Die bisherigen Beiträge der einmaligen Unfallentschädigung waren beileibe nicht mehr zeitgemäß und konnten den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen nicht mehr gerecht werden. Dabei ist es wichtig, dass unsere Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung ihres Dienstes einen schweren Dienstunfall erleiden und dadurch in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sind, eine angemessene Unterstützung erhalten. Diese Anpassung ermöglicht es ihnen, ihre Lebensgrundlage zu erhalten, die notwendige medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, die nicht immer vollumfänglich gewährleistet ist, und so zumindest ein Stück Lebensqualität zurückzugewinnen.
Ebenso dürfen Hinterbliebene von Beamten, die bei einem Dienstunfall ihr Leben verloren haben, nicht im Stich gelassen werden. Eine angemessene einmalige Entschädigung kann einen Beitrag leisten, um zumindest finanzielle Sorgen zu mildern und den Familien in solch schwierigen
Zeiten eine gewisse Sicherheit zu bieten. Es ist unsere Pflicht, für die Menschen da zu sein, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten und in Ausübung ihres Dienstes nicht selten ihre Gesundheit, aber eben auch ihr Leben riskieren. Es ist unsere Pflicht, ihnen die Unterstützung zu gewähren, die sie verdienen.
Ich möchte an dieser Stelle ein sehr persönliches Beispiel anführen, das verdeutlicht, warum diese Änderungen so dringend notwendig sind. Mein Vater verunglückte als junger Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes tödlich. Dieser Unfall hat damals von jetzt auf gleich das Leben meiner Mutter, aber auch mein Leben für immer verändert. Die finanzielle Unsicherheit, die insbesondere meine Mutter in dieser Zeit erfuhr, war unermesslich und unvorstellbar belastend. Solche Tragödien können mit der Anpassung der einmaligen Unfallentschädigung und einmaligen Entschädigung im Todesfall, zumindest was die finanziellen Sorgen anbelangt, einigermaßen und etwas abgemildert werden.
Die Änderung des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes und die damit verbundene Anpassung der Zahlungen auf das Niveau des Bundes und anderer Länder ist ein Ausdruck unserer Wertschätzung und Anerkennung gegenüber denjenigen, die tagtäglich ihr Bestes geben, um unsere Gesellschaft voranzubringen und unsere Sicherheit zu gewährleisten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denen bedanken, die mit Sorge dafür getragen haben, dass diese Änderungen auf den Weg gebracht werden. Ich möchte hier insbesondere unserem Innenminister Reinhold Jost danken. Ich möchte aber auch der GdP danken, die als Bundes-GdP diese Sache schon vor vielen Jahren eingebracht hat. Die Landes-GdP hat das hier verfolgt. Herzlichen Dank dafür.
Die Zeit für diese wichtige Veränderung ist gekommen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Herzlichen Dank und Glück auf.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Als Nächstes erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und draußen im Lande! Ich will die Gelegenheit nutzen und zunächst einmal den Beamtinnen und Beamten in unserem Land ein herzliches Dankeschön sagen - ein Dankeschön für
Ihre Sachkenntnis, Ihren Fleiß und Ihre Leistungsbereitschaft, auch unter erhöhten Anforderungen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen unserer saarländischen Polizei, in der Justiz, im Justizvollzug und in unserem Rechtswesen insgesamt stehen in einer sich wandelnden Gesellschaft vor immer größeren Herausforderungen, die nicht selten auch die körperliche Unversehrtheit gefährden. Unsere Beamtinnen und Beamten sind Repräsentanten unseres Staates und sollten sich deshalb auch dann, wenn es einmal hart auf hart kommt und sie Opfer eines qualifizierten Dienstunfalles werden, dem besonderen Schutz des Staates und seiner Fürsorgepflicht sicher sein.
Wir wollen als Saarland ein guter Arbeitgeber sein und bleiben. Das liegt nicht nur in der Verantwortung der Landesregierung, sondern auch in der Verantwortung unseres Parlamentes. Es ist deshalb richtig, wenn wir hier und heute ein Gesetz in Erster Lesung diskutieren und beschließen, das sich mit der Absicherung unserer Beamtinnen und Beamten bei Dienstunfällen beschäftigt und die Beträge der einmaligen Unfallentschädigung beziehungsweise der einmaligen Entschädigung auf ein wieder angemessenes Maß hebt. Wir vollziehen damit ein Stück weit Schritte, die der Bund und andere Länder bereits gegangen sind. Ich freue mich auf den Austausch und die Anregungen, die sich im zuständigen Ausschuss und aus der Anhörung von Fachverbänden, Gewerkschaften und Experten ergeben werden. Wir als CDU stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung zu. - Vielen Dank
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Die nächste Wortmeldung für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In 2 Minuten kann ich nicht sehr viel sagen, aber das Wesentliche will ich sagen. Wir sind unserer Polizei und unseren Ordnungskräften wirklich zu Dank verpflichtet. Dass wir in diesem Punkt nachhängen - nach Bund und anderen Ländern -, ist eigentlich keine gute Sache. Es war allerhöchste Zeit, dass man sich jetzt aufgerafft hat, unseren Kollegen von der Polizei die Ehre zuteilwerden zu lassen - zumindest einmal finanziell -, die ihnen gebührt. Es geht auch darum, den Angehörigen, wenn sie in einer Notlage sind, oder den Polizisten selbst, wenn sie stark beeinträchtigt sind, wenigstens - wie es die Kollegin Quinten schon gesagt hat - einen finanziellen
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich sehr dankbar, dass es keine Diskussionen über das Thema an sich oder über die Frage gibt, wie man das macht. Das zeigt, wie groß die Wertschätzung gegenüber den Menschen ist, die für die Gesellschaft jeden Tag draußen den Kopf hinhalten. Dafür herzlichen Dank.
Andreas Rinnert ist als neuer Vorsitzender der GdP hier. Noch mal herzlichen Glückwunsch und ein gutes Händchen für die Wahrnehmung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei. Ich bin auch sehr dankbar, dass sein Vorgänger in der Reihe der SPDFraktionsmitglieder sitzt, denn er war einer der maßgeblichen Treiber in Bezug auf diese ehrliche, rechtlich abgesicherte Wertschätzung. Deswegen, lieber David Maaß, möchte ich die Gelegenheit nutzen, dir Danke zu sagen für dieses großartige Engagement. Diese Gesetzesänderung unterfüttert, was dein Anspruch, der Anspruch der Mehrheitsfraktion, aber auch der gesamten Landesregierung jetzt und auch schon vorher war, nämlich ein verlässlicher Partner und ehrlicher Interessenwalter zu sein, insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei und der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsbezug in Gänze. Dafür herzlichen Dank, lieber David.
Es sei noch mal vor Augen geführt, um was es hier geht: Es geht um das Einlösen des Versprechens, dass sich die Kolleginnen und Kollegen mit der Entgegennahme ihrer Urkunde als Beamtinnen und Beamte der besonderen Wertschätzung des Staates sicher sein können. Das ist auf einem Stück Papier das eine, im konkreten Einzelfall aber etwas ganz anderes. Deswegen ist es richtig, dass wir die entsprechenden Entschädigungssummen auf das Durchschnittsniveau anderer Bundesländer sowie des Bundes selbst und teilweise auch darüber hinaus anheben. Die Anhebungen und damit einhergehende Ansprüche für den Fall der Fälle - der hoffentlich nie eintritt - machen auch das Versprechen des Staates wahr, mit den Kolleginnen und Kol
legen anständig umzugehen. Das haben wir in den zurückliegenden Jahren immer im Interesse der saarländischen Polizei gemacht. Es ist ein weiterer Baustein, der dokumentiert: Polizei, Sicherheit, Recht und Ordnung durchzusetzen, ist für uns nicht irgendetwas, sondern elementarer Bestandteil unseres Gemeinwesens und auch unserer demokratischen Grundordnung. Das gehört dazu. Deswegen sage ich Ihnen herzlichen Dank, dass Sie das in dieser Breite unterstützen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Es ist für uns aber auch wichtig, diesen Weg der Wertschätzung und damit auch des Aufbauens von Vertrauen und einer Verbesserung der Rahmenbedingungen wie in der Vergangenheit fortzuführen. Das ist nicht nur mit Blick auf dieses Beamtenversorgungsgesetz und dessen Änderungen so zu sehen. Es geht auch darum - das wird nach dem Haushalt 2023 in dem vor uns liegenden Doppelhaushalt kraftvoll zu sehen sein -, Perspektive und Zukunft sowie die Gegenwart derer, die bei uns sind, wertzuschätzen. Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit wie bisher und dass es nicht um die Frage des Ob geht. Ja, man kann über den einen oder anderen Weg und die eine oder andere Nuance in dieser Debatte durchaus anderer Meinung sein. Mir ist aber wichtig, Folgendes festzuhalten: Wir als Parlament stehen hinter unserer Polizei, hinter den Sicherheitsbehörden. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. - Herzlichen Dank und Glück auf!
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/486. Wer für die An nahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/486 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/486 einstimmig angenom men und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/501)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Schwerpunkt Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes im Hinblick auf die Errichtung des Bildungscampus umgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen an die der Gymnasien angepasst.
Zum 01. September 2023 wird der Bildungs campus Saarland als Einrichtung des Landes errichtet. Der Bildungscampus vereint künftig folgende Institutionen des Landes in einer Einrichtung: das Landesinstitut für Pädagogik und Medien, die Landeszentrale für politische Bildung, mehrere staatliche Studienseminare und das Staatliche Landesseminar, die saarländische Akademie für Begabungsförderung sowie die Koordinierungsstelle Gemeinsames Lernen. Wegen der Errichtung des Bildungscampus Saarland ist im Saarländischen Besoldungsgesetz eine Ämterstruktur für die Wahrnehmung der Leitungsfunktionen an dieser neuen Einrichtung zu schaffen. Hierbei wird die besoldungsrechtliche Wertigkeit der in den bisherigen Dienststellen bereits etablierten Funktionsstellen nach deren Überführung in den Bildungscampus gewahrt.
Zudem wird dem Regierungsprogramm der Landesregierung für die aktuelle Legislaturperiode folgend auch der Ausbau der Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen weiter vorangetrieben. Im Sinne einer Gleichwertigkeit beider Säulen der weiterführenden Schulen im allgemeinbildenden Bereich wird die Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen an die der Gymnasien angenähert und neu geordnet. Der Gesetzentwurf sieht hinsichtlich der Besoldung der Schulleiter insoweit vor, die bisherige Unterscheidung mit voll ausgebauter Oberstufe und ohne voll ausgebaute Oberstufe aufzugeben. Mit diesen Maßnahmen wird den gestiegenen Anforderungen an den Gemeinschaftsschulen entsprochen. Zugleich werden Anreize geschaffen, entsprechende Funktionsämter zu übernehmen.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes wie die Neubewertung von Ämtern bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes.
Ebenso wird durch den Gesetzentwurf das Saarländische Personalvertretungsgesetz redaktionell an die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst, die sich aus der Errichtung des Bildungscampus Saarland, des Wegfalls der Schulkindergärten und der Schulformen der erweiterten Realschule und der Gesamtschule sowie der zum Schuljahr 2021/22 errichteten Europäischen Schule Saarland ergeben haben
Überdies greift der Gesetzentwurf auch Änderungen in verschiedenen Verordnungen auf. So werden die Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes, die Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen, die Verordnung über den Erwerb einer zusätzlichen Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung und die Lehrkräfte-Zulagenverordnung an die sich aufgrund der Errichtung des Bildungscampus Saarland, der Auflösung des Landesinstituts für Präventives Handeln und aufgrund weiterer Änderungen sowohl im Besoldungsrecht als auch im Schulbereich ergebende neue Rechts- und Sachlage redaktionell angepasst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport weiterzuleiten. - Vielen Dank und Glück auf!
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich heute anlässlich der Ersten Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes kurzfassen. Mehr als 100 Änderungen am Saarländischen Besoldungsgesetz sieht dieser Entwurf, der uns Ende letzter Woche zuging, vor. Betroffen sind verschiedene Bereiche, Kollege Haas hat es angesprochen, insbesondere Funktionsstellen im Bildungsbereich und Stellen im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Bildungscampus.
Viele Änderungen sind sicherlich redaktioneller Natur, aber bei manchem ist doch ein Preisschild angeheftet: bei der B 3-Stelle, bei den zwei A16-Stellen mit Zulage beim neu entstehenden Bildungscampus. Hinter anderen Änderungen, gerade solchen zum Bildungscampus, stehen
auch konzeptionelle Grundsatzentscheidungen. Und eines konnten wir in den letzten Monaten und auch heute erneut hier im Hohen Haus im Rahmen heftiger Diskussion sehen: dass Opposition im Saarland gerade angesichts dieser Alleinregierung gut beraten ist, sehr genau auf die Details zu achten, gerade wenn es um Änderungen bei Stellen, Funktionsstellen, Besoldung et cetera geht.
Wir brauchen eine faire Funktionsstellenstruktur, an der Größe der Schulen und am Arbeitsaufwand orientiert - ja. Dabei ist es wichtig, dass alle Schulformen in den Blick genommen werden und klare Kriterien benannt werden. Ein Bildungscampus sollte Synergien schaffen. Dass das hierin abgebildet ist, ist für uns noch fraglich.
Wir haben heute, wie gesagt, schon an anderer Stelle sehr intensiv über neue Stellen in der B-Besoldung diskutiert und werden voraussichtlich auch noch darüber diskutieren. Das zeigt eben, dass man genau hinschauen muss, damit nicht Wasserköpfe wachsen, während in Schulen und bei der Polizei und Co. Stellen fehlen. Das werden wir tun: Wir werden uns die Zeit nehmen, die vorgeschlagenen Änderungen in Ruhe zu prüfen und im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung zu diskutieren. In der Ersten Lesung heute werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank.