Protocol of the Session on July 12, 2023

(Abg. Dörr (AfD) )

Frau Präsidentin, das sind ja meistens Tagesordnungspunkte von uns. Ich wäre daher dankbar, würde man gleichzeitig auch sagen, dass sie nicht wieder ganz am Ende der Tagesordnung stehen. In dem Fall könnte uns nämlich genau die gleiche Geschichte wieder passieren; das war ja schon mal so. Ich würde darum bitten, dass man nun auch gleich vereinbart, diese Tagesordnungspunkte auf einen Platz in der Tagesordnung zu setzen, an dem sie auch sicher behandelt werden.

Herr Fraktionsvorsitzender, ich würde Sie höflich darum bitten, das im Erweiterten Präsidium, das sich mit der Aufstellung der neuen Tagesordnung und somit auch mit der Behandlung der heute abgesetzten Tagesordnungspunkte befassen muss, vorzutragen. Wir werden die Reihenfolge dann wie üblich im Erweiterten Präsidium gemeinsam festlegen.

Ich darf nun zur Abstimmung überleiten. Wer für den Antrag der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion ist, die Sitzung gemäß § 27 Ab satz 3 unserer Geschäftsordnung vor Erledi gung der Tagesordnungspunkte unter Berücksichtigung der genannten Ausnahmen zu schließen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mehrheitlich angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir heute am Ende unserer ‑ ‑

(Zurufe: Nein, nein! Da fehlen noch 22 und 23!)

Ah, pardon! - Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 22:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Unentgeltliche Übertragung einer noch zu vermessenden, ca. 11.380 qm großen Teilfläche aus dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Scheidt, Flur 15, Nr. 18/25 im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) zur Errichtung und zum Betrieb eines Erweiterungsbaus für das Helmholtz-Institut Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) (Druck- sache 17/484)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 17. Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass im Haushaltsplan 2023 die Aufnahme eines Haushaltsvermerks bei Kapitel 17 04, Titel 131 12 erfolgte, der das Land ermächtigt, dem Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) zur Errichtung und zum Betrieb eines Erweiterungsbaus eine vollständig erschlossene Teilfläche aus dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Scheidt, Flur 15, Nr. 18/25 mit einer Größe von 11.380 Quadratmetern im Wege eines Erbbaurechtsvertrags für die Dauer von 49 Jahren mit Verlängerungsoption unentgeltlich zu übertragen.

Aus den detaillierten Abstimmungen mit dem HIPS ergeben sich nun Änderungen zum bestehenden Haushaltsvermerk insoweit, als nicht das HIPS, sondern das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) Erbbaurechtsnehmer werden soll. Dies ist nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie darin begründet, dass es sich beim HIPS um eine rechtlich unselbstständige Außenstelle des HZI handele, die nicht Erbbaurechtsnehmer werden könne. Gegen das HZI als künftigen Erbbaurechtsnehmer bestehen gemäß Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie und dem Ministerium für Finanzen und Wissenschaft aus Liegenschaftssicht keine Bedenken.

Ebenfalls ist in Abstimmung mit den vorgenannten Ressorts und dem HZI beziehungsweise dem HIPS vorgesehen, dem HZI nach Ablauf der regulären Erbbaurechtszeit, insoweit abweichend von dem Haushaltsvermerk, insgesamt zwei Verlängerungsoptionen mit einer Gesamtdauer von 50 Jahren - zwei Mal 25 Jahre - einzuräumen.

Es wurde um die erforderliche Zustimmung des Landtages hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung des Grundbesitzes an das HelmholtzZentrum für Infektionsforschung (HZI) im Wege eines Erbbaurechtsvertrags gebeten. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat den Antrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 beraten. Der Ausschuss empfiehlt, bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion in der Ausschusssitzung, dem Plenum einstimmig die nach § 64 Ab satz 2 der Landeshaushaltsordnung erforderliche Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von CDU und SPD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Ich eröffne die Aussprache. - Ich darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/484. Wer für die Annahme der Drucksache 17/484 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/484 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 23:

Wahl von Mitgliedern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 8. April 1992 (Amtsbl. S. 590, ber. S. 627 und S. 858, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amts bl. I S. 2629) (Wahlvorschlag des Ausschusses für Ar- beit, Soziales, Frauen und Gesundheit) (Drucksache 17/473)

Die sechsjährige Amtsperiode der gewählten Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes endet mit Ablauf des 24. August 2023. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Ar beitskammer des Saarlandes wählt der Landtag des Saarlandes die Mitglieder der Vertreterversammlung und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Vertreterversammlung besteht aus 42 Mitgliedern, jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften und auf Grundlage anderer Vorschläge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gemäß § 3 des Gesetzes Mitglieder der Arbeitskammer sind.

Auf die Bekanntmachung der Landtagspräsidentin betreffend die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl im Amtsblatt des Saarlandes vom 17. Mai 2023 sind Wahlvorschläge eingegangen, mit denen sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit befasst hat. Er unterbreitet Ihnen mit der Drucksache 17/473 seinen Wahlvorschlag.

Ich eröffne die Aussprache. - Ich darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/473. Wer für die Annahme der Drucksache 17/473 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest,

dass die Mitglieder und Stellvertreter gemäß dem Vorschlag Drucksache 17/473 einstimmig gewählt sind. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun im zweiten Anlauf: Ich danke für die erfrischenden und erlebnisreichen Debatten in unserer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Ich wünsche uns nun viel Spaß beim gemeinsamen Sommer- und Medienfest, zu dem ich Sie recht herzlich einlade. Ihnen einen schönen Abend! - Ich schließe die Sitzung.

(Beifall des Hauses.)