Protocol of the Session on March 15, 2017

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es ist eine Schande für den Landtag, wenn in einem sogenannten neutralen Sachbericht nur die Dinge stehen, die der Koalition in den Kram passen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Huonker (DIE LINKE) : Genau so!)

Wegen dieser drei von mir genannten Punkte wäre es schön, wenn die Betroffenen zur Abwechslung auch einmal Verantwortung für ihr Handeln übernehmen würden. Aber daran glaube ich bei dieser Koalition schon lange nicht mehr. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Für die CDU-Landtagsfraktion hat der Abgeordnete Roland Theis das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin froh, dass ich die Gelegenheit habe, nach den in der Tat von Fakten und Tatsachen ungetrübten Ausführungen des Kollegen Augustin und der Kollegin Schramm das Wort zu ergreifen, weil es vielleicht die Möglichkeit gibt, das eine oder andere zu den Tatsachen der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses hinzuzufügen beziehungsweise richtigzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die beiden wesentlichen Fragen - eine davon hatten Sie ja in Ihrem Untersuchungsausschusseinsetzungsbeschluss formuliert - war zum einen die Frage, Kollegin Schramm, ob die Kommunalaufsicht im Jahr 2007 durch die Nichtbeanstandung des Projektes Meeresfischzucht ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lege deshalb so großen Wert auf richtige Begrifflichkeiten, weil, Kollegin Schramm, es schon enttäuschend ist, wenn man nach zwei Jahren intensiver Beweiserhebung, nachdem wir mit allen Beteiligten und Betroffenen als Zeugen gesprochen haben und nachdem alle Unterlagen der handelnden und befassten Behörden auf dem Tisch liegen, Sie hier exakt die gleiche Rede halten. Sie haben in diesen zwei Jahren noch nicht einmal die Rechtslage verstanden, auf der die Entscheidungen getroffen worden sind. Das ist enttäuschend für den Untersuchungsausschuss und dieses Parlament, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist leider meine erste Feststellung in dieser Debatte.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Tatsache ist, dass der Untersuchungsausschuss nicht nur im wertenden Teil, sondern insbesondere, wenn Sie sich die öffentlich vorliegenden Ergebnisse der Zeugeneinvernahmen anschauen, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Ermessensausübung - die Basis der damaligen Rechtslage - ordnungsgemäß erfolgt ist. Denn - insbesondere der ehemalige Staatssekretär Müllenbach wird hier zitiert - selbstverständlich hat das damalige Innenministerium, die Kommunalaufsicht alle relevanten Aspekte bei dieser Entscheidung gewürdigt. Das ist das Wesentliche im Rahmen der Ermessensausübung. Sowohl der Inhalt der Akten als auch der Inhalt der Zeugenvernehmungen haben sehr wohl ergeben, dass das wirtschaftliche Risiko besprochen worden ist. Selbstverständlich ist besprochen worden, dass - wie Frau Kollegin Blatt es ausgeführt hat - es der Wunsch der kommunalen Ebene, der Stadt Völklingen war, und das im Übrigen zu Beginn auch über die Parteigrenzen hinweg, dieses als innovatives Projekt des Strukturwandels verwirklichen zu können.

Selbstverständlich ist mit in die Entscheidung eingeflossen die von der damaligen Mehrheit im saarländischen Landtag für die Zukunft gewollte Änderung der Vorschriften im Kommunalselbstverwaltungsgesetz im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Selbstverständlich ist das alles eingeflossen. Alle, denen wir diese Frage gestellt haben, kamen zu dem Ergebnis, dass diese Ermessensausübung im Ergebnis ordnungsgemäß erfolgt ist, das heißt, der wesentliche Angriffspunkt Ihres Untersuchungsausschusses, zu behaupten, dies sei rechtswidrig gewesen, ist von allen Zeugen widerlegt worden. Frau Schramm, es tut mir leid, dass ich Ihnen das an dieser Stelle sagen muss. Aber es ist das objektive Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Das Ermessen ist ordnungsgemäß ausgeübt worden. Punkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das Ergebnis dieses Ausschusses, das ist das Ergebnis von zwei Jahren harter Arbeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das stimmt doch nicht! Das ist nicht richtig! - Abg. Kugler (DIE LINKE): Sie haben Wahrnehmungsstörungen! - Abg. Augustin (PIRATEN): Es ist nichts dokumentiert worden!)

Kollege Augustin, selbstverständlich ist das auch dokumentiert worden, spätestens durch die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses. Spätestens durch die Einlassung des ehemaligen Staatssekretärs Müllenbach ist doch der Diskussionsprozess in der damaligen Landesregierung im Jahr 2007 eins zu eins dokumentiert. Sie sehen das doch bei den gemeinsamen Gesprächen, die gesucht worden sind, unter anderem auch mit dem damaligen Wirtschaftsminis

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

ter Hanspeter Georgi über die Frage, ob wir für die Zukunft ein rechtliches Instrumentarium haben, anhand dessen wir mit einem klaren Katalog in der Lage sind, neue Entscheidung zu treffen. Selbstverständlich ist das dokumentiert in den Unterlagen beider Ministerien. Insofern ist das nicht zu bestreiten.

Liebe Kollegin Schramm, auch bei der zweiten Frage entbehren Ihre Ausführungen jeglicher Grundlage in der Arbeit dieses Ausschusses. Es geht um die Frage, ob der wirtschaftliche Schaden, der in der Stadt Völklingen entstanden ist, sozusagen in der Nichtbeanstandung der Kommunalaufsicht bereits zugrunde gelegt war. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dort kann man feststellen, das Gegenteil ist der Fall, denn Staatssekretär a. D. Müllenbach hat gerade ausgeführt - das zeigt, dass man im Gespräch war, das zeigt, lieber Kollege Augustin, dass da nicht nichts passiert ist, sondern dass Stadt und Land im Gespräch waren, dass die Ministerien im Gespräch waren -, dass man geradezu darauf gedrängt hat, das wirtschaftliche Risiko dadurch zu minimieren, dass man Private ins Boot holt. Unbestritten durch andere in diesem Ausschuss, auch unbestritten durch Sie - deshalb verstehe ich nicht, wie Sie sich hier hinstellen und plötzlich etwas völlig anderes behaupten können - hat Staatssekretär a. D. Müllenbach ausgeführt, die Stadt Völklingen habe Zusagen gemacht, dass man dieses anstrebe, sie habe auch Zusagen gemacht, bis zu einem bestimmten Punkt in der Lage zu sein, private Investoren ins Boot zu holen.

Deshalb kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Staatssekretär a. D. Müllenbach am Ende des Tages gesagt hat, die Entscheidung, das Ding durch die Stadt Völklingen ins Werk zu setzen, war eine plötzliche, weil man darauf vertraut hat, dass die Stadt Völklingen Private ins Boot nimmt. An dieser Stelle die Stadt Völklingen und die Stadtwerke als Opfer der Kommunalaufsicht hinzustellen, das ist nach den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses hanebüchen, es entbehrt jeder Grundlage. Ich verstehe das nicht, Frau Schramm. Im Übrigen werden Sie das im Völklinger Stadtrat, glaube ich, so nicht darstellen. Sie reden dort so, wie es Ihnen gerade passt. Das hat man heute Morgen wieder gesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber das hat mit den objektiven Ergebnissen dieses Ausschusses überhaupt nichts zu tun.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.- Abg. Huonker (DIE LINKE) : Es ist unglaublich, was Sie hier behaupten!)

Eine Feststellung vom Kollege Augustin ist in der Tat dann doch vielsagend. Sie sagten vorhin, die Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sei nicht relevant. - Erstens. Selbstverständlich war es im Rahmen der Ermessensausübung rein rechtlich betrachtet relevant, dass der Gesetzgeber, im

Übrigen mit Stimmen von CDU und SPD, bereits damals gesagt hat, für die Zukunft wollen wir dies tun. Deshalb wäre es ein unnatürliches Zuwarten gewesen, zu sagen, jetzt machen wir es erstmal nicht, obwohl wir es im Rahmen unseres Ermessens können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, relevant ist diese Änderung des KSVG sehr wohl geworden, deshalb ist derjenige, der sich hier hinstellt und sagt, das interessiert uns nicht, blind für die Realitäten in diesem Land. Denn wir hätten weniger Arbeitsplätze, wir hätten keinen Center Park und es gäbe kein Thermalbad in Rilchingen, wenn es diese Änderung des KSVG nicht gegeben hätte. Man kann das doch nicht als irrelevant hinstellen, wenn gerade diese Diskussion dazu geführt hat, dass wir heute eine Rechtslage haben, die dies einfacher ermöglicht!

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Wir sind hier nicht beim Thema Center Park oder Rilchingen. Das ist ein Ablenkungsmanöver von Ihnen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Ihnen nicht die Gelegenheit nehmen, nachher noch einmal darauf zu antworten, ich freue mich auf diese Debatte. Ich möchte allerdings noch auf ein Thema eingehen. Ich möchte darauf eingehen, dass hier der Vorwurf erhoben worden ist - sowohl in den Medien wie auch gerade wieder von diesem Pult aus -, dass zum einen Fakten nicht im Untersuchungsausschuss-Abschlussbericht stünden. Zum anderen ist die Dauer des Untersuchungsausschuss-Verfahrens gerügt worden.

Zu den Fakten, Kollege Augustin. Ich glaube, Sie können nicht widersprechen, wenn ich sage, dass alles, was Sie zusätzlich hätten einbringen können, heute in Ihrem Wertungsteil steht. Und da gehört es auch hin, weil es im Großen und Ganzen Wertungen waren. Dort, wo es Fakten waren, wäre es Wiederholung gewesen. Insofern haben wir dies nicht aus irgendeinem politischen Motiv heraus, sondern aus korrekter Erstellung des UntersuchungsausschussAbschlussberichtes heraus getan. Im Übrigen hätten Sie auch die Möglichkeit gehabt, dagegen vorzugehen. Es gibt also diesen von Ihnen beschriebenen Skandal in der Realität nicht.

Das zweite Thema ist die Dauer des Untersuchungsausschuss-Verfahrens. Als ich dieser Tage gehört habe, es sei kritisiert worden, es habe zu lange gedauert, habe ich laut lachen müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss ist zu Recht - daraus ziehe ich auch Konsequenzen - die schärfste Waffe der parlamentarischen Opposition. Sie ist ein Minderheitenrecht im Hinblick auf die Gestaltung der Beweisaufnahme. Die parlamentarische Minderheit hat ein Minderheitenrecht darauf, zu bestimmen, was untersucht wird und mit welchen Instrumenten und Beweismitteln untersucht wird. Die parlamentarische Mehrheit darf nicht - dazu gibt es jede Menge Recht

(Abg. Theis (CDU) )

sprechung der Verfassungsgerichte - durch Verfahrensgestaltung dieses Recht untergraben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies hat im Übrigen niemand in den vergangenen zwei Jahren vorgetragen, weil wir als Mehrheitsfraktion, SPD und CDU - ich gebe zu, das war manchmal sogar schmerzhaft -, weil der Kollege Schmidt und die Kolleginnen Blatt und Meyer gesagt haben, wir wollen es gemeinsam zu machen. Wir haben gesagt: Liebe Freunde von der Opposition, das ist euer schärfstes Schwert. Es ist euer Recht, es ist das Minderheitenrecht, die Verfahren so zu gestalten. - Deshalb haben wir natürlich Vorschläge zur Beschleunigung des Verfahrens gemacht.

Frau Kollegin Schramm, ich erinnere nur an meinen Vorschlag zu den zwei Tatbestandskomplexen. Ich habe damals gesagt, ich bin der Auffassung, es ist richtig, dass man sie konsekutiv behandelt, also eines nach dem anderen, aber lassen Sie uns doch die wesentlichen Akten auch zum zweiten Tatbestandskomplex schon einmal beiziehen, damit wir nachher, wenn wir den ersten Komplex durchhaben, unmittelbar an die Arbeit gehen können. - Damals ist uns als Mehrheit, die wir das hätten durchsetzen können, gesagt worden, das wolle man nicht. Frau Schramm hat es begründet mit der Äußerung, man habe Angst, über den Tisch gezogen zu werden.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Was? Hä?)

Der Kollege Augustin hat das begründet mit den Worten, man habe nicht genug Schränke, um die Akten reinzutun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Zeiten von Digitalisierung ist das meines Erachtens eine eher humoristische Begründung. Wir haben Vorschläge zur Beschleunigung gemacht, Sie haben sie jedes Mal abgelehnt. Wir hätten ein halbes Jahr früher fertig sein können, wenn Sie unseren Vorschlägen gefolgt wären. Wir haben das respektiert und gesagt, es ist euer schärfstes Schwert. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein scharfes Schwert muss man auch führen können, sonst schneidet man sich in den Finger. Das ist heute hier passiert. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, ich freue mich auf die Debatte.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Lachen bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Einlassung von Herrn Theis möchte ich doch etwas

mehr zurück zur tatsächlichen Lage, wie es wirklich gewesen ist.

(Vereinzelt Lachen bei den Regierungsfraktio- nen.)

Am 24. Mai 2007 wurde das Projekt Meeresfischzucht beim Innenministerium angezeigt und es wurde von der dort zuständigen Fachabteilung völlig zu Recht als rechtswidrig eingestuft.

(Zurufe von der LINKEN: Genau das! Richtig!)

Von der hätte die damals zuständige Ministerin und heutige Ministerpräsidentin klar einschreiten müssen. Aber die Entscheidung der Errichtung war politisch gewollt. In Kenntnis der Rechtswidrigkeit hat die damalige Ministerin entschieden, entgegen dem Vorschlag der Kommunalaufsichtsbehörde nicht einzuschreiten

(Hört, hört! bei der LINKEN)

und stattdessen eine Gesetzesänderung zu veranlassen, die aus einem rechtswidrigen Vorhaben ein rechtmäßiges Vorhaben machen sollte. Damit trägt die heutige Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer auch die politische Verantwortung für diese fehlerhafte Entscheidung, und zwar unter Ignoranz der rechtlichen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Risiken.

Ich habe vernommen, Kollege Theis, dass Sie die rechtliche Frage etwas anders werten. Aber die fehlende Wirtschaftlichkeit können Sie doch nicht ignorieren! Kolleginnen und Kollegen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen von einer einzigen Seite - Kollegin Schramm hat es angesprochen -, eine einzige Tabelle Wirtschaftlichkeitsberechnung, da kann ich nur sagen: Jede Pommesbude hat mehr Wirtschaftlichkeit!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, kein einziges seriös betriebenes Unternehmen hätte auf der Basis einer solch dürftigen Grundlage eine so hohe Investition getätigt. Es war ja auch kein öffentlicher Zweck! Soweit ich zurückblicken kann, war Fischzucht und die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Meeresfischen nie eine kommunale Aufgabe. Dass das Projekt Meeresfischzucht wirtschaftlich riskant war, war Annegret Kramp-Karrenbauer voll bewusst. Man muss sich doch die Frage stellen: Wenn kein Privater bereit ist, hier einzuspringen, mit einer Anteilsmehrheit einzusteigen und die Finanzierung zu regeln, macht das dann Sinn für eine Kommune, mit diesem Risiko? Die Entscheidung, das KSVG zu ändern, war ein bewusster Verzicht darauf, gegen das eindeutig als rechtswidrig qualifizierte kommunale Vorhaben der Meeresfischzucht vorzugehen.

Noch kurz zur Rolle der SaarLB in diesem Verfahren. Die SaarLB hat hier - für mich etwas zweifelhaft

(Abg. Theis (CDU) )

- durchgesetzt, dass ihre Rolle zwar im Untersuchungsausschuss beleuchtet werden konnte, allerdings wurden nahezu alle relevanten Aussagen nur im nicht öffentlichen Teil getroffen. Im öffentlichen Teil der Zeugenvernehmung wurde fast stets die Aussage verweigert. Ob dies tatsächlich einer rechtlichen Bewertung standgehalten hätte, ist durchaus zweifelhaft. Vor allem war es unnötig, denn meiner Ansicht nach wurde dort nichts ausgesagt, was die Bevölkerung nicht hätte wissen dürfen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt doch noch etwas richtigstellen. Kollege Theis hat hier gesagt, dass dem Untersuchungsausschuss alle Unterlagen vorgelegen hätten. Nein, das ist ursprünglich nicht so gewesen. Ich möchte das auch kurz begründen.

Ich hatte während der Beratungen des Untersuchungsausschusses mehrfach um eine Vollständigkeitserklärung über diese Akten gebeten, Sie wissen das. - Sie lachen. Sie haben damals auch gelacht und haben mir dauernd erklärt, das sei durch den Untersuchungsauftrag schon abgeschlossen. Das haben Sie mehrfach gesagt, Herr Theis. Im Laufe der Beratungen kam dann heraus, dass doch noch Akten gefehlt haben. Ja, es ist so! Sie haben sich dann an die Landesregierung gewandt und darum gebeten, dass noch mal nachgeschaut wird und dass Unterlagen nachgeliefert werden. Wir haben dann 17 Akten nachgeliefert bekommen. Da hieß es, das sei überobligatorisch, das seien freiwillige Unterlagen, die mit dem ursprünglichen Untersuchungsauftrag nichts zu tun hätten. Herr Theis, ich habe dann in den Unterlagen des Umweltministeriums Wirtschaftlichkeitsberechnungen gefunden. Da können Sie sich doch nicht hierhin stellen und sagen, die Unterlagen seien vollständig gewesen! Nein, das waren sie eben nicht!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich finde, das ist eine dreiste Behauptung, zumal ausgerechnet Sie auch als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses explizit die Landesregierung darum gebeten haben, die Unterlagen bitteschön vollständig abzuliefern. Ich wollte das an dieser Stelle noch mal klarstellen. - Danke schön.