Protocol of the Session on September 14, 2016

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich bin besonders froh, dass mit diesen Zielen auch offene Türen beim Fischereiverband Saar eingelaufen worden sind. Das zeigt mir, dass der Verband, der im Saarland rund 15.000 Fischerinnen und Fischer vertritt, also den Großteil aller saarländischer Angler in unserem Land, eine ökologische und tierschutzgerechte Fischereiausübung verfolgt. Es war in kürzester Zeit möglich, einvernehmlich mit dem Fischereiverband Saar einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Fischereirechts vorzulegen. Dieser umfasst sowohl die Änderung des Saarländischen Fischereigesetzes als auch der Landesfischereiordnung.

Lassen Sie mich kurz die Änderungen zusammenfassen. Die im Grundsatzparagrafen des Fischereigesetzes erfolgte Aufnahme des Gebots, die Fischerei nur waidgerecht und unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften auszuüben, trägt der heute stärker wahrgenommenen Bedeutung des Tierschutzes Rechnung, auch mit Blick auf den grundgesetzlich verankerten Tierschutz. Waidgerechtigkeit in der Fischerei umfasst unter anderem die Hege der Gewässer, angepasste Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als nicht tierschutzgerecht geltende Angelmethoden. So sehe ich das Fangen und Zurücksetzen von Fischen, das sogenannte Catch & Release, Sie kennen die Bilder aus der Presse, aus Fachzeitschriften, aber auch aus

dem Internet, wer präsentiert den dicksten und größten Fisch, und dann zurück damit ins Wasser. Das ist nicht vereinbar mit dem tierschutzrechtlichen Verbot, dem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden zuzufügen. Aus diesem Grund wird auch das Trophäenangeln künftig verboten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD.)

Ebenfalls keinen vernünftigen Grund stellt es dar, lebende Tiere als Köder am Haken für Raubfische zu verwenden. Der lebende Köderfisch ist bereits verboten. Wir werden dieses Verbot jetzt auch auf andere Wirbeltiere ausdehnen, zum Beispiel auf Amphibien.

Neben dem Tierschutz ist aber auch das Thema Nachhaltigkeit ein ernstes Anliegen. Der Gedanke der Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen und soll daher in § 1 des Saarländischen Fischereigesetzes verankert werden. Die Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit wird dadurch verwirklicht, dass die Fischereiausübung den Regeln der guten fachlichen Praxis der Angelfischerei entspricht, einschließlich der Anforderung, bei der fischereirechtlichen Nutzung der oberirdischen Gewässer diese einschließlich ihrer Uferzone als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern. Nachhaltigkeit und gute fachliche Praxis in der Fischerei bedeuten zum Beispiel, eine Überfischung von bestimmten Fischarten zu verhindern, für eine ausgewogene Altersstruktur der vorkommenden Fischarten zu sorgen oder auch einen Fischbesatz nur mit heimischen Arten möglichst lokaler Herkunft, die dem jeweiligen Gewässertyp entsprechen, vorzunehmen.

Wir tragen damit auch den Anforderungen nach den EU-Wasserrahmenrichtlinien Rechnung, die den guten Zustand, auch ökologischen Zustand aller Gewässer anstrebt. Mit der vorliegenden Änderung des saarländischen Fischereirechts entfallen aber auch als überflüssig oder nicht zielführend erkannte Bestimmungen. So hat sich zum Beispiel die allgemeine Pflicht, Hegepläne aufzustellen, als zu bürokratisch und finanziell zu aufwendig erwiesen. Von daher wird die allgemeine Pflicht, Hegepläne aufzustellen, nun ersetzt durch eine optionale Möglichkeit der Fischereibehörde, die Aufstellung von Hegeplänen zu fordern und anzuordnen.

Außerdem sorgt der Gesetzesvorschlag dafür, dass der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts und als unser Partner nicht nur bei Vollzug des Fischereirechts im Saarland, sondern auch bei vielen anderen Projekten, finanziell auf eine gute, nachhaltige Basis gestellt wird. 80 Prozent der Fischereiabgabe gehen zukünftig für Mittel für Maßnahmen zum Schutz der Fischerei im Saarland direkt an den Verband.

Ich darf darauf hinweisen, dass wir dieses Änderungsgesetz im Entwurf auch intensiv mit den beiden Naturschutzverbänden NABU und BUND besprochen haben. Auf Anregung der Verbände gab es noch viele weitere kleinere Veränderungen im Gesetz. So wird künftig besonders Wert darauf gelegt, dass ein Fischbesatz von Fließgewässern, wenn überhaupt notwendig, nur mit den Gewässern nahestehenden Fischen erfolgt. Damit soll auch der genetischen Verfälschung der Fischbestände vorgebeugt werden. Um dies zu kontrollieren, werden Fischbesatzmaßnahmen in Fließgewässern künftig anzuzeigen sein.

Die externe Anhörung hat eine große Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ergeben. Den wenigen Einwendungen wurden mit einvernehmlichen Lösungen dann auch abgeholfen. Der Vollständigkeit halber wird noch ergänzt, dass mit dem Änderungsgesetz auch eine Änderung der sogenannten Grenzfischereiverordnung Mosel, Sauer, Our erfolgen wird. Das betrifft getroffene Beschlüsse zu Fischereischeingebühren, Schonzeiten und Schonmaßnahmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz verfolgen wir den eingeschlagenen Weg, nachhaltige Wirtschaftsweisen fortzuentwickeln. Wir sind der Auffassung, die Natur an und in unseren Gewässern sowie das Wohl der Tiere sind für uns wichtiger als das Bestreben Einzelner, möglichst viele Fische in kurzer Zeit zu angeln, um sie anschließend wieder in das Gewässer zurückzuwerfen. Das ist nicht unser Verständnis von einer tierschutzgerechten Fischerei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eine gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Monaten und knapp drei Jahren meiner Amtszeit mit den entsprechenden Verbänden und Organisationen entwickelt. Das war dankenswerterweise deswegen möglich, weil wir das Prinzip „miteinander statt übereinander reden“ praktiziert haben. Die Tatsache, dass nicht nur beim Fischereigesetz, sondern vorab schon bei der saarländischen Jagddurchführungsverordnung BUND und NABU mit den entsprechenden Körperschaften, beim Jagdgesetz der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, und beim Fischereigesetz dem Fischereiverband des Saarlandes, einvernehmliche Vorschläge haben vorlegen können, zeigt, der Tierschutz, der Natur- und der Artenschutz in diesem Land ist auf dem richtigen Weg. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten insbesondere mit Blick auf Tierschutzeinrichtungen Meilensteine auf den Weg bringen können.

Ich war vor nicht allzu langer Zeit im Bertha-BruchTierheim, wo wir eine Großinvestition einweihen konnten, die auch und insbesondere durch finanzielle Förderung des Landes auf den Weg gebracht werden konnte. Wir werden uns in den kommenden

(Minister Jost)

Wochen und Monaten dem Thema Wildvögelauffangstation im Raum Köllerbach genauso zuwenden wie den Tierheimen in Homburg oder in Niederlinxweiler. Ich bin der Auffassung - dazu passt auch dieses Gesetz -, dass der Tier-, der Natur- und der Artenschutz in diesem Land auf einem guten Weg ist, große Schritte nach vorne gemacht hat, auch insbesondere mit Blick auf das Mitgeschöpf Tier. Wir haben in diesem Sinne eine gute Politik. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen, dass es einen Entwurf gibt, der sich stärker an wildökologischen Anforderungen und dem Tierschutz ausrichtet und der auch in enger Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Saar entstanden ist. Der Fischereiverband Saar ist dafür bekannt, mit seinen 15.000 Mitgliedern für eine bestandserhaltende und lebensraumverträgliche Nutzung der Fischbestände zu sorgen. Miteinander, statt übereinander, Kollege Jost hat es eben gesagt. Die Änderungen können wir im Großen und Ganzen unterstützen.

So ist es beispielsweise richtig, das Trophäenangeln zu verbieten. Diese Eingrenzung des sogenannten Catch & Release ist ein wichtiger Schritt, um Qualen für die Tiere zu vermeiden. Richtig ist auch, eine Überfischung von bestimmten Fischarten zu verhindern und für einen Fischbesatz mit heimischen Fischarten möglichst lokaler Herkunft zu sorgen. Unterstützen wollen wir auch die Schonmaße, die an die Gewässer angepasst werden sollen. Außerdem begrüßen wir, dass das Verbot der Verwendung des lebenden Köderfisches auf kleine Wirbeltiere ausgeweitet wird.

Auch wenn die externe Anhörung durch das Ministerium eine insgesamt große Zustimmung zum Gesetzentwurf ergab, wollen wir trotzdem gerne die Anhörung im Ausschuss abwarten und die Meinung der Tierschutz- und der Naturschutzverbände aus erster Hand hören.

Wir möchten zum Beispiel wissen, wie die Tierschutzverbände in diesem Zusammenhang das Wort „waidgerecht“ sehen, da es ein Begriff aus der Jägersprache ist und eine ziemlich unbestimmte Bedeutung hat. Die Definition von „waidgerecht“ ist gleich „jagdlich fachgerecht“. Eventuell wäre ein Be

griff wie „tierschutzgerecht“ oder „nachhaltige Nutzung“ geeigneter. Aber dazu ist eine Anhörung ja da, um solche Dinge zu klären.

Ein weiterer Diskussionspunkt für uns ist die Aufstellung von Hegeplänen, die verbindlich gefordert wurde. Kollege Jost hat es bereits erwähnt. Sie wird ersetzt durch die optionale Möglichkeit, von dem jeweiligen Fischereiberechtigten die Aufstellung eines Hegeplanes zu fordern. Wir verstehen durchaus, dass eine allgemeine Pflicht auch zu einem hohen bürokratischen Aufwand führt. Wir sind uns jedoch noch nicht sicher, ob die optionale Einführung ausreicht, um flächendeckend nachhaltige Maßnahmen am Gewässer zur Verbesserung der Lebensraumqualität zu garantieren.

Auch das sehen wir uns im Ausschuss an. Vor diesem Hintergrund werden wir uns heute in Erster Lesung zu dem Gesetzentwurf enthalten und die Anhörung abwarten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE und der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Günter Heinrich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, heute ist auch der Hinweis erlaubt, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit Sicherheit auch Ausfluss der Tatsache ist, dass der saarländische Fischereiverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ein Rechtsstatus, der bei der letzten Änderung des Saarländischen Fischereigesetzes dem Fischereiverband zuerkannt worden ist.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ein Fischereiverband zuallererst die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Er hat gemeinwohlorientiert zu arbeiten. Ich glaube, dem entspricht auch der vorliegende Gesetzentwurf, wobei aber auch festzustellen ist, dass der Fischereiverband von jeher gemeinwohlorientiert gearbeitet hat. Von der Hege natürlicher Fischbestände profitieren nicht nur die Angler. Ihre Arbeit - vor allen Dingen in den vergangenen Jahren - dient auch dem Erhalt und der Renaturierung von Fließgewässern und stillen Gewässern. Davon profitieren letztendlich alle der Natur verbundenen Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande.

Meine Damen und Herren, mit der Wahrnehmung öffentlich übertragener Aufgaben hat der Fischereiverband natürlich auch ein hohes Maß an Verantwortung im Zusammenhang mit waidgerechter Fischerei. Er hat Fischerei tierschutzgerecht auszuüben. Ich glaube, auch das ist ein Kriterium, das in dem vorliegenden Gesetzentwurf überragende Bedeutung hat. Mit der Übertragung des Körper

(Minister Jost)

schaftsstatus sind wir hier als Gesetzgeber auch davon ausgegangen, dass die Rechtsvorschriften zur Regelung und Ausübung der Fischerei weitgehend autark vom Fischereiverband umgesetzt und letztendlich auch kontrolliert werden.

Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten Rechnung. Hierin begründet sich auch der Verzicht auf die Aufstellung von Hegeplänen, da die Fischhege nicht nur als permanente Aufgabe des Fischereiverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden wird, sondern seit jeher auch so ausgeübt wird. Auch die bisher vollständig an die Landeskasse überwiesene Fischereiabgabe wird nunmehr zu 80 Prozent an den Fischereiverband als Fischereiabgabe übertragen, die er eigenverantwortlich nutzen kann und mit der er die Fischerei im Saarland fördern kann. 20 Prozent bleiben beim Land zur Förderung der Fischerei.

Damit wird nicht nur dem Körperschaftsstatus des Fischereiverbandes Rechnung getragen, es ist auch eine Anerkennung für die großen Leistungen des Fischereiverbandes im Bereich Naturschutz, im Bereich des Gewässerschutzes und im Bereich der Sorge dafür, dass wir einen artenreichen Fischbestand im Saarland haben. Auch das rechtfertigt mit Sicherheit diese Regelung, die der neue Gesetzentwurf gefunden hat. Bei verständiger Würdigung der Angelfischerei ist davon auszugehen - es ist ja eben vom Kollegen Neyses erwähnt worden -, dass waidgerechtes Fischen das Fangen von Fischen zum Verzehr zum Inhalt hat und das sogenannte Catch & Release Gott sei Dank jetzt verboten ist. Fische zu fangen, um sie wieder ins Gewässer zurückzusetzen, entspricht mit Sicherheit nicht dem Tierschutzgedanken und ist daher vom Gesetz auch als ein Verbotstatbestand aufgenommen worden.

Der Grundsatz der Nachhaltigkeit hat ebenfalls Einzug gehalten in den vorliegenden Gesetzentwurf. Aus meiner Sicht hat die Aufnahme dieses Grundsatzes heute eher die Qualität eines Erinnerungspostens, denn die Fischerei im Saarland wird nach guter fischereiwirtschaftlicher Praxis seit vielen Jahren nachhaltig ausgeübt. Meine Damen und Herren, das ist auch ein großer Erfolg eines gut organisierten Verbandes, der sich im Zusammenhang mit der Renaturierung und dem Erhalt saarländischer Fischgewässer bundesweit einen Namen gemacht hat.

Insofern sind wir gut aufgestellt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Beratungen, auf die Anhörung im zuständigen Ausschuss und empfehle die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Vielen Dank.

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Freigang.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser aktuelles Fischereigesetz ist jetzt 17 Jahre alt und stammt eindeutig aus einer Zeit, in der der Tierschutzgedanke nicht so weit verbreitet war wie heute und in der auch sehr viele wildbiologische Erkenntnisse, die man heute hat, noch nicht in den Köpfen waren. Es ist daher höchste Zeit, dass das Gesetz geändert wird.

Besonders befürworten wir den Nachhaltigkeitsaspekt. Es ist wichtig, dass eine homogene Einzelstruktur in den Gewässern vorhanden ist, ebenso die Förderung der einheimischen Arten. Wichtig ist hier allerdings, dass man unterscheidet zwischen heimischen und einheimischen Arten. Auch wenn der Graskarpfen mittlerweile bei uns heimisch ist, ist er trotzdem invasiver Art. Der Graskarpfen frisst sehr große Mengen Gras aus dem Wasser weg, das sehr vielen einheimischen Fischen, die hier ganz einfach hingehören, eine wichtige Grundlage zum Laichen ist. Ursprünglich wurde der Graskarpfen in unsere Gewässer gebracht, um die großen Grasvorkommen zu fressen. Mittlerweile hat man erkannt, welche negativen Auswirkungen dieser Vorgang auf Flora und Fauna hat.

Wo wir nicht zu hundert Prozent übereinstimmen lassen Sie es mich bitte erst erläutern, bevor die Gegenreden kommen -, ist das geplante Vorgehen zu Catch & Release. Wir sind gegen Sportangeln, sehen aber bei dem jetzigen Entwurf die Gesetzeslücke, dass man Beifang, den man nicht verzehren möchte, weil die Fische zu klein oder zu alt und zu groß sind - Karpfen ab einem bestimmten Gewicht schmeckt nicht mehr -, nicht mehr zurücksetzen darf. Wir meinen, dass in dem Gesetzentwurf nicht genug differenziert wird zwischen Catch & Release beim Sportangeln, was wir genauso sehen, wie es auch hier von allen gemeint ist, denn es kann nicht tierschutzgerecht sein, einen Fisch zu fangen, zu fotografieren und zu wiegen nach dem Motto „Hauptsache man hat jetzt ein schönes Bild an der Wand hängen“. Wir sind der Meinung, dass hier vergessen wurde, auf kleinere Fische Rücksicht zu nehmen. Man nimmt hier die Möglichkeit, Beifang lebendig wieder zurückzusetzen.

Wir werden uns enthalten, weil wir das Gesetz im Großen und Ganzen befürworten. Wir werden im Ausschuss die Anhörung konstruktiv begleiten und einen Änderungsantrag vorbereiten, der aus unserer Sicht deutlicher macht, dass das Sportangeln praktisch unterdrückt werden soll, aber ein Zurückwerfen zu kleiner Fische nicht verboten ist. Was aus unserer Sicht auch noch in das Gesetz geschrieben werden sollte: Sollte es zu einem Zurücksetzen zu kleiner Fische oder von Fischen, die zu groß und zu alt für den Verzehr sind, kommen, müsste eine Wundversorgung verpflichtend sein, wie es von sehr vie

(Abg. Heinrich (CDU) )

len verantwortungsbewussten Anglern schon lange praktiziert wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir - wie die Debatte gezeigt hat - an diesem Punkt wenig inhaltliche Auseinandersetzung haben, ist es dennoch wichtig, dieses Thema auch im Plenum zu behandeln, einmal wegen der Bedeutung der Fischerei für das Saarland insgesamt, aber auch wegen der vielen ehrenamtlich Tätigen in diesem Land, die sich um die Fischerei kümmern und damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Naturschutz in diesem Land leisten. Deshalb ist es wichtig, dass wir deutlich machen: Dieses Thema, die Arbeit dieser Menschen ist uns eine Landtagsdebatte, ist uns eine Aussprache wert.

Wir führen diese Debatte und die Arbeit an dem Gesetzentwurf im Geiste zweier guter Traditionen. Da ist zum einen die feste Überzeugung, dass Naturnutz und Naturschutz keine Gegensätze sind, sondern dass sie zwei Seiten der gleichen Medaille sind, sie gehören zusammen. Gerade diejenigen, die sich in der Natur bewegen, die auch zur Jagd gehen - das gilt für die Jagd nämlich genauso wie für die Fischerei -, die auch regulieren, sind auch diejenigen, die sich in besonderer Weise um den Naturschutz kümmern. Deswegen sprechen wir bei diesem Gesetz auch über Fragen des Ehrenamtes, wir sprechen über Fragen des Erhalts der Artenvielfalt.

Und es geht um viele aktive Maßnahmen, die beispielsweise die Fischerinnen und Fischer im Saarland unternehmen zum Naturschutz - Bachpatenschaften, Gewässerrenaturierung und vieles mehr -, was in diesem Land nicht möglich wäre, wenn es nicht die 15.000 Ehrenamtlichen gäbe, die sich in diesem Bereich im Saarland engagieren. Deshalb auch von dieser Stelle noch mal herzlichen Dank für diese tolle Arbeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die zweite gute Tradition, die wir mit diesem Gesetzentwurf aufgreifen, ist die besonders gute Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Fischereiverband im Saarland. Wir haben ja die Besonderheit, dass in unserem Land der Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Verband übernimmt viele öffentliche Aufgaben für das Land, und das ist gut so. Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Wir haben die 15.000 engagierten

Saarländerinnen und Saarländer in diesem Bereich, auch weil wir diese besondere Partnerschaft pflegen und ihnen die gebührende Wertschätzung entgegenbringen. Wir können im Übrigen auch feststellen, dass die Wasserqualität in den saarländischen Gewässern in den letzten Jahren immer besser geworden ist und dass der Fischbestand sich entsprechend positiv verändert hat.