Protocol of the Session on June 15, 2016

Das Wort hat für die Landesregierung Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Zuhörertribüne! Die heutige Debatte beweist, dass man wichtige und zielführende Gesetze, die wichtige Institutionen in diesem Land betreffen, durchaus auch in einem ruhigen und sachlichen Verfahren miteinander diskutieren kann. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass schon im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes, der heute von den Regierungsfraktionen eingebracht wird, viele Diskussionen geführt wurden, dass bereits ein Interessenausgleich stattgefunden hat. Wir dürfen uns deswegen heute hier mit einem Gesetzentwurf befassen, der in wirklich guter Art und Weise sehr unterschiedliche Interessen ausgleicht und sie miteinander in Übereinstimmung bringt.

Ich darf daran erinnern, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, wie auch schon im Koalitionsvertag festgelegt, sich zum Ziel gesetzt haben, in dieser Legislaturperiode die wesentlichen Rahmenbedingungen der Hochschullandschaft im Saarland und die Grundlagen der hier angesiedelten Hochschulen zu verändern. Wir haben in Ansehung des Koalitionsvertrages und des darin enthaltenen Auftrags im Dezember 2012 den Wissenschaftsrat beauftragt, eine Gesamtbetrachtung des saarländischen Hochschulsystems vorzunehmen, und zwar auf der Grundlage eines umfangreichen Selbstberichts des Landes und der Hochschulen zur Ausgangssituation. Rund ein Jahr später, am 24. Januar 2014, hat der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems im Saarland vorgelegt.

In der Folge haben wir nicht nur in der Landesregierung, sondern auch hier im Landtag und in den Gremien der Hochschulen eine intensive Diskussion über diese Empfehlungen, die insbesondere wissenschaftsbezogen waren, geführt. Wir haben zudem die landesspezifischen Interessen über diese Empfehlungen gelegt. Im Ergebnis konnten wir zum einen im Jahr 2015 im Ministerrat im Rahmen der Globalhaushalte die finanziellen Eckpunkte für die Universität des Saarlandes und für die Hochschule für Technik und Wirtschaft vorlegen. Das sind übrigens Festlegungen, die auch von den Regierungsfraktionen im Landtag so mitgetragen und unterstützt worden sind. Zum anderen haben wir knapp einen Monat später auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und auf den Finanzszenarien aufbauend einen Landeshochschulentwicklungsplan vorgelegt, der das Bild der zukünftigen Hochschullandschaft in unserem Land zeichnet.

Dieser Landeshochschulentwicklungsplan ist hier im Landtag ausführlich debattiert worden und durch den Landtag verabschiedet worden. Wir können, so meine ich, feststellen, dass es, inklusive der Gesetzesberatung am heutigen Tage, zuvor keine Zeit im Saarland gegeben hat, in der gerade auch das Parlament so intensiv - gewiss kontrovers, aber eben auch konstruktiv - an der Festlegung und der Gestaltung und eben auch der Weiterentwicklung der Hochschullandschaft des Saarlandes gearbeitet hat. Das kann, so glaube ich, dieses Parlament heute mit Fug und Recht und voller Stolz für sich in Anspruch nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben auf dieser Grundlage des Landeshochschulentwicklungsplans und des Globalhaushaltes, aber eben auch auf der Basis der universitäts- und der HTW-internen Entwicklungsleitlinien und -pläne, über Ziel- und Leistungsvereinbarungen gesprochen und verhandelt. Dies ist in einer sehr intensiven Wei

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

se geschehen, natürlich an der einen oder anderen Stelle auch kontrovers, aber dennoch mit einem guten Ergebnis. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen konnten wir vor wenigen Tagen, am 06. Juni, unterzeichnen. Sie bilden nun in einem Dreiklang mit dem Hochschulentwicklungsplan und dem Globalhaushalt eine gute und vor allem sichere Planungsgrundlage für beide Hochschulen.

Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen wir mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Hochschulgesetze und der damit verbundenen Einführung eines einheitlichen Hochschulgesetzes für Universität und HTW einen weiteren Meilenstein, der in gewisser Weise auch einen Abschluss der in dieser Legislaturperiode von uns gemeinsam angegangenen Arbeiten darstellt. Wir wollen damit die Maßnahmen zur Gestaltung der Hochschullandschaft und von zukunftsfähigen Hochschulen in diesem Land vervollständigen und abrunden.

In diesem neuen Hochschulgesetz gilt es, das geltende Universitätsgesetz und das geltende Fachhochschulgesetz zusammenzubringen, an die Entwicklungen der letzten Zeit, an die Moderne anzupassen, an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2014 anzuknüpfen, aber eben auch an die Empfehlungen des Landeshochschulentwicklungsplans aus dem Jahr 2015.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch darum, dass ausgelöst durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inneruniversitäre Fragen des Verhältnisses von Leitung auf der einen Seite und demokratischer Teilhabe der Gremien auf der anderen Seite in eine Rechtsform gegossen werden. Insofern, sehr geehrte Frau Kollegin Spaniol, ist es nicht die Debatte um die Sparpläne an der Universität gewesen, die das ausgelöst hat, sondern die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht hier klare Vorgaben mit Blick auf die verfassungsmäßige Gestaltung von Hochschulgesetzen in Deutschland gegeben hat, die wir umsetzen müssen, aber, ich sage das ganz deutlich, auch umsetzen wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre ein Leichtes gewesen, dass sich jede universitäre Gruppe einen parlamentarischen Partner gesucht hätte und im politischen Raum für die eigenen Interessen gestritten hätte. Es ist etwas Besonderes, das will ich an dieser Stelle hervorheben, und im Übrigen auch etwas, was die Debatte um dieses Hochschulgesetz von den Debatten um Hochschulgesetze anderer Länder unterscheidet, dass genau dies nicht passiert ist, sondern dass die Universität in bester Wahrnehmung eigener Verantwortung gesagt hat: Wir setzen uns mit den Gremien zusammen, wir steuern einen internen Prozess, wir überlegen uns, wie eine Lösung aussehen kann, die unsere unter

schiedlichen Interessen in einem vernünftigen Interessensausgleich zusammenbringt. Das machen wir zur Grundlage für die Überlegungen der Politik. Das ist vorbildlich mit Blick auf die Universität. Dafür dem Universitätspräsidenten und allen Handelnden ein ganz herzliches Dankeschön und ein großes Kompliment, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Über die einzelnen Regelungen ist ja schon gesprochen worden, ich will nur noch einmal kurz deutlich machen, was das Wichtigste an diesem Hochschulgesetz ist. Wir wollen bei der HTW dafür sorgen, dass die internen Organisationsstrukturen und Steuerungsmechanismen an die modernen Gegebenheiten angepasst werden, und auch deutlich machen, dass wir hier an HTW und Universität durchaus gleich gelagerte Strukturen haben. Das tun wir etwa, indem wir ein mehrköpfiges Präsidium einrichten und viele andere Dinge mehr, die die Kollegen ja schon erwähnt haben.

Wir wollen, das ist der Schwerpunkt für die Universität, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts umsetzen und die Befugnisse des Senats gegenüber dem Status quo stärken, um demokratische und wissenschaftsrelevante Teilhaberrechte auszubauen, so wie es gefordert ist, aber eben auch, um weiter die gesamtstrategische Steuerung und Leitung einer Universität zu ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen drittens - und das ist ein Ausfluss der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Festlegungen des Landeshochschulentwicklungsplans und der Ziel- und Leistungsvereinbarung - neue gesetzliche Rahmenregelungen für die Einrichtung von Kooperationsplattformen. Das ist das Gebot der Stunde. Das, was über die Zukunftsfähigkeit entscheidet, ist die Frage der Kooperation, der Vernetzung. Deswegen gehen wir den Weg, Kooperationsplattformen einzurichten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen diesen Weg als Erste. Kooperationsplattformen, wie sie jetzt angedacht sind im Bereich der Gesundheitswissenschaften, der Wirtschafts- und Ingenieurswissenschaften gibt es nicht als Blaupausen an irgendwelchen anderen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland. Nein, das sind Wege, die wir selbst bahnen müssen; wir können uns nicht auf ausgetretene Pfade begeben. Im Übrigen ist das ja durchaus auch eine Stärke des Saarlandes und seiner Hochschulen. Wir müssen als Gesetzgeber dafür sorgen, dass es hier klare gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, damit das möglich ist. Deswegen bin ich dankbar, dass das in diesem Gesetz aufgegriffen wird.

Wir wollen darüber hinaus die Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung verbessern.

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Deswegen halte ich die Regelungen zu den TenureTrack-Professuren für sehr sinnvoll; auch dazu ist schon einiges ausgeführt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Monaten in der sehr speziellen Situation der hohen Zahl von Flüchtlingen, die hierher zu uns ins Saarland gekommen sind, erlebt, dass wir bei den Menschen, die zu uns kommen, was die Ausbildung anbelangt, eine ganz bunte Mischung haben, eine ganz große Bandbreite. Wir haben aber eben auch festgestellt, dass wir unter den Flüchtlingen, die zu uns gekommen sind, auch eine nicht ganz geringe Zahl von jungen Menschen haben, die durchaus in der Lage sind, hier ein Studium aufzunehmen, bei denen es aber etwa wegen der Umstände der Flucht an formalen Bescheinigungen oder anderen Dingen fehlt. Deswegen - das will ich an der Stelle auch ganz deutlich sagen - bin ich der Universität des Saarlandes sehr dankbar, denn sie hat in einem unglaublich pragmatischen Verfahren gesagt: Wir ändern Abläufe, die bisher eingeübt waren, insbesondere mit Blick auf die Naturwissenschaften. Da kann man mit Fug und Recht sagen, dass in allen Ländern dieser Welt gleich gerechnet wird; auch die physikalischen Gesetze gelten in allen Teilen dieser Erde. Wir wollen diese Konsequenz in den Vordergrund stellen, und wenn dann die Sprachkompetenz dafür noch nicht vorhanden ist, kann die nachgelagert erarbeitet werden. - Mittlerweile folgen andere Universitäten, folgt auch die bundesweite Diskussion genau diesem Vorbild. Diesen erweiterten, flexiblen Zugang wollen wir weiter ausbauen, weiter gestalten. Deswegen ist es wichtig, dass auch hierzu eine Regelung in dieses Hochschulgesetz kommt.

Wir wollen ferner, das ist mir ebenfalls ein ganz besonderes Anliegen, die Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung weiter verbessern, indem wir die Aufnahme eines Studiums für beruflich Qualifizierte attraktiver gestalten. Wir haben gerade in dieser Woche gemeinsam mit der Handwerkskammer eine große Veranstaltung zum Thema Digitalisierung im Handwerk durchgeführt. Es ist dort natürlich noch einmal deutlich geworden, wo die Herausforderungen liegen, aber es ist noch sehr viel deutlicher geworden, wo auch die Chancen liegen für Bereiche im Handwerk, an die man vielleicht im ersten Moment überhaupt nicht denkt. Es ist deutlich geworden, dass das Handwerk in Zukunft gerade unter den Vorzeichen der Digitalisierung höchst qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht. Und wenn wir diese höchst qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handwerk haben wollen, müssen wir deutlich machen, dass Schluss sein muss mit dieser überholten Trennung im Kopf, dass man sagt, das eine ist das Berufliche und das andere das Akademische, und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es gibt keine Wechselwirkung.

Wir werden in ein System hineinwachsen, in dem es immer mehr Grenzgänger zwischen beiden Bereichen gibt. Das ist gewollt, das ist gut so. Es werden in Zukunft nur die Berufe eine attraktive Perspektive bieten können, die sagen können: Wir sind keine Einbahnstraße. Wer diesen Beruf ergreift, hat Weiterentwicklungsmöglichkeiten, der hat auch die Möglichkeit, aus seinem Beruf in eine akademische Ausbildung zu gehen und dadurch auch wieder mehr Qualität in den Beruf zu bringen. - Deswegen ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle die Dinge durchlässiger machen. Auch da sind wir, glaube ich, gut aufgestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es ist mir persönlich eine Genugtuung und Freude, dass wir die Gleichstellungsziele weiter stärken. Wir wissen, dass wir an der Universität des Saarlandes eine auch im Bundesvergleich sehr aktive hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte haben, die der Universität insgesamt gut tut. Wir sind deswegen der festen Überzeugung, dass das auch für die HTW der richtige Weg ist. Aber wir bleiben bei diesem Punkt nicht stehen, sondern wir sagen auch, dass wir die paritätische Vertretung von Männern und Frauen in Hochschulgremien anstreben. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig in einer Institution, wo wir nach wie vor eine Schieflage haben. Mittlerweile nehmen in vielen Studiengängen mehr Frauen als Männer das Studium auf, in vielen schließen die Frauen besser ab, aber wenn es in höhere Positionen geht, gibt es immer noch ein großes Delta. Deswegen müssen wir auch bei der Gremienbesetzung darauf achten, dass wir hier besser werden als bisher und dass wir zum Beispiel auch die gesetzliche Grundabsicherung der Vertretung von Frauen im Hochschulrat mit mindestens drei statt bisher zwei weiter verbessern. Auch das ist ein wichtiger Weg.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen zudem das Amt eines Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einrichten - das hat die Kollegin der PIRATEN eben zu Recht angesprochen -, denn wir können nicht nur in allen Bereichen über die UN-Behindertenrechtskonvention reden und gerade im Hochschulbereich keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Deswegen ist das ein vollkommen logischer und folgerichtiger Schritt, den wir gehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich freue mich auch, dass wir anknüpfend an die Frankreichstrategie des Landes einen Fokus auf die Intensivierung gerade der frankofonen Aktivitäten der Hochschule innerhalb der Großregion legen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es auch im Wettbewerb mit anderen Regionen, mit anderen Hochschulen in Deutschland gerade das Grenzüberschreitende in der Großregion, das europäische Pro

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

fil ist - das der Universität geradezu in die Wiege gelegt worden und am Eingangsportal im wahrsten Sinne des Wortes in Stein gemeißelt ist -, was uns von anderen unterscheidet, uns aber auch besonders und damit wettbewerbsfähiger macht.

In diesem Sinne darf ich mich herzlich bedanken für diesen Gesetzentwurf, der heute vorgelegt wurde. Es sind intensive Arbeiten vorangegangen, sowohl in den Hochschulen als auch um die Hochschulen herum in den Beratungen. Ich darf mich bei all denjenigen bedanken, die innerhalb und außerhalb der Hochschulen daran mitgewirkt haben. Ich darf dies an dieser Stelle insbesondere mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Wissenschaft und Technologie tun, die sich im letzten Jahr neben den Fragen zum Landeshochschulentwicklungsplan und den parallelen Verhandlungen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen auch noch um den Entwurf eines Hochschulgesetzes mit gekümmert haben. Die Kolleginnen und Kollegen wissen wirklich, was sie in den letzten Monaten gearbeitet haben, dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

Ich wünsche mir sehr, dass die konstruktive Art und Weise, wie wir heute das Gesetz eingebracht und diskutiert haben, fortgesetzt werden kann. Ich freue mich auf viele spannende Anregungen in der Anhörung und bin mir ganz sicher, dass wir am Ende des Tages in diesem Land ein Hochschulgesetz haben werden, das der passende Schlusspunkt ist zu einer zukunftsweisenden Umgestaltung unserer Hochschullandschaft im Saarland. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1835 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1835 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und PIRATEN, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarlän

dischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (Drucksache 15/1836)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine notwendig gewordene Reorganisation unserer Flurbereinigungsbehörden. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen zum Ziel gesetzt, Verwaltungen durch eine verstärkte Zusammenführung von Organisationsstrukturen effizienter und schlanker zu gestalten. In diesem Gesetz und zielfolgend wollen wir die fachbehördlichen Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde, die bisher in meinem Hause angesiedelt ist und der Flurbereinigungsbehörde der unteren Behördenebene im Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung in rechtlich zulässiger Weise vereinen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll künftig als oberste Flurbereinigungsbehörde wie bisher die aufsichtsbehördlichen Funktionen wahrnehmen, während die fachbehördlichen Aufgaben in Gänze bei der oberen Flurbereinigungsbehörde im LVGL konzentriert werden sollen. Die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde werden auf die obere Flurbereinigungsbehörde übertragen. Dies ist nach einer entsprechenden Länder-Öffnungsklausel im Flurbereinigungsgesetz auch rechtlich zulässig. Mit dieser sinnvollen Bündelung der fachbehördlichen Aufgaben im LVGL legen wir die Grundlage für eine künftig schnellere, effizientere und damit auch wirtschaftlichere Aufgabenerledigung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und die Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu beschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1836 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1836 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist bei Zustimmung aller Fraktionen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ (Drucksache 15/1769) (Abände- rungsantrag: Drucksache 15/1858)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordnetem Günter Waluga das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April 2016 bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Neben der finanziellen Unterstützung ist Ziel des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen KELF die planmäßige Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits der Gemeinden bis zum Jahr 2024 auf null. Der hohe Zustrom von Flüchtlingen ab Sommer 2015 bringt für die Gemeinden erhebliche Mehrausgaben für die Unterbringung der Flüchtlinge mit sich, bei den Schulen, bei den Kindertagesstätten sowie mittelbar über die Kreisumlage bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II.