Protocol of the Session on April 24, 2024

Auch ist offen, wie ein Wahlrecht am Zweitwohnsitz die lokale politische Landschaft verzerren würde, dies insbesondere in Gebieten mit vielen Zweitwohnsitzen, wie bei uns hauptsächlich im Umfeld der Universitäten der Fall. Personen, die dort nicht ständig leben, könnten die lokale Politik beeinflussen. Ohne nun etwas unterstellen zu wollen, ist doch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass ein Wählertourismus stattfinden könnte, gegebenenfalls durch Parteien gesteuert, um in der einen oder anderen Kommunen die politischen Verhältnisse zu „optimieren“. Die Hürde insoweit ist mit Sicherheit kleiner, wenn man nur einen Zweitwohnsitz eröffnen muss statt tatsächlich alle Formalitäten und Rechtskonsequenzen eines Wohnortwechsels erfüllen zu müssen. Auch wenn dies hoffentlich nicht die im Hintergrund stehende Überlegung für die hier eingebrachte Änderung ist, ist dieses Szenario doch auf alle Fälle mitzudenken.

Wie dem auch sei, festzuhalten ist, dass die allgemeinen und die juristischen Probleme eines Wahlrechts am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen bei Weitem einen möglichen Nutzen für den am Zweitwohnsitz lebenden politisch Interessierten überragen und also gegen das Stimmrecht am Zweitwohnsitz sprechen. Wir lehnen die Gesetzesänderung ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid von der CDU Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Leider habe ich von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern kein einziges Argument gehört, warum unserem Gesetzentwurf heute

nicht zugestimmt werden könnte. Der SPD-Kollege hat ausgeführt, dass es um mehr Beteiligung von jungen Menschen geht - dem trägt unser Gesetzentwurf Rechnung.

Kommunale Gremien sollten Abbild unserer Gesellschaft sein. Sie sollten es, aber wenn wir uns die Listen anschauen, dann sehen wir, dass sie kein Abbild unserer Gesellschaft sind. Wir brauchen mehr junge Menschen, wir brauchen mehr Frauen und wir brauchen auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb muss, und da bin ich ganz bei dem Kollegen Arweiler, Kommunalpolitik moderner und attraktiver werden. Wir müssen Menschen mit Familienverpflichtungen - sei es die Betreuung eines Kindes oder eines älteren Menschen, eines Partners, einer Mutter, eines Vaters - ermöglichen, auch ein kommunales Mandat auszuüben. Wir brauchen Tagesordnungen, die gestrafft werden. Wir brauchen Abläufe, die professionalisiert werden. Wir brauchen feste End- und Schlusszeiten, und wir brauchen auch hybride Ausschusssitzungen.

Darüber hatten wir im letzten Jahr gesprochen. Da gab es die Erste Lesung, eine Einbringung seitens der Landesregierung. Es gab eine Anhörung, und bis heute warten wir auf die begleitenden Hinweise, die die kommunalen Vertretungen brauchen, um hybride Ausschusssitzungen durchzuführen. Das ist eine weitere Möglichkeit, um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat zu ermöglichen. Wir sind sehr gespannt, lieber Herr Minister Jost, wann wir diese Handreichung für die kommunale Familie erhalten, damit wir uns dann hier im Parlament in einer weiteren Sitzung darüber unterhalten können.

Wir sind uns einig, das kommunale Ehrenamt muss attraktiver werden, und unser Gesetzentwurf stellt eine dazu Maßnahme dar. Es ist nur eine Maßnahme, aber unserer Meinung nach ist es ein wichtiger und richtiger Ansatz. Ich werbe um eure und Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Denn es geht, und wir halten das ja alle bei Sonntagsreden immer wieder hoch, um das Ehrenamt im Land. Es geht um die Teilhabe von jungen Menschen, die sich gern in ihrer Gemeinde engagieren wollen. Es geht darum, wie man Kommunalpolitik für Auszubildende und Studierende gestaltet, die einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz haben. Wir haben dazu im Juni letzten Jahres bereits einen Vorstoß gemacht. Uns ist in einer Anhörung von den Angehörten geraten worden, eben nicht nur beim KWG anzusetzen, sondern einen größeren Wurf zu machen, und das ist unser Gesetzentwurf.

Wir haben zum Beispiel die Bedenken und Hinweise der Landeswahlleiterin aufgenommen. Wir haben die Hinweise des Landkreistages berücksichtigt und auch die des Städte- und Gemeindetages. Ich will gern zitieren, was uns Frau Zöllner mitgegeben hat. Sie hat in der Anhörung

(Abg. Schaufert (AfD) )

gesagt, sie sehe keine grundsätzlichen verfassungs- oder wahlrechtlichen Bedenken gegen eine Neuregelung in unserem Sinne. Es ist wichtig und richtig, das hier festzustellen, um mit dem aufzuräumen, was eben gesagt wurde. Wir haben diese Hinweise aufgegriffen.

Nun liegt der Gesetzentwurf vor und ich bitte herzlich um Zustimmung. Ich bitte um mehr Mut in diesem Parlament, damit unser Gesetzentwurf die Chance erhält, intensiv im Innenausschuss in einer Anhörung beraten zu werden. Alle Punkte, die aufgerufen worden sind, sind auch Fragestellungen, die wir bearbeitet haben. Wir haben dazu Hinweise und Antworten gegeben. Wenn es weitere, schlauere, bessere oder konkretere Formulierungen geben sollte, dann sollten wir das im Innenausschuss beraten. Aber dazu braucht dieser Gesetzentwurf hier und heute die Zustimmung.

Ich kann ein Beispiel aus meiner eigenen Familie nennen: Mein Sohn kandidiert am 9. Juni für ein kommunales Mandat. Er macht in zwei Jahren Abitur, und aller Voraussicht nach wird er nicht fünf Jahre im Mandat verbleiben können, weil er wohl das Saarland verlassen wird. Wenn er nahe des Saarlandes ein Studium aufnimmt oder eine Ausbildung beginnt, gäbe es die Möglichkeit, wenn er sich einige Tage in der Woche im Saarland aufhält, das kommunale Mandat weiterzuführen, wenn dieser Gesetzentwurf Realität wird. Ich will damit aufräumen: Das sind keine Lösungen für irgendwelche JU-ler, sondern es sind Lösungen für junge Leute im potenziellen Mandat, in allen Kommunen, von allen Listen und von allen Parteien. Deshalb brauchen wir eine breite Zustimmung.

(Beifall von der CDU.)

Wir wissen es doch alle, es wird immer schwieriger, Menschen zu finden, die für ein Mandat kandidieren. Und es wird auch immer schwieriger, junge Leute zu begeistern. Mit dem, was junge Leute davon abhält, zu kandidieren, können wir an einem kleinen Punkt heute aufräumen. Deshalb bitte mehr Mut und Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Denn das ist eine Maßnahme, um mehr junge Leute in den Parlamenten der nächsten Jahre zu haben. Ich habe gerade den Fall meines Sohnes beschrieben. Dieser junge Mann könnte dann in seinem Mandat verbleiben und fünf Jahre für unsere Gemeinde arbeiten. In diesem Sinne bitte ich nochmals um Eure/Ihre Zustimmung. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort erteile ich nun Herrn Abgeordneten Pascal Ahrweiler für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe mich noch mal kurz zu Wort gemeldet, weil hier ein Bild gezeichnet wird, das so de facto nicht stimmt. Frau Wagner-Scheid, Ihr Sohn kann selbstverständlich jetzt auch kandidieren, auch wenn er beispielsweise in Ihrer Nähe wohnen bleiben würde, in einem anderen Ort wohnen würde, könnte er entsprechend in seinem Stadtrat in Friedrichsthal bleiben. Das Einzige ist, dass er dann nicht seinen Hauptwohnsitz verlagern darf, sondern entsprechend dort, wohin er zieht, seinen Zweitwohnsitz anmelden muss.

(Abg. Theis (CDU) : Zweitwohnsitzsteuer.)

Ja genau, Kollege Theis, darum geht es nämlich eigentlich. Sie erwähnen es außer in Zwischenrufen mit keinem einzigen Wort. Es geht Ihnen nur darum, dass Sie die Zweitwohnsitzsteuer umgehen möchten. Um nichts anderes geht es Ihnen. Und Ihr Kollege im Rathaus in Saarbrücken würde Ihnen ganz herzlich danken, wenn Sie hier den Vorschlag machen würden, auch noch die Zweitwohnsitzsteuer in der Landeshauptstadt abzuschaffen. Das ist doch der springende Punkt!

(Beifall von der SPD. - Lautes Sprechen.)

Es geht hier nicht darum, sich dagegen zu sperren, dass junge Menschen sich in den kommunalen Parlamenten einbringen. Es geht Ihnen einfach nur darum, dass Sie keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müssen.

Entschuldigung! Das Wort hat Herr Abgeordneter Arweiler.

Frau Präsidentin, Ich bin schon fertig. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Brauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/900.

(Fortgesetztes lautes Sprechen.)

Entschuldigung, wir sind gerade in einer Abstimmung und ich würde doch bitten, leise zu sein, weil es mir hier oben bei der Lautstärke schwer

(Abg. Wagner-Scheid (CDU) )

fällt, die Abstimmung durchzuführen. Vielen Dank, Kollegen. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/900 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen Punkt 8 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/876)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Jakob von Weizsäcker das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben das Glück, im Saarland eine starke Hochschullandschaft zu haben. Wir haben alleine an UdS und htw etwa 22.000 Studierende. Wir haben über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, viele davon Forscherinnen und Forscher. Wenn man das Universitätsklinikum in Homburg noch dazuzählt, sind es sogar über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir können stolz sein auf diesen Standort. Sollte irgendjemand Kinder haben, die sich überlegen, wo sie studieren möchten: Die Universität und auch ich persönlich stehen gerne zur Verfügung, um darauf hinzuweisen, was wir für ein fabelhaftes Angebot hier im Saarland haben. Dazu kommt jenseits der Hochschulen auch noch ein ganz tolles Ökosystem an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir reden über die Helmholtzeinrichtungen CISPA und HIPS, über Fraunhofer, über Leibniz-Institute, das Max-Planck-Institut und das DFKI. Es ist ein Hochschulstandort, der sich wirklich sehen lassen kann und um den uns viele, auch als Forschungsstandort, lieber Jürgen Barke, beneiden.

Heute geht es darum, dass wir eine Modernisierung des Saarländischen Hochschulgesetzes vornehmen, um eine Novelle, die ich hiermit heute einbringe. Es geht um folgende Fragen: Wo bremst Bürokratie wünschenswerte Dynamik in unserem Hochschulsystem? Wo sind bestimmte Regelungen nicht mehr zeitgemäß? Wo braucht es mehr Durchlässigkeit? Darum soll es heute gehen. Ich will schlaglichtartig skizzieren, was wir im Ergebnis dieses Modernisierungsprozesses - dank der wirklich wunderbaren Zusammenarbeit mit den Hochschulen, dank meiner

Hochschulabteilung - an Punkten gefunden haben, wo wir dringend modernisieren müssen.

Ich fange mit einem Anachronismus an: Früher gab es zwischen Universität und - wie man damals sagte - Fachhochschule eine Art Kastenwesen. Es war klar: Die angewandte Forschung kommt nicht mit einem Promotionsrecht. Inzwischen gibt es komplizierte Konstruktionen, wie man dann doch, zumindest als Zweitbetreuer, Promotionen an unserer htw betreuen kann, aber es ist nicht mehr zeitgemäß. Angewandte Forschung heißt nicht etwa, dass man forschungsschwach ist; in vielen Fällen sind äußerst forschungsstarke Professorinnen und Professoren unterwegs, denen wir dringend endlich ein Erstbetreuungsrecht für die Promotion einräumen müssen, auch um wettbewerbsfähig zu sein, ansonsten gehen sie irgendwo anders hin. In vielen anderen Bundesländern ist diese Voraussetzung längst geschaffen worden. Mit der Novelle werden wir, so der Landtag zustimmt, die Voraussetzung dafür schaffen, dass in Zukunft für forschungsstarke Professorinnen und Professoren ein eigenständiges Promotionsrecht an der htw geschaffen wird.

Weiterhin werden wir für mehr Durchlässigkeit beim Hochschulzugang sorgen. Heute schon kann man im Saarland - und das ist gut - ein Studium ohne Abitur aufnehmen. Man kann sich, wenn man eine Lehre erfolgreich abgeschlossen und eine gewisse Berufserfahrung gesammelt hat, an der Hochschule einschreiben. Was im Moment aber nicht geht, ist, dass jemand, der seine Ausbildung mit guten Ergebnissen abgeschlossen hat, sich ohne Berufserfahrung direkt an der Hochschule einschreiben kann. Das werden wir ermöglichen, wir werden mehr Durchlässigkeit erzeugen. Das heißt nicht, dass es keine Herausforderung wäre, selbstverständlich ist die Aufnahme eines Studiums immer eine Herausforderung, aber nicht zuletzt kann man aus den Erfahrungen im öffentlichen Dienst sagen, es gibt sehr viele Leute, die dem problemlos gewachsen sind und nahtlos diesen Übergang schaffen.

Jetzt könnte man auf den Gedanken kommen, dass es ungünstig ist, zum Beispiel für das Handwerk. Es stellt sich aber heraus, es macht durchaus die Aufnahme einer Ausbildung attraktiv, wenn man hinterher die Wahl hat. In vielen Fällen wird man von vorneherein dem Handwerk treu bleiben oder man sagt, ich mache mein Studium und übernehme dann vielleicht den elterlichen Betrieb. Es ist alles andere als schädlich. Dieses Mehr an Durchlässigkeit beim Hochschulzugang ist ein längst überfälliger Modernisierungsschub, den wir, den Sie mit diesem Gesetz auf den Weg bringen können.

Weiterhin geht es um Wettbewerb um kluge Köpfe bei den Forschenden, bei denjenigen, die sich zum Beispiel auf eine Professur bewerben.

(Vizepräsidentin Heib)

Wir haben eine Reihe von Elementen, die wirklich aus der Praxiserfahrung heraus erkennbar eine große Rolle spielen. Bei Spitzennachwuchskräften dauern unsere Verfahren immer wieder einfach zu lange. Dann gibt es ein Berufungsverfahren, und irgendeine andere Uni, vielleicht im Ausland, hat längst dafür gesorgt, dass ein Angebot auf dem Tisch liegt, aber wir sind noch in der dritten Stufe des Verfahrens. Um zu verhindern, dass wir in Zukunft den Kürzeren ziehen, führen wir ein Fast-Track-Verfahren für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher ein.

Wir führen auch eine Erleichterung bei Gastprofessuren ein. In Amerika zum Beispiel ist es längst üblich, dass Spitzenkräfte aus Wirtschaft oder Politik für einen begrenzten Zeitraum, für ein oder zwei Jahre, eine Gastprofessur haben, um aus der Praxis Einblick geben zu können. Sie können den Studenten wirklich spannende Einblicke geben, und dann machen sie etwas anderes, das ist aber vollkommen in Ordnung. Diese Möglichkeit haben wir derzeit nicht und müssen sie dringend einführen. Deshalb wird es eine Erleichterung geben bei der Berufung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren.

Wir werden es auch An-Instituten erleichtern, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren vorzuschlagen. Selbstverständlich entscheidet dann die Uni darüber, aber wir räumen den An-Instituten die Möglichkeit des Vorschlags ein, was für die Verzahnung von Forschungseinrichtung und dem Wissenschaftsbetrieb an der Hochschule von hoher Bedeutung ist. Man sieht, es handelt sich um eine ganze Reihe von vermeintlich kleineren Elementen, die aber in der Praxis einen Riesenunterschied für unsere Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe machen werden.

Wir tun auch etwas für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die hochschulpolitisch Interessierten unter Ihnen werden die Debatte unter dem Hashtag „#IchBinHanna“ kennen. Es geht um die Frage, an welchen Stellen befristete Beschäftigung für wissenschaftlichen Nachwuchs systemimmanent angemessen ist, keine unzulässige Schikane, sondern dem Wettbewerbsprinzip im Forschungsbetrieb geschuldet, und an welchen Stellen möglicherweise unsere jetzigen Verfahrensweisen, mit Hangeln von einer befristeten Stelle zur nächsten, einfach nicht mehr zeitgemäß sind und uns auch im Wettbewerb um hervorragende Nachwuchskräfte schwächen.

An dieser Stelle muss man sagen, man hätte jetzt auf den Gedanken kommen können, dass man dies ganz dringend, sofort gesetzlich regeln sollte, ich fürchte nur, damit würden wir uns überheben, weil wir mit einer allgemeinverbindlichen Regelung bis in jedes Detail dem vielfältigen Arbeitsumfeld in ganz unterschiedlichen Disziplinen wahrscheinlich nicht gerecht würden. Deshalb ist es ein kluger Weg, eine Promovie

rendenvertretung an der UdS einzurichten, damit im Hochschulbetrieb, bei den vielen Einzelentscheidungen, die anstehen, die Promovierenden eine wirkliche Vertretung bekommen, was sie heute nicht haben. Klar, es gibt schon eine Vertretung für den wissenschaftlichen Mittelbau, aber es macht viel Sinn, eine Vertretung ganz speziell bei den Promovierenden einzuführen, wo die Verwundbarkeit besonders groß ist. Dies wird im Rahmen der Novelle vorgeschlagen.

Ich möchte jetzt nicht auf alle weiteren Punkte eingehen, will jedoch exemplarisch noch einen Punkt erwähnen. Um schnelleres Bauen zu ermöglichen, lieber Reinhold Jost, soll die Bauherreneigenschaft der UdS gestärkt werden. Es gibt eine ganze Reihe von Projekten, bei denen man sagen kann, es klappt im jetzigen System wunderbar, aber an der einen oder anderen Stelle wäre es im Interesse aller, wenn die Uni dort autonomer agieren könnte. Insofern stärken wir damit auch die Hochschulautonomie.

Das Ganze, das Gesetz als solches, ermöglicht vieles, aber es ist auch klar, es bettet sich in eine breitere hochschulpolitische Agenda ein, die wir verfolgen. Ich will ein paar Punkte in Erinnerung rufen, angefangen mit dem Thema studentisches Wohnen auf dem Campus, was es für den einen oder anderen noch attraktiver macht, im Saarland zu studieren, auch für junge Leute aus dem Ausland, zu uns zu kommen, die aktuell häufig unter dem Problem der Wohnungsnot leiden und dann abgeschreckt werden. Mit dem studentischen Wohnheim auf dem Campus schaffen wir gemeinsam Hunderte von zusätzlichen Plätzen. Das wird zu einer tollen Belebung vor Ort führen.