Richten wir aber noch einen Blick auf andere Länder in Europa. Auch hier wird der gesellschaftliche Wandel beim Institut der Ehe recht deutlich. Die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare gibt es mittlerweile in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Schweden, Dänemark und nicht zuletzt auch im erzkonservativen Irland. Wir in Deutschland, das wird immer deutlicher, hinken einer fortschrittlichen Gesetzgebung in dieser Hinsicht deutlich hinterher.
In der Diskussion wird natürlich auch auf das vorhandene Lebenspartnerschaftsgesetz verwiesen, das wir in Deutschland schon seit 2001 haben. Ich will es gar nicht kleinreden. Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Deutschland war durchaus eine erste wichtige Etappe auf dem Weg der Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare. Durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und auch entsprechende gesetzliche Reformen wurde die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare deutlich verbessert. Es gab Verbesserungen im Bereich der Hinterbliebenenversorgung, es wurden Verbesserungen im Steuerrecht erreicht und ebenso wurde im Jahr 2014 die Sukzessivadoption, die ich gleich erklären werde, eingeführt.
Allerdings wurden durch dieses Lebenspartnerschaftsgesetz weitreichende bestehende Benachteiligungen nicht umfassend ausgeräumt. Ich komme nun zu einem wesentlichen Punkt, dem Adoptionsrecht. Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2013 erklärte, dass es dem Kindeswohl nicht abträglich sei, wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung aufwachse, ist bis heute lediglich die Sukzessivadoption erlaubt. Diese ermöglicht über einen Umweg eine Adoption, bei der ein Partner oder eine Partnerin nur das adoptierte Kind des oder der anderen adoptieren kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eigentlich kein echtes Adoptionsrecht. Im Vergleich zu den Möglichkeiten, die heterosexuelle Paare in dieser Hinsicht haben, ist es eine klare Benachteiligung, um nicht zu sagen eine echte Schikane. Dies wollen wir abschaffen.
Ganz besonders skurril, so muss man es schon sagen, wird die Rechtslage im Bereich der Pflegefamilien. Schon seit Jahren greift der Staat auf homosexuelle Paare zurück, wenn es darum geht, Pflegefamilien zu finden. Ganz offensichtlich vertrauen die Jugendämter der guten Qualität und der guten Betreuung in einer homosexuellen Familie, die sich mit großer Sensibilität und Fürsorge um das Wohl der Kinder kümmern kann. Denselben Eltern wird allerdings auf der anderen Seite die Eheschließung mit einem echten Adoptionsrecht verwehrt. Diese Rechtslage, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist einfach widersprüchlich. Das muss dringend geändert werden!
Es gibt noch weitere Benachteiligungen beispielsweise beim Ehegattensplitting, von dem nur die heterosexuellen Paare profitieren. Ich sage deutlich, unabhängig von der Kritik der GRÜNEN an diesem Ehegattensplitting kann es nicht sein, dass eine Seite davon Vorteile hat, die andere Seite aber ausgeschlossen wird. Das geht eigentlich nicht. Auch diese Benachteiligung muss im Grunde abgeschafft werden.
Wie sieht die Situation jetzt aus? - Es gibt in dieser Frage durchaus Bewegung in der Sache, auf der anderen Seite gibt es aber auch einen gewissen Stillstand. Trotz großer Zustimmung der Bevölkerung, trotz einer Gesetzesinitiative im Bundesrat, die es schon im vergangenen Jahr gab, trotz mehrerer Gesetzentwürfe im Bundestag, von uns GRÜNEN eingereicht im Juni 2015, also vor etwas mehr als einem Jahr, und trotz eines Gesetzentwurfs der Linksfraktion in dieser Frage gibt es nach wie vor noch keine Bewegung.
Auf Initiative von neun Bundesländern, RheinlandPfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gab es am 25. September 2015 im Bundesrat einen Antrag zur Öffnung der Ehe. Das Saarland enthielt sich damals. Seitdem kann ich bei diesem Gesetz, bei der Frage der Ehe für alle, nur ein Taktieren erkennen.
Im Rechtsausschuss des Bundestages werden seit mehr als einem Jahr die Entwürfe des Bundesrates zur gleichgeschlechtlichen Ehe, aber auch die Entwürfe der Fraktion DIE LINKE und der GRÜNENFraktion hin- und hergeschoben. Es gab eine Anhörung von Sachverständigen in dieser Frage im September 2015. Diese ergab eine breite Mehrheit für die Abschaffung des Verbots der gleichgeschlechtlichen Ehe. Der angeblich noch bestehende Beratungs- und Klärungsbedarf im Bundestag zwischen den großen Fraktionen dauert mittlerweile mehr als ein Jahr an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Grunde ist das ein Skandal. Ich kann eine solche Hinhaltetaktik nur noch als Blockadehaltung gegenüber dem fortschrittlichen, zeitgemäßen Gesetz der Ehe für alle bezeichnen. Es ist eine Blockadehaltung!
Insofern wollen wir heute in diesem Parlament mit diesem Antrag nochmals einen Anlauf nehmen, aus dem Saarland ein Zeichen zu setzen, dass sich diese Landesregierung auf allen Ebenen für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einsetzt und dass sie in dieser Hinsicht unseren Bun
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere heute an Sie: Blockieren sie nicht weiter den gesellschaftlichen Fortschritt in dieser Frage. Zeigen Sie Flagge für eine plurale und offene Gesellschaft, in der gleiches Recht für alle gilt. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag „Ehe für alle“ zu.
Abschließend noch ein Hinweis. Meiner Meinung nach ist dies keine rechtspolitische Frage, sondern eine Gewissensfrage, da es ja um die individuelle sexuelle Identität geht. Diese wird hier sehr stark berührt. Insofern bitte ich Sie darum, verzichten Sie heute in der Abstimmung auf den Fraktionszwang, stimmen Sie Ihrem Gewissen entsprechend ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Tat in der letzten Zeit immer wieder über das wichtige Thema „Öffnung der Ehe“ diskutiert. Es beherrscht zu Recht immer wieder die Podiumsdiskussionen im Rahmen des Christopher-Street-Days. Wir haben im vergangenen Jahr auch hier im Hohen Haus darüber diskutiert. Der heutige Antrag der GRÜNEN geht in dieselbe Richtung wie unser Antrag aus dem vergangenen Jahr. Wir werden ihm natürlich zustimmen. Herr Kessler hat die Eckpunkte der ganzen Historie und die Inhalte skizziert. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Eines ist aber klar: Eine echte Gleichstellung ist längst überfällig. Immer noch machen rund 150 Regelungen in 54 Gesetzen den Unterschied aus zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft, der so genannten Homo-Ehe, und der Ehe zwischen Männern und Frauen. So groß ist immer noch der Unterschied, wenn man es an der Zahl der Regelungen festmacht. Es ist vor allem aber die Zweiteilung in Homo-Ehe und traditionelle Ehe, die ganz viele Menschen als Diskriminierung verstehen. Das muss sich einfach dringend ändern. Es ist nicht mehr zeitgemäß, es ist von vorgestern, es entspricht nicht unserem Gesellschaftsbild von heute, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gerade aus diesem Grunde haben längst viele Länder die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet. Wir leben hier eher auf einer Insel, als man es zum Bespiel in Großbritannien und Irland oder Spanien, Belgien, Frankreich oder Luxemburg tut. Sogar in den USA hat das nicht dazu geführt, dass die Ehe zwischen Mann und Frau abgewertet worden wäre. Stichwort USA. Da hoffen wir nach den Entscheidungen der letzten Nacht, dass in dieser wichtigen Frage das Rad nicht zurückgedreht wird. Da vertraue ich auf die hellen Köpfe in den USA, dass sie das nicht zulassen werden, was sich dort abspielen könnte.
Warum auch? - Ein Ehepaar aus Mann und Frau verliert ja nichts, nur weil zwei Frauen und zwei Männer ebenso eine Ehe eingehen können! Längst ist auch eine große Mehrheit der Deutschen für eine völlige rechtliche Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren. Die Menschen hier sind also längst viel weiter als viele Regierende. Auch in diesem Hohen Hause gibt es eigentlich schon lange eine stabile Mehrheit für eine Ehe für alle, genauso wie im Bundestag und im Bundesrat. Sie wird nur leider nicht im Sinne der Sache genutzt, was sehr schade ist.
Ich finde - und da schließe ich mich dem Kollegen Kessler an -, die Öffnung der Ehe sollte keine Koalitionsfrage sein. Es geht um eine Gewissensfrage und da dürfen Fraktionszwänge keine Rolle spielen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, auch und gerade wenn man sieht, was wir von hier aus machen können, welche Zeichen und Signale wir setzen können. Wir können nämlich ganz klar die Landesregierung auffordern, endlich aktiv zu werden, und in diesem Sinne appelliere ich auch von unserer Seite aus an Sie. Es ist ja mit Sicherheit keine völlig abstruse Forderung - Herr Kessler hat es dargelegt, wie es auch im Antrag der GRÜNEN formuliert ist -, dass die saarländische Koalition aus CDU und SPD den saarländischen SPD-Vorsitzenden und Bundesjustizminister Heiko Maas unterstützen sollte, die Ehe für schwule und lesbische Paare zu öffnen, genauso wie er es kürzlich, vor ein paar Tagen, angekündigt hat. Darum geht es und hier müssen wir ein Zeichen setzen. Hier muss man sich auch irgendwann bekennen, wenn man in diesem Parlament sitzt und einen saarländischen Bundesjustizminister hat, der in dieser Frage sehr engagiert ist. Das letzte Mal - auch das kann ich mir leider nicht verkneifen hat das eben nicht geklappt, als das Thema im Bundesrat auf der Tagesordnung stand. Hier hat sich die saarländische Landesregierung enthalten - leider! Das war sicher nicht im Sinne vieler Saarländerinnen und Saarländer, die das mehrheitlich anders sehen.
rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe sind doch nach wie vor da! Das wurde eben auch schon gesagt. Da braucht man sich nichts vorzumachen. Man muss nur auf das Adoptionsrecht blicken, eine essenzielle Frage für viele homosexuelle Paare. Einem Paar aus zwei Männern und zwei Frauen wird nach wie vor dieses Recht verweigert. Ich frage wiederum, wie im letzten Jahr: Warum definiert sich Kindeswohl über das Geschlecht der Eltern, obwohl Kinder ohne eigene Eltern sehr gerne in einem kindgerechten, liebevollen Umfeld aufwachsen würden, obwohl zahlreiche Studien längst belegen, dass es Kindern mit zwei Vätern oder zwei Müttern keinesfalls schlechter geht? Selbst das Bundesverfassungsgericht - auch da wende ich noch einmal den Blick hin - hat vor zwei Jahren erklärt, fast wörtlich, es sei davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe. Das ist ein ganz zentraler Punkt. In dieser Frage gilt es also, nicht Bauchgefühle zu bedienen, sondern Fakten zur Kenntnis zu nehmen, meine Damen und Herren.
Es wird oft gesagt: Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Dann darf Politik an dieser Stelle aber auch nicht wegschauen. Es ist immer wieder festzustellen, dass es leider immer noch den harten Kern derer gibt, die alles als Zumutung empfinden, was ihrem traditionellen Familienbild widerspricht. Aber auch dieser harte Kern wird erkennen müssen, dass die Öffnung der Ehe nicht mehr aufzuhalten ist, sie ist nur noch eine Frage der Zeit, und das ist gut so. Denn diese Offenheit steht dieser Gesellschaft gut zu Gesicht.
Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss: Homosexuelle stehen zum Glück schon lange nicht mehr im Fokus der Kritik, aber zu Recht diejenigen, die ihnen die Normalität verweigern. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen, meine Herren! Wir führen heute erneut eine Debatte, die viele Menschen in unserer Gesellschaft in ihrem Innersten, in ihrer privaten Lebensgestaltung berührt. Wir führen aber auch eine Debatte über eine Grundsatzinstitution unseres Zusammenlebens, denn wenn wir über die Institution Ehe diskutieren, führen wir auch eine Debatte über die Keimzelle unserer Gesellschaft.
Daher ist es wichtig, finde ich, dass wir diese Diskussion - wie wir es in diesem Parlament im Übrigen in den vergangenen Jahren bereits an vielen Stellen getan haben - mit der notwendigen Toleranz und der notwendigen Sensibilität für die Meinung des anderen führen. Ich fand, das war heute auch der Fall. Dafür möchte ich mich bei Ihnen zunächst einmal bedanken.
Es ist eine Tradition dieses Hauses und unser gemeinsames Anliegen, tatsächliche Diskriminierungen zu beheben. Das ist so - und war schon in den vergangenen Legislaturperioden so - bei der Beseitigung tatsächlicher Diskriminierungen im Landesrecht, das ist und war so bei der Gleichstellung verpartnerter Lebensgemeinschaften im Landesdienst, also in der Funktion des Landes als Arbeitgeber, und es war so beim Diskriminierungsverbot und dessen Aufnahme in die Verfassung des Saarlandes. Die Beseitigung tatsächlicher Diskriminierung - es ist mir wichtig, das an dieser Stelle festzuhalten - ist ein Anliegen meiner Fraktion und ist zu Recht auch ein Anliegen des gesamten Parlaments. Das sollte am Beginn dieser Debatte stehen. Dafür steht auch die CDU-Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist aber in der Tat auch eine Frage - darauf ist zu Recht hingewiesen worden und ich will da auch gar nicht um den heißen Brei herumreden -, in der sich die Union für einen schwierigen Weg, nämlich für den Weg einer intensiven Debatte innerhalb der CDU entschieden hat. Wir haben es uns auf den vergangenen Bundesparteitagen, aber auch in Gremien der Landespartei nicht leicht gemacht und ja, das ist kein Geheimnis, in der Union besteht über diese gesellschaftspolitische Frage Meinungsvielfalt. Ich will nicht zitieren, aber an der Stelle kann ich feststellen: Das ist auch gut so! Vielfalt in den Meinungen gehört in gesellschaftspolitischen Fragen zu einer Volkspartei, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ausgangspunkt dieser Debatte innerhalb der CDU sind zwei Grundüberzeugungen, und die will ich an der Stelle darlegen, weil es mir wichtig ist. Ansonsten führen wir ja diese Debatte zum erneuten Male ohne einen wirklich konkreten Anlass - ohne das Anliegen damit herabwürdigen zu wollen. Ich will darlegen, welche beiden Grundüberzeugungen innerhalb der Union, und zwar sowohl bei Befürwortern als auch bei Gegnern der sogenannten Ehe für alle, am Beginn stehen und uns einen.
Das Erste ist das Bekenntnis zu der wichtigen gesellschaftlichen Funktion des tradierten Instituts der
Ehe als dauerhafter Verbindung von Mann und Frau. Ja, ich gestehe zu, wir Konservativen tun uns schwer damit, Bewährtes zu verändern. Mein Eindruck ist im Übrigen gerade auch bei den Befürwortern der Ehe für alle in der Union, dass gerade diese das Institut der Ehe besonders schätzen und es gerade deshalb auch für diese Gruppe von Menschen erreichen wollen. Sie sehen, wir tun uns damit nicht leicht, aber diese erste Feststellung ist mir wichtig.
Die zweite Feststellung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist - und auch das eint Befürworter wie Gegner -, dass jenseits der rechtlichen Würdigung der Verpartnerung von Menschen gleichen Geschlechts die gemeinsame Überzeugung steht, wenn zwei Menschen füreinander freiwillig Verantwortung übernehmen, wenn zwei Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht und unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gemeinsam glücklich werden wollen, dass dann jenseits der rechtlichen Definition dieses persönliche Glück, diese persönliche Bereicherung auch ein Glück für unsere Gesellschaft ist. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der zweite Ausgangspunkt, der in der Union Befürworter und Gegner eint. Deshalb steht auch dies für uns im Zentrum dieser Debatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gilt für uns: Auch wenn die Antworten auf die konkrete Fragestellung unterschiedlich ausfallen mögen - die Werte, die dahinterstehenden Grundüberzeugungen sind gemeinsame. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, führen wir in der Union diese Debatte, der Bedeutung für das persönliche Glück der Menschen und der Bedeutung im Hinblick auf das Institut der Ehe gerecht werdend, ohne Hast. Denn gesellschaftliche Veränderungen in einem Land wie dem unseren müssen so gestaltet werden, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt dabei nicht auf der Strecke bleibt. Ich glaube, gerade an diesem Tag können wir erkennen, was wir davon haben, wenn gesellschaftlicher Zusammenhalt besteht, weil gesellschaftliche Veränderungen die Menschen mitnehmen. Und weil diese Debatte noch nicht abgeschlossen ist, weil wir uns damit nicht leichttun, weil wir um die beste Lösung ringen, werden wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir werden das Thema aber weiter diskutieren und wir werden weiter um den besten Weg ringen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein Antrag mit gleichem Inhalt, ähnlich formuliert, hatten wir PIRATEN bereits im Juni vergangenen Jahres vorgelegt. Unsere Ansichten haben sich seitdem nicht geändert. Leider ist das Thema politisch noch immer aktuell, da sich in dieser Sache noch immer nichts bewegt hat. Insofern ist es schon richtig, dass wir heute hier noch einmal darüber sprechen. Denn steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein, und ich bin davon überzeugt, dass eines Tages auch homosexuelle Menschen den Bund der Ehe eingehen dürfen.