Protocol of the Session on July 12, 2023

Dieser geht allerdings an vielen Stellen weiter als der der CDU-Fraktion vor einem Jahr, denn damals war der gesamte schulische Bereich überhaupt nicht berücksichtigt. Es ist meines Erachtens ein ganz wesentlicher Punkt im saarländischen Gesetzentwurf, dass wir nicht nur die Jugendhilfe, sondern auch die Schulen, die Vereine und den Sport und all das berücksichtigen, was Sie damals nicht berücksichtigt hatten. Deshalb erreichen wir viele weitere Bereiche der Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Ich glaube, das ist deshalb eine besonders wichtige Grundlage.

Ein Dissens, den wir damals schon hatten und der auch heute inhaltlich deutlich geworden ist, ist die Frage der Abwägung zwischen dem Daten- und Persönlichkeitsschutz auf der einen Seite und der ärztlichen Schweigepflicht auf der anderen Seite. Wir hatten diese Diskussion schon zweimal, mit dem vergangenen Jahr eigentlich dreimal. Als wir noch gemeinsam in der Großen Koalition waren, haben wir uns darauf verständigt, entsprechende Regelungen aus

dem Heilberufekammergesetz herauszunehmen. Darüber waren wir uns vor der Wahl einig. Danach hatten Sie es sich anders überlegt. Wir wollten aber als Regierung bei der zuvor gemeinsam beschlossenen Sichtweise bleiben. Das ist ein schwieriges Thema, das einer gründlichen Abwägung bedarf. Ich warne davor, mit der moralischen Überlegenheitskeule um sich zu schlagen. Stattdessen sollte man das ganz sachlich betrachten.

Mein Vorschlag zum Verfahren ist der, dass man sich diesen Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung mit all den Verbänden gerne noch einmal anschauen kann. Ich rege an, dass die CDU-Fraktion oder auch die SPD-Fraktion dazu Experten einlädt und befragt. Dann hängt es am Ausschuss und am Parlament, ob an dieser Stelle etwas ins Gesetz reinkommt oder nicht. Wir als Regierung wollten es nicht vorschlagen. Wenn das Parlament das will, kann es das tun. Das ist der Sinn einer parlamentarischen Beratung. Am Ende haben natürlich die Abgeordneten das letzte Wort, nicht die Regierung. Überlassen wir das also einfach den weiteren Beratungen und dem Austausch mit den Experten im Ausschuss. Dafür ist die Anhörung schließlich da.

Ich wünsche mir auf jeden Fall - ganz deutlich gesagt - einen sachlichen, dem Gegenstand der Debatte angemessenen Austausch zu unterschiedlichen Fragestellungen. Ich glaube, dass wir im Ergebnis eigentlich in ganz vielen Punkten übereinstimmen und in jedem Fall deutlich nach vorne kommen wollen, nicht nur im Vergleich zur bisherigen Rechtslage im Saarland, sondern auch im Vergleich zur Lage in anderen Bundesländern, und dass wir nach einer ausführlichen Debatte und Auswertung im Ausschuss im Herbst in die Zweite Lesung kommen und am Ende gemeinsam feststellen können, dass wir beim Kinderschutz im Saarland nach vorne gekommen sind. Das wäre zumindest meine Hoffnung für den weiteren Verlauf der Diskussion zu diesem Thema. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank für Ihren Wortbeitrag, Herr Minister Dr. Magnus Jung. Es ist noch eine Wortmeldung eingegangen. - Herr Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion hat noch mal das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, ich bin beim Kinderschutz emotional. Ich bin nicht bereit, falsche Kompromisse einzugehen. Das spürt man in meinen Wortbeiträgen immer wieder. Das hat auch einen Grund: Ich lade dich, lieber Magnus,

(Minister Dr. Jung)

Sie, lieber Herr Minister, gerne ein, mich dorthin zu begleiten, wo ich vor wenigen Jahren schon einmal war, nämlich bei der Ermittlungsgruppe Kindermissbrauchsabbildungen beim Landeskriminalamt in Düsseldorf. Sie können sich dort anschauen, was ich damals gesehen habe. Das wird auch Sie nicht unberührt lassen. Sie werden als veränderter Mensch aus dem Raum gehen. Sie werden den Kinderschutz auf eine Basis heben, wie Sie es vorher nie erwartet hätten, denn es ist nicht mehr abstrakt. Sie haben Bilder vor Augen, die Ihnen die Tränen in die Augen treiben werden. Deshalb sind mir bestimmte Themen so unendlich wichtig.

Sie haben angedeutet, wir hätten ein abgeschriebenes Gesetz vorgelegt. Das weise ich zurück. Wir haben gerade bundesweit beim interkollegialen Ärzteaustausch als Sprecher für Kinderschutz der CDU/CSU-Fraktionen gemeinsam ein Gesetz erarbeitet, das wir jetzt in allen Landtagen eingebracht haben. Der Kollege Michael Wäschenbach hat es für die CDU in Rheinland-Pfalz eingebracht. In Erster Lesung wurde es ausnahmslos von allen Fraktionen beschlossen, die dort vertreten sind - und das sind einige mehr als hier. Es wurde in den Ausschuss verwiesen, ging in die Zweite Lesung und wurde wieder einstimmig beschlossen. Es ist ein Thema, das mir am Herzen liegt. Ich komme gerne auf Ihr Angebot zurück, das vielleicht auch schon als Änderungsantrag für die Anhörung im Ausschuss vorzubereiten und die Verbände dazu anzuhören. Ich halte das für eminent wichtig.

Als nicht weniger wichtig erachte ich die Beratungspflicht für die örtlichen Jugendämter. Wenn ein Kinderschutzverfahren ansteht, auch bei Familienverfahren, dann sind die örtlichen Jugendämter die handelnden Personen vor Ort. Dort muss ganz klar sein, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche ein Recht auf Information, auf Teilhabe und Beteiligung am gesamten Verfahren hat. Das hätte ich gerne in diesem Gesetz drin. Das ist mir wirklich unendlich wichtig. Wenn wir gemeinsam ein gutes Gesetz hinbekommen können, haben Sie in mir Ihren stärksten Mitstreiter.

Was die Rede der Kollegin Réka Klein angeht: Sie haben die richtigen Worte gefunden. Das ist wichtig. Der Kinderschutz muss uns alle ständig umtreiben und uns schlaflose Nächte bereiten. In diesem Sinne hoffe ich auf einen guten Austausch im Ausschuss und darauf, dass wir nach der Sommerpause gemeinsam ein gutes Gesetz hinkriegen. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Vielen Dank für Ihren Wortbeitrag, Herr Theobald. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird

vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 17/487. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/487 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/487 einstim mig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPDLandtagsfraktion, enthalten haben sich die CDULandtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/495. Wer für die Annah me der Drucksache 17/495 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/495 mit Stim menmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (Ab- änderungsantrag: Drucksache 17/482) (Drucksache 17/378)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 17/378, in seiner 13. Sitzung am 26. April in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung des Kommunalwahlrechts an die aktuelle Rechtsprechung sowie das Bundes- und Europawahlrecht vor. Ziel ist es, die Anwendung der Wahlgesetze im Interesse der Wahlberechtigten zu vereinheitlichen. Der Schwerpunkt der Änderung liegt dabei auf der Neuverteilung der Vorschriften zum Wählerverzeichnis und zum Wahlschein auf das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wur

(Abg. Theobald (CDU) )

de von der Antragstellerin zurückgezogen. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 17/378, in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Theobald. Ich eröffne die Aussprache. ‑ Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/482 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/482 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/482 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/378. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/378 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD.

Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (Abänderungs- antrag: Drucksache 17/483) (Drucksa- che 17/373)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Übertragung der

Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, Drucksache 17/373, in seiner 13. Sitzung am 26. April 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die erforderliche Rechtsgrundlage für die Übertragung der Beihilfebearbeitung auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Die Festlegung auf einen Kooperationspartner erfolgt auf Verordnungsebene zugunsten der Postbeamtenkrankenkasse. Die Beihilfebearbeitung soll im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung derart übertragen werden, dass neben der Festsetzung der Beihilfe durch Verwaltungsakt auch eine Vertretung im verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgen kann. Die Beihilfeempfänger und ‑empfängerinnen sollen ihre Beihilfeunterlagen zukünftig digital einreichen können und von einer vereinfachten und beschleunigten Bearbeitung profitieren.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Die SPD hat nach der Anhörung einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich nicht auf das Beihilferecht, sondern auf das Saarländische Besoldungsgesetz bezieht und auch nicht Teil oder Ergebnis der Anhörung war. Als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport habe ich gegen dieses Verfahren Bedenken geäußert, die auch in das Protokoll aufgenommen wurden. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung durch die CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfDFraktion mehrheitlich die Annahme des Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, Drucksache 17/373, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als erste Rednerin hat nun das Wort Frau Sandra Quinten von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der heute in letzter Lesung eingebrachte Gesetzentwurf stellt einen wichtigen und vor allem richtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung dar. Zudem kommen

(Abg. Theobald (CDU) )

wir damit der Anforderung der gesetzlichen Regelung nach.

Die deutlichen Vorteile gegenüber der bislang praktizierten Verwaltungsarbeit habe ich bereits in Erster Lesung des Gesetzes dargestellt, betone sie aber heute gerne noch einmal in der gebotenen Kürze: Anträge können deutlich schneller und vor allem unkomplizierter eingereicht, bearbeitet und beschieden werden. Das führt dazu, dass die Beihilfe schneller ausbezahlt wird. Somit ist der Beihilfebescheid deutlich vor dem Mahnbescheid im Haus. Dies alles erfolgt besonders benutzerfreundlich, jeder Anwender auch ohne spezielle IT-Kenntnisse kann einen Antrag völlig problemlos stellen. Fehler, die durch die manuelle Bearbeitung entstehen, werden durch die weitgehende Digitalisierung und den Einsatz automationsgestützter Prüfmechanismen vermieden. Das führt zu Datengenauigkeit und auch zu Datenzuverlässigkeit. Durch den Einsatz moderner Technologien kann sichergestellt werden, dass die Daten der Beihilfeberechtigten jederzeit geschützt sind und nicht in falsche Hände geraten.

Zudem spart die digitale Beihilfe Zeit und Ressourcen, da sie weniger papierbasierte Dokumente und manuelle Prozesse erfordert. Verwaltungskosten können so gesenkt und Ressourcen besser genutzt werden. Letztlich ist eine digitale Verwaltung auch ein Beitrag zum Klimaschutz, denn sie spart Papier und erzeugt weniger CO2Emissionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist eine gute Sache. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetz in Zweiter und letzter Lesung zuzustimmen. - Herzlichen Dank!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Quinten, für Ihren Beitrag. - Als nächster Redner hat für die AfD-Fraktion Herr Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch ich beziehe mich auf meinen Beitrag anlässlich der Ersten Lesung. Damals habe ich geschildert, dass die Beihilfeorganisation von den einzelnen Ämtern zu einer zentralen Behörde hochgewachsen sei. Diese Zentralbehörde hat nach meiner Ansicht ihre Sache auch einigermaßen zufriedenstellend gemacht. Ja, es hat auch schon mal vier bis sechs Wochen gedauert, bis das Geld, das den Beamten zugestanden hat, ankam. Aber das ist doch, wie ich meine, erträglich, das kann man aushalten.

Ich habe aber auch gesagt, dass es ein Armutszeugnis für uns sei, wenn das Saarland nicht in der Lage sei, eine Aufgabe zu bewältigen, die eine Berufskrankenkasse leisten kann, in diesem Falle die Postbeamtenkrankenkasse. Das ist ja ein Armutszeugnis für uns. Des Weiteren habe ich gesagt, dass ich nicht glaube, dass das besser werde. Ich will nun gar nicht sagen, dass ich in meiner Auffassung schon bestärkt worden sei; tatsächlich würde es mir leidtun, hätte ich Recht. Immerhin ist aber schon der Beginn dieses Vorhabens verschoben worden. Das sollte ja schon jetzt beginnen, man musste nun aber schon sagen: „Na ja, damit das auch richtig klappt, verschieben wir den Start. Damit die Jahresschlussabrechnungen, die ja Häufungen mit sich bringen, nicht in die Phase des Beginns dieser neuen Organisation fallen, verschieben wir das lieber, um sicherzugehen.“ Dass man das macht, ist nach meinen Erfahrungen kein sehr gutes Zeichen. Wir sind also nach wie vor sehr skeptisch. - Herzlichen Dank!

(Beifall von der AfD.)

Vielen Dank, Herr Dörr, für Ihren Beitrag. - Als nächster Redner hat nun für die CDU-Landtagsfraktion Herr Raphael Schäfer das Wort.