Protocol of the Session on November 15, 2023

Bundesweit wurden nach dem aktuellen Lagebild des BKA mehr als 18.400 Kinder und Ju gendliche im vergangenen Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind im Schnitt täglich mindestens 45 Betroffene. In fast jedem siebten Fall hatte das Kind dabei sein sechstes Lebensjahr noch nicht erreicht; das ist unerträglich.

Selbst kleinsten Kindern wurde Gewalt angetan. Sie wurden entwürdigt; ihnen wurden körperliche und seelische Schäden zugefügt, die sie in vielen Fällen ein Leben lang begleiten werden. Diese Zahlen beinhalten nur die Taten, die aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden.

Wie viele Taten aber bleiben unentdeckt oder werden oft auch aus Scham verschwiegen? Wie viele Taten bleiben unentdeckt, weil Kinder ihre Eltern selbst dann noch lieben, wenn sie ihnen Schlimmstes angetan haben? In wie vielen Fällen wurde weggesehen und in wie vielen Fällen zu wenig hingesehen, weil die, die hätten handeln und helfen können, sich nicht sicher waren, dass sie ihr Bauchgefühl nicht doch trügt, und sie niemandem etwas derart Schlimmes zutrauten oder gar unterstellen wollten? Wir wissen es nicht.

Gerade deshalb ist es so unendlich wichtig, dass wir als Politik all denen, die eine Kindeswohlgefährdung erkennen könnten, die Gelegenheit, die Möglichkeit und die Fähigkeit geben, das bloße Bauchgefühl vielleicht zu entkräften oder aber einen Verdacht zu erhärten und alles in die Wege leiten zu können, damit ein Kind aus seiner Not gerettet werden kann.

Mit genau dieser Zielrichtung waren wir 2007 das erste Bundesland, das unter Ministerin Monika Bachmann mit dem Programm „Keiner fällt durchs Netz“ ein flächendeckendes Angebot früher Hilfen geschaffen hat, um dort anzusetzen, wo es bereits in frühester Kindheit hakt, und um genau dort zu helfen. Nahezu alle anderen Bundesländer haben es uns seither gleichgetan.

Genau diese Zielrichtung haben wir als CDULandtagsfraktion verfolgt, als wir am 13.07. des vergangenen Jahres durch eine Änderung des Heilberufekammergesetzes einen interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten ermöglichen wollten. Leider konnte uns die Mehrheitsfraktion hier im Hohen Hause damals noch nicht folgen und hat, anders als selbst ihre eigenen Kollegen in Nordrhein-Westfalen oder im benachbarten Rheinland-Pfalz, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung noch nicht erkannt.

Das bundesweite Echo allerdings, das auf die Ablehnung eines interkollegialen Ärzteaustauschs durch die SPD hier im saarländischen Landtag folgte, war unüberhörbar und zeigte meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDULandtagsfraktion und mir, dass wir mit unserer Initiative auf dem richtigen Weg waren und bis heute sind.

Der Stein war aber ins Rollen gebracht. Er nahm Fahrt auf, als wir als CDU im September des vergangenen Jahres einen eigenen Entwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz in den Landtag eingebracht haben. Es war ein Entwurf, der das Ziel hatte, den Schutz und die Rechts

(Abg. Schäfer (SPD) )

position von Kindern und Jugendlichen zu stärken und dabei vor allem den Fokus auf ihre Entwicklung zu legen.

Die Eckpunkte unseres Entwurfes regelten unter anderem die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken für Kinderschutz, den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von sogenanntem Ärzte-Hopping und die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung. Weitere Eckpunkte waren Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung gelangen, deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen und das Amt eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern einzuführen.

Hier begrüße ich ausdrücklich unseren Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch. Vielen Dank für Ihr Engagement!

(Beifall des Hauses.)

Auch wenn das alles und noch viel mehr im September/Oktober letzten Jahres hier im Hohen Hause noch keine Mehrheit fand, rechne ich es der Landesregierung und Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Jung, sowie Ihrer Fraktion hoch an, dass nahezu all das, was wir als CDU an Forderungen für ein wirklich gutes Kinderschutzgesetz immer wieder betont haben, letztlich seinen Niederschlag im Regierungsentwurf gefunden hat.

Durch das neue Gesetz sind die Jugendämter künftig verpflichtet, eine neue Form des Austauschs in Fällen von Kindeswohlgefährdung und insbesondere im Bereich der Prävention und zum Schutz von Kindern umzusetzen. So sollen spezielle Netzwerke für Kinderschutz eingerichtet werden, in denen alle wichtigen, mit dem Kindeswohl befassten Institutionen regelmäßig an einem Tisch sitzen - angefangen von den Jugendämtern über die Gesundheitsämter, die Polizei sowie die Schulen, die Kindertageseinrichtungen und viele andere bis hin zu erfahrenen Fachkräften.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die Pflicht zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten insbesondere an Schulen nun im Gesetz enthalten sein wird. Auch das ist ein wichtiger Meilenstein für den Umgang mit Verdachtsfällen und insgesamt für einen besseren Kinderschutz.

Der Gesetzentwurf und die im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen zeigen, dass sich die besseren Ideen und Konzepte auch aus der Opposition heraus durchsetzen lassen. Ich bin froh, dass die SPD nach zunächst ablehnender Hal

tung jetzt fast alle Forderungen der CDU übernommen hat und so den Weg für einen besseren Schutz von Kindern im Saarland frei gemacht hat.

(Beifall von der CDU.)

Ein ganz wichtiger und elementarer Punkt fand sich aber nicht im Regierungsentwurf. Er betrifft eine Regelung zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung eines Ärzte-Hoppings, das eine Kindeswohlgefährdung verschleiern soll. Wir als CDU haben uns in Erster Lesung deshalb enthalten und hofften darauf, dass sich ein weiteres Mal das sogenannte Strucksche Gesetz bewahrheiten würde, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist.

Dass in der folgenden Anhörung so viele Fachleute und Experten für Kinderschutz ihre Erfahrungen, ihre Meinung und ihr Wissen einbrachten und sich viele von ihnen mit großem Engagement und Herzblut dafür einsetzten, dass die Möglichkeit zu einem interkollegialen Ärzteaustausch ins Gesetz aufgenommen wird, erfüllt mich ebenso mit tiefer Dankbarkeit.

(Beifall von der CDU.)

Dankbar bin ich auch unserem Unabhängigen Datenschutzzentrum und insbesondere unserer saarländischen Datenschutzbeauftragten Frau Grethel, die uns Wege aufzeigte, wie wir eine solche Regelung im Saarland datenschutzkonform treffen können.

Das Gesetz mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen, insbesondere zum interkollegialen Ärzteaustausch, wird heute eine Mehrheit in diesem Parlament finden; dessen bin ich sicher. Wir als CDU werden dem Änderungsantrag und dem Gesetz zustimmen, denn in seiner Gesamtheit wird es ein Meilenstein für den Kinderschutz im Saarland sein.

Am Ziel aber sind wir damit noch lange nicht, denn als der zuständige Minister im Juli letzten Jahres noch über den interkollegialen Ärzteaustausch sagte, das ist nicht die Lösung, machte meine Kollegin Dagmar Heib völlig zu Recht deutlich: Im Kinderschutz ist nichts die Lösung. Wir alle können nur daran arbeiten, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen stetig zu verbessern und weiter zu entwickeln und das am besten gemeinsam.

Wir müssen dabei immer wieder neue Erkenntnisse und neue Entwicklungen berücksichtigen. Wir müssen uns immer wieder fragen: Reicht das, was wir tun? Wir wissen doch, dass es niemals ganz reichen wird. Deshalb ist schon jetzt klar, dass wir die nächsten Schritte gehen müssen und dass dazu untrennbar auch die Einrichtung eines Childhood-Hauses an unserem Universitätsklinikum gehören muss und dass wir

(Abg. Theobald (CDU) )

immer und immer mehr auch in Prävention, in Aufklärung und auch in die Strafverfolgung investieren müssen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. - Nun erteile ich für die AfD‑Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kollegen Abgeordnete! Zuerst war ich mir heute Morgen unsicher, ob meine Kleidungswahl in Tracht vielleicht nicht irgendwo „drüber“ wäre, aber ich sehe, heute ist irgendein Tag mit orangefarbener Tracht als Bestandteil, da liege ich mit meiner Jacke dann doch irgendwo richtig. Aber jetzt zum Gesetz. Vorneweg: Wir von der ARD werden dem Gesetz nicht zustimmen ‑ ‑

(Heiterkeit. - Zuruf: Wir von der ARD?)

Habe ich ARD gesagt? Dann bitte ich um Entschuldigung. Wir von der AfD werden dem Gesetz nicht zustimmen, es aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns wie in Erster Lesung und im Ausschuss enthalten. Das hat nichts damit zu tun, dass uns die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes nicht wichtig wäre, ganz im Gegenteil! Das ist ein Thema, bei dem Parteipolitik eigentlich keinen Platz hat und haben sollte. Allerdings haben Sie es doch geschafft, auch hier im Laufe des Gesetzgebungsprozesses Ihr eigenwilliges Demokratieverständnis zum Ausdruck zu bringen.

Eigentlich sollte es das Ziel von uns allen sein, getreu dem Motto „Das Bessere ist der Feind des Guten“ Stück für Stück den Kinder- und Jugendschutz vernünftig voranzubringen. Die Ansätze und die Zielrichtung des Gesetzes sind ja absolut in Ordnung. Bei unserer Enthaltung geht es darum, dass einfach an uns von der AfD vorbei herumgeklüngelt wird. Daher stehen wir auch nicht auf dem Antrag mit drauf. Wir sind im Ausschuss zwar anwesend, werden aber nicht in irgendeine ernsthafte Beratung oder Entscheidungsfindung einbezogen, wie zuletzt beim Zustandekommen des vorliegenden Abänderungsantrags. Das machen die Damen und Herren der SPD und CDU dann unter sich aus. Das kann man so machen, es ist eben nur die Frage, wie lange noch. Diese Strategie hat sich bislang nicht so gut bewährt, was Sie ja laufend am stetig steigenden blauen Balken in Wahlumfragen und bei Wahlen ablesen können. Daraus rührt unsere Enthaltung zu diesem Gesetz.

Zur Sache möchte ich aber auch noch etwas sagen. Der Kernpunkt des Abänderungsantrages, der heute in der Drucksache 17/661 vorliegt, bevor das Gesetz Drucksache 17/487 in Zweiter und letzter Lesung beschlossen wird, hat den zentralen Aspekt des interkollegialen Austauschs zwischen Kinderärzten bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. Da sehe ich Probleme, was ich auch schon im Ausschuss zum Ausdruck brachte. Das liest sich gut und die Idee ist nicht schlecht, ist aber zum Scheitern verurteilt und wird entweder am 31.12.2026 oder spätestens am 31.12.2028 wie in § 18 vorgesehen enden.

Das hat mehrere Gründe: Haben Kinderärzte bislang die Möglichkeit und Verpflichtung, bei konkreten beleg-, dokumentier- und diagnostizierbaren Kindeswohlgefährdungen sich beispielsweise an die Jugendämter zu wenden, siehe den letzten Absatz auf Seite 4 im Abände rungsantrag, das muss ich jetzt nicht alles wiederholen, geht es bei dem vorliegenden § 10 - interkollegialer Austausch von Ärztinnen und Ärzten - um die niedrigschwelligere Ebene für den verantwortlichen Arzt. Gibt es beispielsweise nach der Vorstellung eines Kindes in der Praxis die Vermutung, bei dem Fall könnte eine Kindeswohlgefährdung dahinterstecken, ist man sich aber eben nicht sicher, könnte man es aber gegebenenfalls zu einem Bild zusammensetzen, wenn man sich mit Kollegen austauschen dürfte, welche das Kind möglicherweise auch behandelt haben.

Ein löbliches Ziel, ein gutes Ziel, aber praktisch nicht durchführbar. Woher soll der Kinderarzt denn wissen, bei welchem Kollegen das Kind bislang vorstellig war? Beim Auslesen der Versichertenkarte kann er es nicht feststellen. Die im Ausschuss vorgebrachte Behelfslösung, im UUntersuchungsheftchen könne man ja feststellen, bei welchem Arzt das Kind bereits vorher war, zielt eindeutig zu kurz. Auch der Wohnort und die Vermutung, dass das Kind dann wahrscheinlich bei dem Kollegen dort behandelt worden ist, wird nur in den wenigsten Fällen zielführend sein.

Kurz: § 10 ist in der Zielrichtung gut gemeint, wird sich aber in der Praxis nicht als tauglich herausstellen. Wie eben erwähnt, werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert, und erteile nun für die SPD‑Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Réka Klein.

(Abg. Theobald (CDU) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Saarländer*innen, werte Kollegen und Kolleginnen! Ich bin ehrlich gesagt gar nicht überrascht darüber, dass für Herrn Schaufert der Orange Day und der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen anscheinend ein Novum ist, denn das ist genau das, was wir auch im Ausschuss feststellen: Es gibt Anhörungen, Expertenaustausche, und was bekommen wir von der AfD-Fraktion? Noch nicht einmal einen Abänderungsantrag, noch nicht einmal eine Meinung, sie enthalten sich. So viel zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihnen.

In erster Linie ist es ein Grund zu feiern, dass wir hier eine einstimmige Einigung gefunden haben. Etwas verwundert bin ich jedoch, dass Sie, Kollege Theobald, in Ihrer Darstellung betonen, dass wir hier auf I h r e n Vorschlag eingehen. Sie sind doch schon ein alter Hase im parlamentarischen Verfahren, da muss ich Ihnen doch nicht erklären, dass es im parlamentarischen Verfahren - der Anhörung - vor allem auf die Meinung der gefragten Verbände ankommt. Meine Angebote, mit Ihnen persönlich ins Gespräch zu kommen - beziehungsweise unsere Verabredungen zum Austausch zu diesem Gesetz - haben Sie schlicht und ergreifend platzen gelassen. Versetzt haben Sie mich, Herr Theobald,

(Abg. Theobald (CDU) : Aha!)

und dafür schulden Sie mir noch ein Essen!

(Beifall von der SPD. - Heiterkeit.)

Wie mein geschätzter Kollege Schäfer schon gesagt hat: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den saarländischen Kinder- und Jugendschutz. Das steht außer Frage. Es ist das erste saarländische Kinder- und Jugendschutzgesetz, maßgeschneidert auf das schöne Saarland, mit all seinen Besonderheiten, Ressourcen und Herausforderungen. Und ich feiere dieses Gesetz von ganzem Herzen, nicht nur, weil wir eine Menge Arbeit investiert haben - dafür Danke schön an alle - sondern auch, weil wir uns etliche Meinungen eingeholt haben und wir jetzt nach nur anderthalb Jahren in der Regierung zum geeinten Abschluss kommen. Wir feiern dieses Gesetz, weil es ein Gesetz ist, das vielen Kindern und Jugendlichen helfen wird.

Der Kollege Schäfer hat es schon gesagt, „in unseren Kindern liegt die Zukunft“. Das ist wahr. In meiner Rede vor circa einem Jahr habe ich schon kurz darüber gesprochen. Im Rahmen meiner Ausbildung zur Ergotherapeutin durfte ich in meinen Praktika viele Erfahrungen sammeln. Viele davon haben mein Bewusstsein bis heute geprägt. Ich möchte Ihnen davon erzählen, ich möchte Ihnen von Ben erzählen. Ben ist ein neunjähriger Junge mit kurzen Haaren, stets ein Lächeln auf dem Gesicht, etwas zappe

lig, wie ein aufgeweckter Junge eben. Immer, wenn er ein Radio sah oder auch hörte, war er in einem Tunnel - total fasziniert. Er war für nichts und niemanden rundherum ansprechbar. Einfach weg. Goldig, könnte man meinen. In der Akte von Ben stand, dass die Polizei Ben aus dem Dachboden befreit hat, auf dem er über Wochen und Wochen eingesperrt war, eingesperrt von seinen Eltern. Damit man sein Schreien nicht hören konnte, hatte dieser kleine Junge mit kurzrasierten Haaren, den runden Augen und diesem Lächeln im Gesicht nichts als ein lautgedrehtes Radio bei sich auf dem Dachboden. Geht man in der Akte weiter, steht dort: eitrige Wunden auf dem Rücken, die auf Misshandlungen durch brennende Zigaretten hindeuten und Vernarbungen, die auf die Form eines Bügeleisens hindeuten.

Situationswechsel. Ich befinde mich in der gleichen Einrichtung, womöglich sogar in der gleichen Woche und begegne Sophie. Sophie ist 15 Jahre alt, sie ist ein hübsches Mädchen mit langen braunen Haaren, sie schaut immerzu auf den Boden. Ihre gesamte Körperhaltung ist geneigt, sie ist still, abwesend, reagiert kaum auf Ansprache. An ihren Finger hat sie Wunden, weil sie sich nervös die Nagelhaut abkratzt. Den grauen Stickpullover zieht sie an den Ärmeln lang. In ihrer Akte steht, dass die Eltern sie bewusstlos ins Krankenhaus gebracht haben. Blutergüsse an Handgelenken und Fußknöcheln, Verdacht auf Psychose. Die Eltern von Sophie sind beide Akademiker*innen, sie haben sich dafür geschämt, dass ihre Tochter eine Psychose erlitt und beschlossen, sie einzusperren und von der Außenwelt abzuschotten. Doch die 15-Jährige hat das nicht mit sich machen lassen. Die Eltern haben sie ans Bett gefesselt, bis sie dann irgendwann kollabierte.

Sowohl Sophie als auch Ben, deren Klarnamen ich selbstverständlich nicht nenne, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, waren ihrem Umfeld schutzlos ausgeliefert und wurden Opfer von schrecklicher Gewalt. Sie haben es überlebt. 101 Kinder wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2022 Opfer eines Tötungsdelikts. 101 Kinder haben ihr Leben verloren, weil Erwachsene sie getötet haben. Das zieht einem den Magen zusammen. Aber, meine Damen und Herren, es bringt nichts, die Augen davor zu verschließen. In dieser Kriminalstatistik aus dem Jahr 2020 steht die Zahl 48. Es wurde eben schon angesprochen. Meine Damen und Herren, 48 Kinder werden jeden Tag in Deutschland Opfer von sexualisierter Gewalt.