Protocol of the Session on November 14, 2012

Mit dem vorliegenden Entwurf soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, über Satzung die Baugenehmigungspflicht für eigentlich baugenehmigungsfreie Werbeanlagen anzuordnen. In einigen Städten ist das schon der Fall. So ist zum Beispiel in der Stadt München jegliche Art von beweglicher Werbung nicht genehmigungsfähig. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht sinnvoll und findet unsere Zustimmung, wobei wir es begrüßen würden, wenn die Genehmigung von Videowänden auch in den Immissionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer sowie in den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, vor allem in § 33, im Vorfeld der Planung Berücksichtigung finden würde. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort für die Fraktion DIE PIRATEN hat Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition möchte die Landesbauordnung ändern, um insbesondere gegen Videowalls einschreiten zu können. Auch wir PIRATEN sehen übergroße Videowände kritisch, insbesondere dann, wenn diese den Verkehr behindern könnten. Werbung gehört zum Stadtbild dazu, aber nicht unbegrenzt. Herr Gläser, auch wir wollen hier kein Las Vegas. Es wäre allerdings scheinheilig, bei der Landtagswahl noch selbst darauf massiv Werbung betrieben zu haben und nun massiv dagegen vorzugehen.

Wir begrüßen daher, dass es sich nicht wie in München um ein komplettes Verbot handelt, sondern um eine Neuregelung. Wir selbst haben die Videowände während des Wahlkampfes allerdings genutzt, aber nicht nur wir. Die CDU strahlte mit „Echt. Klar. Mutig.“ auf die Straße und machte Werbung für die Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken und Saarlouis. Die SPD warb mit „Jetzt kommt Heiko Maas“.

(Zuruf.)

BÜNDNIS 90/GRÜNE strahlte unter anderem „Dafür braucht’s Grün“ auf die Straßen. Wir PIRATEN hatten „Klarmachen zum Ändern“ als Slogan. Da wir selbst Werbung gemacht haben, sehen wir den Antrag kritisch. Wir möchten allerdings auch keine Gefährdung des Straßenverkehrs in Kauf nehmen, aber

auch keine Überregulierung. Insbesondere muss den Betreibern der Werbeflächen sowie den Städten und Gemeinden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich im Ausschuss dazu zu äußern. Das ist der Grund, warum wir eine Behandlung im Ausschuss möchten und nicht den vorgeschlagenen Weg, das Gesetz in Erster und Zweiter Lesung direkt zu verabschieden. Wir werden im weiteren Verlauf daher darauf achten, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, bei dem wir uns interessanterweise fraktionsübergreifend im Kern einig sind. Wir sprechen über ein Thema, das uns insbesondere in den letzten beiden Jahren - vorher gab es diese LED-Werbetafeln in diesem Land kaum oder gar nicht - in immer stärkeren Maße ins Bewusstsein von uns allen hier und vielen Menschen im Saarland gerückt ist. Wir reden von LED-Werbetafeln, die teilweise - auch da sind wir uns einig - wirklich verkehrsgefährdend sind, insbesondere nachts, weil sie Autofahrer durch ihre Helligkeit massiv ablenken. Sie sind auch nervig. Viele von uns schauen gerne Fernsehen - das ist für mich ein klarer Punkt -, aber ich möchte nicht an jeder Ecke und an jedem Haus in diesem Land einen großen Fernseher stehen sehen. Ich glaube, das passt nicht so richtig in unser Landschafts- und Städtebild.

Es geht uns als GRÜNEN auch nicht darum, solche elektronischen Werbetafeln generell zu verbieten. An bestimmten Stellen sind sie sinnvoll. Es geht darum - und darüber müssen wir reden -, ob wir in diesem Land ein geordnetes Verfahren hinkriegen, wie diese Anlagen beantragt und genehmigt werden. Die jetzige Regelung, die wir in diesem Land haben, ist eben keine Regelung. Zurzeit sieht es wie folgt aus. Wenn ich eine solche Werbetafel aufstellen will, dann stelle ich sie auf und zeige das bei der entsprechenden Behörde an. Damit hat es sich. Die Behörde hat aufgrund der Landesbauordnung, die im Jahr 2004 in diesem Haus geändert wurde, keinerlei Handhabe. Es ist noch schlimmer: Selbst wenn ich sie nicht anzeige und sie einfach so aufstelle, hat es nach jetzigem Recht keinerlei Rechtsfolgen.

Wir GRÜNE haben bereits im August einen öffentlichen Vorstoß unternommen, um genau diese Problematik anzupacken. Wahrscheinlich haben die meisten von Ihnen das gelesen. Die Große Koalition hat dieses Thema aufgegriffen und einen Vorschlag

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

gemacht, wie man dieses Problem anpacken könnte. Ich bin mit diesem Vorschlag nach Rücksprache mit einer ganzen Reihe von Fachleuten insbesondere auf der Ebene der unteren Bauaufsichtsbehörden - das sind die, die diese Regelungen anwenden müssen - nicht so sehr glücklich. Sie als Landesregierung schlagen vor, den Kommunen ein Satzungsrecht einzuräumen, damit sie über diesen Weg gegen solche Werbeanlagen vorgehen können.

Man muss durchdenken, was das bedeutet. Das bedeutet hier im Saarland, dass in 52 saarländischen Kommunen Satzungen erlassen werden müssen, die mit Sicherheit nicht gleich sein werden. Wir alle machen Kommunalpolitik und wissen, dass es immer wieder Feinheiten und Nuancen gibt. Das heißt, es gibt 52 Ansatzpunkte für die nicht schlecht bezahlten Rechtsanwälte der entsprechenden Branche, um gegen diese Satzungen vorzugehen.

Wir haben ein weiteres Problem mit dieser Vorgehensweise, nämlich den Zeitfaktor. Wir sind uns alle einig, dass wir schnell eine Regelung schaffen wollen. Aber geht die Satzungsregelung schnell? Wir müssen zunächst einmal im Landtag unser Verfahren durchziehen. Das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Dann müssen in den entsprechenden Kommunen die Satzungen erarbeitet, den Räten vorgelegt und verabschiedet werden und so weiter. Da gehen Monate über Monate ins Land. Wir wissen alle, dass die Betreiber dieser LED-Werbetafeln jetzt am Radio sitzen und uns zuhören. Die werden die kommenden Monate nutzen und dieses Land mit weiteren Tafeln zustellen. Das wird geschehen, das wissen wir alle. Bereits aus diesem Grund habe ich mit dieser Vorgehensweise ein Problem. Ich glaube, sie ist zu langsam, auch wenn wir alle dasselbe Ziel wollen.

Dabei gäbe es einen deutlich besseren Weg. Das sagen mir auch die Fachleute. Ich maße mir da persönlich kein Urteil an. Ich bin weder Jurist noch Fachmann auf der Ebene der Landesbauordnung, aber die Fachleute in den unteren Aufsichtsbehörden sagen ganz klar, man könnte einen sehr viel schnelleren und vor allen Dingen rechtssicheren und effizienten Weg wählen, nämlich die Landesbauordnung in den Stand zurückzuversetzen, in dem sie bis zum Jahr 2004 war. Nach der Landesbauordnung, die von 1996 bis 2004 gültig war, hätte es eine solche Vorgehensweise nicht geben können. Dort war klipp und klar geregelt, wer eine Werbeanlage - damals gab es noch keine LED, wir reden aber allgemein von Werbeanlagen - installieren will, der muss sie beantragen. Das muss er der unteren Bauaufsicht vorlegen. Die kann das materiell prüfen und entscheiden, ob dort eine Anlage hinpasst oder nicht. Das wären zwei Sätze, die wir in der Landesbauordnung ändern müssten.

Ich frage mich, warum die Landesregierung nicht diesen effizienten und schnellen Weg geht. Dann hätten wir nämlich den Vorteil, dass wir innerhalb von wenigen Wochen eine gesetzliche Regelung hätten, die für das ganze Land gilt. Das wäre ein Weg, den wir im Ausschuss beraten müssen. Wir werden die entsprechenden Fachleute in eine Anhörung laden. Da wir im Ziel einig sind, appelliere ich an die Mehrheit in diesem Haus, sich diesen Weg genau anzuschauen und danach in der Zweiten Lesung zu entscheiden. Wir als GRÜNE werden zunächst einmal zustimmen, damit dieses Gesetz in den Ausschuss überwiesen wird, um dort diese fachlichen Details zusammen mit den Fachleuten beraten zu können. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN.)

Das Wort hat Herr Minister Heiko Maas.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Debatte und bei dem Antrag zur Änderung der Landesbauordnung geht es nicht um eine ästhetische Diskussion. Sicherlich hat jeder selber eine Meinung darüber, ob solche sogenannten Videowalls zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen oder nicht.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Nur wenn SPD draufsteht.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um einige Fragen, die einer rechtlichen Klärung bedürfen. Das hat zum einen etwas mit der Genehmigungspflicht zu tun, die wir für solche Videowalls wieder einführen wollen. Es hat allerdings auch etwas zu tun mit den Auswirkungen auf den fließenden Verkehr und damit einhergehende verkehrsrechtliche Probleme.

Die Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben auf Folgendes hingewiesen. Wir haben eine praktisch europaweit einmalige Situation im Saarland, dass solche Anlagen überhaupt nicht mehr genehmigt werden müssen, sondern lediglich noch angezeigt werden müssen. Sie werden in der Regel auch angezeigt, nachdem sie aufgebaut worden sind, was auch keine befriedigende Situation ist. Deshalb wollen wir diesen Regelungszustand beenden.

Es ist auch darauf hingewiesen worden, dass wir mittlerweile 24 solcher Anlagen im Saarland stehen haben. Es sollen in kürzester Zeit über 50 neu dazu kommen. Das Saarland ist mittlerweile als ein Testmarkt für dieses Werbeinstrument identifiziert worden. Das ist eine Entwicklung, der wir zumindest skeptisch gegenüberstehen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Wir haben natürlich geprüft, ob es überhaupt notwendig ist, über eine Veränderung der Landesbauordnung tätig zu werden, oder ob man nicht über verkehrsrechtliche Bestimmungen dem ungehinderten Aufbau solcher Videowalls entgegentreten kann. Dabei ist es allerdings so, dass wir in jedem Einzelfall eine konkrete Verkehrsgefährdung nachweisen müssen. Es gibt zwei Fälle, in denen es sowieso nicht möglich ist, solche Anlagen aufzustellen. Das ist zum einen in 40 Metern Abstand zur Bundesautobahn. Das ist auch der besagte Fall. Die Videoleinwand auf einem Schiff vor dem Staatstheater hatte keine 40 Meter Abstand zur Stadtautobahn. Deshalb konnten wir darauf hinwirken, dass sie wieder abgebaut wurde.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Es ist ferner nicht möglich, solche Anlagen im unmittelbaren Umfeld von Signalanlagen aufzustellen, also etwa von Ampeln. Dort haben wir verkehrsrechtlich die Handhabe, einzuschreiten. Darüber hinaus haben wir sie nur, wenn eine konkrete Gefährdung nachzuweisen ist. Das ist aufgrund der Rechtsprechung ein außerordentlich hohes Kriterium, bei dem wir nicht garantieren können, dass wir alle Fälle angemessen lösen können.

Deshalb schlagen die Regierungsfraktionen vor - wir halten das auch für richtig -, die Landesbauordnung zu ändern. Ich halte es darüber hinaus für richtig, den Kommunen eine entsprechende Satzungsmöglichkeit einzuräumen. Das ist im Übrigen auch das, was im Zusammenhang mit den saarländischen Städten und Gemeinden so besprochen worden ist. Sie wünschen sich diesen Weg. Ich halte es auch für richtig, dass vor Ort in den Kommunen die Entscheidung darüber getroffen wird, ob man das Stadtbild entsprechend verändern will oder eben nicht. Deshalb ist der Weg, den Kommunen ein entsprechendes Satzungsrecht einzuräumen, ein vernünftiger, und daher unterstützt die Landesregierung den Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion. - Schönen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Von daher schließe ich die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/216 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/216 in Erster Lesung bei Enthaltung zweier Abgeordneter einstim

mig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes (Drucksache 15/71) (Abänderungsan- trag Drucksache 15/210)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Günter Heinrich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes - Drucksache 15/71 - wurde vom Plenum in seiner sechsten Sitzung am 29. August 2012 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Neben der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, den Verwendungszweck des Aufkommens um die Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich des Wasserrechts zu erweitern. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern sowie der grünen Verbände durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde vom NABULandesverband Saar ausdrücklich begrüßt. Vom BUND wurde die Möglichkeit der Verwendung der Gelder für den Hochwasserschutz kritisch beleuchtet. Die Vorlage wurde von der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände sowie vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag und der IHK kritisiert. Wie bereits 2008, als das Grundwasserentnahmeentgeltgesetz erstmalig beraten wurde, wird die ökologische Lenkungsfunktion in Zweifel gezogen. Weiterhin wird das Gesetz fiskalpolitisch kritisch bewertet.

Der Ausschuss schloss sich den oben angeführten Bedenken nicht an und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes - Drucksache 15/71 - in Zweiter und letzter Lesung. Ein von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachter Änderungsantrag wurde von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt, jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Minister Maas)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Daher schließe ich die Aussprache.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit Drucksache 15/210 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Der Abänderungsantrag muss doch noch begründet werden. - Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜNE).)

Normalerweise meldet man sich hier zu Wort, wenn man das Wort haben will.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Ich war der Meinung, ich würde aufgerufen, um unseren Abänderungsantrag zu begründen.)

Dann erteile ich Frau Kollegin Simone Peter das Wort und bitte darum, zukünftig die Geschäftsordnung zu beachten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war jetzt ein Versehen. Ich dachte, bei einem eingebrachten Antrag würde man automatisch aufgefordert, ihn zu begründen. In Zukunft halte ich mich an die Geschäftsordnung.

Die Landesregierung plant, das Saarländische Grundwasserentnahmeentgeltgesetz dahingehend zu ändern, dass die Geltungsdauer verlängert wird, dass redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden und dass die Zweckbestimmungen auf Hochwasserschutzmaßnahmen erweitert werden. Es gibt sicher gute Gründe - vor allem auch bei schwindenden finanziellen Ressourcen im Umwelthaushalt -, die Mittel für andere Zwecke als den Gewässerschutz auszugeben. Angesichts der großen Herausforderungen bei der Erfüllung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollten die Mittel jedoch zunehmend auf den Gewässerschutz konzentriert werden, und wenn derzeit in anderen Bundesländern sogenannte Wassercents eingeführt werden, dann beruht die Begründung weitgehend darauf. Die Richtlinie ist Grundlage für eine nachhaltige und grenzüberschreitend angelegte Wasserpolitik. Sie soll in den einzelnen europäischen Ländern bis 2015 umgesetzt werden. Es sollen Maßnahmen getroffen werden, mit denen in den Oberflächenwasserkörpern ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden soll.

Ein erster Schritt zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele wurde im Saarland mit dem ersten Maßnahmenprogramm und dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009 bis 2015 getan. Wer sich dieses Programm ansieht, der erkennt, welche großen