Jedenfalls war es ein Anlass, diesen Begriff Rasse aus der Verfassung rauszunehmen. Man geht dabei locker davon aus, dass dieser Begriff ers
tens mal wissenschaftlich nicht korrekt ist und dass es ihn auch nicht mehr gibt. Dazu gibt es verschiedene Ansichten. Ich lese fremdsprachige Texte und bin auch sonst ein bisschen informiert. In Spanien wird über Rasse gesprochen, in Frankreich, Italien, Russland und so weiter.
Ich habe etwas mitgebracht, was ich im Augenblick lese. Das ist eine Außer-der-Reihe-Schrift des „Front Populaire“. Nicht, dass Sie meinen, das wäre rechts. Wenn man Richtungsangaben benutzt, dann ist das eher links. Die hantieren lustig mit den Begriffen Rasse, Antirassismus und Rassismus herum. Das heißt also, so ausgegoren ist diese Geschichte noch nicht. Deshalb wäre es elegant gewesen, einfach alles zu streichen. Ich habe Ihnen damals aufgeführt, dass in einer solchen Aufzählung immer Leute oder Gruppen vergessen werden. Zum Beispiel hat man die älteren Menschen dort nicht aufgeführt.
Jetzt hat man den Begriff Rasse weggelassen, hat aber rassistische Gründe hineingeschrieben. Was ist denn das jetzt? Wie kann ich rassistische Gründe haben, wenn es Rasse gar nicht gibt? Ich kann ja keine religiösen Gründe haben, wenn es keine Religion gibt, und keine politischen Anschauungen haben, wenn es keine Politik gibt. Das heißt, schon wieder haben wir einen Punkt, bei dem man streiten könnte: Wieso kann es rassistische Gründe geben, wenn es keine Rasse gibt?
Ich muss auf die Uhr schauen. Ich bin fast am Ende meiner Redezeit, deshalb muss ich mich kurzfassen, leider Gottes. - Zum Antrag der CDU. Nachhaltigkeit gibt es im Grunde, das ist keine Frage. Das kann schon in der Verfassung drinstehen. Dabei habe ich Zweifel, dass das irgendeine Auswirkung auf die Politik und auf unser Leben im Saarland hat. Es sind ein paar Vorschriften ein bisschen oberlehrerartig vorgetragen worden, dass wir alle selbst dazu beitragen können. Ich habe da schon vieles sehr früh, zuerst einmal zwangsweise nach dem Krieg und dann auch später freiwillig, gemacht. Aber da werden wir mit der Verfassungsänderung nicht weiterkommen.
Was das Ehrenamt betrifft, so ist das ein schwammiger Begriff. Was ist ein Ehrenamt? Welche Ehrenämter sind gemeint? Sind es die Räte? Sind es Vereinsvorsitzende? Wer ist es? Im Zweifelsfalle könnte es im Extremfall sogar ein ehrenamtlicher Vorsitzender einer kriminellen Vereinigung sein. Dann wird er auch gefördert. Das ist sehr schwammig, da können wir nicht mitgehen.
Was die CDU betrifft, möchte ich sagen: Ich glaube nicht, dass die Anhänger der CDU draußen große Freude daran haben, dass die CDU sich bei fast jeder Gelegenheit - da ist auch das kleine Scharmützel, das wir am Anfang hatten, nicht zu zählen - als Anhängsel der SPD zeigt.
Das ist für die CDU letzten Endes nicht vorteilhaft. Das zeigt immer mal wieder, so auch heute: Die einzige wirkliche Opposition ist die AfD! - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass weitere Wortmeldungen eingegangen sind. - Ich erteile nun für die SPDLandtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch wenn man es nach meinem Vorredner nicht glauben sollte, wir führen heute Morgen eine ganz besondere Debatte, denn wir ändern unsere Verfassung nicht jeden Tag. Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz über die Aufgaben und die Regeln im Staat. Sie bildet die Leitplanken für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Es ist also gut, dass wir die Verfassung nicht alle Tage nach Gusto und gerade bestehender politischer Mehrheit verändern können. Es ist gut, dass wir einen breiten Konsens im Parlament erzielen müssen, um die Verfassung überhaupt ändern zu können. Nur so kann wirklich sichergestellt werden, dass eine Verfassungsänderung nicht nur auf Zustimmung bei der Regierungsmehrheit trifft, sondern dass es auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz auf alles findet.
Vor wenigen Monaten haben wir hier im Hohen Haus den 75. Geburtstag der Landesverfassung gefeiert. In diesen 75 Jahren ist viel passiert und unsere Gesellschaft hat sich logischerweise in vielen Bereichen weiterentwickelt. So ist es auch notwendig, dass wir unsere Verfassung hin und wieder auf den Prüfstand stellen, um zu schauen, ob sie noch den gesellschaftlichen Anforderungen entspricht, um - um im Bild zu bleiben - zu schauen, ob wir neue Leitplanken einziehen müssen.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Roland Rixecker, attestierte - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - der Verfassung eine „lebendige und moderne Form“. Eine lebendige und moderne Verfassung, das sind Adjektive, die ich persönlich als junger Mensch sehr gerne höre. Und ich finde, es beschreibt nicht nur unsere Verfassung, sondern es beschreibt gewissermaßen auch uns als Saarländerinnen und Saarländer. Wir sind eben nicht alt und verstaubt, sondern lebendig und modern, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aber auch wenn die saarländische Verfassung schon modern ist, wollen wir heute Änderungen vornehmen, die dringend notwendig sind! Meine Kollegin Kira Braun hat eben schon vieles zur Streichung des Rassebegriffes und der Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips gesagt. Ich möchte später noch einmal etwas stärker auf das Ehrenamt eingehen. Nichtsdestotrotz bin ich bei aller Freude über den Fortschritt heute doch auch ein wenig verwundert. Wieso? In der letzten Legislatur gehörte ich zwar noch nicht dem Parlament an, aber ich habe bereits an anderer Stelle für meine Partei die Streichung des Rassebegriffes gefordert. Passiert ist allerdings nichts. Auch bezüglich des Nachhaltigkeitsprinzips gab es bereits 2019 einen Koalitionsbeschluss, passiert ist trotzdem nichts.
Umso interessanter ist es, dass es ausgerechnet jetzt, wo die Große Koalition der Vergangenheit angehört, für genau diese Vorschläge eine verfassungsändernde Mehrheit aus SPD und CDU in diesem Hohen Haus gibt. Wir begrüßen, dass inzwischen auch in der CDU die Notwendigkeit zur Vornahme dieser Änderungen erkannt wurde. Ich finde, heute ist ein guter Tag für uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aber aller guten Dinge sind bekanntermaßen drei. Dementsprechend möchte ich wie eben angekündigt auf die dritte vorgeschlagene Änderung der Verfassung eingehen. Das Saarland ist Ehrenamtsland. Roland Theis hat es auch schon gesagt, 400.000 Saarländerinnen und Saarländer engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich.
Ich bin mir sicher, dass auch wir alle hier mindestens in einem Verein ehrenamtlich aktiv sind. Dementsprechend kennen wir auch viele andere Menschen um uns herum, die täglich mit Freude und mit großem Engagement dafür sorgen, dass in unserer Gemeinde oder unserer Stadt ein freudiges Leben herrscht und alles mit Leben gefüllt wird. Wir alle wissen, was die vielen ehrenamtlichen Menschen in den Vereinen und Organisationen Großartiges für die Gesellschaft leisten.
Wie aufgeschmissen wären wir beispielsweise ohne Katja, die gemeinsam mit ihren Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ausrückt, wenn in diesen trockenen heißen Tagen irgendwo im Saarland ein Feld brennt? Was wäre das Dorf im Warndt ohne Frau Hektor, die einmal in der Woche, mittwochs, für die älteren Einwohnerinnen und Einwohner kocht, damit niemand alleine sitzt? Oder wie still wäre es ohne Michael, der einen eigenen Betrieb hat und sich durchaus am Wochenende auch einmal ausruhen müsste, aber nichtsdestotrotz mit seiner Band für gute Laune auf unseren Festen sorgt?
All diese Menschen sorgen für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie sind der Kitt. Sie halten den Laden am Laufen und machen das Saarland zu dem, was wir so lieben. Was sie für uns alle leisten, ist unbezahlbar, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn ich an das Ehrenamt im Saarland denke, dann denke ich ganz persönlich an Gert Müller aus Herchenbach. Gert gehörte wie ich der SPDFraktion im Püttlinger Stadtrat an und ist im vergangenen Herbst plötzlich verstorben. Er engagierte sich sein ganzes Leben lang in der und für die Gesellschaft. Neben seiner jahrelangen Tätigkeit im Stadtrat war Gert unter anderem Schöffe bei Gericht, Schriftführer im Kühlverein, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins und der Interessengemeinschaft Herchenbach - die Dachorganisation aller Herchenbacher Vereine -, er war 60 Jahre Mitglied bei der Freiwil ligen Feuerwehr Herchenbach, unter anderem Löschbezirksführer, und vieles mehr.
Gert war das Gesicht eines ganzen Ortsteils und da wir in Püttlingen keine Ortsräte haben, war er auch so etwas wie ein inoffizieller Ortsvorsteher. Irgendwo nur Mitglied sein, ohne sich einzubringen, gab es für Gert nicht. Wenn jemand Hilfe benötigt hat, war Gert immer zur Stelle, ein Nein kam ihm nie über die Lippen. Ein wahres Vorbild, wie ich finde.
Es gibt viele Saarländerinnen und Saarländer, die wie Gert jeden Tag ehrenamtlich engagiert sind und die das auch gerne tun, die sich völlig selbstlos einbringen, ohne sich die Frage zu stellen, was sie persönlich davon haben. Diese Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler fördern wir bereits heute und wir wollen sie künftig noch stärker fördern. Das wollen wir durch ein Bekenntnis zur stärkeren Förderung des Ehrenamts in der saarländischen Landesverfassung auch noch einmal zum Ausdruck bringen und bekräftigen.
Schon heute fördern wir das Ehrenamt, denn wir haben großen Respekt vor den Leistungen der vielen Saarländerinnen und Saarländer. Genau deshalb haben wir beispielsweise auch schon im vergangenen Jahr für die Ehrungen und Auszeichnungen 208.000 Euro in den Haushalt 2023 gestellt, das sind 200.000 Euro mehr als im Vorjahr; oder auch die Förderung der Breitenkultur in Höhe von 310.000 Euro. Das sind nur zwei von vielen Beispielen. Dass wir so viel Geld für die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bereitstellen, ist gut so, denn die Wertschätzung muss sich schlussendlich auch in finanzieller Form und nicht nur durch lobende Worte oder Beifall oder einer Danksagung hier im Parlament niederschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zudem hat unsere Ministerpräsidentin bereits angekündigt, dass noch in diesem Jahr die gesetzliche Helfergleichstellung erfolgen soll. Damit werden die Helferinnen und Helfer der privaten Hilfsorganisationen von DRK, DLRG, ASB, Malteser, Johannitern mit den Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehr oder des THWS gleichgestellt. Bei außergewöhnlichen Einsatzlagen greifen für sie künftig die gleichen Regelungen bezüglich der Freistellung und der Lohnfortzahlung.
Wir sorgen also nicht nur für eine ausreichende finanzielle Unterstützung, sondern wir verbessern auch die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sind stolz auf unsere Ehrenamtskultur und so behandeln wir sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gerade die starke ehrenamtliche Beteiligung der vielen Bürgerinnen und Bürger sowie das lebendige Vereinsleben tragen viel zur Attraktivität des ländlichen Raumes bei. Es geht aber noch um viel mehr. Ohne das Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich tagtäglich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen, könnten unsere Städte und Kommunen schlichtweg nicht derart funktionieren. Diese lokalen Heldinnen und Helden übernehmen Verantwortung, vermitteln Werte und sorgen für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Genau das gilt es in einer immer schneller werdenden Welt, in der viele nur noch auf sich selbst achten, zu stärken. Gerade in der heutigen Zeit tut es gut, zu wissen, dass die Freundinnen und Freunde im Sport- oder Musikverein einen auffangen, wenn der Kopf vom Alltag wieder einmal brummt. Es tut gut, zu wissen, dass nach einem stressigen Alltag und den vielen Hiobsbotschaften die Welt bei den Naturfreunden am Ende des Tages noch in Ordnung ist. Gesellschaftlicher Zusammenhalt funktioniert nur mit einem guten und starken Ehrenamt. Genau deshalb ist die Stärkung des Ehrenamtes für uns Ehrensache, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Saarland schaut man nicht aufeinander herab. Hier hakt man sich unter. Wir streiten uns nicht wie die Kesselflicker, sondern wir raufen uns zusammen. Wir warten nicht auf die Lösungen, sondern wir arbeiten selbst an diesen Lösungen. Das alles ist typisch für unser Saarland und das wollen wir bewahren. Das geht nur mit einem starken Ehrenamt. Deswegen bitte ich um Zustimmung zur Verfassungsänderung. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Roland Theis.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Arweiler und Herr Dörr, ehrlich gesagt habe ich mich auf diese Debatte heute Morgen gefreut, denn Verfassungsänderungen finden selten statt und sind im parlamentarischen Leben etwas Besonderes. Ich muss Ihnen beiden in gleicher Art und Weise zurufen, dass es Ihnen heute Morgen bei diesen fundamentalen Themen nicht gelingt, die Parteipolitik einmal zu Hause zu lassen.
Das ist kein Höhepunkt von Parlamentarismus. Das finde ich traurig. Deshalb bitte ich Sie, dass wir uns die Parteipolitik sparen, wenn wir über die Verfassung sprechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu den beiden übrigen Verfassungsänderungen, auf die Frau Kollegin Braun, die ich von dieser Kritik im Übrigen explizit ausnehme, bereits eingegangen ist, etwas vonseiten der CDU-Fraktion sagen. Wir nehmen heute eine Wortlautänderung vor, die eine - wie ich finde - wichtige sprachliche Anpassung unserer Verfassung ist. Die Wortlautänderung in Artikel 12 Absatz 3 unserer Ver fassung im Hinblick auf den Rassebegriff ist in der Tat ein gemeinsames Anliegen. Dennoch ist wichtig, was auch Frau Braun dargestellt hat, dass die deutschen Verfassungen im Bund und in den Ländern nach dem Holocaust und der Barbarei des Nationalsozialismus in Abgrenzung zu den Verbrechen, die im deutschen Namen und im Namen einer menschenverachtenden Rasseideologie begangen wurden, zu Recht die Benachteiligung auf Grundlage der Zugehörigkeit zu dem, was unter Rasse verstanden wurde, verboten haben.
Diese Diskriminierungsverbote waren und sind eine wesentliche Lehre aus unserer deutschen Geschichte. Sie waren und sind eine wichtige Reaktion auf Unrecht. Der Schutzzweck mit Blick auf diese Diskriminierung ist deshalb zu Recht eine der zentralen Aussagen und das Selbstverständnis deutscher Staatlichkeit unter der Herrschaft der Landesverfassungen und des Grundgesetzes nach den Jahren der NS-Barbarei. Diese Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, erfüllt das Recht in Deutschland seit der Gründung der Bundesrepublik und der Länder - seit der Wiedervereinigung geht es auch um die neuen deutschen Länder - gut.
rungsverboten - ich zitiere aus Artikel 12 Absatz 3: „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität“ - spannt unsere Verfassung einen umfassenden Schutz, was Diskriminierung angeht. Damit hat der deutsche Rechtsstaat ein Niveau an rechtlichem Diskriminierungsschutz erreicht, auf das wir in unserem Land stolz sein können. Ich glaube, das kann man in dieser Debatte mit Stolz sagen. Wir fassen die Landesverfassung heute mit Respekt vor dem entsprechenden Wortlaut an. Wir wollen sie besser machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Klar ist aber auch, dass die Verwendung des Begriffs Rasse falsch ist, weil es menschliche Rassen schlicht und ergreifend nicht gibt. Die Idee der Einteilung der Menschen in Rassen an sich ist unwissenschaftlich und falsch. Sie ist aber nicht nur falsch, sie ist auch gefährlich. Die Idee, Menschen in Kategorien einteilen zu können und ihnen damit auch eine unterschiedliche Wertigkeit zuzuschreiben, ist gefährlich. Sie tötet und sie hat viel Unrecht und Unheil - nicht nur in unserem Land - gebracht. Deshalb ist es richtig, dass wir den Begriff heute streichen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist der Ausgangspunkt, lieber Herr Dörr, der heutigen Verfassungsänderung, die wir gemeinsam einbringen. Menschliche Rassen gibt es nicht. Was es aber leider in unserer Gesellschaft und auch weltweit gibt, ist Rassismus. Die Abwertung von Menschen aufgrund sogenannter rassischer Merkmale unabhängig davon, ob diese Menschen zu Mehrheiten oder Minderheiten gehören, unabhängig davon, von wem diese Diskriminierung ausgeht, gibt es auch in unserer Gesellschaft. Ja, Rassismus ist leider Realität im Deutschland des Jahres 2023 und auch bei uns im Saarland. Da wir die Augen vor dieser Realität nicht verschließen wollen und wir diese Realität auch nicht durch die Streichung eines Begriffes wegdefinieren können, muss der Staat und muss auch die Verfassung weiterhin eine Aussage dazu treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen auch - das wird im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verfassung mit Sicherheit noch eine Rolle spielen -, dass die Änderung des Wortlauts einer Vorschrift unabhängig davon, wo diese steht, immer auch die Frage aufwirft, ob auch deren Auslegung, deren Inhalt, also nicht nur das Sprachliche, sondern auch das darüber Hinausgehende, geändert werden sollte beziehungsweise geändert werden muss. Es geht also um die gesetzgeberische Intenti