Protocol of the Session on June 15, 2016

von allen verstanden worden ist, dass der KELF eben nicht eine Maßnahme ist,

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Ich hab es halt einfach nicht verstanden)

die für sich in Anspruch nimmt, alleine die kommunale Finanzkrise zu bekämpfen und zu lösen, sondern dass der KELF ein Baustein in einer Gesamtstrategie des Landes ist. Es ein wichtiger Baustein und deshalb ist es nicht sehr logisch zu sagen, dass man, weil dieser Baustein alleine nicht geeignet ist, alle Probleme zu lösen, diesem Baustein nicht zustimmen könne.

Es erhalten im aktuellen Jahr 32 Kommunen im Saarland Mittel aus dem KELF, davon 13 Kommunen, die von Überschuldung bedroht sind. Wenn Sie sagen, der KELF sei für die Kommunen nur ein Tropfen auf den heißen Stein, dann möchte ich einmal darauf hinweisen, dass die Stadt Saarbrücken für das Jahr 2015 5,2 Millionen Euro aus dem KELF erhält. Das ist mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Stadt Völklingen erhält auch immerhin 1,7 Millionen Euro, das ist eine ganz beträchtliche Summe. Auf Platz 3 steht übrigens die Kreisstadt St. Wendel mit 680.000 Euro im Jahr. Meine Heimatgemeinde Nonnweiler erhält immerhin 394.000 Euro. Für unsere Gemeinde ist das eine beträchtliche Summe, das können wir sehr gut gebrauchen, um unsere Haushaltslage zu verbessern.

So geht es vielen Gemeinden im Saarland und deshalb ist der KELF weit mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein und er ist eben als Teil des Kommunalpaktes auch ein Instrument, dass die Kommunen und die Räte und die Bürgermeister dabei unterstützt, eigene Sparanstrengungen voranzutreiben, auch im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Genau, wie wir das auch aus der landespolitischen Debatte kennen, wenn wir darauf hinweisen, dass wir, um die Sanierungshilfen des Bundes zu bekommen, das eine oder andere an schmerzhaften Instrumenten und Entscheidungen durchsetzen müssen, ist es eben auch einsichtig, dass man, wenn man das eine nicht tun würde, auch auf die andere Hilfe verzichten müsste, und das will am Ende niemand. Deshalb helfen wir über den KELF nicht nur mit Geld, sondern wir helfen auch mit Instrumenten und mit Argumenten für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Kommunen müssen, wenn sie diese Hilfe erhalten wollen, eigene Voraussetzungen erfüllen. Das haben bislang alle Kommunen im Saarland ausnahmslos für alle Jahre geschafft und dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass das auch in Zukunft der Fall ist. Das Problem ist nämlich, dass durch den Zuzug von Flüchtlingen in unterschiedlicher Weise zusätzliche Ausgaben auf die Kommu

nen zukommen, mehr Geld für Personal, mehr Geld für die Sachkosten, mehr Geld für Wohnraum, für die Kreisumlage, die Integrationsmaßnahmen, beispielsweise Sprachkurse, mehr Geld für soziale Fragen vor Ort.

Diese Mehrausgaben werden zukünftig rausgerechnet, das ist die gesetzliche Grundlage, die wir heute schaffen, und zwar für gesetzliche Pflichtaufgaben, für untergesetzliche Pflichtaufgaben und auch für freiwillige Leistungen. Hier wird zwar ein strenger Maßstab angewendet, aber es ist unser Wunsch, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch freiwillige Leistungen der Gemeinden vor Ort von uns unterstützt werden. Jeder Sprachkurs ist eine freiwillige Leistung, jede Unterstützung von Ehrenamtsstrukturen ist eine freiwillige Leistung, diese sind aber notwendig, damit das Ganze vor Ort gelingen kann, und werden deshalb auch entsprechend von uns unterstützt. Hätten wir das nicht getan, hätten die Kommunen entweder keine Mittel mehr aus dem KELF bekommen können oder sie hätten Steuern und Gebühren erhöhen oder die Leistungen für ihre Bürgerinnen und Bürgern kürzen müssen.

Das alles wird jetzt nicht stattfinden und deshalb ist der heutige Tag ein guter Tag für die Bürgermeister, die Kämmerer und Kommunalpolitiker vor Ort. Sie wissen, auch im Jahr 2016 und folgende werden die Unterstützungsmaßnahmen für die Flüchtlinge nicht dafür sorgen, dass die KELF-Mittel gefährdet sind, das Geld kann weiter fließen. Es ist auch ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, denn sie wissen, dass mit den Mehrkosten für Flüchtlinge für sie keine negativen Auswirkungen verbunden sind, es wird mit Blick auf Ausgaben für Flüchtlinge keine Steuererhöhungen, keine Gebührenerhöhungen und auch keine Leistungskürzungen geben. Deshalb ist dieser Tag am Ende auch ein guter Tag für die Flüchtlinge in unserem Land und für ihre Integration, denn wenn diese Hilfe weiter geleistet werden kann und wenn das in einem gesellschaftlichen Klima stattfinden kann, in dem es kein Gegeneinander gibt nach dem Motto, entweder helfe ich den Flüchtlingen oder ich investiere das Geld in die einheimische Bevölkerung, sondern wenn beides gleichzeitig möglich ist, dann ist das ein gesellschaftliches Klima, in dem Integration auch tatsächlich gelingen kann. Deshalb sage ich auch, dass mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür erfüllt ist, dass der Kommunalpakt, den das Land mit den Kommunen geschlossen hat, gilt und dass er auch erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wichtig ist, dass die Probleme, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbunden sind, durch das KELF-Gesetz natürlich nicht abschließend gelöst werden, sondern dass noch weitere Aufgaben in der Umsetzung in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren auf uns zukommen, denn Integration ist eine

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Daueraufgabe, eine Aufgabe am Arbeitsmarkt, im Kindergarten, in der Schule, eine Aufgabe für die Vereine und für die Gesellschaft insgesamt. Wir wissen noch gar nicht, wie es weitergehen wird. Im Moment haben wir eine sehr geringe Zahl von Flüchtlingen, die neu nach Deutschland kommen, aber das könnte in wenigen Wochen und Monaten schon wieder ganz anders aussehen. Wenn man über die Grenzen Deutschlands, über die Grenzen Europas schaut und sich die Situation im Nahen Osten oder in Afrika vor Augen führt - die Frage der inneren Sicherheit in diesen Ländern, die soziale Frage, die Notlage vieler Menschen -, dann muss man kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass wir es in diesem 21. Jahrhundert noch lange mit Flüchtlingsströmen auf dieser Welt zu tun haben werden. Wir können dauerhaft weder die Augen noch die Grenzen davor verschließen und deshalb werden wir uns auch vor Ort mit diesen Themen immer wieder neu auseinandersetzen müssen.

Die Frage lautet jetzt: Was ist noch konkret zu tun? Das ist zum einen die Aufteilung der Lasten zwischen Bund und Ländern, da findet morgen ein wichtiger Gipfel statt. Wie man hört, kann man ein Stück weit optimistisch sein, dass der Bund zusätzliche Anteile in der Finanzierung übernimmt, beispielsweise 100 Prozent der KdU-Kosten, und dass er sich an den Integrationskosten stärker beteiligt. Das ist zumindest unsere gemeinsame Forderung aus diesem Landtag heraus, dass sich der Bund, weil die Bewältigung der Flüchtlingsaufkommen eine nationale Aufgabe ist, stärker beteiligt, als das bislang der Fall ist.

Das Zweite ist die Frage, wie wir denn die Mittel, die wir vom Bund bekommen, zwischen dem Land und den Kommunen aufteilen. Hier gibt es ja Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung. Ich würde mir wünschen - im Interesse des Landes, aber auch vor allem der Kommunen -, dass wir bis zu den Sommerferien zu einer Einigung in dieser Frage kommen, damit man vor Ort weiß, mit welchem Geld man auch tatsächlich rechnen kann.

Das Dritte ist die Daueraufgabe der Integration in Kindergärten, Schulen und auf dem Arbeitsmarkt. Das alles müssen wir gemeinsam leisten und das werden wir nur schaffen, wenn viele Saarländerinnen und Saarländer dabei anpacken, wenn das ehrenamtliche Engagement und die Aufnahmebereitschaft der Menschen in diesem Land auch weiterhin so groß bleiben, wie es in den letzten Monaten der Fall war. Darauf können wir stolz sein. Wir sagen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Unklar, das sagte ich bereits, ist die Frage, wie die Entwicklung bei den Flüchtlingen insgesamt weitergeht. Klar ist allerdings, wie es mit den KELF-Mitteln weitergeht. Deshalb die klare Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes: Wir helfen den Kommunen weiterhin. - Ich bitte Sie alle, stimmen Sie diesem Antrag zu.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in Zweiter Lesung hat sich an unserem Standpunkt zur Schuldenbremse, zum KELF und zum vorliegenden Gesetzentwurf nichts geändert. Die Schuldenbremse führt zu einer Verlagerung finanzieller Schulden hin zu Infrastrukturschulden. Die Infrastruktur wäre jetzt billiger zu warten als später abzureißen und zu ersetzen. Es ist sicherlich nicht falsch, sparsam zu sein, aber die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form lehnen wir ab, ihre Verankerung in der Verfassung ebenso.

Der KELF wiederum ist zunächst einmal ein kommunaler Entlastungsfonds und damit zur finanziellen Entlastung von Kommunen gedacht. Er ist allerdings an Bedingungen geknüpft und überträgt damit die Idee der Schuldenbremse auf die kommunale Ebene. Dementsprechend lehnen wir auch den KELF ab - nicht wegen der finanziellen Entlastung, sondern wegen der Bedingungen, die daran geknüpft sind.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist dennoch positiv zu bewerten, weil er eine echte Entlastung bringt, indem er den KELF entschärft. Durch die Zuwanderung entsteht eine neue Wertschöpfung, aber es entstehen auch neue Kosten. Dummerweise haben die Kommunen wenig von der Wertschöpfung, aber eben einen Großteil der Kosten zu tragen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll gerade eine Regelung getroffen werden, die diese besondere Investitionsleistung der Kommunen beim KELF berücksichtigen soll.

Ich habe in Erster Lesung bereits auf unseren Antrag vom letzten Oktober zu diesem Thema verwiesen. Er trug den Titel „Gemeinsame Zukunft im Saarland sichern: Flüchtlingsversorgung als besondere Investitionsleistung in den Stabilitätsrat einbringen“ und hatte die Drucksachennummer 15/1531. Dort ging es schon um dieses Thema, allerdings auch darum, was jetzt schon von mehreren Kollegen angesprochen wurde, dass sich die Landesregierung beim Bund einsetzen soll, was wir mit einem Gesetz auf Landesebene natürlich nicht können. In

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

sofern wäre unser Antrag sogar noch weiter gegangen. Mit diesem Antrag hätten Sie schon vor acht Monaten die Weichen in die Richtung stellen können, die wir jetzt mit dem Gesetzentwurf spät aber immerhin überhaupt stellen.

Wir werden natürlich zustimmen, denn wir hätten ja das Ganze im Oktober nicht selbst beantragt, wenn wir dagegen wären. Deshalb können wir den Antrag jetzt auch nicht ablehnen. Wir werden zustimmen. Ich kann nur wiederholen: Es entschärft den KELF. Uns wäre es lieber, wenn man den KELF in der jetzigen Form mit den daran geknüpften Bedingungen ganz abschaffen würde.

Wir hoffen, dass in einer langfristigen Perspektive die anhaltende Aufnahme von Menschen auch weitere Investitionen in die Grundversorgung und die weitere Integration anstößt, zum Beispiel auch die Reaktivierung von kommunalen Dienstleistungen, die Förderung der Mobilität, die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung und die Wohnungsmarktförderung. Dementsprechend sehen wir auch die vorgesehene zeitliche Begrenzung bis 2018 immer noch kritisch. Das wurde schon von mehreren Vorrednern gesagt. Es ist eigentlich nicht zu erkennen, warum man diese Begrenzung machen will. Der KELF läuft bis 2024. Genau genommen hätte man das Gesetz genauso lange laufen lassen müssen. Es gibt die Möglichkeit der Verlängerung bis 2020, aber eben nicht bis 2024. Von daher sehe ich es so, dass sich zwangsläufig der nächste Landtag wieder damit befassen muss. 2017 wird gewählt. Bis 2018 gilt das vorliegende Gesetz, das heißt also, der nächste Landtag kann sich 2017/2018 gleich wieder damit befassen. Das finde ich eigentlich unnötig, aber es ist dann eben nicht zu ändern.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Trotzdem können wir den Gesetzentwurf heute so beschließen. Wir werden auch zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1858 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1858 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1858 einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 15/1769 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1769 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und PIRATEN, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland (Drucksache 15/1768) (Abänderungsan- träge: Drucksachen 15/1846 - neu -, 15/1849, 15/1854 und 15/1859)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland in seiner 47. Sitzung am 20. April 2016 in Zweiter Lesung angenommen und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen.

Mit einem neuen Vergütungsoffenlegungsgesetz, Neuregelungen in der Landeshaushaltsordnung und im Saarländischen Sparkassengesetz, im Kommunalselbstverwaltungsgesetz und in der Eigenbetriebsverordnung soll nunmehr dem legitimen Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Unternehmen entsprochen werden.

Mit dem Gesetz wird eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen, sowohl für öffentlich-rechtliche Unternehmen als auch für privatrechtliche Gesellschaften, an denen das Land oder saarländische Gemeinden oder Gemeindeverbände beteiligt sind, künftig Bezüge der Mitglieder ihrer Leitungsebene und Aufsichtsgremien auszuweisen. Mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes und die Systematik von Landeshaushaltsrecht und Gemeindewirtschaftsrecht trifft der Gesetzentwurf differenzierte Regelungen auf Landes- und kommunaler Ebene und berücksichtigt dabei auch die jeweiligen Besonderheiten öffentlicher Unternehmen, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, an denen das Land beteiligt ist.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Kernpunkt der gesetzlichen Regelung ist die Verpflichtung von Land, öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Kommunen, auf eine kumulierte Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und der Aufsichtsgremien im Jahresabschluss hinzuwirken. Im Bereich des Landes gilt dies auch für die finanziellen Vorteile, die Mitglieder von Kontrollgremien für persönlich erbrachte Leistungen erhalten. Dazu korrespondierend darf künftig bereits die Gründung von und die Beteiligung des Landes oder eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens an einem privatrechtlichen Unternehmen nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die kumulierte Offenlegung der Bezüge des betroffenen Personenkreises gewährleistet ist.

Schließlich sind wie die vorgenannten Landesgesellschaften auch Rechtspflegeanstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, an denen das Land beteiligt ist, unmittelbar zur kumulierten Veröffentlichung im vorgenannten Sinne verpflichtet. Bei den Sparkassen und der Landesbank Saar wird eine Hinwirkungspflicht normiert.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzesvorhaben eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände und Organisationen haben im Grundsatz die Absicht des Landes begrüßt, mit der geplanten gesetzlichen Regelung die Integrität und Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft zu stärken, gleichzeitig aber bedauert, dass der Gesetzentwurf hinsichtlich des Umfangs der Offenlegungspflicht deutlich hinter den Regelungen anderer Bundesländer zurückbleibt. Dies betrifft insbesondere eine individualisierte Offenlegung der Vergütungen auf Landes- und kommunaler Ebene.

So hat etwa Transparency International darauf hingewiesen, dass nur eine individualisierte Ausweisung der jeweiligen Vergütung zeige, ob und wenn ja, welche persönlichen Interessen an unternehmerischen und politischen Entscheidungen bestehen. Alle Befürchtungen oder Annahmen, dass bei der Veröffentlichung der Vergütungen qualifizierte Kräfte bei der Personalauswahl nicht mehr zur Verfügung stünden, hätten sich in den Ländern, in denen eine entsprechende Regelung bereits besteht, nicht bewahrheitet.

Die angehörten Verbände und Organisationen haben einheitlich die Auffassung vertreten, dass nur eine umfassende Informationspflicht zur Tätigkeit von öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Behörden dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Information gerecht werde. Allerdings hat das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland eine individualisierte Veröffentlichung der Bezüge eines jeden Mitglieds, was im Übrigen über die Veröffentlichungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch hinausgehen würde, vor diesem Hintergrund für nicht geboten angesehen.

Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Abänderungsanträge eingebracht. Die Oppositionsfraktionen haben deutlich gemacht, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene kumulierte Veröffentlichung von Vergütungen in der vorgesehenen Form nicht dem Gedanken umfassender Transparenz entspricht, wenn auf eine individualisierte Veröffentlichung verzichtet wird. Nur die von ihnen initiierte Neuregelung gewährleiste, dass die Bezüge der jeweiligen Mitglieder von Geschäftsführungen, Aufsichtsräten oder ähnlichen Einrichtungen für jedes einzelne Mitglied separat und unter Namensnennung veröffentlicht werden beziehungsweise dass auf eine solche Veröffentlichung hingewirkt wird.

Die Abänderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden im Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt, der Abänderungsantrag von CDU und SPD, der den Adressatenkreis der betroffenen Unternehmen konkretisiert, wurde angenommen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen empfiehlt Ihnen mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.