Ich möchte im Folgenden die juristischen Diskussionen dazu beleuchten und darlegen, warum Sensibilität im Umgang mit solchen Regelungen vonnöten ist, Herr Kessler. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, denn das Vorliegen eines Einverständnisses wird jetzt schon in anderen Straftatbeständen gefordert. Das ist also schon dort Voraussetzung.
In der Lehre wird dargestellt, dass das Einverständnis dem Prinzip des mangelnden Interesses folgt, das bedeutet, dass der Träger oder die Trägerin des Rechtsgutes - also hier der sexuellen Selbstbestimmung - sein oder ihr Interesse am Rechtsgut mit dem Einverständnis aufgibt; so die Lehre. Ich sage es jetzt bewusst etwas überzogen; so diskutieren es die Juristen. Sie haben immer im Hinterkopf, wie Opfer das nachfolgend sehen müssen und mit was Opfer nachfolgend konfrontiert werden.
Bereits bei der Prüfung einer Strafbarkeit ist im Umgang mit den Opfern deshalb höchste Sensibilität und Rücksichtnahme geboten, damit das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit einer solchen juristi
schen Betrachtung überhaupt wachsen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meines Erachtens ist Folgendes noch viel problematischer: Wenn der Täter oder die Täterin einem Irrtum über das reale Nichtvorliegen des Einverständnisses unterliegt oder - was viel schlimmer ist - einen solchen Irrtum nur behauptet, dann heißt das, der Täter sagt, er sei irrtümlich davon ausgegangen, dass sein Opfer einverstanden gewesen sei und das vor dem Hintergrund - das muss man auch beachten -, dass für das Einverständnis allgemein bislang ein rein inneres Einverständnis ausreicht. Es muss noch nicht einmal nach außen zum Ausdruck gekommen sein. Es reicht eine natürliche Willensfähigkeit, die man gar nicht unbedingt erkennen muss. Dann kommt es dazu, dass der Täter das wirklich behaupten kann und ein tatbestandsausschließender Irrtum da ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss sorgfältig geprüft und in eine Norm gegossen werden.
Diese Konstellationen zeigen nämlich, dass im Sinne eines wirksamen Opferschutzes ein solcher Paradigmenwechsel, wie er mit der Nein-heißt-NeinLösung angestrebt wird und dem wir uns nicht verschließen wollen, einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf. Die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eingesetzte Reformkommission befasst sich derzeit aus diesem Grunde mit der Frage, ob ein neuer Grundtatbestand mit diesem Inhalt geschaffen wird. Das heißt, dass die Strafbarkeit allein vom Vorliegen eines Einverständnisses mit der sexuellen Handlung abhängt.
Die Opfer sexuell motivierter Straftaten brauchen absolute Rechtssicherheit sowohl in der Anwendung des Rechts, vor allem dann, wenn es um Beweiserhebung und Ermittlungen geht, die für die Opfer von Straftaten ebenso belastend sind wie die Straftat selbst. Hier ist Gründlichkeit und Rücksichtnahme geboten. Hier müssen alle Verbände einbezogen werden, um einen möglichst umfangreichen Schutz der Opfer gewährleisten zu können.
Die Reformkommission hat am 20. Februar ihre Arbeit aufgenommen. Hier Vorgaben zu machen oder gar dem Ergebnis vorzugreifen, ist nicht sachgerecht, auch nicht im Sinne eines effektiven Opferschutzes. Vor dem Hintergrund, dass der 13. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB grundlegend überarbeitungsbedürftig ist, hat diese Kommission Experten aus Wissenschaft und Praxis einbezogen mit dem Ziel, Empfehlungen für den Gesetzgeber zu erarbeiten, damit eine solche Reform und vielleicht auch ein solcher Paradigmenwechsel möglich sind. Wir schließen das in jedem Fall nicht aus.
Die Frage, ob sich weitere, durch den Referentenentwurf bisher nicht erfasste Fallgestaltungen in Zukunft ergeben, wird in diesem Zusammenhang
ebenfalls geprüft. Herr Kessler, auch das ist unsere Intention. Es ist zum Beispiel die Frage, ob eine Strafnorm auch für die Fälle unter der Erheblichkeitsschwelle im Sexualstrafrecht geschaffen werden soll, zum Beispiel bei den sexuellen Belästigungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht derzeit juristische Unklarheit darüber, ob es bei Berührungen von Brust, Gesäß oder dem Genitalbereich ausschlaggebend ist, ob der berührte Körperteil bekleidet ist. Damit muss man sich derzeit befassen.
Damit befassen sich derzeit Gerichte. Das ist auch Gegenstand einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts. Damit befasst sich jetzt die Reformkommission. Herr Kessler, Sie können nicht sagen „Hör auf“. Davon sind viele Frauen im alltäglichen Leben betroffen. Das ist das ureigenste Interesse der Frauen, dass auch das geprüft wird. Diese Untersuchungen sind deshalb in vollem Gange.
Meine Damen und Herren, wir verschließen uns einer Debatte um eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts nicht. Im Gegenteil. Wir wollen sie. Wir sehen viele offene Fragen. Eine davon ist die sorgfältige Prüfung des Nein-heißt-Nein-Ansatzes und seiner Auswirkungen. Das Ergebnis einer solchen Prüfung kann tatsächlich ein Paradigmenwechsel sein. Aber eine sorgfältige Prüfung dieses Ansatzes und seiner Folgen muss eben auch zuerst erfolgen. Deswegen rufe ich uns alle zu Sorgfalt und Umsicht auf.
Die Prüfung muss noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sodass sie mit einer sachgerechten und angezeigten Lösung enden kann. Es besteht auch ein aktuelles Bedürfnis, Strafbarkeitslücken zu schließen. Die durch den Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen führen bereits jetzt zu Verbesserungen des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Die Fallgestaltungen, die sich in der Praxis tatsächlich erwiesen haben, werden aufgegriffen und einer expliziten Strafbewehrung zugeführt. Das war Ziel dieses Referentenentwurfes. Das ist gelungen. Das wird auch von den Kritikern nicht bestritten. Ich habe eben schon ausgeführt, auch die Istanbul-Konvention wird eingehalten. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag nicht, weil es noch abzuwarten gilt.
Herr Kessler, die Forderung, die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Niedersachsen zu unterstützen, ist überholt und nicht korrekt wiedergegeben. Es handelt sich nämlich um eine Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechtes, die an diesem Freitag - also übermorgen - mit den Stimmen des
Saarlandes in den zuständigen Ausschuss überwiesen wird. Dort wird die weitere Beratung und Diskussion erfolgen mit der Zielsetzung, dass ein effektiver Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gewährleistet werden muss. Auch in diesem Punkt ist Ihr Antrag überholt.
Sehr geehrte Herren der GRÜNEN-Fraktion - es ist nur noch einer da -, Ihnen ist vielleicht entgangen, was in diesem Land in der Vergangenheit zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Frauen bereits geschaffen wurde. Ärztinnen und Ärzte wurde ein Informationsleitfaden an die Hand gegeben, um häusliche Gewalt zu erkennen, Opfer sensibel anzusprechen und Beweise und Befunde gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Die Bereitschaft, Anzeige zu erstatten, wird dadurch gestärkt, dass an geeignete psychosoziale Fachdienste vermittelt wird.
Zur Sensibilisierung für Fälle häuslicher Gewalt, für die Belange von Opfern und für eine adäquate Intervention, Prävention und Repression werden unterschiedliche Berufsgruppen geschult. Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer und viele andere Berufsgruppen werden geschult, um Hilfestellungen bieten zu können.
Im November 2014 wurde die vertrauliche Spurensicherung eingeführt, mit der Opfer sexueller Gewalt die Möglichkeit erhalten, auch noch nach einer geraumen Zeit den Beweis der Straftat zu führen, wenn die Traumata nach der Tat dies erträglich erscheinen lassen.
Ein letzter Hinweis, meine Herren von den GRÜNEN. Was um alles in der Welt soll Ihnen die Landesregierung bis zum 13.07.2016 berichten? Das Strafrecht liegt allein in Bundeszuständigkeit. Das Saarland wird am Freitag im Bundesrat eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung mit auf den Weg bringen. Herr Kessler, Sie haben selbst gesagt, der Bundesminister Heiko Maas ist aufgefordert. Er hat schon geliefert. Er wird weiter liefern, auch mit den Stimmen des Saarlandes. Es ist alles auf einem guten Weg. Wir werden weiterhin für die Frauen und für alle Menschen kämpfen, damit sie in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung effektiv und sehr umfassend geschützt werden. Wir werden die Ergebnisse dieser Reformkommission abwarten. Dann können wir das gerne wieder hier diskutieren.
Meine Herren der GRÜNEN-Fraktion, wir machen unsere Arbeit. Tun Sie das auch! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Berg! Ich finde es absolut in Ordnung, dass die Kollegen von den GRÜNEN diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben. Das ist sehr löblich, wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass dreimal betont wird, dass es nur die Kollegen sind. Sie haben eben keine Kolleginnen hier in ihren Reihen. Das tut aber der Sache an dieser Stelle wirklich gar keinen Abbruch. Ich finde es in Ordnung, dass dieser Antrag heute von der Fraktion der GRÜNEN so gekommen ist.
Meine Damen und Herren, „die Gewalt lebt davon, dass sie von Anständigen nicht für möglich gehalten wird.“ Das hat Jean-Paul Sartre gesagt und dieser Satz passt gut zu den Ereignissen der Silvesternacht in Köln, Hamburg, Stuttgart und in anderen Städten. Dieses Ausmaß an Gewalt gegen Frauen haben viele nicht für möglich gehalten. Diese Taten haben uns alle aufgeschreckt, das war und ist unerträglich, aber solche Taten sind bei Weitem kein Einzelfall.
Schon Mitte August letzten Jahres hat deshalb der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe eine Kampagne gestartet, um Vergewaltigungen zu verurteilen mit dem Ziel, eine Reform des Sexualstrafrechts und einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu erreichen. Diese Kampagne ging also schon im letzten Jahr los. Es sollen auch in Deutschland die Vorgaben aus der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umgesetzt werden, teilt der sehr engagierte Frauennotruf Saar mit.
Tatsächlich ist Gewalt gegen Frauen leider ein alltägliches Problem. Terre des Femmes weist darauf hin, dass es in Deutschland alle drei Minuten zu einer Vergewaltigung kommt. Alle drei Minuten! Nur um es zu verdeutlichen, das ist einen Hinweis wert: 2015 lautete beim berühmten Oktoberfest in München die Bilanz eines „normalen“ Wochenendes, dass ein 17-Jähriger eine 18-Jährige vergewaltigt hat, mehrere Frauen sexuell belästigt wurden und ein 30-Jähriger nach einer Vergewaltigung festgenommen wurde.
Leider ist sexuelle Gewalt auch innerhalb einer Beziehung Alltag, das wurde eben auch entsprechend skizziert. Rund jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch den eigenen Partner oder die eigene Partnerin erlebt. Organisationen wie Terre des Femmes gehen davon aus, dass nur 5 Prozent der Taten angezeigt werden. Auf 100 angezeigte Vergewaltigungen kommen im Schnitt nur 13 Verurteilungen, das heißt, hier herrscht eine ganz klare Schieflage. Für die betroffenen Frauen ist das ein Desaster.
Hier im Saarland, das hat eine Anfrage von mir aus dem Jahre 2014 ergeben, wurde im Jahr 2013 mehr als jedes zweite Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wieder eingestellt. Im Jahr 2012 waren es sogar über 70 Prozent. Weil die Verurteilungsquote offenbar so gering ist, zeigen doch die wenigsten Betroffenen eine Vergewaltigung überhaupt noch an. Dieser Teufelskreis muss unbedingt durchbrochen werden! Der Bundesverband der Frauennotrufe und der Frauenberatungsstellen fordert daher zu Recht als starke Stimme, als Verein „Frauen gegen Gewalt“ den bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und ein modernes Sexualstrafrecht. Dazu gehört eben „Nein heißt nein“.
Bislang gilt der Straftatbestand der Vergewaltigung nur dann als erfüllt, wenn das Opfer geschlagen oder mit Gewalt bedroht worden ist oder sich in einer komplett schutzlosen Lage befand. Das Nein einer Betroffenen reichte bisher nicht aus, um einen Vergewaltiger zu verurteilen. Einen Fall im häuslichen Umfeld will ich gerade deshalb beispielhaft nennen: Die Frau lehnt eine sexuelle Begegnung ab, sie sagt deutlich Nein. Der Mann lässt nicht von ihr ab. Sie verzichtet auf aktive Gegenwehr, weil im Nebenzimmer die gemeinsamen Kinder schlafen, weil ihr Mann in der Vergangenheit schon so oft brutal zugeschlagen hat und weil sie hofft, dass die Tat so schneller vorübergeht.
Dieser Fall hat Schlagzeilen gemacht, er hat auch diese Diskussion ausgelöst und befeuert. Das Landgericht Essen hat meines Wissens damals den Ehemann als Vergewaltiger verurteilt, der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung aufgehoben und geurteilt, das bloße Nein reiche für eine Verurteilung nicht aus. Da frage ich mich aber doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wieviel Widerstand muss eine Frau denn leisten, was muss sie noch alles ertragen, damit ungewollter Sex als Vergewaltigung gilt? Es ist aus unserer Sicht daher längst überfällig, das Sexualstrafrecht endlich zu ändern. Nein muss doch wirklich Nein heißen, mit allen Konsequenzen.
Noch einmal: Vor fünf Jahren hat Deutschland schon die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt des Europarates unterzeichnet. Darin heißt es, dass alle sexuellen Akte bestraft werden müssen, die ohne das Einverständnis der Beteiligten erfolgen. Nein heißt eben Nein. Diese Forderung muss bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts wirksam Niederschlag finden, aber genau das ist zurzeit noch offen und genau das wird entsprechend kritisiert.
Terre des Femmes und das Deutsche Institut für Menschenrechte und andere erkennen natürlich an das ist auch richtig so -, dass im Referentenentwurf auf Bundesebene einzelne wichtige Schutzlücken
durch individuelle Anpassungen geschlossen werden. Im Mittelpunkt steht aber nicht klar das Nein der Betroffenen, sondern vielmehr die jeweilige Widerstandsfähigkeit der Betroffenen. Das kann es sicherlich nicht sein und daher haben Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die entsprechende Bundesratsinitiative, die übermorgen behandelt wird, ergriffen, und zwar mit einem klaren „Nein heißt Nein“ im Mittelpunkt. Das Saarland sollte sich dem dringend anschließen.
Frau Berg, Sie haben eben eine gewisse Bereitschaft signalisiert, das zumindest in den Ausschuss passieren zu lassen, ich habe das nicht ganz verstanden. Auf jeden Fall hat gerade eben der Frauennotruf an alle gemailt - das müssten Sie auch bekommen haben - und appelliert, dass das Saarland sich dieser Initiative anschließen soll. Es ist gerade richtig, dass diese Mail genau während der Debatte kommt. Dem sollten Sie sich nicht verschließen.
Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist es doch man muss es immer wieder betonen - eine Selbstverständlichkeit, dass diese einfache Regel, dass Sex einvernehmlich sein muss, dass jeder selbst frei über seinen Körper entscheiden darf, gelten muss. Wir dürfen uns hier nichts vormachen: Auch diese Gesetzesänderung wird das Problem der Gewalt gegen Frauen nicht aus der Welt schaffen. Wir brauchen viel mehr Prävention, viel mehr Aufklärung schon im Vorfeld von Übergriffen. Da driftet die Debatte oftmals ab, man überlegt sich, wie man den Frauen, nachdem sie misshandelt worden sind, helfen kann. Es muss sich aber vorher schon sehr viel ändern.
Es braucht auch ein anderes gesellschaftliches Klima, das jeder Form von Sexismus und Gewalt eine klare Absage erteilt. Es muss selbstverständlich sein, dass Frau ihr Outfit wählt, wie sie will, ohne dass das eine Aufforderung in Richtung sexueller Kontakte darstellen würde. Das ist das Hauptproblem. Ich erinnere mich an eine sehr gute Kampagne in der U-Bahn von Köln. Da hat man Frauen in Miniröcken gesehen und das war auch richtig, damit es auch der Dümmste versteht. Die Frau kann darüber bestimmen, wie sie aussieht, wie sie sich anzieht, und wenn sie in die Stadt gehen und ausgehen möchte, dann ist das ihr gutes Recht. Sie hat alles Recht auf Freiheit und ihren eigenen Willen und das darf nicht missbraucht werden.
Es bleibt auch mit der Gesetzesänderung schwierig, eine Vergewaltigung ohne Zeugen Monate nach der Tat nachzuweisen. Ein Prozess wegen Vergewaltigung wird auch mit der Gesetzesänderung für viele Frauen schmerzhaft, beschämend und schwer zu ertragen sein. Auch mit dieser Gesetzesänderung
werden vermutlich viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht und somit gibt es keine Verurteilung des Täters. Die Gesetzesänderung ist kein Allheilmittel. Nötig ist sie aber trotzdem. Die Chance der Umsetzung ist derzeit recht groß, man muss es auch politisch wollen. Wir wollen das und deshalb stimmen wir für diesen Antrag. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Ich denke, da sind wir uns alle einig, das ist auch deutlich zum Ausdruck gekommen. Sexualdelikte widersprechen der sexuellen Selbstbestimmung und verletzen die Menschenwürde sowie die körperliche Unversehrtheit. Auch das ist gesagt worden. Meine Damen und Herren, die Menschen in unserem Land - darunter fallen alle, ich glaube nicht, dass wir es noch extra aufschlüsseln müssen -, müssen sich insbesondere im Hinblick auf die Ereignisse in den letzten Monaten darauf verlassen können, dass sie in unserem Land sicher leben können. Von daher ist die Verschärfung des Sexualstrafrechts wieder in den Fokus gerückt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Juli 2014 in ihrer Arbeitsgruppe Recht beschlossen, dass beim Vergewaltigungsparagrafen die bestehenden Lücken geschlossen werden müssen, und zwar im Hinblick auf eine Umsetzung nach der Formulierung „Ein Nein ist ein Nein“. Der CDU-Bundesvorstand hat dies in seiner Mainzer Erklärung Anfang Januar dieses Jahres noch einmal aufgegriffen und bekräftigt. Die bereits von den Kolleginnen und Kollegen zitierte Istanbul-Konvention, die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, wurde 2011 verabschiedet und zeitgleich von Deutschland unterzeichnet. Damit wurde erklärt, dass man ratifizieren möchte. Im Moment sind wir in den Verfahren, durch eine gesetzliche Änderung dieses Übereinkommen vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Das ist dann die eigentliche Ratifizierung.
Artikel 36 der Istanbul-Konvention sieht vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Das ist von den Vorrednern ausgeführt worden. Dazu hat die Bundesregierung im letzten Dezember einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser hat zum Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu verbessern und die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung gemäß Artikel 36 der Konvention zu schließen. Der Referentenentwurf
hilft, diesem Ziel nahezukommen. Für den Straftatbestand muss ein klares Nein des Opfers ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt. Das teile ich.
Meine Damen und Herren, hier geht der Referentenentwurf in die richtige Richtung, aber er lässt auch noch Raum für Diskussion. Die Kollegin Berg hat ausgeführt, dass eine Kommission installiert wurde, die ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir sollten ihre Ergebnisse abwarten. Denn diese Ergebnisse müssen in die Diskussion hineingetragen werden. Dann erst kann man sie abschließen.