Protocol of the Session on December 8, 2020

wir auf der Höhe der Zeit. Wir haben gestern dieses neue Format erprobt. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang nicht schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen, da wir ja verabredet haben, dass wir bei neuen Entwicklungen im Zuge der Corona-Krise unter Umständen auch Sondersitzungen durchführen. Der Finanzminister hat es eben angesprochen: Die Zahl der Fälle ist besorgniserregend. Es ist, Sie werden das in den Medien verfolgt haben, nicht auszuschließen, dass wir uns in diesem Jahr noch einmal zu einer Sondersitzung treffen werden. Wir werden das sehen; ich halte das für offen, ich halte das für möglich. Wir müssen die nächsten Tage abwarten.

Ich möchte aber die Gelegenheit auch noch zu einem weiteren Dank nutzen. Ich habe eben schon die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesprochen, und ich hatte gestern schon angedeutet, dass wir heute zwei unserer Saaldiener verabschieden. Das sind Herr Werner Gilges und Herr Hanswerner Hölscher. Ich darf Sie beide nun zu uns hier oben auf die Bühne bitten!

(Beifall des Hauses. - Die beiden Saaldiener kommen zu Präsident Toscani aufs Podium.)

Herr Werner Gilges steht seit September 2005 in unseren Diensten, er hat uns während fast 200 Plenarsitzungen betreut. Herr Hölscher ist seit Mai 2007 bei uns, er hat in rund 170 Plenarsitzungen Dienst geleistet. Sie beide haben mit dafür Sorge getragen, dass unsere Plenarsitzungen so professionell durchgeführt werden konnten. Durch Ihre freundliche, durch Ihre zurückhaltende, durch Ihre sehr zuverlässige und hilfsbereite und diskrete Art leisten Sie hier wertvolle Unterstützung für uns. Sie sind im Hintergrund tätig und zugleich doch gut sichtbar. Wir möchten uns für diese zuverlässige Unterstützung, für dieses langjährige und treue Engagement ganz herzlich bedanken. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Gilges, lieber Herr Hölscher, herzlichen Dank!

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plät- zen. - Anhaltender Applaus des Hauses. - Präsi- dent Toscani überreicht den beiden Saaldienern Präsente.)

Ich darf darauf hinweisen, dass sich in den vergangenen Tagen zwei neue Kollegen unserer Saaldiener eingearbeitet haben. Das sind Herr Roland Hoffmann und Herr Karsten Baum, die ab Januar 2021 unser Team regulär unterstützen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich noch einmal für diese guten Haushaltsberatungen. Bleiben Sie gesund! Ich schließe die Sitzung.

(Präsident Toscani)

Anlage 1 Berichterstattung zu Einzelplan 01 - Landtag Einzelplan 16 Kapitel 16 01 und Einzelplan 17 Kapitel 17 01

(Berichterstatter: Abg. Dörr (AfD) )

Der saarländische Landtag ist im Vergleich zu anderen Landtagen in den anderen Bundesländern sparsam und spärlich ausgestattet. Es wird nicht über die Verhältnisse gelebt. Es ist keine üppige Ausstattung vorhanden und es wird nicht mehr angefordert als notwendig.

Das Landesinstitut für Präventives Handeln - Saar (LPH) gehört eigentlich nicht zum Bereich des Landtages dazu. Dadurch wird der Etat des Landtages vergrößert, ohne dass es Aufgabe des Landtages ist. Dasselbe gilt für das Datenschutzzentrum.

Berichterstattung zu Einzelplan 19 - Rechnungshof des Saarlandes - Einzelplan 16 Kapitel 16 19 und Einzelplan 17 Kapitel 17 19

(Berichterstatter: Abg. Dörr (AfD) )

So wie im Verhältnis Lehrer und Schüler besteht im Bereich des Rechnungshofes des Saarlandes ein vorbildliches Verhalten im Haushalt.

Anlage 2 Berichterstattung zu Einzelplan 06 - Ministerium für Bildung und Kultur

(Berichterstatterin: Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Der Einzelplan 06 umfasst den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur. Dazu gehören neben dem Ministerium selbst die Kapitel Allgemeine Bewilligungen, Ganztägige Bildung und Betreuung, Grundschulen, Förderschulen und Inklusion, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Landesinstitut für Pädagogik und Medien, Berufliche Schulen, Fachschulen, Staatliche Studienseminare, Kirchliche Angelegenheiten, Hochschule für Musik, Hochschule der Bildenden Künste, Kunst- und Kulturpflege, Landesdenkmalamt, Weiterbildung und Qualifizierung, Industriekultur, Deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit und Frühkindliche Bildung und Betreuung. Ebenso gehören zum Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur die Kapitel 16 06, 17 06, 20 06, 20 12 und 20 27.

Der Bildungs- und Kulturhaushalt ist neben der Allgemeinen Finanzverwaltung der größte Posten im Landeshaushalt. Das Personalsoll des Einzelplans 06 liegt für das Haushaltsjahr 2021 bei insgesamt 8.634 Bediensteten, einem Plus von insgesamt 122 gegenüber 2020. Für das Haushaltsjahr 2022 sind 8.637 Bedienstete als Personalsoll ausgewiesen, ein Plus von 3 Stellen gegenüber dem Haushaltsjahr 2021. Die Zahl der Auszubildenden bleibt mit 5 konstant in den beiden Haushaltsjahren des Doppelhaushalts mit Blick auf das Jahr 2020.

Der Regierungsentwurf zum Einzelplan 06 sieht für 2021 Einnahmen in Höhe von rund 2,37 Millionen Euro vor, ein Minus von rund 3,4 Millionen gegenüber dem Vorjahr, und für 2022 in Höhe von rund 3 Millionen Euro, ein Plus von rund 687.000 Euro. Die Gesamtausgaben sind für 2021 mit rund 1,18 Milliarden Euro veranschlagt. Das entspricht einem Plus von rund 74,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgaben für 2022 umfassen ein Volumen von rund 1,2 Milliarden Euro, einem Plus von rund 38 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2021.

Die Ausgaben des Einzelplans 06 verteilen sich für 2021 und 2022 wie folgt: Personalausgaben in Höhe von rund 897 Millionen Euro beziehungsweise rund 919 Millionen Euro sowie sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro beziehungsweise rund 9,7 Millionen Euro. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind mit rund 261,3 Millionen Euro beziehungsweise rund 275,9 Millionen Euro veranschlagt - die Ausgaben für Investitionen mit circa 17,5 Millionen Euro beziehungsweise rund 18,5 Millionen Euro.

In Kapitel 16 06 (Datenverarbeitung und Digitalisie- rung im Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur) sind für 2021 und 2020 Gesamtausgaben in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,8 Millionen Euro veranschlagt. Im Kapitel 17 06 (Zentrale Dienstleistungen im Bereich des Ministeri- ums für Bildung und Kultur) sind Gesamteinnahmen für 2021 und 2022 in Höhe von 72.000 Euro ausgewiesen, gleichbleibend im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt. Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 2021 mit rund 5,2 Millionen Euro ausgewiesen, für 2022 mit einem Volumen von 5,36 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben in Kapitel 20 06 (Staatliche Hochbaumaßnahmen im Bereich des Mi- nisteriums für Bildung und Kultur) umfassen ein Gesamtvolumen von 1 Million Euro in 2021 und von 3,5 Millionen Euro in 2022. Für die künstlerischen Hochschulen sind in Kapitel 20 12 für das Haushaltsjahr 2021 500.000 Euro für Investitionen sowie in 2022 2 Millionen Euro veranschlagt. Investitionshilfen zum Bau von nichtstaatlichen Schulen sind in Kapitel 20 27 für 2021 in Höhe von rund 4 Millionen Euro ausgewiesen, in 2022 in Höhe von 2 Millionen Euro.

Alle Fraktionen haben zu diesem Einzelplan Abänderungsanträge gestellt. Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit im Haushaltsund Finanzausschuss. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich angenommen.

Vielen Dank.

Anlage 3 Berichterstattung zu Einzelplan 02 - Abschnitt Ministerpräsident und Staatskanzlei - Einzelplan 16 Kapitel 16 02, Kapitel 16 11, Einzelplan 17 Kapitel 17 02 sowie der Abschnitt Wissenschaft, Forschung und Technologie - Einzelplan 20 Kapitel 20 02, 20 11, 20 21 und 20 23

(Berichterstatter: Abg. Commerçon (SPD) )

1. Allgemein

Ich erstatte Bericht über die Beratungen des Einzelplanes 02 für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei, die Kapitel 16 02 (Datenverarbeitung und Digitalisierung) , 17 02 (Zen- trale Dienstleistungen) und 20 02 (Baumaßnahmen).

Es gibt Veränderungen der Planstellen im Einzelplan 02 für das Jahr 2021 von 1.271 in 2020 auf dann 1.187. Das sind 84 Stellen weniger durch die Anpassung an die Bedürfnisse und Gegebenheiten der UdS unter Berücksichtigung des § 26 SaarBBesG. Bis zur Einführung des Globalhaushaltes wurden auch Tarifbeschäftigte auf Beamtenstellen geführt. Mit Einführung des Globalhaushaltes ist lediglich noch für Beamte und Beamtinnen ein Stellenplan zu führen, daher wurde eine erhebliche Anzahl von Planstellen in Abgang gestellt.

2. Einnahmen

Die Gesamteinnahmen im Jahre 2021 betragen 41,5 Millionen Euro, das sind damit 1,4 Millionen Euro mehr als 2020. Im Jahre 2022 betragen die Einnahmen 40,67 Millionen Euro, das wären rund 847.900 Euro weniger als in 2021.

Die Einnahmen im Kapitel 16 02 (Datenverarbeitung und Digitalisierung im Bereich des Ministerpräsiden- ten und der Staatskanzlei) betragen 2021 599.000 Euro und im Jahr 2022 666.000 Euro.

Die Einnahmen im Kapitel 17 02 (Zentrale Dienst- leistungen im Bereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei) betragen in beiden Jahren 32.900 Euro.

Die Ausgaben im Kapitel 20 02 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei) betragen im Jahr 2021 500.000 Euro, sowie Verpflichtungsermächtigungen von ebenfalls 500.000 Euro. Im Jahr 2022 betragen die Ausgaben 1 Million Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro.

3. Ausgaben

Die Ausgaben im Jahre 2021 betragen insgesamt 390,7 Millionen Euro und damit 19,1 Millionen Euro mehr als im Jahre 2020. 2022 werden die Ausgaben rund 15,5 Millionen über denen von 2021 liegen und 406,3 Millionen Euro betragen.

Die Ausgaben im Kapitel 16 02 (Datenverarbeitung und Digitalisierung im Bereich des Ministerpräsiden- ten und der Staatskanzlei) betragen 2019 rund 256.500 Euro und im Jahre 2020 rund 230.000 Euro.

Die Ausgaben im Kapitel 17 02 (Zentrale Dienstleis- tungen im Bereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei) betragen für 2019 rund 1,26 Millionen Euro und 2020 1,28 Millionen Euro.

Die Ausgaben im Kapitel 20 02 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei) betragen im Jahr 2021 500.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von ebenfalls 500.000 Euro. Im Jahr 2022 betragen die Ausgaben 1 Million Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro.

Die Ausgaben im Kapitel 20 11 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich der Hochschule für Technik und Wirtschaft) belaufen sich für 2021 auf rund 5,8 Millionen Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 3,2 Millionen Euro. Im Jahre 2022 belaufen sich die Ausgaben auf 7 Millionen Euro mit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro.

Die Ausgaben im Kapitel 20 21 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich der Universität) belaufen sich für 2021 auf rund 20,8 Millionen Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 46,5 Millionen Euro. Im Jahre 2022 belaufen sich die Ausgaben auf 30,3 Millionen Euro mit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 16,8 Millionen Euro.

Die Ausgaben im Kapitel 20 23 (Staatliche Hochbau- maßnahmen im Bereich des Universitätsklinikums des Saarlandes) belaufen sich für 2021 auf rund 10,8 Millionen Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 10,1 Millionen Euro. Im Jahre 2022 belaufen sich die Ausgaben auf 12,6 Millionen Euro mit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8,25 Millionen Euro.

4. Abänderungsanträge

Die Koalitionsfraktionen haben Abänderungsanträge zum Einzelplan 02 unter anderem wie folgt vorgenommen. In Kapitel 02 01 wurden in Titel 686 04 die Zuschüsse für kulturelle, wirtschaftliche und sonstige Zwecke um jeweils 35.000 Euro erhöht. Titel 685 20 - Onlinerland Saar LMS - wurde ebenfalls um 35.000 Euro erhöht. Zur Stärkung des Medienstandortes Saarland wurde der Titel 685 21 um jeweils 100.000 Euro erhöht. Die Zuschüsse an politische Jugendverbände in Titel 684 01 wurden um jeweils 18.000 Euro erhöht. Für einen Jugendwettbewerb „Tanz und Chorgesang“ wurde der Titel 684 01 um jeweils 150.000 Euro erhöht. Letztendlich wurde das Landesforschungsförderprogramm in Titel 685 11 um jeweils 25.000 Euro erhöht.

Alle Abänderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden mehrheitlich angenommen.

Die vorgelegten Abänderungsanträge der Oppositionsparteien wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen liegt schriftlich vor.

Anlage 4 Berichterstattung zu Einzelplan 04 - Ministerium für Finanzen und Europa und Einzelplan 21 - Allgemeine Finanzverwaltung

(Berichterstatter: Abg. Funk (CDU) )

Der Einzelplan 04 zählt Gesamteinnahmen im Haushaltsjahr 2021 von 21,89 Millionen Euro. Dies impliziert einen Anstieg um rund 2,74 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2020. Die Gesamtausgaben im Haushaltsjahr 2021 belaufen sich auf 127,96 Millionen Euro. Dies zeigt einen Anstieg von 10,75 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2020. Für das Haushaltsjahr 2022 sind Gesamteinnahmen in Höhe von 21,86 Millionen Euro im Haushaltsplan vorgesehen. Die Einnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,33 Millionen Euro reduziert. Die Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 wurden auf 130,65 Millionen Euro beziffert. Dies impliziert einen Anstieg um rund 2,7 Millionen Euro.