Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hubert Ulrich, ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht, nicht nur in die Karte reinzuschauen, sondern sie Ihnen auch mitzubringen. Fangen wir an bei Ihrer Forderung, die Camphauser Straße und die Dudweiler Landstraße zu Anliegerstraßen zu erklären. Gleichzeitig sagen Sie im Antrag im Spiegelstrich, der gesamte Zielverkehr soll aber über die A 623 nach Saarbrücken geleitet werden. - Dann schauen wir uns das mal an.
Da ist die Autobahn, hier ist die Camphauser Straße, hier ist die Dudweiler Landstraße, und dort hält dann der gesetzestreue Lkw-Fahrer vor dem Schild „Anlieger frei“ schön an und wartet, bis die Schilder
irgendwann wieder verschwinden. Das führt eben dazu, dass die Autobahn zum Parkplatz wird, weil keiner mehr durchkommen wird.
dass solche Schilder natürlich an den Stellen auf der Autobahn aufgestellt werden müssen, wo der LkwFahrer die Möglichkeit hat, auszuweichen und nicht am Ende der Straße stehen bleibt? Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Ach, das ging aus Ihrem Antrag so nicht hervor, aber vielleicht erklären Sie mir, wo denn diese Straßen sein sollen, wo der Lkw-Fahrer abfahren kann? In Sulzbach? Da hat sich die Stadt schon einstimmig dagegen ausgesprochen, dass Sulzbach stärker belastet wird. Außerdem kommt er dann, wenn er versucht, von Sulzbach aus nach Saarbrücken zu fahren, normalerweise zwangsläufig auf der Dudweiler Landstraße raus. Da darf er aber nicht hin. Also, was passiert? Wenn Sie die Einfallstraßen zu Anliegerstraßen erklären, dann wird sich der Verkehr von diesen großen breiten Straßen hin zu kleinen Straßen verlagern, durch Wohngebiete, denn irgendwie werden sich die Lastwagenfahrer ihren Weg in die Stadt Saarbrücken suchen müssen.
Ja, genau das ist der Punkt. Ich habe Ihnen mal die Definition des Begriffes Anlieger mitgebracht. Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffes Anlieger, deswegen hat die Rechtsprechung die Bedeutung des Begriffes nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt. - Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Der Begriff hat nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus: „Anlieger sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück, dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt
Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. Das Zusatzschild „Anlieger frei“ erlaubt nicht nur Anliegern selbst die Durchfahrt, das heißt Personen, deren Anliegereigenschaft auf einer rechtlichen Beziehung zu den Grundstücken gründet, sondern auch Dritten die Zufahrt zu dem Anliegergrundstück. Maßgebend für das Ein- und Ausfahren ist die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück. Das bedeutet, dass Dritte zu den Anliegern zum Beispiel durchfahren dürfen, um einen Anlieger zu besuchen oder einen Anlieger oder dessen Besucher abzuholen. Auch ein Bauunternehmer, der auf einem Anliegergrundstück baut oder ein Handwerker, der vom Anlieger zur Verrichtung einer handwerklichen Tätigkeit auf einem Anliegergrundstück beauftragt worden ist, darf in die Sperrzone einfahren.“ - Das ist die Definition für Anlieger.
(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) : Und was sagt uns das jetzt? Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)
(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) : Frau Eder-Hippler, uns ist das schon klar, was hat das aber mit dem Antrag zu tun?)
Wenn Sie alle Einfallstraßen zu Anliegerstraßen machen, dann versperren Sie jedem, der über diese Straße hinaus will, den Zugang zu dieser Straße. Das ist eigentlich ganz einfach. „Anlieger frei“ heißt, ich darf nur dann in diese Straße hinein, wenn ich genau in dieser Straße etwas erledigen will. Wenn ich aber nur durchfahren will, dann bin ich kein Anlieger. Das ist das Problem.
Deswegen habe ich auch gesagt, wenn Sie die L 108 grundsätzlich für den Lkw-Verkehr sperren außer für Anlieger, dann bedeutet das, dass der Lastwagen, der aus Saarbrücken kommt, an der Anschlussstelle Fechingen abfährt - dann ist er übri
gens hier auf der L 107, Kollege Ulrich. Bisher fährt er die L 108 hoch, wenn er zum Beispiel ins Industriegebiet von Ensheim möchte. Wenn wir jetzt dort ein ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot aufstellen ausgenommen für Anlieger, fährt der gesetzestreue Lkw-Fahrer - der Kollege Hilberer hatte geschätzt, dass es mindestens 70 Prozent sind - dann also nicht mehr hier entlang, sondern er fährt durch ganz Fechingen, durch ganz Eschringen und biegt dann nach Ensheim hinauf. An dieser Stelle würde er sich normalerweise durch die Ommersheimer Straße den Weg ins Industriegebiet suchen, aber er ist ein gesetzestreuer Mensch, hier steht ein Schild „Durchfahrt verboten für Lkw“ und die Lkws sollen geradeaus fahren. Jetzt bleibt dem armen Kerl nichts übrig, als doch durch ganz Ensheim zu fahren und ein kleines Stück L 108 zu benutzen. Alles klar ?
Er hat jetzt allerdings eine weitere Möglichkeit. Ich habe ja gesagt, wer in eine Straße fährt, um bei einem Anlieger irgendetwas zu erledigen, ihn zu besuchen oder etwas zu kaufen, der ist rechtmäßig unterwegs. Da hat der findige Lkw-Fahrer natürlich die Möglichkeit, am Imbiss an der L 108 anzuhalten, um sich dort etwas zu essen zu kaufen. Damit ist er legal unterwegs und kein Polizist kann ihn mehr anhalten und ihm dafür 75 Euro abknöpfen, dass er die Straße benutzt hat.
(Zuruf der Abgeordneten Thul (SPD) und Schmitt (CDU). - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/ GRÜNE).)
Aber das ist das Übliche, Fakten tun nichts zur Sache. - Wenn Sie jetzt sagen, wir haben gehört, die Arbeitsgruppe hat gestern dem Kabinett empfohlen, ein Nachtfahrverbot für die L 108 auszusprechen, dann ist das nicht ein Zurücknehmen des eigenen Wortes, wie Sie es bezeichnen, sondern Sie müssen sich anschauen -
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich habe es so nicht gesagt. Ich habe etwas anderes gesagt, Sie haben nicht zugehört! Ich habe Ihnen zugehört, keine Panik. Es ist aber auch egal. (Vizepräsidentin Spaniol)
Ja, das ist die sachliche Diskussion! - Der Unterschied liegt eben darin, dass dann die Fahrzeuge nachts gar nicht erst bis runter zur L 107 kommen werden, sondern dass sie über die Quertraverse sofort wieder auf die A 6 zurückgeführt werden. - Jetzt hören Sie wieder nicht zu! - Damit kommt kein Fahrer mehr nach Fechingen, Eschringen oder an der Heringsmühle vorbei, nur so funktioniert das. Die Polizei hat aber auch gleichzeitig gesagt, dass das eine Maßnahme ist, die nachts zwar noch geht, aber tagsüber eben nicht, weil die Lkws sofort wieder zurück auf die A 6 beziehungsweise nachher auf die A 620 geführt werden, und das ist genau der Teil, der sowieso schon teilweise überlastet ist und 25 Prozent aller Lkw-Unfälle im Saarland aufweist. Deswegen hat die Polizei dringend davon abgeraten, das tagsüber zu probieren. Jetzt bleibt also noch eine Möglichkeit, wie man dieses Problem tatsächlich lösen kann. Sie findet sich in der Literatur, entweder bei Harry Potter, „apparieren“ samt Lkw,
was in der Realität leider nicht funktioniert, oder man nimmt Anleihen in der Science-Fiction „Scotty, beam mich weg!“.
Danke, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Dagmar EnschEngel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich fand das hier ein bisschen unpassend. Wir sitzen nicht hier, um Harry Potter zu hören, wir sitzen auch nicht hier, um Begriffsdefinitionen zu erörtern. Wir wollen hier Lösungen finden, Lösungen, die der Bevölkerung nutzen.
Wir diskutieren heute wie auch bereits anlässlich der letzten Plenardebatte über den Lkw-Verkehr in Saarbrücken im Zusammenhang mit der Sperrung der Fechinger Talbrücke. Die Verkehrssituation in Saarbrücken hat sich durch die Öffnung der Fechinger Brücke für den Pkw-Verkehr im Mai zwischenzeitlich zum Teil entschärft.
mit Schwerlastverkehr ist immer noch sehr hoch. Wie mir berichtet wurde, fahren im Bereich der Heringsmühle pro Tag immer noch circa 2.000 Lkws vorbei. Das ist definitiv zu viel. Liebe Kollegin EderHippler, ich glaube auch nicht, dass diese 2.000 Lkws alle in das Industriegebiet nach Ensheim wollen, bestimmt nicht.