Protocol of the Session on June 15, 2016

Einerseits ist es natürlich für unsere Bauern schwer, andere Methoden als Glyphosat zu verwenden, aber ich denke, ein Privatmann kann zum Beispiel in seiner Einfahrt das Unkraut pflücken oder abflammen. Hier geht es nur um die Bequemlichkeit. Da muss man nicht mit einem Giftstoff herumsprühen.

(Zuruf: Frau Kollegin, ist das ein Glas Wasser am Rednerpult?)

Ja, das ist Wasser - ohne Glyphosat!

(Heiterkeit.)

Wir hatten uns im Ausschuss auch mögliche Alternativen zum Glyphosat angehört. Eine Möglichkeit ist es, das Unkraut zu pflücken oder abzuflammen. Das ist natürlich in großen landwirtschaftlichen Betrieben nicht machbar. Zu anderen Pestiziden als Alternative ist zu sagen, dass sie um einiges schädlicher sind als Glyphosat. Als Alternative für landschaftliche Betriebe wurde genannt, einfach mehr umzupflügen. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass es durch den verstärkten Einsatz des Pfluges zu Bodenerosionen kommt und dass durch den verstärkten Dieselverbrauch auf einer anderen Ebene mehr Schaden entsteht. Wenn ich bedenke, dass so viele Experten sich nicht einig sind und es so viele widersprüchliche Studien dazu gibt, so ist es für uns Politiker sehr schwer zu sagen, was hier das kleinere Übel sein soll. Dass Glyphosat nicht gesund ist, ist allen klar.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Doch, Herr Heinrich hat gesagt, dass es gesund ist!)

Deshalb gehe ich beim Antrag der GRÜNEN auch mit, dass Lebensmittel kontrolliert werden sollen. 90 Prozent aller Menschen haben höhere GlyphosatRückstände im Urin als der Höchstwert für Trinkwasser ist. Das ist schon bedenklich.

(Sprechen und Unruhe.)

Es gibt jedoch einen Punkt, bei dem wir im Antrag der GRÜNEN nicht mitgehen können, weshalb wir uns auch enthalten werden.

Kolleginnen und Kollegen! Es ist ziemlich laut. Das Wort hat die Kollegin Maurer. Ich bitte um etwas mehr Disziplin auf den letzten Metern!

Danke, Frau Präsidentin! - Im Antrag der GRÜNEN sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, genannt.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Auf ihnen soll die Ausbringung von Glyphosat untersagt werden. Das ist der Grund, uns bei diesem Antrag zu enthalten. Wir sehen hier eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung. Es ist nicht nur wegen der Verträge nicht möglich, sondern es ist einfach eine Wettbewerbsverzerrung, wenn die Bauern, die landwirtschaftliche Flächen vom Land gepachtet haben, diese anders bewirtschaften müssen als Bauern mit Eigenbesitz.

Alternativen zu Glyphosat kosten mehr. Der Aufwand ist höher, die Erträge sind niedriger. Wir haben eben bei der Milchpreis-Debatte gehört, dass sehr viele Bauern am Rande der Existenz stehen. Wenn sich hier noch Wettbewerbsverzerrungen wegen anderer Bedingungen ergeben, dann sehen wir die Landwirtschaft im Saarland als stärker gefährdet an. Das ist der Grund, warum wir uns beim Antrag der GRÜNEN enthalten werden. - Danke.

(Beifall von den PIRATEN.)

Vielen Dank, Frau Kollegin Maurer. - Das Wort hat nun der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in meiner Rede zum einen auf das eingehen, was bereits in früheren Debatten gesagt wurde. Zum Zweiten möchte ich auf die aktuelle Beantragung der GRÜNEN eingehen, zum Dritten auf das, was wir an gemeinsamen Überzeugungen haben.

Wir hatten bei der Diskussion zum Thema Glyphosat - nicht nur hier im saarländischen Landtag, sondern auch im sonstigen politischen Raum - eine, wie ich fand, manchmal schon etwas überzogene Debatte. Ich habe in Erinnerung dessen, was im NovemberPlenum letzten Jahres dazu gesagt wurde, für die saarländische Landesregierung deutlich Stellung bezogen. Glyphosat ist ein Herbizid, ist ein Pflanzenschutzmittel, und Herbizide dieser Art haben die unangenehme Nebenwirkung, dass sie giftig sein können, dass sie Schäden hervorrufen können, dass sie unangenehme Nebenwirkungen für Natur, Umwelt und Biosysteme haben können. Da gibt es nichts zu verharmlosen.

Da gibt es auch niemanden, der das in irgendeiner Art und Weise schönredet. Das tut auch der Kollege Heinrich nicht, der das eben sehr vereinfacht dargestellt hat und einen Vergleich gewählt hat, wie er auch in der Fachwelt, wie er auch in der Anhörung zum Tragen gekommen ist. Es ist wie bei vielen Dingen, auch wie bei Medikamenten - ich nehme mal das Beispiel Chemotherapie -, wo es auf die Dosis, auf die Mischung und auf die zielgerichtete Anwen

dung ankommt. Diese Diskussion ist aber mit Blick auf das Thema Glyphosat leider Gottes nicht mehr auf der rationalen, auf der emotionsarmen Ebene zu führen, dafür ist sie emotional zu sehr belastet. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen.

Ich sage es noch einmal - auch in Erinnerung dessen, was ich im November des letzten Jahres gesagt habe -, die Politik der Landesregierung der letzten Jahre und Jahrzehnte war immer darauf ausgerichtet, dass wir mit Blick auf das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln uns einer Maxime bedienen, die da lautet: Gerade so viel wie nötig und so wenig wie möglich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das ist ein Prinzip, das schon seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nicht nur mit Blick auf die entsprechenden landeseigenen Liegenschaften, sondern auch und insbesondere mit Blick auf kommunale Flächen. Nicht umsonst war das auch in Beschlüssen nachzulesen, initiiert aufgrund der aktuellen Diskussion beispielsweise durch die GRÜNEN, um zu verdeutlichen, dass man das Thema Glyphosat ganz besonders im Blick hat. Man hat bereits bestehende Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel noch einmal untermauert und entsprechend verbreitert und hat noch einmal ausdrücklich Glyphosat genannt.

Ich nehme das alles zur Kenntnis. Ich nehme auch Parteitagsbeschlüsse auch meiner eigenen Partei zur Kenntnis. Ich bitte aber auch darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich als Minister für Umwelt und Verbraucherschutz in diesem Land nicht auf Parteitagsbeschlüsse vereidigt bin, sondern auf die Verfassung des Saarlandes und die Gesetze des Saarlandes. Deswegen habe ich mir an dieser Stelle die Freiheit genommen, bestimmte Dinge aus meiner Sicht zu bewerten, ohne Beschlüsse dabei zu negieren oder sie öffentlich in einen Diskurs zu bringen im Übrigen auch nicht Beschlüsse von Agrarministerkonferenzen oder von anderen Landesregierungen, wie sie mit diesem Thema umgehen. Ich habe vielmehr versucht, das, was wir als Credo hatten, was ich eben vorgelesen habe, den sorgsamen Umgang mit allen Pflanzenschutzmitteln, nicht nur mit Glyphosat, in der konkreten Sacharbeit, bei der täglichen Abarbeitung der Herausforderungen in diesem Land zu meinem Credo zu machen.

Dazu gehört auch, dass man das, was in diesem Parlament beschlossen wurde, ernst nimmt. Wir haben im November des letzten Jahres beschlossen, dass der saarländische Landtag sich dafür ausspricht, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Glyphosat im Bereich privater Haushalte verboten wird und im Einzelhandel nicht mehr verkauft werden darf. Das ist im Übrigen eine Überzeugung, der alle Parteien hier im Land durch mehrere Beschlüs

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

se, durch Aufforderungen auch im Hinblick auf Aktivitäten der Baumärkte hier im Saarland, Rechnung getragen haben. Wir haben mit dazu beigetragen, dass das Zeug aus dem freien Handel kommt. Ich bleibe dabei: Ja, es ist richtig, das Zeug ist als Pflanzenschutzmittel nicht geeignet, um in Privathaushalten seine Wirkung zu entfalten. Es ist ein Mittel, das nur nach guter fachlicher Praxis und Unterweisung von Fachleuten angewendet werden darf.

Darüber hinaus haben wir beschlossen, dass der Einsatz von Glyphosat im öffentlichen Bereich im Saarland nur in ganz engen Grenzen ausnahmsweise zu genehmigen ist, insbesondere zur Bekämpfung von Neophyten. Auch dem haben wir als Landesregierung bereits vor diesem Beschluss, aber natürlich auch nach dem Beschluss Rechnung getragen, indem es ein entsprechendes Genehmigungsverfahren und Prozedere gab, das bei der Landwirtschaftskammer aufgelaufen ist. Es wurde eine strenge Prüfung der Kriterien festgelegt, ob und in welchem Umfang eine solche Genehmigung möglich ist. Wir haben darüber hinaus beschlossen, dass wir den Einsatz von Glyphosat in der konventionellen Landwirtschaft zu verringern haben. Auch hier gibt es übrigens keinen Dissens mit Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN in anderen Bundesländern. Auf den entsprechenden Konferenzen haben die Anträge der GRÜNEN ebenfalls nicht von einem Verbot in der Landwirtschaft, sondern von einer Verringerung des Einsatzes gesprochen.

Wir haben auch entschieden, im zuständigen Ausschuss eine Anhörung zum Einsatz von Glyphosat im öffentlichen Bereich und in der Landwirtschaft durchzuführen. Diese Anhörung hat, glaube ich, im Januar oder Februar dieses Jahres stattgefunden. In der Auswertung dieser Anhörung haben wir uns als Ministerium nicht etwa einen schlanken Fuß gemacht nach dem Motto, das interessiert uns alles nicht, sondern wir haben unsere Schlüsse daraus gezogen. Einer der Schlüsse war, dass wir der - ob berechtigt oder unberechtigt - erhobenen Forderung, noch stärker in die Reglementierung einzugreifen, was das Ausbringen von Glyphosat angeht, Rechnung tragen und das haben wir getan. Ich habe entschieden, dass unmittelbar nach der Auswertung der Anhörung ein Ministervorbehalt ausgesprochen wird, im Übrigen genau das Gleiche, was in anderen, auch von den GRÜNEN mitregierten Bundesländern getan wurde. Das heißt, es entscheidet nicht mehr wie bisher alleine die Landwirtschaftskammer nach guter fachlicher Praxis. Ich sage ganz bewusst, das war keine Entscheidung im Misstrauen gegenüber der Landwirtschaftskammer, für deren Arbeit ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke, sondern da ging es um die Übernahme politischer Verantwortung, um sich als Umweltminister nicht „wegzuducken“. Das wäre ja die nächste Forderung ge

wesen: Das soll der Minister selber entscheiden. Das habe ich gemacht.

Ich habe darüber hinaus auch klar kommuniziert: Es wird keine Genehmigung mehr zum Ausbringen auf öffentlich zugänglichen oder der Allgemeinheit zugänglichen Flächen geben. Das sind traditionell die Flächen, die sich am meisten in der Diskussion befinden, Spielplätze, Parks, Zuwegungen auf Friedhöfen et cetera. Das ist dann auch stringent durchgehalten worden.

Es ist in dieser Zeit aber nicht nur bei der Anweisung gegenüber der Landwirtschaftskammer oder dem entsprechenden Handeln meinerseits mit dem Ministervorbehalt geblieben. Es gab auch zwei Schreiben, eines an den Städteund Gemeindetag von 09. März und eines an den Direktor des Landesbetriebs für Straßenbau mit gleichem Datum, in denen wir noch einmal auf Folgendes hingewiesen haben. Mit Blick auf den Saarländischen Städte- und Gemeindetag habe ich darauf hingewiesen - und zwar nach dem Erlass des Ministervorbehaltes, nachdem klar war, dass es keine weiteren Genehmigungen mehr geben wird -, dass in der Nähe von Spielplätzen, Parkanlagen, Friedhöfen und ähnlichen Plätzen auf den Einsatz des Herbizids gänzlich verzichtet werden soll. Der Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels zur Bekämpfung von Neophyten ist nur vertretbar, wenn die Konzentration auf das Erforderlichste reduziert wird. - Ich denke, es ist auch klar, wenn von Neophyten Gefahr für Leib und Leben von Personen ausgeht, dass man auch dort als Ultima Ratio, wenn keine andere Möglichkeit mehr geht, dies tatsächlich noch in Erwägung zieht.

Ich habe die Kollegin Beckmann-Roh gebeten, dies gegenüber den Städten und Gemeinden offen zu kommunizieren und eine Anwendung von Glyphosat künftig auf diese eine Ausnahme zu beschränken, nämlich die Bekämpfung von Neophyten. Mit Blick auf den Landesbetrieb für Straßenbau, es ist eben schon gesagt worden, wo die Menge von etwa 60 Litern entlang aller saarländischen Straßen, ob Landes- und Bundesstraßen oder Bundesautobahnen ausgebracht wird, wurde ebenfalls noch einmal appelliert, die Konzentration auf die unbedingt erforderliche Menge zu reduzieren, nach dem Credo, so viel wie nötig und so wenig wie möglich.

Ich habe das alles getan in der Diskussionsanalyse, was die Anhörung im saarländischen Landtag erbracht hat, auch dem Diskussionsklima folgend, das wir in diesem Land haben. Ich habe eben schon gesagt, da ist nicht mehr alles rational. Gerade dann ist es aber wichtig, Politik mit Sinn und Verstand zu machen anstatt Politik mit dem Kopf durch die Wand. Dazu zählt für mich die Übernahme dieser Verantwortung sowie dieser Ministervorbehalt, also die Ausbringung auf öffentlich zugänglichen Flächen nicht mehr zu genehmigen.

(Minister Jost)

Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wir sind jetzt quasi auf der Ebene von Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat in diesem Zusammenhang keine weiteren Genehmigungen mehr erteilt. Wir wollen erreichen, dass die wenigen Gemeinden, die noch Ausnahmegenehmigungen haben, um dieses Mittel auszubringen, diese freiwillig an uns zurückgeben. Wir haben das juristisch prüfen lassen, ich kann es nicht rückwirkend entziehen, aber ich habe entsprechende Schreiben in Auftrag gegeben an alle Städte und Gemeinden, die noch über eine Genehmigung verfügen, diese freiwillig zurückzugeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass der eine oder andere angesichts der Diskussion im Lande dem Folge leisten wird.

Wir haben große Übereinstimmung mit Blick auf die Kernforderung: Verbot im Handel für Privatpersonen. Wir haben auch eine große Einigkeit darüber, den Einsatz von Glyphosat im öffentlich zugänglichen Raum ebenfalls zu minimieren. Ich habe dafür Sorge getragen, dass mit Blick auf öffentlich zugängliche Flächen eine weitere Ausnahmegenehmigung nicht mehr erteilt wird. Allerdings muss man sich auch darüber im Klaren sein - das ist dankenswerterweise von der Kollegin Maurer der PIRATENFraktion gerade eben angesprochen worden -, was für Alternativen es gibt. Der eine oder andere, der in der Anhörung als Experte aufgetreten ist, kennt offensichtlich die Gegebenheiten in diesem Land entweder nicht oder nicht genügend. Wenn Vertreter von Verbänden auftreten und sagen, in diesem Land wäre das Pflügen von Ackerflächen oder landeswirtschaftlichen Flächen durchaus eine Alternative, dann muss ich darauf hinweisen, dass wir in diesem Land eine ganze Reihe von landwirtschaftlich genutzten Flächen haben, bei denen ein Pflugverbot ausgesprochen wurde, eben wegen der Erosionsprobleme, und es insofern im Grunde genommen keine Alternative des Pflügens gibt. Man muss sich auch darüber im Klaren sein, dass die Stoffe, die wir dann eben nicht im Anwendungsverbot haben, am Ende eventuell für sich alleine genommen oder gar in einer Mixtur, damit sie eine vergleichbare Wirkung wie Glyphosat haben, wesentlich schlimmere Nebenwirkungen mit sich bringen, nicht nur für die Natur, sondern auch für die Anwender. Das alles muss man dann zum Ausdruck bringen.

Ich sage aber auch, in diesem Land sind wir Gott sei Dank aufgrund verschiedener Situationen besser dran als andere. Das hängt zum einen damit zusammen, dass wir über viele Jahre hinweg über die Landwirtschaftskammer eine gute Beratung auf den Weg gebracht haben, bis hin zu einer restriktiven Genehmigungspraxis sowie zu der Überzeugung der entsprechenden Landwirtschaftsverbände, des Bauernverbandes und anderer Organisationen, die für sich auch entschieden haben, dass das Thema Pflanzenschutz und Herbizide Ultima Ratio ist. Wir

haben in diesem Land fast 20 Prozent - zwischen 16 und 18 sind es zurzeit - ökologisch bewirtschaftete Flächen, auf denen überhaupt kein Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden darf. In diesem Zusammenhang gehen wir mit Blick auf unsere Verantwortung sehr restriktiv damit um. Ich nenne das Beispiel Städte und Gemeinden, aber auch Landesbetrieb für Straßenbau. Alleine von 2014 auf 2015 ist letztendlich eine Menge von 30 Prozent beim Einsatz beim Landesbetrieb für Straßenbau eingespart worden.

Ich will auf einen weiteren Punkt eingehen, der in Ihrem Antrag eine Rolle spielt, Kollege Ulrich, das ist die Frage von Flächen, die das Land für die landwirtschaftliche Nutzung verpachtet hat. Wir sind im Moment dabei, mit dem Amt für Bau und Liegenschaften zu eruieren, wie viele und welche Flächen das sind und ob es dort Handlungsbedarf gibt. Wir wissen, dass sich eine ganze Reihe von Flächen in Naturschutzgebieten befindet, wo ein Ausbringen sowieso nicht möglich und zulässig ist. Wir gehen aber auf Nummer sicher. Ich habe Ihnen eben schon angeboten, wenn die entsprechenden Kenntnisse vorliegen, dass wir diese dem zuständigen Ausschuss vorstellen. Ich habe in dem Zusammenhang für mich beim Thema Glyphosat zum Credo genommen, nicht großartig marktschreierisch zu handeln und Presseerklärungen zu machen, sondern in der Frage meine Arbeit im Sinne der Natur, des Umweltschutzes und des Schutzes der Menschen zu machen. Es ist uns, denke ich, auf herausragende Weise gelungen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1851 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.

(Sprechen.)

Gut, es ist schon spät, wir wiederholen die Abstimmung noch einmal.

Es geht um den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Glyphosat. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1851 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1851 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.

(Minister Jost)

Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend, mit oder ohne Fußball. - Ich schließe die Sitzung.

(Vizepräsidentin Spaniol)

Anlage

N a m e n t l i c h e A b s t i m m u n g