Sie haben sehr richtig erwähnt, dass unser Gesundheitsministerium dieses „soweit“ 2010 in den erwähnten Anwendungshinweisen im Sinne eines „in dem Maße, wie“ ausgelegt hat. Das bedeutet, Räume von Spielhallen, Spielcasinos, also Spielbanken, in denen keinerlei Getränke oder Speisen angeboten oder konsumiert werden, gelten nicht als Gaststätte und sind somit vom Rauchverbot nicht umfasst. Dass genau dies auch das Verständnis und der Wille des Parlaments war, erkennt man, wenn man die Debatte vom 10. Februar 2010 zur Zweiten Lesung des Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen noch einmal nachliest. Das habe ich gestern ausführlich getan. Es war damals ja eine durchaus hitzige Debatte. Das konnte man selbst beim Lesen nachvollziehen.
Dort findet sich bereits in der parlamentarischen Beratung wortwörtlich das Verständnis, wie es das Ministerium auch umgesetzt hat. Als Ergebnis der Ausschussberatung wird Bericht erstattet und dargelegt, dass es zukünftig „innerhalb der in Spielbanken und Spielhallen betriebenen Gaststätten keine Ausnahme vom Rauchverbot mehr geben“ soll. - Also nicht in den Spielbanken und Spielhallen als Ganzes, sondern nur in den als Gaststätte konzessionierten
Bereichen. Das wurde hier in diesem Parlament als Ergebnis der Ausschussberatung, an denen Sie, Herr Ulrich, höchstwahrscheinlich teilgenommen haben, vorgetragen.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Haben Sie eigentlich gehört, was ich gesagt habe? Es ist gut, wenn der Redner mal auf den Vorredner eingeht!)
Dem wurde von Ihnen nicht widersprochen. Sie haben mitgestimmt, Sie haben befürwortet, dass ein solcher Änderungsantrag eingebracht wurde und das ist seither auch Praxis in den Spielbanken. Dann gab es eine zweite parlamentarische Entscheidung, die Sie nicht erwähnt haben. Im Jahre 2012 haben wir in diesem Parlament im Zuge der Novelle des Glücksspielwesens Regelungen für die Spielhallen gefasst. Im Saarländischen Spielhallengesetz steht seither - ich zitiere, Herr Präsident, aus § 4 Abs. 5 -: „Es ist verboten, in Spielhallen zu rauchen, außer in untergeordneten und abgetrennten Bereichen.“ In diesen Bereichen ist dann auch die Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt. Das heißt, damals haben wir für die Spielhallen einzelgesetzlich präzisiert, wie wir das Nichtraucherschutzgesetz verstanden haben wollen, wir haben es leider nicht für die Spielbanken getan. Aber, Herr Ulrich, auch an der Stelle darf ich Ihnen sagen, dass Sie dem nicht widersprochen haben. Wenn Sie es jetzt so darstellen, als würde hier etwas abgeschafft und gelockert für die Spielbanken, dann haben Sie damals 2012, wenn Ihr Verständnis soweit tatsächlich ein anderes war, ein Privileg für die Spielhallen geschaffen -
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wir nicht, Sie! Wir haben das Gesetz 2012 nicht eingebracht. Ich darf Sie nur daran erinnern.)
Sie haben aber mitgestimmt. Sie haben nicht dagegen gestimmt. Sie können gerne das Abstimmungsergebnis noch einmal nachlesen. Auch das habe ich getan. Also darf man festhalten: Herr Ulrich hat 2012 nach seinem Verständnis eine Ungleichbehandlung im Sinne der Privilegierung der Spielhallen mitgetragen. Wir haben jedoch nur das kodifiziert, was wir für beide Bereiche für richtig halten. Das mögliche Missverständnis wollen wir heute glattziehen und holen für den staatlichen Spielbankenbereich die gesetzliche Präzisierung nach, die wir bereits 2012 für die Spielhallen getroffen haben.
Hier wird gar nichts gelockert oder aufgehoben, Herr Ulrich, hier wird für die Praxis überhaupt nichts geändert. Hier wird lediglich klargestellt, was erst durch die in der Vorlage erwähnten Verwaltungsgerichtsbeschlüsse als rechtssystematische Unklarheit erkannt wurde und wo uns auch in diesen Beschlüssen gleichzeitig nahegelegt wurde, das zu bereinigen. Daher sollten sich mit Blick auf die inzwischen doch weitgehend akzeptierten Regelungen zum
Nichtraucherschutz im Lande all jene zurückhalten, die jetzt die Versuchung verspüren, aus rein politischem Kalkül und ohne Not die Pferde scheu zu machen.
Meine Damen und Herren, unsere Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen: Wir kümmern uns in diesem Land verantwortungsvoll um die Eindämmung von Sucht und Suchtfolgen und wir setzen das 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz in Spielbanken wie in privaten Spielhallen konsequent um. Der Vorlage zur konsequenten Anpassung des Spielbankengesetzes können wir daher in Erster Lesung zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Meyer, das ist ja großes Kino, dass Sie sich so für die Suchteindämmung einsetzen. Da hatte ich hier schon einmal ein anderes Gefühl, aber bleiben wir mal beim Thema.
Sie wissen, wir als PIRATEN-Fraktion fahren politisch einen strikt linksliberalen Kurs. Das heißt, für uns ist die Freiheit des Einzelnen extrem wichtig. Es ist ja oft Richtschnur unseres politischen Handelns, dass wir fragen: Ist das ein Punkt, an dem man die Freiheit des Einzelnen noch einschränken kann? Das wird auch gern beim Nichtraucherschutz ins Feld geführt, dass man die Freiheit des Rauchers, des Tabakkonsumierenden so weit einschränkt und ob das überhaupt gerecht ist.
Aber darum geht es heute nicht. Es geht nicht um Freiheit, sondern es geht um das Verteidigen einer zivilisatorischen Errungenschaft. Beim Nichtraucherschutz gilt nämlich schlicht und ergreifend: Wir vergiften nicht unseren Nächsten. Keiner spricht es einem ab, unter freiem Himmel zu rauchen, wenn es ihm denn gefällt. Aber ähnlich wie beim Schusswaffengebrauch - wir dürfen ja auch nicht jeden erschießen, nur weil wir gerne ballern - heißt es auch beim Rauchen, wir dürfen nicht jeden zuballern mit Rauch und vergiften. Entsprechend ist Nichtraucherschutz auch für uns ein ganz wichtiges Anliegen. Darum frage ich mich natürlich, warum der Innenminister ohne Not diesen Schusswaffengebrauch, Verzeihung, diesen Gebrauch von Zigaretten
in geschlossenen Räumen wieder ermöglichen möchte. Da liegt doch die Überlegung nahe, dass es vielleicht eher um die lukrativen Einnahmen geht als
um die Gesundheit der Angestellten sowie Spielerinnen und Spielern, die es mit diesem Gesetz zu schützen gilt.
Jetzt schauen wir uns einmal an, warum wir heute darüber sprechen. Es geht um die Normenauslegung, die saarländische Gerichte getroffen haben. Saarländische Gerichte haben die bestehenden Normen nämlich so ausgelegt, dass die Spielstätten wie Gaststätten zu behandeln sind. Man findet dort ja auch eine vergleichbare Öffentlichkeit wie in Gaststätten. Das ist ein Ausdruck der geänderten gesellschaftlichen Bewertung des Rauchens und das muss man auch einmal so zur Kenntnis nehmen. Denn in der Gesellschaft - im Gegensatz zu Ihrer Fraktion tut sich beim Thema Nichtrauchen durchaus etwas.
Ich möchte nur einmal ein paar für mich sehr beeindruckende Zahlen nennen, tabakkonsumierende Jugendliche, also das Alter 12 bis 17 Jahre. 1979, das schöne Jahr meiner Geburt: 30,2 Prozent der 12- bis 17-Jährigen haben geraucht. 2008, etwa die Zeit, in der das Gesetz, über das wir heute sprechen, verhandelt wurde: 15,4 Prozent der Jugendlichen, was schon ein deutlicher Schritt in die Richtung ist. Heute - ich habe jetzt nur die Zahl von 2015 - sind es noch 9,6 Prozent der Jugendlichen, die rauchen. Das zeigt doch einen klaren gesellschaftlichen Wandel, das zeigt aber auch, dass enorme gesellschaftliche Anstrengungen unternommen worden sind, um vom Rauchen wegzukommen, dass das Rauchen eingedämmt wurde, und an der Stelle dürfen wir doch jetzt nicht hinter das Erreichte zurückgehen.
An dieser Stelle zu der Nebelkerze, die Sie geworfen haben, Frau Mayer, mit der Privilegierung der Spielhallen. 2012 gab es das entsprechende Urteil eben noch nicht. Da ging es darum, die Spielhallen und Spielbanken gleichzusetzen. Im Umkehrschluss müssten wir jetzt natürlich den Raucherschutz auch dort noch einmal verbessern. Das heißt aber nicht, dass man hier das Rad der Zeit zurückdrehen muss.
Wie gesagt, wir dürfen nicht hinter die bisherigen Anstrengungen zurückfallen. Ich habe es schon gesagt: Wer rauchen will, darf das ja gerne tun - draußen vor der Tür, wo er niemanden stört, wo er nicht die Gesundheit von irgendjemandem beeinträchtigt. Dagegen spricht überhaupt nichts. Aber dieser Gesetzentwurf ist so sinnvoll wie Nikotin in der Blutbahn. Es ist wie Nervengift - man braucht immer mehr, um nicht zu bemerken, dass man sich selbst vergiftet. Was passiert denn, wenn wir diese Schritte weitergehen? Der Gesetzentwurf, wie er heute hier vorliegt, ist ein massiver Angriff auf den Nichtraucherschutz, nichts anderes. Er muss heute entsprechend gestoppt werden, sonst drohen uns die nächsten Rückschritte. Dann können wir demnächst wie
Wir können wieder in Büros rauchen, in Restaurants und Kantinen, auch wieder auf Schulhöfen - dann gehen die Zahlen bei den Jugendlichen auch wieder hoch. Eine schöne alte Welt, aber nicht für uns. Wir können diesen Gesetzentwurf so nur ablehnen. Wenn Sie mir die Bemerkung erlauben: Wir können auch gerne noch einmal über Drogenkonsum diskutieren, das ist eine ganz andere Nummer -
Lieber Kollege Becker, stellen Sie doch eine Zwischenfrage, ich würde gerne darauf eingehen. Aber ich sehe, Sie scheuen die Diskussion, wie immer. Einen wohlfeilen Zwischenruf hier machen, das ist schön, aber eine echte Diskussion mit echten Argumenten führen, das geht nicht; da haben Sie keine Argumente, also können Sie die nicht führen.
Lassen Sie mich dazu nur noch ein Wort sagen. Beim Cannabis-Konsum geht es uns gerade darum, einen regulierten Rahmen zu schaffen, ganz anders, als das heute ist, einen streng regulierten Rahmen, noch strenger, als man es beim Tabakkonsum heute schon macht. Dann können wir auch die negativen Wirkungen von Suchtkrankheiten eindämmen. Aber so, wie Sie es machen, geht das nicht.
Und mit dem Nichtraucherschutz gehen Sie genau in die andere Richtung. Da geht es Ihnen nur um die Einnahmen der Spielbank, da geht es darum, dass Investitionen nicht verpulvert werden. Ja toll, aber es geht um die Gesundheit der Menschen, das muss die Richtschnur für politisches Handeln in diesem Hause sein, nicht solche wohlfeilen Argumente: Die Spielhallen haben da investiert, und es wäre doch schade, wenn das ganze Geld weg wäre. Also bitte, das ist doch keine würdige Diskussion! - Vielen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will versuchen, die Diskussion noch einmal auf eine sachliche Ebene zu bringen. Ich denke, hier sind zwei Punkte zu regeln, und da kann ich mich ziemlich kurz fassen und auf die Begründung des Gesetzentwurfes verweisen. Zum einen -
Zum einen geht es um die Klarstellung, dass Personen, die mit der Steueraufsicht betraut sind, vom Steuergeheimnis zu befreien sind. Das ist aber in der Diskussion von den Oppositionskollegen nicht erwähnt worden. In Art. 1 Nr. 1 geht es ebenfalls um eine Klarstellung, nämlich um die Regierungshaltung aus dem Jahr 2010 zur konkreten Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes, hier im Besonderen um die Handhabung in den saarländischen Spielbanken und deren Zweigstellenbetrieben. Der Kollege Ulrich nutzt das als Grundsatzdebatte zum Nichtraucherschutz. Es wurde aber damals im Jahr 2010 schon ein Frage- und Antwortkatalog erstellt und jetzt wird das so hingestellt, dass das ein FDP-Papier gewesen sei. Damit hätten die GRÜNEN nichts zu tun.
Doch! Wenn Sie sich die ganze Debatte um das Nichtraucherschutzgesetz ansehen, dann sehen Sie, dass es einen Abänderungsantrag gegeben hat, der genau dies zur Folge hatte. Und wenn ich das nachverfolge, haben auch Sie die Hand für diesen Abänderungsantrag und diesen Passus gehoben.
Sie mahnen, wie vorhin bei Ihren Zwischenrufen, immer an, dass die Kollegen wohl mit im Boot seien und dieser Meinung seien, wenn sie mitstimmen. Frage: Gilt das für Sie nicht? - Sie haben damals mitgestimmt. Heute, mit diesem Gesetzentwurf, geht es nur um eine Klarstellung - und die ist hier erfolgt. Ich verweise ausdrücklich auf die Ausführungen und Begründungen in diesem Papier. Demnach ist davon auszugehen, dass in den Spielbanken nur in den Bereichen Rauchverbot gilt, in denen Speisen und Getränke an die Gäste verabreicht werden. Somit war die Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen in Spielbanken gegeben. Lediglich die Verabreichung von Speisen und Getränken war dort nicht zulässig. - So war die Haltung der Jamaika-Regierung.
Das segnen wir heute mit diesem Gesetz ab und bringen es in trockene Tücher, damit das wieder rechtlich in Ordnung ist, Herr Ulrich. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Ich hoffe, Sie auch.