Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzt Herbizid. Dennoch stellt sich die Frage nach einer Alternative. Haben wir Alternativen? Ein Ergebnis der Anhörung, die der Ausschuss im Januar durchgeführt hatte, war, dass es hier keine einfachen Antworten gibt. Aus der Stellungnahme - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - des Umweltbundesamtes: „Für die Festsetzung von Anwendungsbereichen und die Prüfung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (…) zuständig.“ Weiter heißt es dort: „Das Bundesumweltamt sieht jedoch in diesem wie in anderen Anwendungsbereichen“ - hier ging es um den Riesenbärenklau - „in der Substitution von Mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat durch Mittel mit anderen chemischen Wirkstoffen keine sinnvolle Lösung, da viele der verfügbaren Wirkstoffe nach derzeitigem Kenntnisstand keine wesentlich günstigeren Eigenschaften in Bezug auf den Schutz der Umwelt haben.“ Also, Pflanzenschutzmittel, die kein Glyphosat enthalten, müssen nicht unbedingt besser sein.
Wie sieht es im Saarland aus? Dazu möchte ich die Vorbemerkung machen, dass die Wirkung eines Stoffes auch immer davon abhängig ist, wie oft und in welchen Mengen ein Mensch diesem Stoff ausgesetzt ist. Wenn man den Presseveröffentlichungen entnehmen kann, dass in Deutschland etwa 6.000 Tonnen Glyphosat im Jahr verbraucht werden, und man auf der anderen Seite feststellt, dass der Landesbetrieb für Straßenbau im letzten Jahr 62 Liter verbraucht hat, wenn man diese Zahlen in Relation setzt, kann man sehen, dass hier auf den öffentlichen Flächen eben nicht die Riesenmengen verbraucht werden.
Und, Herr Kollege Ulrich, es ist einfach nicht richtig, wenn Sie jetzt auch in dieser Debatte sagen, dass in Rheinland-Pfalz die Ausbringung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen verboten ist und im Saarland eben nicht. Richtig ist: In Rheinland-Pfalz ist die Ausbringung auf öffentlichen Flächen, die nicht Kulturland sind, genauso verboten, wie sie im Saarland verboten ist. In Rheinland-Pfalz entscheidet das Landesamt über die Ausnahmegenehmigung und hier haben wir die Situation, dass sich der Minister seit einigen Monaten vorbehält, über Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden, und diese Entscheidungen werden sehr restriktiv gefällt. Ich glaube, Reinhold - verbessere mich, wenn es nicht stimmt -, du hast seit einigen Monaten keine Genehmigung mehr erteilt.
Für öffentliche Flächen nicht. Und deshalb haben wir genau den Zustand, den Sie haben wollen. Wir haben zwar kein gesetzliches Verbot für die Ausbringung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen, aber wir haben ein faktisches Nichtausbringen, dadurch dass der Minister seine Entscheidungen so fällt, wie er sie fällt. Also, zu Ihrer Forderung, Glyphosat auf öffentlichen Flächen zu verbieten: Faktisch haben wir ein Verbot.
Die weitere Forderung im Antrag der GRÜNEN war, die Ausbringung von Glyphosat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, zu untersagen. Das ist leider nicht möglich. Mit den Pächtern sind privatrechtliche Verträge abgeschlossen worden. Privatrechtliche Verträge lassen sich in einem Rechtsstaat nicht einseitig ändern. Sie fordern den Minister auf, darauf hinzuwirken, dass auch auf kommunalen Flächen keine Ausbringung mehr erfolgt. Genau das ist der Zustand. Erstens - das hat uns die Anhörung gezeigt benutzen nur noch sehr wenige von 52 saarländischen Kommunen, ich glaube sieben oder acht, Glyphosat auf ihren Flächen. Zweitens hat der Minister beim Saarländischen Städte- und Gemeindetag bereits darauf hingewirkt, dass eben genau das passiert. Ihre Forderung ist also überholt. Und, um es kurz zu machen, Sie fordern noch, Kontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Glyphosat zu veranlassen. Ja, das Lebensmittel Wasser wird im Saarland untersucht, weitere Lebensmittel werden im Saarland nicht untersucht, aber da hat Ihnen ja die Landesregierung in der Antwort auf Ihre Anfrage, die heute Morgen auf Ihrem Tisch lag, erklärt, warum das so ist. Es ist einfach nicht kostengünstig, diesen ganzen Apparat aufzubauen, es ist besser, diese im Saarland erhobenen Proben in anderen Bundesländern auswerten zu lassen. Also, in aller Kürze: Ihr Antrag ist von der Wirklichkeit in großen Teilen überholt und in anderen Fällen ganz einfach nicht umsetzbar. - Deshalb danke ich für Ihre Aufmerksamkeit, wir werden Ihren Antrag natürlich ablehnen.
Danke, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Kollegin Dagmar Ensch-Engel für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn das der Herr Minister tatsächlich schon so verfügt hat, dann haben Sie mir jetzt wirklich den Wind aus den Segeln genommen. Ich finde das auch gut und ich bedanke mich dafür. Die sieben
Gemeinden, die es noch nicht machen, werden Sie dann auch noch überzeugen. Was ich allerdings nach wie vor gerne hätte, wären diese Kontrollen von Lebensmitteln, auch die Urinproben, denn es ist tatsächlich so, dass das immer noch unzureichend erforscht ist, vor allen Dingen auch die Auswirkungen bei Kindern. Darauf möchten wir sehr großen Wert legen. Der Antrag von den GRÜNEN ist zwar überholt, aber ich kann jetzt von dieser Stelle aus nicht überprüfen, inwieweit das auch alles so erfolgt ist, deshalb werden wir vorsorglich diesem -
genauso wie ich erwarte, dass wir alle vorsorglich Entscheidungen zum Wohle unserer Bürger treffen, und nicht nur in Sachen Glyphosat, sondern vielleicht auch in Sachen Verkehr oder in Sachen Infraschall. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Glyphosat ist derzeit in aller Munde wegen einer möglichen Krebsgefährdung, dem gilt auch der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Es gilt aber gleichwohl festzustellen, dass es derzeit keine wissenschaftliche Erkenntnis darüber gibt, dass Glyphosat krebserregend ist. Man sollte sich dann in der Diskussion ein Stück weit mit den Fakten auseinandersetzen. Fakt ist einfach, dass ein gemeinsamer Ausschuss der beiden UNOrganisationen für Gesundheit sowie Ernährung und Landwirtschaft festgestellt hat, dass eine krebserregende Wirkung, die einige Fachleute dem Stoff unterstellen, unwahrscheinlich sei.
Ja ja. - Die Experten sind nach eingehender Analyse vorliegender Daten zu dem Schluss gekommen, dass für den Verbraucher von den Glyphosatrückständen in Lebensmitteln kein Gesundheitsrisiko ausgeht. Das ist die Stellungnahme der Weltgesundheitsorganisation. Die nationalen Behörden sind auf
gefordert, angemessene Grenzwerte in den Lebensmitteln festzulegen und zu kontrollieren, um damit die Verbraucher zu schützen.
Jetzt bleiben wir mal in der Bundesrepublik Deutschland. Bei uns ist es Gott sei Dank kein Geheimnis, dass im Interesse des Verbraucherschutzes rigide Grenzwerte gelten, deren Einhaltung auch streng kontrolliert wird. Das ist gut und richtig so. Die Festlegung von Grenzwerten - und eben kein Verbot -, so lautet die Empfehlung des gemeinsamen Sachverständigenausschusses für Pestizidrückstände der Weltgesundheitsorganisation. Diese eindeutige Aussage der UN-Experten hat besonderes Gewicht, weil es gerade ein Institut der Weltgesundheitsorganisation war, auf dessen Argumentation sich die Gegner des Stoffes und heute wohl auch die Antragstellerin stützen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung, ein Ableger der Weltgesundheitsorganisation, hatte behauptet, es gehe wahrscheinlich eine Krebsgefahr von Glyphosat aus. Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab wird aber eindeutig widerlegt. Alle zuständigen Instanzen der EU wie etwa die Europäische Lebensmittelbehörde und das von ihr beauftragte Bundesinstitut für Risikobewertung bestreiten eine gesundheitliche Gefährdung. Das alles mag einem aus ideologischer Sicht nicht gefallen, man mag auch grundsätzlich eine andere Meinung vertreten.
Gänzlich auf Herbizide zu verzichten, wofür ich durchaus Verständnis habe, ist ein durchaus respektables Meinungsbild, aber es berechtigt und befugt niemanden dazu, gerade für die Produktion von Lebensmitteln sensibilisierte Verbraucher zu verunsichern und einem ganzen ehrenwerten Berufsstand, der, wie wir eben gehört haben, große Probleme im Bereich der Milchwirtschaft hat, ein weiteres Stück seiner Existenzgrundlage zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Glyphosat ist nicht nur das am weitesten verbreitete, sondern auch das am besten erforschte und nach allen vorliegenden Erkenntnissen der Wissenschaft das gesundheitlich harmloseste Herbizid, das keine Auswirkungen auf die Tierwelt hat und das bei sachgerechter Anwendung ohne Folgen für die Umwelt ist. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, Kulturpflanzen von unerwünschtem Beiwuchs zu befreien.
Zur Aufklärung gehört weiterhin, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung sich hinsichtlich ihrer Beurteilung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend -
Herr Kollege, hören Sie doch einmal zu! - Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat sich also
auf die gleichen Studien bezogen wie die Europäische Lebensmittelbehörde und das Bundesamt für Risikobewertung, nur mit dem alles entscheidenden Unterschied, lieber Herr Kollege Ulrich, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung lediglich die Gefahr geprüft hat, die von dem Stoff ausgeht, unabhängig von dem tatsächlichen Risiko, das sich aus den eingesetzten Mengen ergibt. Das Bundesamt für Risikobewertung, die Europäische Lebensmittelbehörde sowie die Weltgesundheitsorganisation beurteilen das Risiko, das von der eingesetzten Menge ausgeht. Und nur das kann die relevante Größe sein.
Bei vernünftiger Auslegung kann nur das Risiko der Anwendung mit möglichen Folgen für den Verbraucher zur Beurteilung taugen und eben nicht die abstrakte Gefahr. Man kann den Einsatz von Glyphosat auch mit der Einnahme von Medikamenten vergleichen. Bei richtiger Dosierung dienen sie der Gesundheit.
Nach den Begründungstatbeständen der Antragstellerin muss auch das Autofahren untersagt werden. Denn der Ausstoß von Stickoxiden ist ebenfalls krebserregend und eine abstrakte Gefahr für unsere Gesundheit. Einen solchen Antrag haben Sie aber bisher nicht vorgelegt, jedenfalls noch nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Geist des schonenden Umgangs mit der Umwelt ist doch gerade auch im öffentlichen Bereich stark vertreten, ob im Landes- oder im kommunalen Bereich. Der Einsatz von Herbiziden erfolgt nur dort, wo es aus sachlichen und arbeitseffizienten Gründen unbedingt nötig und angebracht ist. Auch hier kommt es wie bei allem auf die richtige Dosis an, die dann völlig unschädlich ist für Natur und Umwelt, wie sich auch der Auswertung der Expertenanhörung im saarländischen Landtag durchaus entnehmen lässt.
Bei aller berechtigten Sensibilisierung für die Produktion und Verwertung von Lebensmitteln darf ich feststellen, dass wir nicht allein auf dieser Welt leben. Die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen sind begrenzt. Die Weltbevölkerung wächst rasant. Heute ernährt ein Landwirt 145 Personen. 2020 werden es 200 sein. Von daher bleibt es eine enorme Herausforderung, in der Landwirtschaft weiterhin mit den vorhandenen Produktionsflächen diesen Ernährungsauftrag erfüllen zu können.
Bei allem Verständnis für Natur- und Umweltschutz darf man heute schon feststellen: Ohne chemische Hilfsmittel wird dies nicht zu erreichen sein. Diese müssen jedoch in der Anwendung umweltverträglich sein, lieber Herr Kollege Ulrich. Sie dürfen nicht gesundheitsgefährdend sein. Dies sicherzustellen, ist ein an uns gestellter Auftrag. Diesen haben wir transparent, sachkundig und ohne ideologische Scheuklappen zu erfüllen. Diesem Auftrag wird Ihr Antrag nicht gerecht und noch weniger die eben vorgetragene Begründung. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Na, jetzt bin ich aber überrascht!)
Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die PIRATEN-Landtagsfraktion die Kollegin Jasmin Maurer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zu später Stunde ist es schon schwer, sich zu konzentrieren. Wenn dann noch Scherze von der SPD-Fraktion kommen, dann hoffe ich, dass ich bei diesem doch so ernsten Thema auch ernst bleiben kann.
Wir sprechen über Glyphosat, ein Pestizid. Wir hatten bereits im Januar eine Anhörung dazu im Umweltausschuss. Ich habe aus dieser Anhörung mitgenommen, dass das Saarland an sich nicht das Problemland ist, wenn es um Glyphosat geht. Unser Bauernverband hat bestätigt, dass die saarländischen Bauern bereits sehr sensibilisiert sind, was die Benutzung von Glyphosat angeht. Auch nur sieben saarländische Kommunen verwenden überhaupt Glyphosat. Man sieht also, im Saarland achtet man durchaus auf die Menge.
Das ist für mich auch ein Hinweis darauf, dass wir im Saarland die Regionalvermarktung stärker vorantreiben müssen. Denn die Probleme mit Glyphosat haben wir weniger bei Nahrungsmitteln, die aus dem Saarland kommen, sondern vielmehr bei Nahrungsmitteln, die von anderswo importiert werden, seien es andere Bundesländer, unsere Nachbarländer wie Frankreich oder vielleicht sogar die USA. Man kann den Glyphosat-Einsatz in Deutschland und im Saarland nicht mit dem in den USA vergleichen.
Der Kollege Günter Heinrich hat schon von der sachgerechten Anwendung gesprochen. Ich sehe hier als großes Problem die Privathaushalte. Es gibt zwar in sehr vielen saarländischen und deutschen Baumärkten kein Glyphosat mehr zu kaufen, es ist allerdings für Privatpersonen kein Problem, Glypho
sat über das Internet zu beziehen. Und oftmals sind es die Privatleute, die eben nicht so sensibel wie unsere Bauern mit dem Stoff umgehen. Hier sollte man mehr aufklären, damit die Privatnutzer überhaupt wissen, was sie mit dem Mittel machen.
Einerseits ist es natürlich für unsere Bauern schwer, andere Methoden als Glyphosat zu verwenden, aber ich denke, ein Privatmann kann zum Beispiel in seiner Einfahrt das Unkraut pflücken oder abflammen. Hier geht es nur um die Bequemlichkeit. Da muss man nicht mit einem Giftstoff herumsprühen.