Protocol of the Session on March 16, 2016

Der nächste Punkt ist wesentlich komplizierter, das Thema Alterssicherung. Wir erinnern uns an die riesigen Debatten, die wir zur Rente mit 63 hatten. Weshalb gab es diese riesigen Debatten? Nun, die Rente mit 63 ist berechtigt, davon sind wir zutiefst überzeugt, sie ist aber eben auch schweineteuer. Das Paket kostet insgesamt rund 22 Milliarden Euro, diesen Wert habe ich kürzlich noch einmal gehört. Es gibt durchaus auch Leute, die beklagen, das Geld würde so für konsumtive Ausgaben ausgegeben, statt es in Investitionen zu stecken. Das ist nun gewiss nicht meine Position, ich muss aber auch diese Position hören. Diese Position ist in der Gesellschaft vertreten, und sie ist nicht schwach vertreten.

Wenn wir nun vor diesem Hintergrund sagen, dass wir ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Altersarmut anstoßen möchten, so muss uns bewusst sein, dass man dafür an vielen Stellschrauben drehen muss. Das Thema ist ja auch so präsent, weil glücklicherweise in jüngster Zeit die Tariflöhne meist erheblich gestiegen sind, was sich in unserem System eben positiv auf die Renten auswirkt und in diesem Jahr erneut zu einer nicht geringen Rentenerhöhung führen wird. Man muss aber an vielen Stellschrauben drehen. Unter anderem ist noch einmal die Rentenformel zu überprüfen: Ist das mit dem Nachhaltigkeitsfaktor so richtig?

Des Weiteren ist zu überprüfen, ob wir nicht weitere Teile steuerfinanzieren sollten. Die Steuerfinanzierung ist aber durchaus mit Haken versehen. Ich erläutere es an einem Beispiel zulasten Dritter, die nicht hier vertreten sind. Hätte man die FDP in einer Bundesregierung, würde ich mich nur ungern darauf verlassen, dass so etwas steuerfinanziert wird. Man wüsste eben nicht, wie das ausgeht: Bliebe es gleich oder ginge es nach oben? Und eventuell könnte es sogar nach unten gehen. Auch ein Ansatz also, bei dem man in die Steuerkasse greifen will, ist durchaus nicht so ganz einfach zu beurteilen und könnte mit Haken versehen sein. - Schließlich könnte man natürlich auch mit einer Mindestrente operieren. Auch diesbezüglich würde sich aber am Ende des Tages die Frage der Finanzierbarkeit stellen.

Für die Sozialdemokraten in der Großen Koalition kann ich sagen, dass wir über die Parteischiene noch immer einen die Renten betreffenden Antrag bei unserer Bundespartei laufen haben. Dieser Antrag kommt aus dem Saarland, ist einstimmig beschlossen. Er ist deckungsgleich mit Forderungen der Industriegewerkschaft Metall. Dieser Antrag hat

(Abg. Roth (SPD) )

es immerhin schon bis zum Bundesparteitag geschafft, er ist dort noch in Bearbeitung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass er auf der Bundesebene Erfolg hat. Es nützt ja nichts, nun lediglich aus dem Saarland heraus irgendwelche Wertetäfelchen hochzuhalten - würde unsere Partei nicht mitmachen, bräuchte ich auch mit unserem Koalitionspartner erst gar nicht darüber zu sprechen. Um hierbei nicht als Illusionskünstler, sondern als Umsetzer zu agieren, muss ich zunächst einmal bundespolitische Rückendeckung gewinnen. Daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, arbeiten wie derzeit.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Auf drei Feldern sind wir konkret tätig beziehungsweise haben schon etwas unternommen: Die Mindestlohnkommission habe ich erwähnt. Über das Alterssicherungssystem habe ich gesprochen. Zu erwähnen bleibt nun noch das Steuersystem.

Das Steuersystem ist eine „ganz heiße Kartoffel“. Einige haben bei diesem Thema mittlerweile richtig Angst entwickelt. Die waren bei der letzten Bundestagswahl an dieses Thema tough rangegangen, unter anderem die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch unsere Partei, die SPD. Großer politischer Erfolg war dem allerdings nicht beschieden, im Gegenteil: Wenn die Leute etwas darüber hören, haben sie eher Angst.

Das Thema ist aber nun einmal auf der Tagesordnung. Wir machen diesbezüglich, ich habe mehrfach auf die landespolitischen Gegebenheiten hingewiesen, im Kleinen das, was wir tun können. Bei den Spitzengesprächen auf der Landesebene haben wir eine Arbeitsgruppe „Einnahmeverbesserung“. In dieser Arbeitsgruppe im Rahmen der Spitzengespräche, in die ja auch die Gewerkschaft Verdi wieder zurückgekehrt ist - sogar wegen dieser Arbeitsgruppe -, prüfen wir und bemühen wir uns herauszufinden, was bei uns, was aus dem Land heraus geht und was nicht geht. Der pauschale Vorsteuerabzug ist dabei zum Beispiel ein Thema. Gewiss, das hört sich so ein wenig nickelig an, das ist nicht eines der üblichen steuerpolitischen Kampfthemen wie Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer. Auch über die Erbschaftssteuer haben wir übrigens diskutiert, sind uns diesbezüglich aber nicht einig geworden. Bei der Abgeltungssteuer aber könnte es gelingen, gemeinsam etwas zu erreichen.

Bei einem solchen Punkt eine gemeinsame Forderung zu erzielen - daran arbeiten wir im Moment sehr konkret; ich bin daran selbst beteiligt, es gibt auch eine wissenschaftliche Begleitung -, damit hätten wir etwas konkret hinbekommen zu einem Aspekt, auf den wir landespolitisch tatsächlich Einfluss nehmen können. Das wäre etwas anderes, als nur einfach zu sagen: Forderung erhoben, damit ist alles getan.

Abschließend kann ich festhalten: Wir arbeiten weiter getreu dem Motto „Viel erreicht und noch viel vor - Zeit für mehr Solidarität“. Die Aufgabe ist gewaltig, wir leisten zu ihrer Lösung das, was wir realistisch machen können. Deshalb werden wir unserem Antrag zustimmen. Die beiden anderen Anträge halten wir, ehrlich gesagt, bei realistischer Betrachtung für aus dem Saarland heraus nicht umsetzbar.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Kessler das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Altersarmut wird insbesondere im Saarland von Jahr zu Jahr größer. Das belegen die Zahlen, man kann es leicht daran festmachen, wie viele Menschen Grundsicherung im Alter beziehen: Von 2010 bis 2014 hat sich der Anteil der über 65-Jährigen, die Grundsicherung bezogen haben, stetig erhöht. Im Jahr 2014 waren es insgesamt 15.151 Personen, das ist im Vergleich zum Jahr 2010 eine Steigerung um 30 Prozent. Eine enorme Steigerung! Aufschlussreich bei der Betrachtung dieser Zahlen ist Kollegin Kugler hat bereits drauf hingewiesen - auch die Verteilung zwischen Männern und Frauen: Zwei Drittel der über 65-jährigen Grundsicherungsbezieher sind Frauen. Im Ergebnis bedeutet das, dass Altersarmut überwiegend weiblich ist.

Altersarmut hat mehrere Ursachen. Eine wesentliche Ursache der Altersarmut ist die Beschäftigungssituation. Belegt wird dies insbesondere durch den hohen Anteil von Frauen, die Grundsicherung im Alter beziehen: Geringe Löhne und unsichere Beschäftigungsverhältnisse tragen bei ihnen zu einem geringen Rentenniveau bei. Der Satz, wonach die Hungerlöhne von heute die Hungerrenten von morgen sind, ist vor diesem Hintergrund aktueller denn je.

(Zustimmende Zurufe von der LINKEN.)

Angesichts dessen ist für uns GRÜNE klar, dass die Altersarmut in allererster Linie an ihrer Wurzel bekämpft werden muss: Wir brauchen bessere Chancen für Frauen, bessere Chancen für ältere Menschen, und wir brauchen insbesondere bessere Chancen für gering qualifizierte Menschen am Arbeitsmarkt. Vor allem aber brauchen wir auch faire Löhne. Auf diesen Aspekt hat Eugen Roth ja ebenfalls hingewiesen.

Der von der Großen Koalition auf der Bundesebene eingeführte Mindestlohn war so gesehen ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diesen Schritt haben

(Abg. Roth (SPD) )

wir stets begrüßt. Allerdings müssen wir nun auch sicherstellen, dass dieser Mindestlohn regelmäßig sozialverträglich angepasst wird. „Anpassung“ meint dabei aus unserer Sicht, dass der derzeit gültige Mindestlohn von 8,50 Euro angehoben werden muss.

Zu diesem Zwecke wollen wir GRÜNE eine Mindestlohnkommission einrichten, dies allerdings, lieber Eugen Roth, nicht in der Form, wie die Kommission bei uns zurzeit existiert, sondern nach dem Vorbild Großbritanniens. Dort sitzen neben den Sozialpartnern auch unabhängige Wissenschaftler am Tisch. Du hast vorhin gesagt, das sei hier der Fall. Es gibt aber einen Unterschied: Wir wollen nicht, dass die Wissenschaftler am Katzentisch sitzen, wir wollen vielmehr, dass sie in dieser Kommission gleichberechtigt und stimmberechtigt bei der Festlegung des Mindestlohns mitarbeiten. Nur so besteht eine Chance, dass in dieser Kommission empirisch nicht haltbare Warnungen, Warnungen vor zu hohen Löhnen, die häufig seitens der Arbeitgeberschaft ausgesprochen werden, durch die Wissenschaft wirklich entkräftet werden können. Das ist übrigens der Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Antrag der LINKEN; sie fordern eine staatliche Festsetzung der Mindestlohnhöhe, wir hingegen wollen das im Rahmen dieser Kommission regeln lassen.

Altersarmut hat natürlich auch mit dem Rentenniveau zu tun. Das Absenken des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Problem der Altersarmut vergrößern, sofern nicht gegengesteuert wird. Das ist völlig klar. Das liegt auch daran, dass die Reformen in der Vergangenheit die gewünschte Wirkung vom Grundsatz her verfehlt haben. Die ergänzende private Vorsorge, die infolge des abgesunkenen Rentenniveaus entstehende Versorgungslücken auffangen sollte, hat ihr Ziel verfehlt. Die Riester-Rente ist vom Grundsatz her gescheitert. Weder haben sich die Zinsen so entwickelt wie prognostiziert, noch haben sich insgesamt genügend Personen daran beteiligt.

Jetzt kann man es sich natürlich, mit Verlaub, so einfach machen wie DIE LINKE, die sagt, sie wolle die Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung rückgängig machen und das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent festschreiben. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer das fordert, muss auch die Realität sehen, nämlich die demografische Entwicklung. Denn was in der Rente auf der einen Seite ausgezahlt wird, muss in einem umlagefinanzierten System von den Beitragszahlern auf der anderen Seite auch eingezahlt werden.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das stimmt.)

Ein gesetzliches Rentenniveau, wie DIE LINKE es sich vorstellt, nur durch die Beitragszahler zu finanzieren, würde zu einer ungeheuren Belastung dieser

Beitragszahler führen, sie würde auf ihre Kosten gehen. Diese Lösung können wir nicht mittragen. Wir halten sie aus sozialpolitischer Sicht für falsch, und es ist vom Grundsatz her auch überhaupt nicht generationengerecht, die jungen Beschäftigten so zu belasten.

Auch wir GRÜNE wollen die gesetzliche Rentenversicherung wieder als wesentliche Säule stärken. Dazu gehört die Einbeziehung weiterer Gruppen. Wir müssen die Bemessungsgrundlage erweitern. Wir haben auch ein langfristiges Ziel, das heißt aus unserer Sicht „Bürgerversicherung in der Rentenversicherung“. Wir wissen aber auch, dass das einen Systemwechsel bedeuten würde, was von heute auf morgen nicht zu erreichen ist.

Da aber aktuell Handlungsbedarf besteht, schlagen wir zweierlei vor. Erstens: Wir GRÜNE wollen die Defizite des Systems der ergänzenden Vorsorge beheben; die private und betriebliche Altersvorsorge muss auch für diejenigen attraktiver werden, die bisher faktisch davon ausgeschlossen sind, nämlich die Geringverdiener und auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben, wo es keine Betriebsrente gibt. Wir schlagen die Einführung eines kostengünstigen Basisprodukts in Form eines Pensionsfonds vor, der staatlich organisiert ist.

Für diejenigen, für die diese Reformen zu spät kommen und für die die private Vorsorge nicht mehr infrage kommt, wollen wir zweitens eine steuerfinanzierte Garantierente einführen mit dem Ziel, dass niemand zum Sozialamt gehen muss, wenn er langjährig in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer mindestens 30 Jahre eingezahlt hat, soll eine Rente erhalten, die mindestens auch 30 Entgeltpunkten entspricht. Das wären unter den heutigen Bedingungen rund 900 Euro. Wir bitten für diesen Vorschlag und unseren Antrag um Zustimmung.

Wenn ich mir den Antrag der Großen Koalition anschaue, kann ich nur zu der Erkenntnis kommen, dass das ein reiner - verzeihen Sie mir den Ausdruck - Jubelantrag ist nach dem Motto: Wir sind auf einem guten Weg. Konkrete Vorschläge kann ich da nicht erkennen, insbesondere keine, um dem Problem der Altersarmut beizukommen. Ich weiß auch nicht, wie oft Sie in diesem Hause schon auf den notwendigen Passiv-Aktiv-Transfer hingewiesen haben. Erreicht haben Sie in dieser Hinsicht, das haben Sie eben ja eingestanden, noch gar nichts! Und ganz besonders zaghaft - diese Formulierung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - ist die Formulierung im letzten Spiegelstrich Ihres Antrags. Eugen Roth hat ja auch zum Komplex der Einnahmeverbesserungen gesprochen, ich lese es vor: „Möglichkeiten der Verbesserung der staatlichen Einnahmeseite auch durch konkretes, steuerrechtliches Handeln realisierbar anzustoßen.“

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

Herr Abgeordneter, Sie sind schon außerhalb Ihrer Redezeit.

Das ist an inhaltlicher Dürftigkeit nicht mehr zu überbieten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Hermann Scharf von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soziale Gerechtigkeit und soziale Teilhabe sind für die CDULandtagsfraktion wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit dieser Großen Koalition. Beide Fraktionen wollen eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht, in der niemand auf der Strecke bleibt und zurückgelassen wird. Dabei sind Teilhabe und Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität unsere zentralen Leitlinien.

Wie bereits Kollege Eugen Roth erklärt hat, ist die Bekämpfung der Altersarmut und der Vereinsamung der Menschen im Alter ein bedeutendes Thema. Es sind Menschen betroffen, die sich zum großen Teil über Jahrzehnte für die Pflege beziehungsweise Betreuung ihrer Eltern oder Kinder aufgeopfert haben und nun zum Teil im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Das Armutsrisiko der über 65-Jährigen lag laut Mikrozensus gemessen am Landesmedian im Jahr 2014 bei 18,3 Prozent und damit um 2,2 Prozentpunkte höher als die allgemeine saarländische Armutsrisikoquote. Diese Quote ist zwar etwas höher als die Durchschnittsquote von 17 Prozent in Westdeutschland, aber deutlich niedriger als zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, wo die Armutsrisikoquote im Jahr 2014 bei 19,9 Prozent gelegen hat. Dass Frauen in diesem Zusammenhang einen höheren Anteil an den Einkommensarmen aufweisen als Männer, ist begründet im höheren Anteil alleinlebender älterer Frauen sowie in der geringeren Erwerbstätigkeit von Frauen.

Durch die Rentenpolitik auf Bundesebene wurden und dies ist besonders positiv hervorzuheben - in jüngster Zeit zahlreiche graduelle Verbesserungen vorgenommen. Mit der Einführung der Mütterrente, für deren Realisierung die CDU jahrelang gekämpft hat, können wir endlich die Lebensleistung von rund 9,5 Millionen Müttern honorieren. Mit ihr erkennen wir ihre Erziehungsleistung auch finanziell an.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für viele Frauen ergibt sich daraus aufgrund der erforderlichen Wartezeiten auch erstmals ein Anspruch auf Rente. Insbesondere die Bezieherinnen kleiner und mittlerer Einkommen profitieren überdurchschnittlich von der Mütterrente.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte besonders hervorheben, dass die Mütterrente nicht etwa als Geschenk zu verstehen ist, sondern sie ist der Ausdruck sozialer Gerechtigkeit in unserem Lande.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Kessler (B 90/GRÜNE) : - Ministerin Bachmann: Wollen Sie die etwa abschaffen?)

Eine verstärkte Erwerbsintegration von Alleinerziehenden ist wichtig, aber oft nicht ausreichend, um das Armutsrisiko von diesen meist weiblichen Personen und ihren Kindern zu überwinden. Daher wäre eine stärkere finanzielle Unterstützung bei den Kinderkosten ebenso wichtig wie Verbesserungen bei den Unterhaltsvorschussleistungen. Etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt für ihre Kinder. Ursächlich ist vor allem, dass der frühere Partner die Unterhaltszahlungen verweigert oder zu den entsprechenden Zahlungen nicht in der Lage ist. Eine geringere Qualifikation der Eltern bedeutet auch geringere Arbeitsmarktchancen und erhöht somit auch das Armutsrisiko ihrer Kinder.

Positiv möchte ich hervorheben, dass sich die diesbezüglichen Rahmenbedingungen im Saarland deutlich gebessert haben. Der Anteil der Geringqualifizierten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter hat deutlich abgenommen; Gleiches gilt für den Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss.

Meine Damen und Herren, wir als politisch Verantwortliche dürfen nicht ruhen, auch die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, um so die Voraussetzungen zu optimieren, dass die Frauenerwerbsquote kontinuierlich erhöht wird. Denn Frauen brauchen auch für ihre spätere Rentenabsicherung eine durchgehende Erwerbsbiografie. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die demografieorientierte Erhöhung der Rehabilitationsleistungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung erwähnen. Wenn wir von den Menschen grundsätzlich verlangen, dass sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten, müssen wir auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der Gesundheit gelegt wird.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Alterssicherung bildet die private Altersvorsorge eine weitere Säule der Gesamtabsicherung im Alter. Wenn man im Alter auskömmlich leben will, wird alleine das, was man aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, nicht ausreichen. Nur durch eine Mischung aus gesetzlicher, betriebli

cher und privater Altersvorsorge lässt sich eine angemessene Absicherung erreichen. Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten können auch von Geringverdienern genutzt werden, um ergänzende Altersvorsorge zu betreiben.

Wenn man die zusätzliche Altersvorsorge für Niedrigverdiener interessant machen will, könnte man auch daran denken, die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Förderung zu verknüpfen. Dies muss vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Aktuell arbeitet die Große Koalition in Berlin diesbezüglich an neuen Gesetzen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten, erst dann können sie endgültig bewertet werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Großen Koalition im Saarland liegt sehr daran, dass die Verbreitung von Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Betrieben steigt. Meine Damen und Herren, wir, die politisch Verantwortlichen, sind alle gefordert, Altersarmut vorzubeugen und geeignete Lösungen zu entwickeln. Reformbedarf entsteht vor allem dadurch, dass im Versicherungsprinzip niedrige Beiträge automatisch zu niedrigen Zahlungen führen, was bei nicht linearen Erwerbsverläufen mit zum Risiko der Altersarmut beiträgt. Wir werden daher nicht umhin kommen, die Konzepte der Alterssicherung im Hinblick auf Umverteilung und individueller Versorgung zu überdenken.