ist an der Zeit, die Chance auf umfassende Bildung zu eröffnen, auch unabhängig davon, ob man sich in jüngeren Jahren bereits für ein Studium oder - aus welchen Gründen auch immer - gegen ein Studium entschieden hat. Indem wir die Hochschulzugangsberechtigung flexibilisieren, schaffen wir mehr Chancengleichheit und wir öffnen mehr Menschen Türen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunft unseres Landes, denn wir wollen mehr Menschen in Qualifizierung und Weiterbildung bringen.
Bildung ist der Schlüssel zu persönlichem und gesellschaftlichem Fortschritt. Sie eröffnet aber nicht nur individuelle Perspektiven, sondern stärkt auch die saarländische Wirtschaft, besonders mit Blick auf die aktuelle Transformation. Wir können und wollen es uns vor allen Dingen nicht leisten, wertvolles Potenzial zu verschwenden. Indem wir Menschen Möglichkeiten schaffen und bieten, anstatt Wege zu versperren, gewährleisten wir den Fortschritt und die Transformation unserer Gesellschaft.
Menschen, die zunächst eine Ausbildung absolviert und Berufserfahrung gesammelt haben, bringen wertvolle praktische Einblicke in akademische Diskussionen ein, bereichern das Studi
um um eine ganz wichtige Perspektive. Es ist aber auch unfassbar wichtig, dass das Saarland sich anderen Bundesländern anschließt, in denen ein Studium direkt nach der Ausbildung ohne Berufserfahrung möglich ist. Diese Anpassung an die Realität der Bildungswege von heute ist entscheidend, um den Bedürfnissen und vor allen Dingen den Potenzialen der Menschen gerecht zu werden. Bildung ist eine Tür, die für alle offenstehen muss. Nur so können wir Teilhabe und den Fortschritt im Saarland fördern.
Das mutige Voranschreiten in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und die Stärkung unseres Wissenschaftsstandortes umfasst auch die Möglichkeit zur Promotion an Fachhochschulen. In unserem Parteiprogramm haben wir bereits den Mehrwert von Promotionen an Fachhochschulen als einen ganz wichtigen Punkt im Bereich Wissenschaft und Innovation gesehen. Wer das jetzt zu kritisch sieht oder vielleicht auch gewagt oder mutig nennt, der sollte eines bedenken: Es geht sicher nicht um Mut, sondern hier geht es um Realitätssinn. In einer Welt, in der Durchschnitt zur Norm geworden ist, brauchen wir etwas mehr als immer nur Kritik oder Lobhudelei, um Veränderungen zu bewirken. Schauen wir uns doch einmal um. Viele Bundesländer sind genau diesen Weg bereits gegangen. Welche Erfahrungen haben diese Bundesländer gemacht? - Durchweg positive, durchweg gute Erfahrungen. Diese Erfahrungen zeigen uns doch eines: Es ist keine Qualitätsminderung der Wissenschaft, ganz im Gegenteil, es ist eine Bereicherung. Genau diese Bereicherung wollen wir auch für uns. Wir wollen eine Bereicherung für die Wissenschaft und für den Wissenschaftsstandort Saarland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumente für diesen Schritt liegen doch auf der Hand. Die Fachhochschulen haben sich längst weiterentwickelt. Das sind nicht mehr nur Orte der Lehre, sie sind auch Orte der Forschung. Es ist Zeit, dies anzuerkennen und vor allem die logischen Konsequenzen daraus abzuleiten. Unsere Gesellschaft braucht dringend praxisorientierte Erkenntnisse aus der Wissenschaft, insbesondere im Bereich der Energiewende, des Klimaschutzes, der Datenanalyse sowie der sozialen Teilhabe und der Gesundheit. Diese innovativen und nachhaltigen Beiträge sind von den hochqualifizierten Nachwuchskräften in den Promotionsprogrammen der Hochschulen zu erwarten.
Auch die Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung - übrigens bereits aus dem Jahr 2014 - unterstreicht die Bedeutung einer solchen Entwicklung. Fachhochschulen sind Partner für die deutsche Industrie, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Die anwendungsori
entierte Forschung, die an Fachhochschulen betrieben wird, ist deshalb essenziell für die Innovationskraft unseres Landes. Eine Promotionsmöglichkeit an Fachhochschulen wird diese Forschung weiter stärken und die Verzahnung mit den Unternehmen intensivieren.
Es liegt heute an uns, diese Chance zu ergreifen. Indem wir den Fachhochschulen das Promotionsrecht zugestehen, zeigen wir nicht nur den Mut, Veränderungen anzunehmen, sondern wir investieren in die Zukunft des Landes. Lassen Sie uns also gemeinsam das Saarland attraktiver für junge Menschen machen und unseren Wissenschaftsstandort Saarland stärken. Lassen Sie uns gemeinsam die Innovationskraft unserer Wirtschaft sichern. Lassen Sie uns Sorge dafür tragen, dass das Saarland nicht nur mit der Zeit geht, sondern mit Fach- und Praxiswissen für die Herausforderungen der Zeit gerüstet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie diese Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen. Die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes ist eine Chance, unsere Hochschullandschaft zukunftsfähig zu gestalten und den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Herzlichen Dank und Glück auf.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Quinten. - Bevor wir mit den Wortmeldungen fortfahren, möchte ich die Vertreter*innen der Hochschulen bei uns begrüßen. Seien Sie uns willkommen. - Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Wissenschaftsminister hat in der Vorstellung des Gesetzes unsere Hochschullandschaft gelobt. Damit hat er recht. Darauf sind wir stolz. Wir wollen eigentlich, dass es so bleibt und sich noch weiterentwickelt.
Ich komme nun zu dem Gesetzesvorschlag. Das Gesetz ist von 2016, aber diese Hochschulen, die wir heute loben können, sind schon vorher entstanden und haben sich vorher entwickelt. Sie haben dieses Gesetz nicht gebraucht. Das Gesetz ist im letzten Jahr novelliert worden, aber das war nicht genug. Dieses Jahr soll es wieder umfangreich auf 65 Seiten novelliert werden. Ich habe es meiner Frau zugemutet und ihr zwei Seiten vorgelesen. Danach hatte ich Erbarmen mit ihr und habe aufgehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will keine Antwort haben, aber wer von Ihnen hat dieses Gesetz
gelesen, auf das wir alle stolz sein und für das wir befürwortend abstimmen sollen? Wer hat es gelesen? Haben es alle gelesen? - Ich habe es gelesen, weil ich als Fraktionsvorsitzender es lesen und hier dazu Stellung nehmen muss. Ich habe es mir angetan. Der Kollege Reiter hat schon gesagt, dass mit Sicherheit wieder eine Novelle kommt, weil ja viele Dinge nicht berücksichtigt wurden und andere Dinge zu bürokratisch sind. Ich habe nicht die Zeit, um das im Einzelnen auszuführen, aber ich unterstreiche und unterschreibe, was der Kollege Reiter in diesem Zusammenhang gesagt hat.