Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gebäudeenergiegesetz ist zutiefst unsozial. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidentin auf, deshalb fordere ich Sie, die Kolleginnen und Kollegen der SPD im saarländischen Landtag, auf, setzen Sie sich endlich dafür ein, dass der soziale Zusammenhalt beim Klimaschutz nicht verloren geht. Stellen Sie die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer über Ihre Parteiinteressen, verhindern Sie dieses Gesetz!
Vielen Dank, Herr Toscani, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich eben dem Kollegen Toscani zugehört habe, hätte ich beinahe geklatscht, aber das darf man hier ja nicht. Hier darf man nur bei seiner eigenen Fraktion klatschen. In sehr großen und weiten Teilen hat er auch unsere Ansicht dargelegt. Er hat vor allen Dingen gezeigt, wen dieses Gesetz trifft. Es trifft die Leute, für die wir uns besonders verantwortlich fühlen. Für die reichen und wohlhabenden Leute brauchen wir nicht zu sorgen, die sorgen für sich selbst. Wir müssen für die Leute sorgen, die unsere Nachbarn sind, die Rentner sind, die mäßig verdienende Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind. Das sind unsere Leute, die haben uns gewählt. Für die müssen wir sorgen. Es kann einfach nicht sein, dass man ihnen ihr Vermögen, das sie sich im Schweiße ihres Angesichts erarbeitet haben, auf kaltem Wege wegnimmt.
Ich habe mein Haus selbst gebaut. Das ist schon etwas länger her. Ich hatte damals auch eine Ölheizung. Da war man noch nicht so umweltbewusst. Ich habe die Ölheizung einfach deshalb genommen, weil sie bequem und billig war. Damals - man höre und staune - hat 1 Liter Öl 9 Pfennig gekostet. Das war lächerlich wenig. Mit der Schärfung meines Umweltbewusstseins habe ich mein Haus ans Fernwärmenetz angeschlossen. Mein Strom ist rein ökologischer Strom. Ich habe das gemacht. Ich konnte das machen, weil ich es mir leisten konnte. Ich habe es aber auch etwas zeitversetzt gemacht, weil ich vier Kinder hatte, die studiert haben. Ich kenne viele Leute, die es gerne gemacht hätten, es sich aber nicht leisten konnten. Deshalb ist nicht auf jedem Dach eine Solaranlage, auf manchen Dächern aber doch.
Wenn ich mal Zeit und Gelegenheit habe, in Quierschied, wo ich wohne, einen kleinen Marsch zu machen und durch die Wohnsiedlungen durchzugehen, dann stelle ich fest, dass auf dem einen oder anderen Dach eine Solaranlage ist. Ansonsten stelle ich fest, dass die Häuser gepflegt, sauber und angestrichen sind, es gibt einen schönen Garten vorm Haus, neben dem Haus, hinterm Haus. Das ist also bestens gemacht. Das ist Privatinitiative. Das machen die Leute freiwillig. Niemand sagt zu ihnen, ihr müsst das jetzt unbedingt machen oder ihr müsst heute Mittag alle um 12.00 Uhr essen, da kriegt ihr alle Erbsensuppe. Nein, jeder macht das für sich. Deshalb ist es schon seit Langem
meine Grundüberzeugung, dass man diejenigen, die vor Ort tätig sind, auch tätig sein lassen soll und ihnen keine Vorschriften macht.
Unsere Regierungen - in dem Fall der Bund, es kann aber auch das Land sein - neigen dazu, den Bürgern Vorschriften zu machen. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn sie selbst nicht als Vorbild vorangehen. Man schaue sich mal die öffentlichen Gebäude an: Die sind nicht alle im besten Zustand. Auf welchen Gebäuden sind denn Solaranlagen? Welches Gebäude hat eine Wärmepumpe? Wo ist denn das? Der Staat verlangt von den Bürgern also das, was er selbst nicht bereit ist, zu tun. Das ist eine Frechheit. Im Grunde ist es eine Frechheit. Bei den Leuten kommt es auch so an.
Herr Toscani hat Sie von der SPD eben angesprochen, das mache ich jetzt auch. Sie treffen dieselben Leute wie wir. Sie gehen in dieselben Einkaufszentren, auf denselben Sportplatz. Sie treffen dieselben Leute und hören das doch auch: Die Leute sind erbost. Das kann nicht sein. Aus diesem Grund sind wir dafür, dass die saarländische Regierung alles in ihrer Macht Stehende tut, um dieses Gesetz mit seinen Auswirkungen zu verhindern. - Herzlichen Dank.
Danke für die Begründung des AfD-Antrages, Herr Dörr. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich nun Herrn Sebastian Schmitt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lassen Sie uns das Thema der vorliegenden Anträge zunächst einmal etwas genauer auf der energiepolitischen Landkarte verorten. Wir reden über die Dekarbonisierung unserer Industrie und die Verkehrswende durch den Ausbau der Elektromobilität und anderer Antriebsformen. Wir reden auch über den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dabei fokussiert sich die richtigerweise geführte Diskussion über Versorgungssicherheit, bezahlbare Energiepreise und den Ausbau der erneuerbaren Energien häufig jedoch rein auf die Stromerzeugung. Mit dieser haben wir uns in diesem Hohen Hause in den vergangenen Plenarsitzungen schon häufiger beschäftigt. Ja, wir haben dabei noch einen großen Teil der Wegstrecke vor uns und noch viel zu tun. Zur Wahrheit gehört aber auch: Mit einem Anteil von mehr als 46 Prozent kann sich der Beitrag der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bereits jetzt einigermaßen sehen lassen.
Doch für eine gelingende Energiewende müssen wir alle Sektoren in die Betrachtung einbeziehen. Dies wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland zum Heizen der Gebäude und zur Versorgung derselben mit Warmwasser verbraucht wird. Daher ist es dringend notwendig, auch die Wärmeerzeugung nicht unberücksichtigt zu lassen und entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, denn der Weg ist noch weit. Mit rund 17 Prozent im Jahr 2022 stagniert der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeproduktion weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.
Ein Instrument zur Erreichung der Wärmewende soll auch das derzeit vorliegende Gebäudeenergiegesetz sein. Doch warum veranlasst die Bundesregierung das Ganze überhaupt? Hat man sich zusammengesetzt und überlegt, wie man die Bürgerinnen und Bürger am besten ärgern kann? - Nein, natürlich nicht. Die Novellierung folgt dem festgelegten Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll. Daher sind die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Wärmebereich, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und ein klarer Rechtsrahmen für künftige Investitions- und Modernisierungsentscheidungen Ziele des Gesetzes, kurz gesagt: Der Umstieg auf das klimafreundliche Heizen in Deutschland soll eingeleitet werden, meine Damen und Herren.
Dieser Weg ist noch lang. Mehr als 80 Prozent der Wärme in Deutschland werden noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern erzeugt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt fast die Hälfte mit Erdgas und fast ein Viertel mit Heizöl. Diese Heizungsanlagen sind leider nicht besonders modern. Der Altersdurchschnitt einer Erdgasheizung in Deutschland beträgt 15 Jahre, bei Ölheizungen sind es sogar 21 Jahre. Das Saarland ist dabei aufgrund der hohen Eigenheimquote, der geringeren Durchschnittseinkommen, des hohen Anteils an Ölheizungen und deren überdurchschnittlichem Alter besonders stark betroffen. Diese Besonderheit muss im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene angemessen berücksichtigt werden.
Ebenso verlangen wir von den weiteren Beratungen im Bund, dass die nun vorliegenden Maßnahmen eng mit den zu erstellenden kommunalen Wärmeplanungen verzahnt werden. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass Hauseigentümern auch in Zukunft unterschiedliche Möglichkeiten des Heizens zur Verfügung stehen, dann jedoch mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien. Deshalb wollen wir in den anstehenden Beratungen keine klimafreundliche Technologie von vornherein ausschließen. Das sage ich auch mit Blick auf Holz- und Pelletheizungen, denn Holz ist ein nach
wachsender Rohstoff und sollte als erneuerbarer Energieträger eingestuft werden. Wir können nicht jahrelang für Pelletheizungen werben und sie dann bei Neubauten ohne Grund - Stichwort Biomasse - wie eine Gas- oder Ölheizung ausschließen. Nein, Holz- und Pelletheizungen basieren auf nachwachsenden Rohstoffen und sind erneuerbar. Darauf müssen sich die Menschen in diesem Land verlassen können, meine Damen und Herren.
Auch von der Befreiung der Über-80-Jährigen von der Austauschpflicht halte ich persönlich nichts. Wenn schon, dann müssten alle Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente ausgenommen werden. Auch da muss im Gesetz noch nachgebessert werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir in Deutschland ab 2045 klimaneutral heizen wollen, dann müssen wir jetzt die Grundlagen dafür schaffen. Abzuwarten, das war viel zu lange die Devise der Vorgängerregierungen. Die Zeit bis 2045 entspricht etwa der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Daher ist es zur Erreichung des Ziels notwendig, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen jetzt bereits einzuleiten.
Aber lassen Sie mich zunächst noch einen kleinen Faktencheck anstellen und dabei mit einigen unionsgetriebenen Fake News aufräumen: „Muss ich meine funktionierende Öl- oder Gasheizung am 01. Januar 2024 rausreißen und verschrot ten?“ Nein, das Gesetz sieht keine derartige Austauschpflicht vor.
„Muss ich meine Öl- oder Gasheizung rausreißen und verschrotten, wenn eine Reparatur ansteht?“ Nein, Reparaturen sind ganz normal weiterhin möglich.
„Muss ich meine Heizkörper in den Wohnräumen austauschen?“ Nein, das ist rechtlich nicht vorgesehen. - „Muss ich meinen Holzkamin stilllegen?“ Im Gegenteil, ein Kamin kann sogar mit 10 Prozentpunkten bei der Erfüllung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung angerechnet werden. - „Wird es weiterhin möglich sein, eine Gasheizung neu einzubauen?“ Ja, in den Fällen, in denen beispielsweise in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung auf dem Dach die Voraussetzung erfüllt wird, dass mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwendet werden. - „Wie lange darf ich meine Öl- oder Gasheizung denn noch betreiben?“ Sofern die Anlage jünger als 30 Jahre ist, darf diese im Normalfall weiter bis zum 31.12.2044 betrieben werden, ab dann nur mit vollständig grünen Gasen. Sofern die Anlage älter als 30 Jahre ist, muss diese bereits
nach heutigen Vorschriften ausgetauscht werden. Diese Regelung gilt übrigens bereits seit 2020 und stammt damit aus der Feder zweier unionsgeführter Ressorts und einer CDU-geführten Bundesregierung.
Ich bitte Sie angesichts all dessen herzlich, in ihrer populistischen Enteignungsdiskussion doch nicht die Fakten zu verdrehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Eine aus parteitaktischen Gründen durchgeführte bewusste Verunsicherung der Menschen beim Thema der „eigenen vier Wände“, und das schon zum vorangegangenen Stadium eines Referentenentwurfes, das, liebe CDU, ist die eigentliche Katastrophe in diesem Zusammenhang. Schade eigentlich, dass man aus so viel heißer Luft keine Energie gewinnen kann.
Die Sozialdemokratie wird im anstehenden parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene insbesondere darauf achten, dass sich alle die Wärmewende auch werden leisten können.
Wir dürfen die Menschen nicht alleinlassen. Und gerade Hausbesitzer mit kleinen und mittleren Einkommen müssen unterstützt werden, wenn es darum geht, diesen Umstieg zu meistern. Das gilt auch und insbesondere im ländlichen Raum. Daher ist es notwendig, sich die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ganz genau anzuschauen und sie gründlich zu beraten. Das tun wir auch: Dem Struckschen Gesetz folgend wird dieses Gesetz sicherlich nicht so aus dem Bundestag herauskommen, wie es reingegangen ist. Wo nötig, sollten die Regelungen noch weiter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger angepasst und verbessert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns allen ist bewusst, dass der Austausch einer Heizung mit hohen Kosten verbunden ist. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, diese Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, soll der Umstieg auf das klimafreundliche Heizen mit passenden Fördermaßnahmen begleitet und sozial flankiert werden. Für die Fälle, in denen das auch mit Förderung noch zu teuer ist, sollen über eine Härtefallregelung Ausnahmen möglich sein. Das zur Diskussion stehende Förderkonzept sieht vor, dass unabhängig von der konkreten Heizungsanlage eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent gewährt wird. Darüber hinaus ist es möglich, bei Vorliegen besonderer Fälle die Grundförderung weiter aufzustocken, sodass im Maximalfall eine Förderung in Höhe von 50 Prozent möglich sein wird.
Je einer von drei Klimaboni kann zur Grundförderung addiert werden. So gibt es im Klimabonus I bei Vorliegen besonderer Härten die eben genannten 20 Prozentpunkte on top, der Klimabonus II fördert einen frühzeitigen freiwilligen Austausch der Heizungsanlagen mit 10 Prozentpunkten on top. Der Klimabonus III fördert bei irreparablen Havariefällen an Heizungsanlagen ebenfalls mit 10 Prozentpunkten on top, wobei die Regelung zur Nachrüstung und Erfüllung der 65-Prozent-Marke für erneuerbare Energien hier abweichend bereits nach einem Jahr gilt, statt, wie ungefördert üblich, nach drei Jahren.
Unabhängig von dieser neuen Förderkonzeption sind ergänzende Kreditförderungen durch zinsgünstige Kredite sowie bestehende steuerliche Berücksichtigungen weiterhin möglich.
Meine Damen und Herren, je länger Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen fortbestehen, desto unberechenbarer wird für die Menschen der Energiepreis. Deswegen brauchen wir den beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien auch im Wärmesektor. Aber: Wir werden im weiteren Verfahren darauf achten, dass die Wärmewende sozial ausgestaltet sein wird. Planbarkeit, Machbarkeit und Bezahlbarkeit, das sind wesentliche Aspekte, deren Berücksichtigung wir sicherstellen müssen. Darüber hinaus sollten auch die Förderquoten noch einmal nach oben geschraubt werden. Nur so gelingt es uns, dass auch kleine und mittlere Einkommen die Wärmewende mitgestalten können.
Und bei aller Notwendigkeit der Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Regelungen, sollten wir uns dennoch hin und wieder in der Debatte an den Realitäten orientieren und nicht künstlich Verunsicherung streuen. Es gab im vergangenen Winter keine Versorgungsengpässe und keinen Blackout im Strombereich. Und es wird auch am 01. Januar 2024 und danach kei ne Wohnung kalt bleiben.
Die Wärmewende meistern wir nur gemeinsam - mutig und der Zukunft zugewandt. - Vielen Dank und Glück auf!
Vielen Dank, Herr Schmitt, für die Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion. Es wird vom Kollegen Thielen eine Kurzintervention angezeigt. Bitte, Sie haben das Wort.
tencheck“ - dieser allerdings mit „Fakten“ beziehungsweise Zitaten, die so gar nicht vorgebracht worden waren. Mit ist jedenfalls nicht bewusst, an welcher Stelle das so dargestellt worden wäre.
Ich möchte Sie aber um ein paar Fakten zu dem bitten, was Sie nun vorgetragen haben: Fakt ist doch, dass es ab 2027 - das ist mittlerweile klar - einen europäischen Zertifikatehandel auch für den Wärmebereich geben wird. Warum in aller Welt müssen wir nun in Deutschland eine eigene Lösung betreiben, die nachweislich die deutschen Bürgerinnen und Bürger schlechterstellt? Eine eigene Lösung, die, ebenfalls nachweisbar, keine Einsparung von CO2 erbringen wird? Denn durch den sogenannten Wasserbetteffekt - Sie sind Volkswirt, Sie sind Wirtschaftswissenschaftler, Sie sollten das wissen, dies im Gegensatz zu unserem Wirtschafts- und Klimaschutzminister - ist eben genau keine Einsparung von CO2. möglich. Die deutschen Heizungsnutzer werden hier klar enteignet, und die Zertifikate wandern zu anderen in Europa. Darauf hätte ich von Ihnen doch gerne eine Antwort. Bei Ihnen kam überhaupt nichts vor zur Frage, weshalb wir das in Deutschland nun so machen müssen, wenn es doch einen europäischen Zertifikatehandel geben wird.