Bedanken möchte ich mich aber auch insbesondere bei den beiden Regierungsfraktionen, die dieses Gesetzesvorhaben vorangetrieben haben. Ich darf sicherlich auch in Ihrem Namen den beiden Kollegen Sebastian Thul und Thomas Schmitt ganz herzlich danken, die sich weit über das normale Maß hinaus in dieses Thema eingearbeitet und sich engagiert haben. Dieser Gesetzentwurf ist auch ein gutes Stück Ihr Gesetz, dafür ein herzliches Dankeschön.
Ich danke allen Fraktionen in diesem Hause, auch den vielen Gruppen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, weil wir es nicht nur geschafft haben, einen Gesetzentwurf zu besprechen, der von einer breiten Mehrheit aus den Hochschulen selbst getragen wird, sondern der nach einer umfassenden Anhörung viele Elemente enthält, die sowohl die Regierungsfraktionen, aber eben auch die Oppositionsfraktionen, eingebracht haben. Es ist, glaube ich, für die Entwicklung unserer Hochschulen ein gutes Gefühl und auch wichtig, dass wir in Zukunft auf einer gesetzlichen Grundlage stehen, die auch auf eine breite politische Basis zurückgreifen kann. Dieses Gesetz gleicht die bestehenden Regelungen an die neuesten Erfordernisse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an und tariert es aus zwischen Wissenschaftsfreiheit auf der einen Seite und Organisation in den Hochschulen auf der anderen Seite. Es gleicht aus und schafft eine Balance zwischen den einzelnen Gruppen. Es ist in diesem Sinne ein ausgewogener Gesetzentwurf und ein ausgewogenes Gesetz.
Ich begrüße mit Blick auf die Änderungen sehr, was noch mit hineingekommen ist und will stellvertretend zwei Punkte nennen. Der erste Punkt ist, dass wir durch die Regelungen noch einmal deutlich machen, ja, wir wollen, dass jeder, der es möchte und auch die Möglichkeiten dazu hat, ein Studium aufnehmen kann, auch wenn ihm vielleicht die formale Qualifikation dazu fehlt. Wir wollen, dass diejenigen, die zum
Beispiel eine Berufsausbildung und Berufserfahrung haben, auch ein Studium aufnehmen können. Ich freue mich, dass das insgesamt eine Linie in diesem Land ist und dass zum Beispiel die StudienStiftung Saar im Rahmen des Projektes „TalentRegion Saarland“, in diesem Fall sehr unterstützt von Mitteln der RAG-Stiftung, insbesondere die Studierenden fördert, die Studienpioniere sind, weil sie die ersten aus ihrer Familie sind, die seit vielen Generationen den Weg an eine Hochschule geschafft haben. Auch das spricht für uns hier im Saarland, dass wir dies unterstützen. Ich glaube, es ist ein gutes und wichtiges Zeichen.
Ich betone ausdrücklich, es ist auch ein gutes und wichtiges Zeichen bezogen auf das Thema Tierschutz, weil wir in einem stetigen Dilemma stehen. Jeder von uns, der vielleicht einmal in die Situation kommt, schwer zu erkranken - oder dass Angehörige schwer erkranken -, erwartet zu Recht, dass er mit dem bestmöglichen Medikament behandelt werden kann, das erforscht und auf dem Markt ist. Das setzt natürlich voraus, dass entsprechende Forschung stattfindet. Diese Forschung findet heute, bei allen Bemühungen, die es gibt, nach wie vor an Tieren statt. Deswegen stehen wir in diesem Dilemma, deswegen hat Politik auch die Aufgabe, Forschungen zu unterstützen, die sich insbesondere mit dem Thema befassen, wie wir ein Stück weit aus diesem Dilemma herauskommen. Das tun wir im Saarland schon seit geraumer Zeit, indem wir die tierversuchsfreie Forschung unterstützen. Ich freue mich, dass dieses Bemühen jetzt im Gesetz deutlich hervorgehoben worden ist. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, jeder Tierversuch, der vermieden werden kann, ist der einzig gute Tierversuch. Deswegen, glaube ich, sollten wir an diesem Punkt weiterarbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dieses Hochschulgesetz bildet ein Stück weit den Abschluss einer sehr spannenden Phase der Umstrukturierung der Hochschullandschaft, nicht nur im Saarland, sondern auch mit vielen Weichenstellungen auf Bundesebene. Im Saarland haben wir einen neuen strategischen Rahmen für die Arbeit unserer Hochschulen gesetzt. Wir haben dazu den Wissenschaftsrat zu Beginn der Legislaturperiode gebeten, die Hochschullandschaft zu beurteilen. Dieser kam zu dem Schluss, dass diese Landschaft insgesamt gut aufgestellt ist, dass wir aber auch an der einen oder anderen Stelle nachjustieren sollten und müssten. Wir wollen eine Hochschullandschaft, die auf drei Eckpunkten basiert, auf Konzentration und Profilstärkung, auf Kooperation zur Zukunftsgestaltung, auf Konsolidierung und Planungssicherheit in Form von breitem Fächerangebot in guter Qualität, aber eben auch auf Spitze in Form von wissenschaftlicher
Profilierung. Genau das haben wir hier in diesem Haus mit der Hochschulentwicklungsplanung und dem Landeshochschulentwicklungsplan festgelegt. Meine Damen und Herren, entgegen dem, was der eine oder andere Redner von der Opposition heute gesagt hat, genau dafür werden die Hochschulen auch in Zukunft stehen, und sie sind dafür auch ausgestattet und ausgerüstet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landeshochschulentwicklungsplan ist in die Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2016 und 2018 eingemündet, die erfolgreich verhandelt und unterschrieben worden ist. Dieser Plan wird in die Innovationsstrategie des Saarlandes eingebettet, die vom Digitalisierungsrat und vom Forum des Breitbandgipfels getragen wird, die sich gemeinsam darum bemühen, die Fragen, die uns insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Welt erreichen, positiv für das Land zu bearbeiten. Diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn wir dazu auch Hochschulen haben, die in diesem Bereich für die Zukunft gut aufgestellt sind. Das ist das große Bemühen.
Die strategische Entwicklungsplanung wird, wie gesagt, heute durch die Novellierung des saarländischen Hochschulrechts komplettiert. Ein Punkt in diesem Hochschulrecht, den wir bewusst verankert haben, sind die Rahmenbedingungen für die Kooperationsplattform. Es ist ein relativ neues Instrument, von dem wir gesagt haben, das es sinnvoll und auch notwendig ist. Dass diese Kooperationsplattform bereits mit Leben erfüllt wird, sehen Sie daran, dass wir gerade in den letzten Tagen zwei wichtige Vereinbarungen unterzeichnet haben. Das ist zum einen die Vereinbarung zwischen der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft im Sinne eines gemeinsamen Angebotes zur akademischen Weiterbildung, ganz im Bilde einer Universität, im Bilde von Hochschulen, die Studierende nicht nur bis zum Erstabschluss ausbilden, sondern sie ein Leben lang begleiten und sich darum kümmern, dass diese Studierenden, die ihr Studium hier begonnen und den Abschluss gemacht haben, immer auf der Höhe der Zeit bleiben. Das ist eine gute Vereinbarung.
Wir haben ferner gerade gestern mit einem namhaften Betrag eine Kooperation zwischen der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie der ME Saar und der IHK des Saarlandes vereinbart, in der sich die saarländische Wirtschaft bei der Verbesserung und der Zukunftsfähigkeit der saarländischen Ingenieurausbildung engagiert. Dafür bin ich sehr dankbar. Wir werden an der HTW in Zukunft ein Testfeld „digitale Fabrik der Zukunft“ haben, in dem vieles ausprobiert und erforscht werden kann. Wir werden an der Universität des Saarlandes diese neue Verbindung von klassi
scher Ingenieurwissenschaft und Digitalisierung in Form von Systems Engineering verbunden mit Grundlagenforschung noch stärker ausbauen. Wir werden dort ein gemeinsames Promotionskolleg haben für Studierende der HTW und der Universität des Saarlandes. Dies wird mit Geldern der Wirtschaft unterstützt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich die saarländische Wirtschaft für unsere Hochschulen und an unseren Hochschulen engagiert und sich gemeinsam mit allen anderen Kräften in diesem Land in der Verantwortung sieht, für eine gute Zukunftsentwicklung zu sorgen.
Ich will noch eines sagen. Natürlich, und das war zu erwarten, spielt auch heute die Finanzierung eine Rolle. Wir haben ganz bewusst am Anfang dieser Legislaturperiode gesagt, ja, wir werden ein Finanzszenario aufstellen, das die beiden Hochschulen in den schwierigen Zeiten, die vor uns liegen, nach unten absichern. Wir haben aber auch gesagt, dass es ein Finanzszenario ist, das nach oben gedeckelt ist, insbesondere bei Steigerungen im Energie- oder im Tarifbereich. Wir wollen auch mit unseren Bemühungen um eine Teilentschuldung gerade deshalb erfolgreich sein - das sind wir ja auch gewesen -, damit wir für die nächsten Jahre auch wieder Spielraum haben, um Dynamik nach oben entwickeln zu können. Sehr geehrte Frau Kollegin Spaniol, dieses Geld können wir dann verteilen, wenn wir es im Haushalt haben. Das wird erst ab 2020 der Fall sein. Wir werden aber schon Ende des nächsten Jahres in Verhandlungen mit den Hochschulen über den neuen Globalhaushalt und über die Anschlusszielund -leistungsvereinbarung eintreten, damit wir dort entsprechend schnell zu einer Anschlussregelung kommen.
Wir haben den Hochschulen aber auch zugesagt, dass wir sie dort, wo es Bedarfe gibt, etwa im Bereich der Exzellenzinitiative, auch unterstützen werden. Ja, die Exzellenzinitiative ist etwas, was diesem Land und den Hochschulen gut zu Gesicht steht. Sie wird deshalb auch mit Landesmitteln massiv unterstützt. Sie bringt aber auch positive Effekte in die Hochschule insgesamt. Deswegen kann die nachhaltige Absicherung der Exzellenzinitiative nie eine Aufgabe nur des Landes sein, sie ist immer eine gemeinsame Aufgabe von Hochschulen und Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will das an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Wir haben ja im Rahmen des Hochschulpaktes, wir haben im Rahmen der „Innovativen Hochschule“ und des Bund-Länder-Programmes „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ gerade jetzt viele Sonderkonditionen verhandelt, die unseren Hochschulen zugutekommen. Das gilt im Übrigen auch für das Förderprogramm „Exzellenzstrategie“, das Folgeprogramm
der die Exzellenzinitiative, denn wir haben - das war das besondere Anliegen des Saarlandes - eine Überbrückungsfinanzierung für das Cluster und die Graduiertenschule in der Informatik bis zum neuen Förderbeginn verhandelt und vereinbart. Das sind knapp 10 Millionen Euro, die hier ins Land fließen und die genau diesen nachhaltigen Effekt auch absichern.
Aktuell - das ist auch absolut gewünscht - plant die Universität des Saarlandes Anträge zu zwei neuen Exzellenzclustern, und zwar eines in der Informatik das ist die Fortführung dessen, was wir jetzt haben und eines im Bereich der molekularen Medizin. Auch hier wird das Land, wo es notwendig ist, das Seine dazu tun, damit ein solcher Antrag erfolgreich sein kann.
Ich will aber gleich dazusagen, dieser Wettbewerb wird härter werden, denn in der Vergangenheit sind im Rahmen der Exzellenzinitiative II 88 Projekte gefördert worden. Im Rahmen dieses neuen Wettbewerbs werden nur noch 45 bis 50 Initiativen und Projekte gefördert. Das heißt, es ist ein harter Wettbewerb. Es ist auch kein Selbstläufer, dass sich die Cluster, die wir jetzt haben, fortsetzen. Deswegen müssen wir hier die Kräfte bündeln und deswegen wird das Land bei aller Enge im Haushalt dort, wo es gefordert ist, auch das Seine dazu tun, damit die Universität des Saarlandes und die HTW in diesem Land das sein können, was sie heute schon sind, nämlich Institute, die eine breite wissenschaftliche Ausbildung für eine Vielzahl von jungen Menschen in diesem Land ermöglichen, und vor allen Dingen Hochschulen, an denen überragend und exzellent geforscht wird, in der Vergangenheit, in der Gegenwart und ganz sicher auch in der Zukunft. - Vielen Dank.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat mit der Drucksache 15/2015 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2015 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/2032 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Ab
stimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2032 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/2026 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2026 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1835 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1835 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und PIRATEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordnetem Günter Waluga, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Wesentlicher Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme eines neuen Absatzes in § 6, der wie folgt lautet: „Das Rauchen in saarländischen Spielbanken und deren Zweigspielbetrieben ist verboten, soweit dort auch eine Gaststätte betrieben wird. Ausgenommen hiervon sind untergeordnete, vollständig abgetrennte und deutlich als Raucherbereich gekennzeichnete Räume. In diesen Räumen ist die entgeltliche und die unentgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt.“
Inhaltlich entspricht diese Regelung dem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Nichtraucherschutz 2009/2010 Gewollten und Beschlossenen. Die ausführlichere neue Regelung geht auf eine zwischenzeitlich anderweitige Auslegung der Altregelung durch die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 03. November 2016 eine ausführliche Anhörung zu den gesundheitlichen und rechtlichen Aspekten der Regelung durchgeführt. Zwei Abänderungsanträge der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, die jeweils eine vollständige Versagung des Rauchens für den Bereich der Spielbanken und Spielhallen vorsahen, wurden jeweils mehrheitlich bei Zustimmung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Das Gesetz wurde sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass der vorliegenden Änderung zum Spielbankengesetz ist nicht, wie man etwa bei einem Blick in die Saarbrücker Zeitung meinen könnte, eine Diskussion um den Nichtraucherschutz im Saarland. Diese Diskussion haben wir bis 2010 sehr ausführlich geführt. Danach hatten wir den schärfsten Nichtraucherschutz bundesweit.
Anlass der vorliegenden Änderung zum Spielbankengesetz ist auch nicht eine in irgendeinem Angehörigen der Opposition gereifte Erkenntnis, den Nichtraucherschutz im Saarland unbedingt nachbes
sern zu müssen. Dieser Anschein wird ja auch vehement zu erwecken versucht. Da ist nichts gereift und da gab es weder eine Erkenntnis noch eine Initiative.
Anlass der Änderung zum Spielbankengesetz ist einzig und allein die Klage privater Spielbankenbetreiber auf Gleichbehandlung mit den staatlichen Spielbanken. Diese Gleichstellung werden wir, wie vom Oberverwaltungsgericht gefordert, heute herstellen. Es gibt beim Thema Rauchen ansonsten nämlich glücklicherweise keinen bemerkenswerten Unmut im Land, weder an der Raucher- noch an der Nichtraucherfront. Erst anlässlich dieser Regierungsvorlage, die - wie gesagt - zwei Verwaltungsgerichtsurteilen geschuldet ist, ist doch dem einen oder anderen hier aufgegangen, dass er politisches Kapital daraus schlagen könnte, wenn er versucht, an diesem erfreulich friedlichen Zustand etwas zu ändern. So und nicht anders ist das. Es gab keinerlei Änderungsabsicht zum Nichtrauchergesetz, mit der hier jemand schwanger gegangen wäre, sondern das Gesetz von 2010 hat sich zum Teil wider Erwarten etabliert. Deshalb sollten wir alle strahlen und könnten zufrieden sein.