Abgesehen davon stellt sich das Problem, dass bei jeder Hürde Stimmen verfallen. Sie verfallen in dem Sinne, dass Leute Parteien wählen, die nachher nicht im Landtag vertreten sind. In dem Moment, wo ich eine Partei wähle, die nicht in den Landtag kommt, stellt sich das Problem, dass ich auch genauso gut nicht hätte wählen gehen können. Das Ergebnis, der Effekt auf die Zusammensetzung des Landtags, die Mehrheiten im Landtag, ist derselbe, ob ich eine Partei wähle, die nicht reinkommt, oder ob ich gar nicht wählen gehe. Das ist nicht gerade motivierend.
Dementsprechend sind wir für ein anderes Modell. Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach das Modell mit Alternativstimme gefordert, dass es also zusätzlich zur bisherigen Stimme eine Alternativstimme gibt. Mit der Primärstimme, wie es sie jetzt schon gibt, wählt man die Partei, die man tatsächlich bevorzugt, hat aber für den Fall, dass diese Partei nicht in den Landtag kommt, mit der Alternativstimme immer noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung und Mehrheiten im Parlament zu nehmen.
Heute gibt es eben nicht das Konzept korrespondierender Gesetzesanträge, deshalb haben wir das nicht wieder gebracht. Trotzdem ist zu sagen, dass wir gegen die Festschreibung der Fünf-Prozent-Hürde in der Verfassung sind, auch das ist bei uns entsprechend im Abänderungsantrag noch einmal mit drin.
Meine Zeit geht schon zu Ende, dementsprechend bitten wir um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Ohne Annahme unseres Abänderungsantrags können wir dem Gesetz nicht zustimmen, da wir die Verankerung der Fünf-Prozent-Hürde in der Verfassung ablehnen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zur Fünf-Prozent-Hürde: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem Landtag in drei Entscheidungen, 2011, 2012 und 2013, aufgegeben, sich mit dem Landtagswahlrecht zu befassen und hierbei die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde erneut zu prüfen und auch zu beantworten. Die Fünf-Prozent-Hürde ist bislang nur einfachgesetzlich in § 38 des Landeswahlrechts geregelt. Jetzt soll sie Verfassungsrang bekommen. So weit zum Sachverhalt.
Aus demokratietheoretischen und auch wahlrechtlichen Überlegungen ist eine Zugangshürde wie beispielsweise fünf Prozent aus unserer Sicht durchaus problematisch. Durch diese Hürde wird der Erfolgswert einer Wählerstimme ungleich behandelt, je nachdem, ob es eine Partei über die Fünf-ProzentHürde schafft oder nicht. Bei der letzten Landtagswahl im Saarland waren das immerhin 26.987 gültige Stimmen, das waren 5,6 Prozent, die ohne Erfolg geblieben sind. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl - ich habe es jetzt ein wenig erhöht - der Kreisstadt St. Wendel.
Eigentlich steht eine solche Einschränkung im Widerspruch zum Grundsatz der Chancengleichheit für alle nicht verbotenen Parteien. Diese Chancengleichheit ergibt sich aus Artikel 21 des Grundgesetzes. Und trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist diese Fünf-Prozent-Hürde seit vielen Jahrzehnten ausnahmslos in den Wahlgesetzen der Länder und des Bundes enthalten. Wir GRÜNEN meinen, das ist auch gut so. Es gibt dafür rechtlich tragfähige Gründe. Es geht nämlich auch darum, durch eine Einschränkung der Gleichheit der Wahl eine sinnvolle Regelung für - ich wiederhole es noch einmal - stabile Regierungsverhältnisse zu schaffen. Diese Regelung halten wir für stichhaltig und überzeugend, denn mit der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde würde der Einzug kleiner und auch kleinster Parteien ins Parlament begünstigt. Viele dieser Parteien sind ihrem Wesen nach überwiegend Partikularinteressen verpflichtet. Ihnen fehlt häufig auch eine auf das Gesamtwohl der Gesellschaft ausgerichtete Programmatik. Damit würde die Bildung und Aufrechterhaltung einer politischen Mehrheit im Parlament als Grundlage einer funktionsfähigen Regierung erheblich erschwert.
Eine Regierung ist unserer Meinung nach der Wahrung und Förderung des gesellschaftlichen Gemeinwohls zwingend verpflichtet. Wenn allerdings durch den Einzug vieler kleiner Parteien durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde rein rechnerisch nur noch
eine Große Koalition über eine stabile Mehrheit im Parlament verfügt, dann kann das langfristig auch nicht in unserem Sinne sein. Das parlamentarische System lebt natürlich auch vom Wechsel der politischen Mehrheiten. Demokratie soll - so ist es in der Verfassung angelegt - nur eine Herrschaft auf Zeit sein und das ist unserer Auffassung nach gut und richtig so. Aus diesem Grund sind wir für die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde und auch für die Festschreibung derselben in der Landesverfassung.
Zum Konnexitätsprinzip. Der Grundsatz - es ist gesagt worden - lautet: Wer bestellt, bezahlt. Auch das ist richtig. Allerdings war das bislang nur auf Gesetze bezogen und bei einer Aufgabenübertragung auf dem Verordnungswege müssen bisher keine Mittel zur Kompensation an die kommunalen Gliederungen geleistet werden. Das soll jetzt geändert werden. Wir unterstützen die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung. Vorbild ist das Land Nordrhein-Westfalen. Wir erkennen an, dass durch den Abänderungsantrag der Großen Koalition auch Fehler und Lücken in dem ursprünglichen Entwurf beseitigt werden. Dem werden wir zustimmen. Wir werden diesem Gesetz und dem Abänderungsantrag des Ausschusses insgesamt zustimmen. Beim Ausführungsgesetz zur Konnexität wollen wir noch die Anhörung abwarten. Deshalb enthalten wir uns beim Ausführungsgesetz. Allen anderen Gesetzen, insbesondere zur Änderung der Verfassung, stimmen wir GRÜNE zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Sperrklausel eingehen, die wir heute in der Verfassung verankern möchten. Vorweg möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Gestern hat man sich auf Oppositionsseite erstaunt darüber gezeigt, dass die Sperrklausel mit diesem Gesetzentwurf in der Verfassung festgeschrieben und verankert werden soll. Dazu möchte ich auch hier im Hause klarstellen: Dieser Gesetzentwurf stammt vom 07. Oktober 2015. Er wurde in Erster Lesung beraten und von allen Fraktionen damals schon debattiert. Mitnichten wurde diese Sperrklausel jetzt quasi von hinten in einen Gesetzentwurf gepackt. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Wir sind offen damit umgegangen. Uns ist es auch wichtig, der Sperrklausel heute diese Zeit zu widmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz auf zwei Aspekte eingehen, die für die Sperrklausel von evidenter Bedeutung sind. Der erste Aspekt ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Parlamentes als Fundament unserer Demokratie. Auch dieser Aspekt ist ein gewichtiges Argument zur Festschreibung in der Verfassung. Denn Wahlen alleine machen noch keine Demokratie. Freie und gleiche Wahlen sind sehr wohl Grundpfeiler unserer Demokratie, aber niemals Selbstzweck, sondern sie haben immer das Ziel, funktions- und arbeitsfähige Volksvertretungen hervorzubringen, Volksvertretungen, die in der Lage sind, verlässliche Mehrheiten für stabile und handlungsfähige Regierungen zu schaffen, Volksvertretungen, die in der Lage sind, Entscheidung zu treffen und Regierungen zu kontrollieren und zu lenken, und Volksvertretungen, die sich ihrer Bedeutung und Verantwortung im System der parlamentarischen Demokratie bewusst sind.
Meine Damen und Herren, es besteht die Gefahr, dass dem nicht so ist, wenn wir Partikularinteressen in unserem Parlament abbilden. Hierzu hat auch schon Herr Kessler Ausführungen gemacht. Das würde das parlamentarische Arbeiten im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung behindern. Die Sperrklausel, die das demokratische Prinzip der Gleichheit der Wahl einschränkt, ist das unverzichtbare Korrektiv zur Wahrung der Demokratie. Sie wissen, der Grundsatz der Gleichheit der Wahl hat Verfassungsrang. Die Sperrklausel ist die Schranke, die sich die Demokratie selbst auferlegen muss, um als System zu funktionieren. Der Verzicht auf diese Sperrklausel würde die Demokratie nicht stärken, sondern schwächen. Es ist unser aller Aufgabe und es liegt in unserer Verantwortung, unsere Demokratie stark zu machen und stark zu erhalten, insbesondere für unser Saarland.
Es kommt nämlich ein weiterer Aspekt hinzu: Das Saarland ist Haushaltsnotlageland. Wir müssen die Schuldenbremse und den Konsolidierungspfad einhalten. Es gibt außerdem schwierige Bund-LänderFinanzverhandlungen. All dieses muss mit einem starken Parlament durchgeführt werden, mit starken Entscheidern im Land. Dem dient die Sperrklausel.
Ein weiterer Punkt ist die Politikverdrossenheit. Eine Zersplitterung des Parlaments birgt die Gefahr, dass dauerhaft stabile Koalitionen verhindert werden. Wechselnde Koalitionen sind ein Mittel der Demokratie, aber auch sie müssen stabile Mehrheitsverhältnisse darstellen, um handlungsfähig zu sein und für die Menschen im Land Fortschritte zu erreichen. Sonst wächst das Desinteresse in der Bevölkerung und damit die Politikverdrossenheit und die Hinwendung zu Extremen. Auch das ist nicht im Sinne einer starken Demokratie.
demokratischen Konsens gegen Gruppierungen zu bilden, die unsere Demokratie gefährden. Wir haben hierauf einen Eid geleistet. Warum sollen wir die Sperrklausel in der Verfassung verankern? - Ganz einfach: Sie hat Verfassungsrang, weil sie die Funktionsfähigkeit des Parlamentes sichert. Diese Sicherung muss als Korrektiv zur Wahlrechtsgleichheit vorhanden sein. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt und es für legitim erachtet, dass der Funktionsfähigkeit des Parlamentes der höhere Wert gegenüber der Wahlgleichheit eingeräumt wird. Deshalb muss unserer Ansicht nach der Sperrklausel Verfassungsrang gebühren. Sie muss in der Verfassung festgeschrieben werden. Es sind zwei Güter abzuwägen, die Wahlrechtsgleichheit auf der einen Seite, die Sperrklausel und die Funktionsfähigkeit auf der anderen Seite. Die Sperrklausel muss also in die Verfassung.
Meine Damen und Herren, die Verfassung ist unser höchstes Normgefüge im Land. Es ist das Normgefüge, das für alle Bürgerinnen und Bürger klar, deutlich und transparent ist. Hier ist die Sperrklausel offen für alle normiert. Das ist gut so. Die Verfassung sichert Kontinuität und der Bestand der Sperrklausel im Verfassungsrang ist im Sinne einer starken Demokratie, im Sinne einer unverführbaren Demokratie. Deshalb werben wir auch um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, speziell was die Konnexität angeht. Ich kann mich erinnern, dass es einmal zwei Bürgermeister und einen Ministerpräsidenten gab, der hier anwesend ist. Der eine Bürgermeister ist mittlerweile Landtagspräsident, der andere Bürgermeister steht am Rednerpult. Wir haben vor 26 oder 27 Jahren vehement für die Einführung des Konnexitätsprinzips gestritten. Wir haben sogar ein Gutachten bei Professor Schoch in Freiburg eingeholt. Wir haben es aber nicht hingekriegt. Das hatte verschiedene Gründe: Einmal war die politische Landschaft noch nicht so weit, zum anderen wurde einer der drei Mitstreiter - die Bemerkung sei gestattet - anschließend Innenminister. Da war ich dann als Bürgermeister allein.
Ach, ich habe es ja überstanden. - Ich denke, es ist ein schöner Tag für die Bürgermeister. Es war wichtig, sich 25 Jahre für eine gute Sache eingesetzt zu haben. Es ist ein schöner Tag für uns alle, auch für das Parlament. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank. - Eigentlich müsste ich jetzt eine persönliche Erklärung abgeben, aber ich verzichte darauf. Es würde für die Kollegen Lafontaine und Bouillon nicht gut aussehen.
Es wird vorgeschlagen, den Entwurf des Konnexitätsausführungsgesetzes Drucksache 15/1898 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1898 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1898 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf der Verfassungsund KSVG-Änderung Drucksache 15/1537 in Zweiter und Dritter Lesung. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat mit der Drucksache 15/1879 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1879 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1879 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1905 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1905 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1905 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1903 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung. - Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1903 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache15/1903 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1537. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1537 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf 15/1537 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und die PIRATEN.
In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 GO dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz in Verbindung mit § 33 Abs. 3 GO mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass alle Fraktionen dafür gestimmt haben mit Ausnahme der PIRATEN. Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht, der Gesetzentwurf wird in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten.
Wir kommen zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Nach § 69 Abs. 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf den Schriftführer Herrn Abgeordne
Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln.