Protocol of the Session on November 15, 2023

(Minister Jost: Genau solche Leute hat er ge- meint.)

Den Satz könnte man prima auf diese Versammlungen mit ihrer kruden Mischung aus Antisemitismus, Israelfeindlichkeit, Islamismus und genereller Verachtung sämtlicher westlichen Werte übertragen. Aber wir können sogleich wirksam einschreiten und zumindest ein wenig die Spitze wie die Masse der Teilnehmer nehmen, indem wir uns an den Wortlaut des Artikels 8 Grundgesetz Absatz 1 „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ sowie des Artikels 6 Satz 1 unserer saarländisch en Verfassung „Alle Deutsche haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln“ halten und damit tatsächlich an den Wortlaut unserer Verfassung.

Ja, das löst Erstaunen aus. Die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes haben das Versammlungsrecht nur Deutschen zugebilligt. Selbstverständlich zählt und gilt dies auch für EU‑Bürger aufgrund unionsrechtlicher Diskriminierungsverbote. Aber das war‘s dann auch! Dies sollten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unbedingt im saarländischen Versammlungsrecht festschreiben. Grotesk in diesem Zusammenhang: Gestern prangte bereits dazu bei Sat.1, ProSieben et cetera die Nachricht: „Abstruse AfD-Pläne: Partei im Saarland will Versammlungsfreiheit nur für Deutsche. Die AfD im Saarland hat im Landtag den abstrusen Antrag eingebracht, die Versammlungsfreiheit künftig nur für Deutsche gelten zu lassen. Von der Regierungspartei SPD und der CDU wurde der Vorstoß bereits abgeschmettert.“ Eine steile These und Schlagzeile, die eindeutigen Worte unserer Verfassung in Bund und Land als abstrus zu betiteln. Gut, die gleich folgenden Redner werden natürlich wieder etwas zusammenschwurbeln, dass die Verfasser des Grundgesetzes es

mit diesen tatsächlich sogenannten DeutschenRechten nicht so gemeint hätten, wie es geschrieben sei, und so weiter und so fort.

Lassen Sie es sich gesagt sein: Doch, genau wie es in Artikel 8 Grundgesetz steht, haben es die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948/1949 gemeint. Das waren keine Hilfsschüler oder grünen Studienabbrecher, die nicht unterscheiden konnten, ob sie ein Grundrecht unmissverständlich und eindeutig Deutschen zusprachen oder generalisiert jedermann. So sicher wie die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei der Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nicht an Afrikaner im Boot dachten,

(Abg. Braun (SPD) : Das ist unglaublich! So etwas gehört nicht hierher!)

sondern an Europäer hinter dem Eisernen Vorhang, die von Sozialismus und Kommunismus drangsaliert wurden - damals herrschte noch Josef Stalin de facto über weite Teile Ost-/Mitteleuropas -, so haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei der Formulierung „alle Deutschen“ tatsächlich an alle Deutschen gedacht und es tatsächlich so gemeint und dieses Grundrecht tatsächlich exklusiv allen Deutschen zugebilligt. Das war kein Aussetzer unserer ehrwürdigen Grundgesetzgeber in Artikel 8, 9, 11, 12 und Teilen von Artikel 16. Die Fest schreibung dieses Grundsatzes, dass grundsätzlich nur Deutsche sich friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen, im Versammlungsgesetz wäre nur konsequent und wie man in den letzten Wochen leider feststellen musste, auch zur Wahrung der Staatsräson wie der Reputation Deutschlands und des Saarlandes vor der Welt geboten.

(Unmutsbekundung bei der SPD.)

Das löst zwar das Problem in den Köpfen nicht, wie es auch nicht das Problem der absoluten Nicht-Integration löst - da wäre unsere stets erhobene Forderung nach einer Abschiebe-Offensive zielführend -, aber zumindest könnten wir durch das Gesetz das Signal senden: „Stopp! Ihr seid hier Gast, ihr tretet unsere Werte und Vorstellungen nicht mit Füßen.“ Wir stehen mit der Forderung auch nicht alleine. So hat am Sonntag die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Leutheusser-Schnarrenberger das Gleiche gefordert, ist mittlerweile allerdings wieder zurückgerudert. Ich bitte um Zustimmung zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Sandra Quinten für die SPD-Fraktion.

(Abg. Schaufert (AfD) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein fundamentales demokratisches Prinzip, über einen Eckpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft und unverzichtbaren Bestandteil eines lebendigen demokratischen Gemeinwesens, das höchsten Schutz verdient. Wir sprechen über die Versammlungsfreiheit.

Dabei sind das Recht zur freien Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht untrennbar miteinander verbunden und garantieren den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich politisch zu beteiligen, ihre Anliegen zu äußern und gemeinsam für ihre Interessen einzustehen. Die Versammlungsfreiheit zählt zu den wichtigsten Grundrechten im Grundgesetz. Dort ist sie als Recht für alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verankert. Das Versammlungsgesetz auf Bundesebene, das auch für uns Gültigkeit hat, weitet dieses Grundrecht aus gutem Grund auf alle Bürgerinnen und Bürger aus. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der AfD mit der Beschränkung, dass nur Personen, die als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes gelten, das Recht zur Versammlung haben, verdeutlicht die AfD einmal mehr: Sie ist keine demokratische Partei!

(Starker Beifall von der SPD. - Zuruf des Ab- geordneten Schaufert (AfD).)

Die AfD will mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf eine Regelung schaffen, die ganz klar gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt. Mit diesem Gesetzentwurf sollen Menschen ohne deutschen Pass, die bei uns im Saarland leben, die Teil unserer Gesellschaft sind, von der Möglichkeit der politischen Willensbildung und Willensbekundung ausgeschlossen werden. Deshalb möchte ich klarstellen und mit Verlaub, Frau Präsidentin, zitieren: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ - Alle Menschen!

(Beifall von der SPD.)

In einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, wie wir sie hier in Deutschland und eben auch im Saarland lieben, schätzen und leben, haben alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur politischen Teilhabe. Eine Beschränkung des Versammlungsrechtes auf Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft würde nicht nur einen Bruch mit dem grundlegenden Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz bedeuten, sondern auch das Risiko bergen, gesellschaftliche Gruppen auszuschließen und zu marginalisieren.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer in unserer Gemeinschaft lebende Menschen von Rechten ausschließen will, der hat tatsächlich nur ein Ziel vor Augen: Er will Menschen an den Rand drängen und die Gesellschaft spalten. Das steht im krassen Widerspruch zu den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft, die auf Offenheit, Toleranz und Vielfalt beruht.

(Beifall von der SPD.)

Meine Damen und Herren, die Vergangenheit hat uns doch schmerzlich gezeigt, dass Ausgrenzung und Diskriminierung Nährboden für Radikalisierung und Spaltung sind. Die versteckte Forderung der AfD in diesem Gesetzentwurf nach „Grundrechten den Deutschen“ befeuert genau diesen Nährboden für Radikalisierung und Spaltung.

(Zuruf von der AfD.)

Im Saarland sind viele Menschen ohne deutschen Pass zu Hause. Sie leben und arbeiten hier, teilweise seit mehreren Jahrzehnten. Sie sind engagiert in Vereinen, sie sind integriert und Teil unserer Gesellschaft. Sie gehören zu uns.

(Beifall von der SPD.)

Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD sie diskriminieren und entrechten. Die AfD will diese Menschen rechtlich davon ausschließen, offen und frei ihre Meinung zu sagen. Die AfD will sie davon ausschließen, ihre Meinung zusammen mit anderen Menschen auf der Straße in der Öffentlichkeit kundzutun. Sie will sie von der politischen Willensbildung und Willensäußerung ausschließen. Dieses Vorhaben ist so absurd, widerlich und menschenverachtend, dass es einem vor Entsetzen fast die Sprache verschlägt.

(Beifall von der SPD.)

Für uns gibt es keine Menschen zweiter Klasse, keine Saarländerin und keinen Saarländer zweiter Klasse. Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das Recht, sich zu versammeln, ist auch keine Ansichts- oder Geschmackssache. Darüber muss man sich im Klaren sein. Ja, Versammlungsfreiheit ist auch das Recht, Dinge zu äußern oder für etwas einzustehen, das sich manchmal wirklich nur schwer aushalten lässt. Sie gewährt ebenso rechten Gruppierungen und Verschwörungstheoretikern ein Recht auf Demonstration wie Antisemiten. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung als Polizistin und Einsatzkraft sagen, Versammlungen, Aufmärsche der NPD, wie wir sie vor wenigen Jahren in Trier fast im Rhythmus von zwei Wochen hatten, sind nur schwer zu ertragen, genauso wie der Schutz einer Landesparteiveranstaltung der AfD. Das erträgt man nur schwer. Es ist aber die Aufgabe der Polizei, die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen und zu schützen. Auch das ist Demokratie. Auch

das muss Demokratie aushalten. Das Versammlungsrecht schützt eben auch die Äußerung von Meinungen, die gegen den vorherrschenden Konsens stehen. Aber Versammlungen sind eben wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie. In der Demokratie dürfen auch Minderheiten ihre Meinung frei und offen äußern.

Richtig ist dabei auch, dass genau das nicht jedem gefallen darf, muss und soll. Versammlungen können durchaus den üblichen Ablauf stören und sie können auch provozieren. Ihr Ziel ist es, Menschen zum Nachdenken anzuregen und Meinungen zu präsentieren, die sonst nicht gehört werden.

Versammlungsfreiheit, das Recht sich frei zu äußern, ist aber auch kein rechtsfreier Raum. Deshalb existieren selbstverständlich Schranken für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die rechtlichen Bestimmungen sind hier ganz klar definiert. So sind beispielsweise das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder das Mitbringen von antisemitischen Transparenten, das Skandieren von Hassparolen, das Skandieren von antisemitischen Parolen bei einer Versammlung Straftaten. Es sind strafbare Handlungen, Gleiches gilt für die öffentliche Unterstützung von Terrororganisationen.

Es ist völlig unbestritten, dass extremistische Positionen, die die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft infrage stellen, nicht toleriert werden. Wird bereits im Vorfeld einer Versammlung befürchtet, dass es zu Gesetzesverstößen kommt, kann die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen. Sie machen davon auch Gebrauch. Die Einhaltung und Beachtung dieser Auflagen wird dabei streng überwacht. Pauschale Versammlungsverbote, wie sie die AfD in ihrem Entwurf aufführt, sind nicht zielführend und - was noch gravierender ist - rechtlich überhaupt nicht zulässig! Hierzu existieren bereits einschlägige, höchstrichterliche Entscheidungen und das in zahlreicher Ausführung.

Es ist entscheidend, dass Versammlungsverbote auf Basis von Einzelfallprüfungen verhängt werden. Das beinhaltet, dass jede Versammlung einzeln bewertet werden muss, um festzustellen, ob sie tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Die Versammlungsfreiheit kann gemäß Artikel 8 Absatz 2 Grundgesetz aufgrund eines Gesetzes oder durch Gesetz eingeschränkt werden. So regelt zum Beispiel das Versammlungsgesetz auch, dass ein Verbot ausgesprochen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersG eine Versammlung bereits vor ihrem Beginn verboten oder auch nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden.

Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit gehört insbesondere die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung und Strafgesetze als ganz gewichtiger Bestandteil. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ultima ratio, also allerletztes Mittel.

Auflagen sind mildere Mittel gegenüber pauschalen Verboten von Versammlungen. Pauschale Verbote geben Menschen lediglich das Gefühl, dass sie ihre Meinung nicht offen kundtun dürfen, dass sie mundtot gemacht werden. Auf diese Weise werden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt, während gleichzeitig extremistischen Positionen Einhalt geboten wird. In einer Demokratie ist es wichtig, die Balance zwischen dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Wahrung der Grundrechte zu finden.

In der Brokdorf-Entscheidung 1985 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals nach dem Entstehen der Bundesrepublik Deutschland ein modernes, demokratisch-rechtsstaatliches Verständnis der Versammlungsfreiheit herausgearbeitet und definiert und dabei auch auf dessen Funktion des Minderheitenschutzes hingewiesen.

Diejenigen, die in Versammlungen, Demonstrationen und Aufmärschen die bestialische Gewalt verherrlichen oder gar das Existenzrecht Israels bestreiten, werden mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt. Radikalen, die das Recht auf Versammlungsfreiheit missbrauchen und unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit Straftaten verüben wollen, wird ganz entschieden entgegentreten.

Es ist bezeichnend, dass die AfD immer versucht, den Eindruck zu erwecken, wir würden hier in Deutschland quasi in einer Diktatur leben und Menschen pauschal zentrale Rechte der freien Meinungsäußerung nehmen wollen.

(Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).)

Wir haben vorhin unter Tagesordnungspunkt 3 über die mutigen Frauen im Iran gesprochen, die für ihre Rechte auf die Straße gehen. Laut Ihres Gesetzentwurfes dürfen hier bei uns im Saarland lebende Iranerinnen nicht mehr auf die Straße gehen, um auf die Zustände, wie sie im Iran herrschen, aufmerksam zu machen. Das wäre nach Ihrem Gesetzentwurf nicht mehr erlaubt. Sie sehen, hier geht es rein um Populismus. Es ist eine Schande, dass wir uns in diesem Hohen Haus mit solchen Gesetzen auseinandersetzen müssen!

(Beifall von der SPD.)

Wer zulasten einer nicht-deutschen Minderheit Grundrechte beschneidet, der will und wird die Gesellschaft spalten. Eine Spaltung betrifft uns dann alle. Dabei ist es völlig egal, welchen Pass Sie zu Hause in der Schublade liegen haben. Die

(Abg. Quinten (SPD) )

SPD-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. - Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es gibt eine Kurzintervention. - Ich erteile Herrn Schaufert von der AfD das Wort.

Abg. Schaufert (AfD) mit einer Zwischenbemerkung:

Sehr geehrte Frau Kollegin Quinten, ich habe jetzt nur eine kleine Ja-Nein-Frage. Steht in Artikel 8 des Grundgesetzes - gerade in dieser Wo che aus dem Bundestag mitgebracht - drin, alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung, ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln? Steht das dort drin?

Es steht Ihnen frei, Frau Abgeordnete. Wollen Sie darauf antworten?

Herr Schaufert, das steht außer Frage, dass das genauso in Artikel 8 steht. Aber wenn Sie mir gefolgt wären und wenn Sie bei der Vorbereitung Ihrer Gesetzeseinbringung recherchiert hätten, dann wüssten Sie, dass das bundesweit geltende Versammlungsrecht - auch das im Saarland geltende Versammlungsrecht - eben dieses Recht aus gutem Grund auf alle Bürgerinnen und Bürger ausweitet.

(Beifall von der SPD.)

Herr Schaufert, keine Nachfrage? Die Kurzintervention eröffnet nicht den Weg einer Diskussion zwischen dem Fragesteller und demjenigen, der geantwortet hat. - Vielen Dank.