Protocol of the Session on November 15, 2023

(Zurufe und Sprechen.)

Wir wählen hier den Ministerpräsidenten beziehungsweise die Ministerpräsidentin. Sie ist dann schon nicht mehr von der Bevölkerung gewählt, sondern von uns. Sie bestimmt die Minister und die Staatssekretäre. Das sieht dann so aus, dass

(Präsidentin Becker)

in den einzelnen Ministerien - ich nehme jetzt einmal das Wirtschaftsministerium ‑ ‑

(Minister von Weizsäcker spricht mit Minister- präsidentin Rehlinger. - Minister Barke ver lässt den Plenarsaal.)

Der Finanzminister ist gerade im tiefen Gespräch, der Wirtschaftsminister muss jetzt gerade raus. - Dort ist niemand gewählt, niemand, weder der Minister noch der Staatssekretär noch irgendein Beamter dort ist von der Bevölkerung gewählt. Wie wird man Minister? Muss man da Fachwissen haben? - Unsere Erfahrung zeigt, dass Minister ausgetauscht werden können. Heute ist man Minister für das Fach, morgen ist man Minister für ein anderes Fach. Man verlässt sich darauf, dass das Ministerium ein Fachministerium ist und die Leute einem fachlich zuarbeiten.

Wenn Leute in führenden Positionen in Ministerien eingestellt werden, ist es leider so, dass es beispielsweise bei Staatssekretären ohnehin nach der Partei geht und die Partei bei anderen, wenn es zum Beispiel um die Einstellung von Abteilungsleitern geht - ich muss jetzt vorsichtig sein, was ich sage -, keine geringe Rolle spielt. Das heißt, da wird oft der Form nach der Bestenauslese Genüge getan, aber in der Praxis hat man das Gefühl, dass es auch andere Dinge sind, die dabei eine Rolle spielen. Das führt dazu, dass man, wenn eine Entscheidung im Ministerium gefasst werden muss oder Dinge ausgearbeitet werden, Berater oder gar Beraterfirmen braucht, um das zu machen. Da fragt sich der normale Bürger: Was ist denn das?

In Deutschland ist 1 Prozent der Bevölkerung parteilich organisiert, im Saarland sind es mehr, nämlich 3 Prozent, aber 97 Prozent sind es eben nicht. Die 97 Prozent wissen, dass es, wenn sie beispielsweise Lehrer sind und sich um eine Schulleiterstelle bewerben, nicht ganz so einfach wird, sie zu bekommen. Das heißt, wir haben hier sozusagen ein Gefälle von 97 Prozent der Leute, die Können und Wissen in sich haben, aber Schwierigkeiten haben, zum Zuge zu kommen. Das bedeutet auch ein Stück weit Demokratieverdrossenheit. Aus diesem Grunde wäre es nach Ansicht der AfD dienlich, wenn Beamte nicht mehr einer Partei angehören dürften.

Entschuldigung, Herr Dörr, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit ‑ ‑

(Abg. Haas (SPD) : Dann treten Sie jetzt doch aus.)

Ich bin kein Beamter. Ich bin ‑ ‑

Entschuldigung, das Wort hat im Moment die Präsidentin, die Sitzungsleitung. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit zu Ende ist.

Gut, das Wesentliche habe ich gesagt. - Danke.

(Beifall von der AfD. - Lachen bei der SPD und der CDU.)

Vielen Dank, Herr Dörr, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Nadia Schindelhauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, finden Sie es nicht beschämend, hier vorne solche Worte von sich zu geben und einen solchen Antrag zu stellen?

(Abg. Dörr (AfD) : Welche Worte meinen Sie denn?)

Es ist beschämend für alle Beamtinnen und Beamten im Saarland, nein, sogar für ganz Deutschland, denn es vergeht keine Plenarsitzung, in der die AfD nicht die saarländische Landesverfassung ändern oder ergänzen will. Sie operieren hier immer an dem in der Normenhierarchie ganz oben stehenden Gesetz. Wenn Sie schon an so einem hohen Gut werkeln, dann sollten Sie doch bitte schön auch das notwendige Handwerkszeug kennen.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Jedes Mal offenbaren Sie, dass Sie als AfD-Fraktion dies anscheinend nicht beherrschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich das ganz kurz erläutern. Um eines von Anfang an klarzustellen: Beamtinnen und Beamte sind wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch Träger von Grundrechten. Da gibt es gar keine Diskussion. Beamtinnen und Beamte können sich politisch betätigen, sich für eine nicht verfassungswidrige Partei engagieren und ein Mandat anstreben. Sie können auch ihre politische Meinung außerhalb ihres Dienstes äußern. All dies ist in einer liberalen Demokratie selbstverständlich und steht außer Streit, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Es ist auch selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte bereits von Verfassung wegen Einschränkungen unterliegen, die auf die beson

(Abg. Dörr (AfD) )

deren Anforderungen ihres Berufs zurückzuführen sind. Sie treten nämlich in ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis ein und sind der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet - woran man bei der AfD-Fraktion allerdings ernsthafte Zweifel haben kann.

(Beifall von der SPD.)

Sie haben auch eine Mäßigungs- und Neutralitätspflicht. Hierauf verweist unsere saarländische Landesverfassung. In Artikel 115 Absatz 1 Satz 1 der saarländischen Verfassung steht, dass Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk dienen, nicht einer Partei. Lässt sich hieraus aber tatsächlich ein Verbot einer politischen Betätigung herleiten? - Die Antwort lautet ganz klar Nein. Denn die Verfassung geht von einem Bild des aktiven Bürgers aus. Auch Beamtinnen und Beamte sind ohne Zweifel Staatsbürger und damit Träger von Grundrechten. Im Rahmen ihres Beamtenverhältnisses sind sie an Recht und Gesetz, Neutralität und an die Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen gebunden.

Kollegen der AfD, Sie können natürlich einwenden, dass dies alles ausschließlich Grundsätze theoretischer Natur sind. Zum Glück leben wir aber in einem funktionierenden Rechtsstaat und können uns bei möglichen Dienstverstößen wehren. Verwaltungsentscheidungen können nämlich von den Verwaltungsgerichten kontrolliert und gegebenenfalls auch korrigiert werden. Bei Personalentscheidungen können die Betroffenen eine Konkurrentenklage einreichen. Hierdurch kann eventuellen Bevorzugungen aufgrund einer etwaigen Parteizugehörigkeit ein Riegel vorgeschoben werden. Wissen Sie, wofür es keinen Platz im öffentlichen Dienst gibt? - Für Verfassungsfeinde!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Wer für diesen Staat arbeitet, muss auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Beamtinnen und Beamte werden sogar direkt auf das Grundgesetz vereidigt. Sollten sie sich verfassungsfeindlich äußern oder betätigen, dann wird das individuell geprüft. Natürlich ist uns allen klar, warum Sie diesen Antrag heute hier stellen und einführen: Sie wollen sich nur als diejenigen inszenieren, denen die politische Neutralität besonders wichtig ist. Das ist aus meiner Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang besonders schäbig.

Unsere Beamtinnen und Beamten stehen fest auf dem Boden unserer Verfassung und sind durchaus in der Lage, ihr privates Engagement von ihrer beruflichen Tätigkeit zu trennen. Wer anlasslos irgendetwas anderes behauptet, der tritt die wichtige Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten mit Füßen. Engagement für die Demokratie sollte nicht zu einem Nachteil füh

ren. Gerade in der heutigen Zeit ist es elementar, dass sich Menschen für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen. Dazu zählen auch unsere Beamtinnen und Beamten. Dass Sie, Kollegen der AfD, diesen Einsatz für die Demokratie nicht wertschätzen, überrascht mich nur wenig. Schließlich sind es auch gerade einige Ihrer Parteimitglieder, Herr Dörr, die in den letzten Jahren bewiesen haben, dass sie den Voraussetzungen der politischen Neutralität nicht nachkommen.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Wenn Demokratiefeinde in Parlamenten sitzen, müssen sich Demokratinnen und Demokraten zur Wehr setzen. Der Einsatz für die Errungenschaften unserer Demokratie ist wichtig. An dieser Stelle möchte ich mich über Parteigrenzen hinweg bei allen bedanken, die sich für genau diese Werte einsetzen.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Wenn Sie also in Zukunft noch mal an der Verfassung operieren wollen, dann lassen Sie doch wenigstens ein bisschen juristische Expertise walten. - Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich fahre in der Rednerliste fort und erteile Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort für die CDULandtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 115 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes, um den es heute hier geht, besagt - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei.“ - Ein Satz, den man aus meiner Sicht uneingeschränkt unterstreichen kann. Natürlich sind Beamte in Ausübung ihres Dienstes verpflichtet, für alle Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, und unterliegen daher völlig zu recht einer Neutralitätspflicht. Der Beamte darf sich sein Amt im politischen Meinungskampf nicht zunutze machen. Er darf seine amtliche Position nicht zugunsten der von ihm vertretenen Meinung und der von ihm unterstützten Partei in die Waagschale werfen. Er darf seinen Amtsbonus also nicht missbrauchen.

Aus dieser Regelung der unparteiischen Amtsführung der Beamten ein grundsätzliches Verbot für Beamte abzuleiten, Mitglied politischer Parteien zu sein, halte ich aber nicht nur für abwegig, sondern auch für rechtlich nicht nachvollziehbar. Die Rechtslage ist an dieser Stel

(Abg. Schindelhauer (SPD) )

le nämlich eindeutig und ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass Sie, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, die Rechtslage kennen. Man muss nicht lange recherchieren, um einschlägige Literatur zu finden, die sich mit der Vereinbarkeit von Beamtenstatus und Parteimitgliedschaft beschäftigt. Deswegen will ich jetzt nicht im Detail rechtlich argumentieren, will aber zumindest zusammengefasst festhalten: Selbstverständlich dürfen sich in unserem Land auch Beamtinnen und Beamte politisch betätigen, sich für eine - ich betone - nicht verfassungswidrige Partei engagieren und ihre politische Meinung außerhalb des Dienstes äußern. Unser Grundgesetz geht - das hat meine Kollegin Frau Schindelhauer auch schon gesagt - vom Bild des aktiven Bürgers aus. Beamte sind ohne Zweifel auch Staatsbürger.

Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, und sie ist in den letzten Jahren immer wieder überprüft worden, warum wollen Sie dann daran rütteln? Ich glaube, das tun sie aus zwei Gründen. Erstens: Es macht unter gewissen Umständen einen Unterschied, ob Sie sich als Beamter in einer demokratischen Partei oder in der AfD engagieren. Bevor Sie sich jetzt zu Recht empören - Sie sind eben schon darauf eingegangen -, dass Sie auch eine demokratische Partei sind: Ich will damit nicht sagen, dass die AfD in Gänze eine undemokratische Partei ist. Fakt ist aber: Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten, das heißt inner- und außerdienstlich, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Es gibt einige Mitglieder - nicht alle - in der AfD, die das definitiv nicht tun,

(Abg. Dörr (AfD) : Aber nicht wir im Saar land!)

die sich bewusst verfassungsfeindlich äußern und sogar betätigen. Ich habe gesagt, insgesamt in der AfD.

(Abg. Dörr (AfD) : Ah, gut.)

Man muss wissen, dass es in der Vergangenheit auch schon etliche Disziplinarverfahren gegen Beamte mit AfD-Parteibuch gegeben hat. Aktuell sieht sich beispielsweise der frühere AfDBundestagsabgeordnete Jens Maier ungerecht behandelt, weil er nicht in sein Amt als Richter zurückkehren kann. Dazu muss man wissen, dass Herr Maier Obmann im mittlerweile offiziell aufgelösten rechtsextremen Flügel der AfD in Sachsen war. Der sächsische Verfassungsschutz betrachtet ihn als Rechtsextremisten, unter anderem wegen unsäglicher rassistischer Äußerungen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: Migration sei die Herstellung von Mischvölkern. Die NS-Aufarbeitung sei ein Schuldkult. Und der rechtsextreme Massenmörder Andreas

Breivik sei nur ein Verzweifelter wegen so vieler Kulturfremder. - Sehr geehrte Damen und Herren, wer solche Aussagen trifft, hat im Staatsdienst absolut nichts verloren. Deswegen ist es richtig, dass der Rechtsstaat mit voller Härte gegen solche Leute vorgeht.

(Anhaltender Beifall von der CDU und der SPD.)

Wie reagiert nun die AfD? Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen attestiert werden. Sie fürchtet nicht nur Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Parteien, sondern auch, dass ihr zahlreiche der nach ihren eigenen Angaben rund 34.000 Mitglieder verlorengehen könnten, vor allem Beamtinnen und Beamte aus Angst vor Problemen mit ihren Dienstherren. Liebe Kollegen von der AfD, da hätte ich doch eine Lösung für Sie: Versuchen Sie nicht, den aus Ihrer Sicht bestehenden Wettbewerbsnachteil auszugleichen, indem Sie Beamtinnen und Beamten verbieten möchten, sich politisch zu engagieren. Das wollen Sie ja heute hier erreichen. Sorgen Sie doch lieber dafür, dass sich Ihre Mitglieder verfassungskonform verhalten, dann haben auch Beamte mit AfD-Parteibuch keine Probleme zu befürchten.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch noch auf etwas anderes kurz eingehen: Ich glaube, dass die Disziplinarverfahren, die gegen AfD-Mitglieder eingeleitet wurden, nicht der einzige Grund sind, dessentwegen Sie heute diesen verfassungsändernden Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie wollen darüber hinaus ganz klar auch, das ist eben in Ihrer Rede deutlich geworden, Herr Dörr, die etablierten Parteien diskreditieren, dies nach dem Motto: Die bringen ihre Leute in der Verwaltung unter, und dann machen die dort nur noch Parteipolitik.