Protocol of the Session on April 24, 2024

der SPD-Landtagsfraktion und der CDULandtagsfraktion eingebrachten 32. Ge setzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeord- netengesetz) (Drucksache 17/899)

Die Fraktionen haben mich ermächtigt, das Gesetz zu begründen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion bringen heute einen gemeinsamen Entwurf zur Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten in den Landtag ein. Sie haben mich gebeten, den Gesetzentwurf zu begründen. Dieser Bitte komme ich dem guten Brauch in unserem Hohen Haus entsprechend gerne nach.

Mit den vorgesehenen Änderungen knüpfen wir an Tagesordnungspunkt 4 an, die Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst. In seinem Grundsatzbeschluss vom 24. November 1993 hat der Land tag einstimmig entschieden, bei Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten die Abgeordnetenentschädigung inhalts- und zeitgleich anzupassen. Wie soeben erörtert, ist für die Beamtinnen und Beamten unter anderem eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 200 Euro zum 1. November 2024 sowie eine Anhebung um weitere 5,5 Pro zent zum 1. Februar 2025 vorgesehen.

Auf den Landtag übertragen bedeutet das, die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. No

(Abg. Dörr (AfD) )

vember 2024 um 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 wird sie um weitere 5,5 Prozent angehoben. Parallel dazu wird die Unkostenpauschale zum 1. November 2024 um 3,12 Prozent angehoben. Das entspricht prozentual der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um den Sockelbetrag von 200 Euro. Zum 1. Februar 2025 wird sie um weitere 5,5 Prozent angeho ben.

Zur Klarstellung sei angefügt: Die vor Kurzem an die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten einmal gewährte Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro wird den Abgeordneten nicht gewährt. Gleiches gilt für die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 120 Euro für den Zeitraum Ja nuar bis Oktober 2024.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/899. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/899 in Erster Lesung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/899 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Ab satz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um mein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Ich eröffne nun dazu die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Zweiter und letz

ter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 6:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Saarländischen Wohn

raumförderungsgesetzes (Drucksache

17/865)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des Wohnungswesens, vor allem für das Recht der sozialen Wohnraumförderung, erhalten. Von dieser soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf Gebrauch gemacht werden.

Das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz soll künftig die Grundlage für die soziale Wohnraumförderung im Saarland bilden. Wir haben dabei eine besondere Situation auf dem Wohnungsmarkt, die man sich mit Blick auf aktuelle, aber auch zurückliegende Diskussionen bezüglich des Bedarfs und der tatsächlichen Situation immer wieder vor Augen führen muss.

Das Wohneigentum ist dominant und prägt den saarländischen Wohnungsmarkt. Nirgendwo in Deutschland leben mehr Menschen im Wohneigentum als im Saarland, knapp zwei Drittel der Haushalte. Gleichzeitig mangelt es beim Mietwohnraum an qualitativem, bezahlbarem Wohnraum. Sowohl im Eigentums- als auch im Mietwohnraumbereich sind überdurchschnittlich viele Gebäude sanierungsbedürftig. Es gibt auch einen großen Anteil an Leerständen und Umbausituationen, die viel zu wenig genutzt werden. Dazu kommen Situationen, die uns von anderen Regionen in Deutschland deutlich unterscheiden. Das ist beispielsweise die Bereitschaft, durch und mit Genossenschaften oder Stiftungen Vermögen gegebenenfalls in Liegenschaften anzulegen; das ist im Saarland deutlich unterrepräsentiert.

(Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.)

Mit dem Gesetz soll diesen landesspezifischen Anforderungen an die Wohnraumförderung end

(Präsidentin Winzent)

lich Rechnung getragen werden. Ich bin dankbar, dass das auch von der Mehrheitsfraktion so gesehen wird.

(Beifall von der SPD.)

Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes. Gegenüber dem derzeit geltenden Bundesrecht wird die Regelungsdichte erheblich verringert. Wir wollen einfacher und schneller werden. Überholte beziehungsweise nicht benötigte Regelungen sollen abgebaut und durch zeitgemäße Regelungen ersetzt werden, zum Beispiel in der Frage, wann ein Haushalt vorliegt. Ziele, Fördergegenstände und Regeln zur Sicherung der Zweckbindung werden hinreichend bestimmt formuliert. Gleichzeitig bleibt Raum für die Ausgestaltung der Förderbestimmungen.

Die Förderung soll anders als bisher im Mietwohnungsbereich auch Wohngemeinschaften und besonderen Wohnformen zugutekommen. Ich nenne noch einmal den Annex zum Thema genossenschaftliches Bauen, aber auch Mehrgenerationen und Gruppen, die sich eventuell dafür interessieren. Ich bin insbesondere Herrn Minister Barke für den Input dankbar. Es ist ein Thema, das Sie schon seit vielen Jahren umgetrieben hat. Ich bin der festen Überzeugung, zusammen mit der Landesbauordnung und den geänderten Richtlinien der Vergangenheit sind wir dort einen großen Schritt weitergekommen. Deswegen ein herzliches Wort des Dankes für den Input und die konstruktive, kritische Begleitung an Sie und an Ihr Haus.

Bei der Eigentumsförderung sollen künftig auch Einpersonenhaushalte Förderung in Anspruch nehmen können. Fast 40 Prozent aller Haushal te im Saarland sind Einpersonenhaushalte. Die Vorschriften zur Einkommensermittlung werden für einen möglichst unbürokratischen Verwaltungsvollzug vereinfacht. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Landesbehörden, insbesondere der Saarländischen Investitionskreditbank als der saarländischen Förderbank, sollen gestärkt werden.

Die Basiseinkommensgrenzen beim Mietwohnungsbau werden entsprechend der Werte der dynamisierten Einkommensgrenzen in Rheinland-Pfalz angehoben. Gleichzeitig wird die Anpassung der Einkommensgrenzen dynamisiert und damit auch erleichtert.

Dieses Landeswohnraumförderungsgesetz bildet den Rahmen für zielgerichtete Förderprogramme, die sich an aktuellen Bedarfen orientieren. Es stellt somit die Weichen dafür, die Wohnraumförderung im Saarland zu verbessern und die Zahl der Sozialwohnungen im Land zu erhöhen. Ich sage das nicht nur als frommen Wunsch; ich mache das auch mit einer kleinen Zwischenbilanz deutlich.

Derzeit gibt es rund 750 gebundene Wohnungen und Wohneinheiten im Saarland. Aktuell befinden sich aufgrund der veränderten Förderkulisse und des Engagements meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch des engagierten Werbens durch die SIKB bei Investoren über 700 Wohneinheiten entweder in der Umsetzung, in der konkreten Planung oder in der zielgeführten Beratung. Ich bin der festen Überzeugung, wir sind auf dem richtigen Weg. Das gilt alleine für dieses Jahr. Die kommenden Jahre werden noch einen ganz entscheidenden Beitrag dazu liefern.

Lieber Herr Minister von Weizsäcker, ich will das auch das studentische Wohnen betreffend mit einem ausdrücklichen Wort des Dankes verbinden. In den kommenden Monaten gehen deutlich mehr Gelder aus der Förderung in die konkreten Projekte als das, was wir in der Vergangenheit immer wieder mal hatten. Gelder, die uns der Bund zur Verfügung gestellt hatte, flossen wieder zurück an den Bund. Es wäre eine tolle Situation, nicht nur diesen Rahmen komplett auszunutzen, sondern gegebenenfalls auch zu schauen, wie wir zusätzlich noch andere Bedarfe abdecken können. Dafür sage ich Ihnen herzlichen Dank für Ihr Engagement, insbesondere beim studentischen Bauen, das wir an der Universität mit Hochdruck vorantreiben. Das zeigt Wirkung.

(Beifall von der SPD.)

In diesem Zusammenhang haben wir vor, sehr deutlich an anderen Stellschrauben zu drehen, nämlich parallel dazu bei der Landesbauordnungsnovelle, die sich in der internen Anhörung befindet. Bei dieser Novelle geht es ebenfalls darum, durch eine zukunftsgerichtete Landesbauordnung den Wohnungsbau anzukurbeln, bürokratische Hürden abzubauen, schneller und kostengünstiger zu werden, aber vor allen Dingen den Bestand zu aktivieren. Es gilt, mit Leerständen genauso wie mit Umnutzungen, mit experimentellem Bauen, aber auch mit dem einen oder anderen Unsinn aufzuhören, der dazu führt, dass die Investoren gehemmt oder abgeschreckt werden.

Wir wollen eine der fortschrittlichsten Landesbauordnungen vorlegen. Ich bin sehr dankbar all denen gegenüber, die uns dabei begleiten: den Architekten- und Ingenieurkammern, der AGV Bau und den unteren Bauaufsichten genauso wie den Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium. Wir liefern. Das gilt auch für den LEP. Es geht um die Wohnraumförderung, es geht um die Bauvorschriften und es geht um die Grundlagen unserer Landesplanung. Das alles sind Dinge, die wir ordentlich auf den Weg gebracht haben.

(Beifall von der SPD.)

(Minister Jost)

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Heute geht es um die Erste Lesung des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Zunächst möchte ich betonen, dass unsere Fraktion grundsätzlich die Notwendigkeit und den Wert dieses Gesetzes anerkennt. Die Förderung von Wohnraum ist von entscheidender Bedeutung, um den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes angemessene und bezahlbare Wohnmöglichkeiten zu bieten und auch der im Saarland herrschenden Wohnungsnot erfolgreich zu begegnen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute in Erster Lesung zu. Ich möchte aber auch einige kritische Punkte beleuchten, die meiner Meinung nach näherer Betrachtung bedürfen. Zunächst einmal erfinden Sie das Rad mit diesem Gesetzentwurf ja keineswegs neu, sondern Sie halten sich recht eng an die entsprechende Gesetzgebung im Bund und in den anderen Ländern. Wenn man Gutes übernehmen kann, vielleicht sogar noch verbessern möchte, ist in der Politik das Abkupfern von Bestehendem ja grundsätzlich legitim, in manchen Fällen vielleicht sogar geboten.

Aber ist das, was Sie hier vorgelegt haben, in diesem Entwurfsstadium wirklich besser als die Regelungen anderer Länder? Trotz Verbesserungen bei den Einkommensgrenzen gegenüber dem Bundesgesetz gehen Sie meiner Meinung nach in dem vorliegenden Entwurf ein gutes Stück an den Lebensrealitäten vieler Familien im Saarland vorbei. Das gilt ganz besonders im Hinblick auf den im Vergleich zu anderen Ländern sehr geringen jeweiligen Erhöhungsbetrag für Kinder bei der Einkommensgrenze. Die Kinder haben Sie hier ein Stück weit vergessen. Vergleichen Sie das Gesetz mit der Vorlage in Bayern, Sie werden den deutlichen Unterschied erkennen.

(Beifall von der CDU.)

Hinzu kommt, dass Vieles erst im Nachgang durch Verordnungen und Richtlinien näher bestimmt werden soll. Damit aber sichergestellt

werden kann, dass die Mittel gerecht und effizient eingesetzt werden, um die dringendsten Bedürfnisse der Bevölkerung zu adressieren, fordern wir eine klare Offenlegung der Kriterien und Verfahren, die untergesetzlich bei der Vergabe von Fördermitteln angewendet werden.

Des Weiteren möchten wir die Aufmerksamkeit auf die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen lenken. Es ist unerlässlich, dass das Gesetz nicht nur gut gemeint ist, sondern auch tatsächlich dazu beiträgt, die Herausforderungen im Bereich des Wohnraums zu bewältigen. Wir fordern daher eine umfassende und wiederkehrende Evaluation der geplanten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Menschen vor Ort auch wirklich gerecht werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Berücksichtigung der Vielfalt der Wohnbedürfnisse im Saarland. Jeder Mensch hat unterschiedliche Anforderungen an seinen Wohnraum, sei es hinsichtlich der Größe, der Lage oder der Ausstattung. Es ist entscheidend, dass das Gesetz flexibel genug ist, um auf diese Vielfalt einzugehen und sicherzustellen, dass niemand aufgrund seiner individuellen Lebensumstände benachteiligt wird. Dazu reicht es aber nicht, dass durch das vorliegende Gesetz künftig die Schaffung von Wohnraum gefördert oder zumindest besser gefördert werden soll, als es aktuell der Fall ist. Die Landesregierung ist aufgefordert, auch an anderer Stelle Hürden abzubauen, statt neue bürokratische Hemmnisse und Mauern aufzubauen oder kommunale Planungshoheiten und -freiheiten einzuschränken. Es braucht eine Entfesselung von der Bürokratie und es braucht ein Bewusstsein dafür, dass für den Anstieg der Baukosten auch immer höhere Auflagen mitverantwortlich sind. Es braucht deshalb längst nicht mehr nur einen Bürokratieabbau, es braucht, ich habe es bereits gesagt, eine Entfesselung, liebe Kolleginnen und Kollegen!