Protocol of the Session on November 15, 2023

Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch noch auf etwas anderes kurz eingehen: Ich glaube, dass die Disziplinarverfahren, die gegen AfD-Mitglieder eingeleitet wurden, nicht der einzige Grund sind, dessentwegen Sie heute diesen verfassungsändernden Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie wollen darüber hinaus ganz klar auch, das ist eben in Ihrer Rede deutlich geworden, Herr Dörr, die etablierten Parteien diskreditieren, dies nach dem Motto: Die bringen ihre Leute in der Verwaltung unter, und dann machen die dort nur noch Parteipolitik.

Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist völliger Nonsens. Die absolut überwiegende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten verhält sich im Dienst politisch, weltanschaulich, aber auch religiös neutral. Ich kenne viele Beamte, diese Feststellung deckt sich mit meinen Erfahrungen. Die allermeisten von ihnen sehen ihre Erfüllung darin, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen.

Und ja, auch das zu erwähnen gehört zur Ehrlichkeit: Es gibt unter ihnen auch immer mal wieder schwarze Schafe. Wir alle kennen solche Einzelfälle. In der Regel kommen aber doch solche Fälle schnell ans Tageslicht und es werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Ihnen geht es aber tatsächlich gar nicht um diese Einzelfälle, Sie stellen vielmehr mit Ihrem Ansinnen Beamte mit Parteibuch insgesamt unter Generalverdacht. Dies geschieht mit dem Ziel, die politischen Parteien zu beschädigen.

(Abg. Waldraff (CDU) )

Sie tun das, obwohl Sie sich bewusst sind, dass wir - das haben Sie eben selbst gesagt - in einer Parteiendemokratie leben. Verlorengegangenes Vertrauen in politische Parteien ist immer auch ein Stück weit verlorengegangenes Vertrauen in das System insgesamt. Entweder nehmen Sie das nur in Kauf, oder aber - und das wäre noch schlimmer - Sie treiben das proaktiv voran. Diese Art, Politik zu machen, ist aus unserer Sicht unverantwortlich. In der Konsequenz werden wir das von Ihnen eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für eine Kurzintervention.

Lieber Kollege Waldraff, in einem Punkt haben Sie mich missverstanden: Ich sei der Ansicht, Beamte, die in Parteien seien, wären in ihrem Amt parteiisch. - Sollte dieser Eindruck entstanden sein, muss ich dazu sagen, dass ich das überhaupt nicht gemeint habe. Ich war ja selbst 45 Jahre lang Beamter und habe dabei immer versucht, sehr neutral zu sein. Ich habe nie meine Parteizugehörigkeit herausgekehrt, und das unterstelle ich auch keinem anderen Beamten. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Einstellungspraxis so aussieht, dass es für jemanden, der nicht in der Partei ist, die gerade die Regierung stellt, sehr schwierig ist, eine führende Position zu erringen.

Eine zweite Anmerkung, zu dem, was Sie gesagt haben, als Sie die AfD angegriffen haben: Ich habe gedacht, dass diese Dinge längst erledigt wären. Man kann ja die Leute, die hier sitzen, nicht verantwortlich machen für einige andere, die außerhalb des Landes tätig sind.

(Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).)

Da müsste ich ja aus der katholischen Kirche austreten wegen der vielen Missbrauchsfälle, die bei ihr zutage getreten sind. Ich habe zuhause eine Liste, die ich nie hervorgekramt habe, eine Liste, die ich nie vorgelesen habe. Darauf finden sich Politiker in der Bundesrepublik Deutschland, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Auch für sie alle müsste man sich dann hier schämen. Sie brauchen sich aber doch nicht dafür zu schämen, denn Sie haben keine Straftat begangen. Dasselbe Recht erwarten wir auch für den Umgang mit uns. Auch wir haben keine Straftaten begangen, und wir waren auch nie verfassungswidrig tätig. Im Gegenteil: Wir füh

len uns berufen und wir glauben, dass es notwendig ist, die Verfassung zu verteidigen.

(Lachen bei der SPD.)

Wie oft müssen denn Gesetze kassiert werden! Gerade heute befindet das Bundesverfassungsgericht wieder über die Verfassungsmäßigkeit einer Handlungsweise der Regierung. Wir sind es also nicht, aber die Regierungen sind es gelegentlich schon ‑ ‑

Herr Kollege, eine Kurzintervention ‑ ‑

Daher sollten Sie wirklich ein bisschen bescheidener sein. Danke.

Herr Kollege Dörr, eine kurze Anmerkung: Eine Kurzintervention bezieht sich auf die vorangegangene Rede

(Abg. Dörr (AfD) : Das habe ich doch getan!)

und soll keine zweite Rede sein. Dafür steht uns allen Redezeit zur Verfügung.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Meine Frage an Herrn Abgeordneten Waldraff: Möchten Sie antworten?

(Abg. Waldraff (CDU) signalisiert Verzicht.)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/664. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Ge setz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur angenommen ist, wenn mindestens 34 Ab geordnete zugestimmt haben.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/664 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/664 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und damit abgelehnt ist.

(Abg. Waldraff (CDU) )

Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen die Sitzung und treten in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sitzung um 14.10 Uhr fort. Vielen Dank.

(Die Sitzung wird von 13.08 Uhr bis 14.10 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort. Vorweg möchte ich sagen, dass die Reparatur der Anzeige am Rednerpult für die heutige Sitzung leider nicht mehr funktioniert hat. Ich werde im Folgenden eine Minute vor Ablauf der Redezeit, wenn sonst das Display aufblinkt, Zeichen geben, dass die Redezeit zu Ende geht. Dann kann man sich darauf einstellen. Sollte die Redezeit entschieden länger werden, werden wir uns natürlich entsprechend von der Sitzungsleitung aus melden.

Wir fahren fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Druck- sache 17/659 - neu)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort. - Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Gesetzesvorlage zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird dem Regelungsbedarf zur Verbesserung der Be lastungsklarheit und Vorhersehbarkeit bei der Erhebung kommunaler Abgaben zum Vorteilsausgleich Rechnung getragen. Dies betrifft im Wesentlichen den Bereich der Beiträge für Erschließungs-, Ausbau- und Kanalbaumaßnahmen sowie Ausgleichsbeträge für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Im Kern geht es um die Festlegung einer Höchstfrist, nach deren Ablauf die genannten Beiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Nach der bisher maßgeblichen Festsetzungsverjährungsfrist von vier Jahren ist nicht ausgeschlossen, dass Beiträge wegen offener Rechtsfragen auch viele Jahre nach der technischen Herstellung einer öffentlichen Einrichtung noch erhoben werden können. Da eine erhebliche Verzögerung bei der Abgabener

hebung den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Vorhersehbarkeit und Belastungsklarheit der Abgabenerhebung widerspricht, ist es erforderlich, eine zeitliche Höchstgrenze im Kommunalabgabengesetz zu regeln. Hierbei hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum. Angesichts der im Regelfall erheblichen kommunalen Investitionen, die auf Dauer angelegte Vorteile für die Abgabepflichtigen auslösen, ist ein längerer, aber nicht zu langer Zeitraum angemessen.

Die vorgesehene Frist von 20 Jahren berücksichtigt sowohl das Interesse der Kommunen als auch das der Abgabepflichtigen. Diese Frist gewährleistet, dass eine anteilige Deckung der kommunalen Investition auch bei längeren Verzögerungen im Abgabenverfahren noch deutlich vor Ablauf der Nutzungsdauer einer Einrichtung erreicht werden kann. Aus der Sicht der Abgabepflichtigen handelt es sich um einen noch überschaubaren Zeitraum, der auch in den vergleichbaren Regelungen mehrerer anderer Länder aufgenommen worden ist.

Diese Änderung ist notwendig, um für die Gemeinden eine verfassungsgemäße, rechtssichere Abgabenerhebung zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. - Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/659 ‑ neu. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/659 ‑ neu ‑ einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. - Vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 17/662)

(Vizepräsidentin Heib)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Reinhold Jost Minister für Inneres, Bauen und Sport geworden ist, hat er eines von Anfang an klargemacht: Wir wollen in unserem Saarland eine neue Willkommens- und Bleibekultur etablieren. Studium, Arbeit oder Suche nach Schutz, es gibt viele Gründe, warum Menschen im Saarland eine neue Heimat suchen, und es gibt mindestens genauso viele Gründe, sie hier willkommen zu heißen. Knapp jeder Vierte im Saarland hat eine Migrationsgeschichte, Tendenz steigend. Fest steht, das Saarland im Herzen Europas war immer von Wanderungen geprägt, ist weltoffen und braucht neue Saarländerinnen und Saarländer.

Für viele unserer ausländischen Bürgerinnen und Bürger sind die Ausländer- oder Integrationsbeiräte etwas Besonderes, denn sie sind für sie der einzige Weg, sich aktiv an demokratischen Prozessen vor Ort zu beteiligen - sie sind der einzige Weg, dass die eigenen Belange in der eigenen Kommune Gehör finden. Umso wichtiger ist es, dass wir als Demokratinnen und Demokraten auch regelmäßig im Blick haben, wie wir diese Beteiligungsmöglichkeiten verbessern können.

Mit der Einführung von Ausländerbeiräten im Jahr 1989 in § 50 KSVG wurde im Saarland ei ne Beteiligung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger am politischen Leben in den Gemeinden geschaffen. Die 2008 vorgenommene Überarbeitung der relevanten Vorschrift im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, kurz KSVG, sah eine Weiterentwicklung der Ausländerbeiräte zu Integrationsbeiräten vor. Mit ihrer dezidiert auf Integration ausgerichteten Sachkenntnis und Erfahrung tragen sie zur politischen Willensbildung bei und wirken an der Integration mit.

Es gibt aber auch Probleme. Bisher sind viele Teile der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte von der Wahl ausgeschlossen. Nur Ausländerinnen und Ausländer können derzeit wählen und gewählt werden. Wer sich einbürgern lässt, scheidet aus dem Integrationsbeirat aus und verliert sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Die Integrationsbeiräte haben auf diese Weise gerade diejenigen Mitglieder verloren, die besonders gut integriert waren, oft langjährige Erfahrungen in der Beiratsarbeit hatten, mit den Abläufen in der Gemeinde vertraut waren und funktionierende Beziehungen zu Politik und Verwaltung aufgebaut hatten. Außerdem schließen die Integrationsbeiräte Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als eine der größten Zuwanderungsgruppen in Deutschland aus, ob

wohl die insbesondere in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts Zugezogenen teilweise gleiche oder ähnliche Integrationsbedürfnisse und Schwierigkeiten haben wie Migrantinnen und Migranten mit EU-ausländischer Staatsangehörigkeit. Genau dieses Problem gehen wir jetzt an, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD.)