Protocol of the Session on March 25, 2021

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Doch, es gibt eine Kurzintervention von Herrn Lafontaine. - Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Reden der Wirtschaftsministerin und des Kollegen Jung stellt sich mir die Frage, ob das Saarlandmodell innerhalb der Regierung ausreichend abgestimmt ist. Ich hatte den Eindruck, dass vieles noch nicht besprochen ist. Ich merke das nur an, denn natürlich ist die Frage, was wir tun, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Nach meinen Argumenten und nach dem Modell, das an der Universität erarbeitet worden ist, ist sie schon längst über 100. Das Modell der Universität besagt, dass die dreifache Zahl eigentlich die richtige ist. Sie werden sich daran erinnern. Das ist aber nur eine Nebenbemerkung von mir. Die Frage ist, was wir machen, wenn wir bei dieser Messmethode über 100 liegen. Das sollte zumindest geklärt sein, denn die Saarländerinnen und Saarländer brauchen eine gewisse Verlässlichkeit, insbesondere die Betriebe, die jetzt hoffen, ihr Geschäft wieder öffnen zu können.

(Beifall von der LINKEN.)

Herr Dr. Jung, Sie haben das Wort. Wir haben danach eine Wortmeldung des Ministerpräsidenten.

Herr Kollege Lafontaine! Die Entwicklung der Pandemie zeichnet sich dadurch aus, dass wir permanent in Gesprächen und Diskussionen miteinander sind. Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass dabei immer gute Ergebnisse herausgekommen sind. Deshalb bin ich optimistisch, dass das auch in den nächsten Tagen und Wochen gelingt.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das war aber schön geantwortet! - Heiterkeit bei der LINKEN.)

Der nächste Redner ist unser Ministerpräsident Tobias Hans.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze auf zwei oder drei Sachverhalte eingehen. Erstens ist vom Kollegen Lafontaine zu Beginn der Debatte und jetzt erneut insinuierend vorgetragen worden, dass gezweifelt wird an der Teststrategie im Saarland und an den durchgeführten Tests. Ich will darauf hinweisen, dass es zwei Möglichkeiten gibt, auf die Testsituation zu schauen. Das eine ist, dass man sich alleine die durchgeführten PCR-Tests anschaut. Wenn Sie das mit anderen Ländern, die PCR-Tests durchführen, vergleichen wollen, dann kann man feststellen, dass im Saarland die Positivquote bei 5,41 Prozent zum heutigen Tage liegt, wenn ich mich nicht völlig täusche. Die WHO sagt, bei einer Positivquote von etwa 5 Prozent geht man davon aus, dass man eine relativ niedrige Dunkelziffer hat. Insofern zeigen unsere PCR-Testauswertungen gemäß wissenschaftlicher Standards, dass wir offensichtlich ein Infektionsgeschehen haben, das deutlich im Griff ist. Das sieht man auch daran, dass die Zahlen nicht exponentiell steigen, sondern seit Wochen auf einem stabilen Niveau sind. Das Saarland hat nach aktuellen Verlautbarungen des RKI - je nachdem, wann man die Trennlinie des Tages zieht - die niedrigsten Inzidenzen in Deutschland und ist schon seit geraumer Zeit im unteren Feld. Meine Damen und Herren, Herr Lafontaine, deswegen kann man festhalten, dass das Infektionsgeschehen im Saarland sich auf einem Niveau befindet, das unter Kontrolle ist.

Ich habe übrigens nie, wie es von der AfD und anderen vorgetragen wurde, gesagt, dass die 35er-Inzidenz etwas darüber aussagt, ob die Situation unter Kontrolle ist oder nicht. Die 35er- oder 50er-Inzidenz war eine Marke, ab der man zu einem weitgehend normalen Leben zurückkehren kann, ohne Auflagen, negative Tests und ohne weitreichende Maßnahmen, wie wir das im Sommer des letzten Jahres hatten. Was wir jetzt tun, ist ein vorsichtiger und umsichtiger Weg, wie es die stellvertretende Ministerpräsidentin dargelegt hat, mit Maßnahmen, die immer an negative Tests geknüpft sind und zumeist im Freien durchzuführen sind, dazu beizutragen, dass das Infektionsgeschehen sich nicht nach oben bewegt, und das, obwohl wir auf einem sehr konstanten Niveau sind. Wenn nun versucht wird, darzustellen, dass es innerhalb der Landesregierung Abstimmungsschwierigkeiten gebe, dann muss ich das von mir weisen.

Es war immer mein Anspruch, dem Parlament aktuell Rechtsverordnungen vorzulegen. Die Rechtsverordnung wurde gestern um 13.00 Uhr in der Runde der Staatssekretär*innen beraten, um 14.00 Uhr im Ministerrat. An den Sitzungen von Staatssekretär*innen und Ministerrat nehmen die Vorsitzenden beziehungsweise die parlamentarischen Geschäftsführer*innen der Koalitionsfraktionen teil. Insofern gibt

es eine intensive Abstimmung auch mit den die Regierung tragenden Fraktionen. Die Rechtsverordnung ist beschlossen, sie wird hier beraten und ist beraten worden. Sie wird sodann verkündet werden. Danach entfaltet sie ihre Geltung, wenn hier nicht ein anderweitiges Konstrukt vorgelegt und verabschiedet wird. Insofern, Kollege Lafontaine, trägt die Regierung etwas einmütig Beschlossenes vor.

Im Übrigen gibt es auch gar keinen Dissens darüber, dass es im Saarland eine Notbremsenregel gibt. Wir wollen in einem Land mit 1 Million Einwohner und fünf Landkreisen keine starre Notbremsenregel haben. Wir wollen eine Notbremsenregel, die es ermöglicht, dass man den Telefonhörer in die Hand nimmt oder eine Videoschalte mit einem Landrat macht und nachfragt, wo die Infektionen stattfinden und ob es Cluster sind. Man soll fragen können, ob sie vielleicht darauf zurückzuführen sind, dass man testet wie die Weltmeister und man dadurch im Grunde asymptomatisch positive Menschen findet, wodurch auch kurzfristig die Infektionszahlen ansteigen. Das ist ja eigentlich etwas Gutes. Insofern kann es durchaus sein, dass man an einem Tag die 100er-Inzidenz vielleicht sogar deutlich reißt. Damit hat man aber auch festgelegt, dass Menschen, die positiv sind, in Quarantäne gehen, sodass das Infektionsgeschehen langfristig stabil bleibt. Auf diese Dinge werden wir achten. Deswegen gibt es keine starre Regel, die besagt, ab wann wir aussteigen. Wir werden das im Einzelfall im Ministerrat beraten müssen. Das ist im Saarland aber machbar, weil wir nah an den Menschen sind.

Damit das Ganze auch glaubwürdig ist für die Menschen, werden wir das wissenschaftlich evaluieren. Ein Modell, auch das Saarlandmodell, macht nur dann Sinn, wenn es auch taugt. Deswegen sind wir im Kontakt mit Wissenschaftler*innen unserer Universität und den Hochschulen und werden das entsprechend begleiten, sodass man daraus Schlüsse ziehen kann. Ich wiederhole: Wenn man nichts wagt, wenn man sich nicht traut, wird man auch keinen neuen Weg finden. Was wir tun, ist modellhaft, es ist ein Stück weit auch eine Wette, dass es bei diesem Infektionsgeschehen, das wir haben, auch funktioniert. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns gelingt, Positives zu bewirken und den Menschen Perspektive und Hoffnung zu geben in dieser schwierigen Pandemie! - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank für die Klarstellung, Herr Ministerpräsident. Es hat sich jetzt Herr Dörr für eine Kurzintervention gemeldet. - Vorher noch ein Hinweis: Allen Fraktionen stehen weitere 3 Minuten 35 Sekunden Redezeit zur Verfügung, weil die Landesregierung ihre Redezeit überzogen hat. Wer möchte da

von Gebrauch machen? - Niemand. Dann erteile ich Herrn Dörr das Wort für die Kurzintervention.

Zunächst einmal ist unbestritten, dass in der Bevölkerung eine große Unzufriedenheit über die jetzige Situation herrscht, auch mangelnde Informiertheit. Ich glaube, selbst in unseren Reihen wissen nicht alle ganz genau, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Aber Sie, Herr Hans, haben eben gesagt, was uns Mut machen sollte, und Sie haben uns auch zu Mut aufgefordert. Das lässt ja eigentlich nur den Schluss zu, dass Sie unserem Antrag folgen sollten. Wir haben nämlich einen mutigen Antrag gestellt.

(Abg. Funk (CDU) : Es erfordert viel Mut, diesen Quatsch zu erzählen!)

Auf der Grundlage dessen, was wir jetzt wissen und erfahren haben, sind einfach alle diese Zwangsmaßnahmen abzulegen. Natürlich muss man weiter impfen und testen und die Fälle dort, wo sie auftreten, massiv bekämpfen. Aber wir sollten wirklich mal neu anfangen!

Was den Streit oder die Meinungsverschiedenheiten in der Regierung angeht, das sieht ja jeder. Im Herbst ist Bundestagswahl und im nächsten Frühjahr ist Landtagswahl, da fangen die Hauptdarsteller auch schon mal an, mit den Füßen zu scharren, wie man so schön sagt. Wir haben ja auch schon gesehen, dass Frau Rehlinger sich kritisch geäußert hat.

(Zuruf von Ministerin Rehlinger.)

Es wird nächstes Jahr dann auch wieder dazu kommen, dass man es so darstellt, als gebe es einen massiven Gegensatz zwischen CDU und SPD, damit die Wähler der kleineren Parteien sich hinter die Hauptakteure scharen. Auf diese Art und Weise sind ja beim letzten Mal die GRÜNEN und die FDP durchgefallen. Das fängt jetzt an. Das, glaube ich, sollte man nicht bestreiten.

(Beifall von der AfD. - Mehrere Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1638, das ist die Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?

Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen und der beiden fraktionslosen Abgeordneten einstimmig angenommen ist. - Ich höre gerade, der fraktionslose Abgeordnete Hecker hat nicht mitgestimmt, weil er nicht da ist.

Als Nächstes folgt die Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion für ein Saarländisches COVID-19-Rechtsverordnungsaufhebungsgesetz, Drucksache 16/1637, das ist Punkt 2 der Tagesordnung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes der AfD ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel. Dafür gestimmt haben die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion zum grenzüberschreitenden Nahverkehr. Zwischenzeitlich sind die Fraktionen von CDU und SPD diesem Antrag beigetreten. Der Antrag liegt nun neu als Drucksache 16/1636 - neu 2 - vor, das ist Punkt 5 der Tagesordnung. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Ensch-Engel und Hecker einstimmig angenommen ist.

Wir kommen nun zu der beantragten Fragestunde der Abgeordneten Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE zum Thema:

„Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ältere Menschen im Saarland“

Ich erlaube mir, vorab noch einmal auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages vorschreibt. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Fragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen, Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Fragen ablehnen. Die Fragestellerin ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt sie weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem

(Vizepräsidentin Ries)

unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Ich rufe nun die erste Frage auf. Sie lautet:

„Wie viele der bisher im Saarland an oder mit COVID-19-Verstorbenen waren Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen? Wie viele davon waren aus einem Heim in ein Krankenhaus gebracht worden und sind dort verstorben? Wie hat sich die Anzahl der Todesfälle von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen seit Ausbruch der Pandemie pro Quartal entwickelt - insgesamt, im Vergleich mit dem Nachbarland Rheinland-Pfalz und im Ranking der Bundesländer?“

Zur Beantwortung der Frage erteile ich der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Monika Bachmann, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr gerne beantworte ich in aller Kürze und auch präzise, wie Sie es beschrieben haben, die gestellten Fragen. Wir haben bis gestern 31.083 bestätigte Fälle hier im Saarland, die an Corona erkrankt sind. Wir haben aber auch Geheilte, 28.778 Fälle. Wir haben hier im Saarland 1.372 aktiv Erkrankte, und wir haben leider 933 Verstorbene. Das sind die Gesamtzahlen.

Ich wiederhole das, was der Fraktionsvorsitzende der CDU am Anfang gesagt hat: Jeder Mensch zählt, und jeder Verstorbene ist einer zu viel. Trotzdem sind wir natürlich gehalten, diese Zahlen so zu nennen, sehr geehrte Frau Schramm, wie Sie es angefordert haben. Ich sage Ihnen den aktuellen Weg. Von der ersten Sekunde an haben die Gesundheitsämter in unseren Landkreisen und dem Regionalverband dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Zahlen übermittelt. Dort sind verschiedene Angaben zu den im Zusammenhang mit COVID 19 verstorbenen Personen enthalten. Hierzu zählt der vorherige Aufenthaltsort beispielsweise in einem Alten- und Pflegeheim sowie der Sterbeort, in der Klinik oder in der Einrichtung für ältere Menschen. Rund 450 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder mit COVID 19 in Pflegeheimen verstorben. Davon sind etwa 49 Prozent in vollstationären Pflegeheimen verstorben und etwa 51 Prozent in einer Klinik.

In der zweiten Welle sind deutlich mehr Menschen in Pflegeheimen an oder mit COVID 19 verstorben, nämlich 76,5 Prozent; das ist schon eine enorme

Zahl bei der Anzahl von insgesamt 933 Verstorbenen. In anderen Bundesländern haben wir vergleichbare Zahlen, aber ein genauer Vergleich der Sterblichkeit in den Pflegeheimen zwischen den Bundesländern wird nicht geführt. Wir haben versucht, das zu machen, aber das ist uns leider nicht gelungen.

Insoweit, wenn ich das hinzufügen darf, ist es richtig, was Herr Lafontaine gefordert hat, dass wir gute Medikamente brauchen; wir arbeiten hier mit der Wissenschaft. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass wir mehr Impfstoff brauchen. Ich gebe Ihnen auch recht, wenn Sie sagen, es ist gut, dass in neun Monaten Impfstoffe entwickelt und zugelassen worden sind. Ich sage noch dazu, liebe Frau Schramm: Es gab nie einen Vorhang oder eine Mauer um ein Altenheim. Das gab es nicht! Es konnte immer Besuch stattfinden, unter gewissen Hygienebedingungen. Wir haben nur gebeten, dass die Besucher nicht durch die Häuser laufen und in die Zimmer. Und dazu stehe ich bis zum heutigen Tag. - Ich würde es gerne für die erste Frage dabei belassen. Sie können dann gerne Nachfragen stellen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die erste Frage wird immer etwas länger beantwortet, die nächsten kurz und knapp. Frau Schramm, haben Sie eine Zusatzfrage?

Wie hoch ist die Sterberate von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen im Vergleich zu den zu Hause lebenden Über-70-Jährigen aktuell und seit März 2020?

Das habe ich hoffentlich deutlich gemacht. Wir haben insgesamt in einem Jahr 933 Verstorbene Stand gestern. Von heute habe ich keine neuen Zahlen. Ich habe ganz am Anfang gesagt, wir haben rund 450 Personen, die seit Beginn der Pandemie in Einrichtungen verstorben sind. Deshalb kann man den Prozentsatz sehr schnell ausrechnen. Er ist zu hoch, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch nicht auffallend. Das beruhigt mich nicht, überhaupt nicht, aber ich kann Ihnen nicht auf den Punkt genau sagen, wo das war oder ob sie im Krankenhaus waren oder ob sie wieder zurück waren in den Einrichtungen.

Ich kann Ihnen nur eines sagen, das will ich mir noch erlauben. Wenn Sie heute auf die Intensivstationen gehen, werden Sie feststellen, dass dort nicht mehr die Hochbetagten liegen, sondern jetzt vor allem im UKS vor allem Leute, die wesentlich jünger sind, zwischen 50 und 60. Das macht mir Sorgen.

(Vizepräsidentin Ries)

Vielen Dank. Haben Sie eine zweite Zusatzfrage, Frau Schramm?

Wie viele Corona-Tests aufgeschlüsselt nach PCRTests und Antigen-Tests werden aktuell pro Woche in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern gemacht, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen Monaten entwickelt?

Die genaue Zahl schaue ich gleich nach, aber ich kann Ihnen sagen, dass wir seit geraumer Zeit und ich glaube - auch als eines weniger Bundesländer die verpflichtende Testung der Bewohner eingeführt haben. Das haben wir nicht getan, um älteren Menschen wehzutun oder um Tests durchzuführen, sondern wir haben das gemacht, um die Menschen zu schützen. Deshalb haben wir gesagt, die Tests macht nicht irgendjemand, sondern die Mitarbeiter in den Alteneinrichtungen. Wir haben dann auch gesagt, dass jeder, der in die Alteneinrichtungen reinkommt, auch die Mitarbeiter, täglich getestet wird. Deshalb haben wir viele Bundeswehrsoldaten bei uns im Land, die diese Tests durchführen.

Dritte Zusatzfrage, Frau Abgeordnete.