Zum Zweiten: Wir sind dafür, die Schulregionen als Institution abzuschaffen. Ich war sehr lange Mitglied von Schulregionen und weiß auch, wie es nachher in meinen letzten Jahren in der Schule immer schwieriger wurde, Leute zu gewinnen, die entweder als Elternvertreter oder als Schülervertreter oder als Lehrervertreter auf Landesebene oder wo auch immer in diesen Gremien sitzen sollten. Das habe ich nachher auch in der Regionalversammlung erlebt, wo sich niemand bereit erklärt hat.
Das ist aus meiner Erinnerung heraus eine unnötige bürokratische Hürde, die nicht sehr viel Nutzen hat. Und wenn Sie ganz ehrlich sind und ich Sie jetzt frage, ob Sie die Schulregionen im Saarland kennen, dann könnte ich mir denken, dass der eine oder die andere nicht einmal weiß, welche Schulregionen wir hier haben. So wenig treten also diese Schulregionen in Erscheinung. Wir sind also für eine Abschaffung aus dem Gesetzestext.
Noch eine Bemerkung: Ich habe heute Morgen sehr wenig Redezeit gehabt und konnte nicht ausdrücklich noch einmal sagen, dass wir natürlich unter allen Umständen für die vollständige Öffnung all unse
rer Schulen sind. Die Ministerin ist ja einige Male wegen ihrer Teststrategie gelobt worden und da hat sich ja auch herausgestellt, das muss man sagen, dass die positiven Fälle derart verschwindend gering waren - an allen Gymnasien zusammen war es, glaube ich, ein Fall gewesen -, dass das überhaupt nicht rechtfertigt, solche wichtigen Einschnitte in das Leben der Schüler zu machen, mit all den Folgen, die bekannt sind. Da braucht man keine Untersuchungen, das ist für unsere Schüler gravierend schlecht.
Deshalb sind wir selbstverständlich nachhaltig dafür, dass die Schulen so bald wie möglich gänzlich geöffnet werden und geöffnet bleiben und dass dort, wo ein Problemfall auftritt, massiv geholfen wird, aber dass ansonsten das Schulsystem weiter funktioniert. - Herzlichen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1588. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1588 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1588 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete EnschEngel.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Eröffnung der Europäischen Schule zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Klassenstufen (Drucksache 16/1612)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir sind im Augenblick dabei, eine riesige Chance für unser Saarland zu vergeigen, und das ist die Europäische Schule. Man könnte auch Internationale Schule sa
Warum ist das so? Zuerst einmal dauert es unendlich lange, bis diese Schule entsteht. Normalerweise hätte man von einer vorausschauenden Regierung oder Behörde erwarten können, dass so eine Schule schon steht, bevor von einem Helmholtz-Institut oder sonstigen Instituten eine solche Schule angemahnt wird. Das ist ja auch schon einmal geschehen: Wir haben hier im Saarland das Deutsch-Französische Gymnasium mit einer privaten französischen Grundschule und wir haben über lange Jahre - ich weiß nicht, ob die noch besteht - auch eine französische Grundschule in Dillingen gehabt.
Das ist eine internationale Schule gewesen und ich weiß - ich habe vier Kinder, die die Schule besucht haben -, die Klassen waren auch international. Wenn die Leute nach Saarbrücken gekommen sind, haben sie gesagt, dass die Kinder neben Deutsch auch gerade noch Französisch lernen können und haben sie dann in diese französische Schule geschickt, in der ein internationales Klima geherrscht hat.
Diese Erfahrungen hatte man schon gehabt und man hätte das dreisprachig ausbauen können. Einer meiner Söhne war bis vor Kurzem in Brüssel in der Europäischen Schule, der musste dreisprachig sein, damit er dort in der Schulleitung mitmachen konnte. Das hätte man in Saarbrücken noch ausbauen können.
Ich weiß, es gibt dieses deutsch-französische Konstrukt mit den Schulen in Versailles, Freiburg und Saarbrücken. Das hätte man eben umändern müssen. Der langen Rede kurzer Sinn: Man hat es nicht gemacht, man hat gewartet, bis eine Institution gekommen ist und gesagt hat, dass sie für unsere Kinder eine internationale Schule will, und das ist jetzt einige Jahre her!
Herr Thielen, was knoddeln Sie denn in Ihren Bart, schwätzen Sie doch deutlich, damit ich Sie verstehe!
Ja, hören Sie nur auf! Wie weit sind wir denn gekommen, Herr Wagner? Wie weit sind wir denn gekommen?
Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr! Ich bitte, von Zwischenrufen abzusehen!
Es ist beschämend, zuerst einmal hat man diese Schule begrenzt, indem man festgelegt hat, dass es unbedingt eine öffentliche Schule sein muss. Es hätte auch eine Privatschule mit öffentlichem Zugang sein können! Das war das Erste.
Das ist auch nicht für alle Leute! Es gibt Leute, die wollen ihre Kinder nachmittags sonst wo fördern, außerhalb der Schule. Es ist bis heute kein endgültiger Standort festgelegt worden. Wir haben hier einen Verdacht, warum das so ist. Die Schule geht jetzt im Herbst in ein Provisorium hinein.
Aber ich stehe hier wegen einer anderen Tatsache: Die Schule soll eröffnet werden mit ersten und fünften Klassen. Das ist, auf gut Deutsch gesagt, Schwachsinn! Wer hat denn in einer Familie genau Kinder in der ersten und in der fünften Klasse? Wenn ich mit vier Kindern komme, dann schicke ich doch nicht ein Kind in die Schule, das andere Kind in die andere Schule! Eine internationale Schule, die im Saarland eröffnet werden muss oder soll, die muss sofort vom ersten Tag an funktionieren, und zwar voll! Das ist organisatorisch zu leisten!
Und wenn Sie mir sagen: „Mach das vor!“ und ich den Auftrag bekomme, dann habe ich morgen das Ding stehen!
Ich weiß, wie es geht! Hier wird sträflich gepfuscht! Ich betone es: sträflich! Erste und fünfte Klasse, wann soll denn da einmal jemand Abitur oder irgendetwas machen? Das ist keine Arbeit!
Wir verlangen, dass sofort - sofort! - im Herbst alle Kinder einer Familie diese Schule besuchen können, wenn sie das wollen.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfDLandtagsfraktion Drucksache 16/1612. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 16/1612 ist, den
bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1612 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel.
Anlage 1 Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen Herrn Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LIN- KE) zur Zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) (Drucksache 16/1542)
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung einer Förder-mitteldatenbank im Saarland (Drucksache 16/1542) in seiner 49. Sitzung am 22. Januar 2021 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland vor, um einerseits sogenannte Billigkeitsleistungen des Landes, wie sie im Rahmen der Pandemiebewältigung eine erhebliche Rolle spielen, in der Zuwendungsdatenbank CONIFERE zu erfassen. Andererseits soll eine Erweiterung der Veröffentlichungspflicht mit Einzeldarstellung für Förderungen an rechtsfähige Personengesellschaften möglich werden.
Dementsprechend werden ab dem Haushaltsjahr 2020 Billigkeitsleistungen nach § 53 der Landeshaushaltsordnung in der Förderdatenbank erfasst. Die Übermittlung an die Zuwendungsdatenbank CONIFERE erfolgt mittels elektronischem Datentransfer.
Es wird zudem ein neuer § 6 in das Gesetz aufgenommen, wonach Förderungen aus der Förder-mitteldatenbank an rechtsfähige Personengesellschaften in Einzeldarstellung veröffentlicht werden können.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat das Gesetz in seiner Sitzung am 3. März 2021 gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in unveränderter Form in Zweiter und letzter Lesung.
Anlage 2 Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen Herrn Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LIN- KE) zur Zweiten Lesung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1851) in der Fassung der Änderung durch das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBI. I S. 2675) (Zensusausführungsgesetz 2022) (Drucksache 16/1609)
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 vom 26. November 2019 in der Fassung der Änderung durch das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 03. Dezember 2020 (Drucksache 16/1609) in seiner 51. Sitzung am 8. März 2021 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen.