Mit Blick auf die Leerstände ist es auch wichtig, dass der Neubau bei uns nicht die Variante der Wahl ist. Wir konzentrieren uns deshalb völlig zu Recht auf Umbau und zeitgemäße Modernisierung sowie auf den kleinteiligen Ausbau des Bestandes als Hauptaufgabe unserer Wohnraumförderung. Dem werden die Programme in Kooperation mit der SIKB gerecht. Das belegen über 3.000 Fördermaßnahmen in den letzten zehn Jahren von übrigens 2.500 selbstgenutzten Wohnräumen, überwiegend aus der inzwischen ausgelaufenen Förderung „Wohnen im Alter“. Für diese gibt es in der Verantwortung unseres Sozialministeriums mittlerweile ein Nachfolgeprogramm zur Förderung barrierefreien Wohnens bei Pflegebedürftigkeit oder außergewöhnlicher Gehbehinderung. Auch da werden die Bedarfe erkannt und aufgenommen.
Im Übrigen liegt der Schwerpunkt klar bei der Modernisierung. Herr Ulrich, wenn nicht mehr Anträge gestellt werden, dann ist das möglicherweise auch ein Indiz dafür, dass die Entscheidungsträger vor Ort, nämlich die Kommunen, einen Bedarf offensichtlich nicht gesehen haben, es standen ja Gelder zu Verfügung.
Das sind die saarländischen Spezifika und auch die Gründe, weshalb wir es nicht für geeignet halten, das Saarland als Blaupause für eine Wohnungsbauförderung des Bundes zu sehen. Deshalb kann sich ein Bundesprogramm auch nicht vorrangig an unseren Bedarfen orientieren. Genau deshalb müsste man überlegen, bevor man sich vollmundig für eine Bundesratsinitiative stark macht, und deshalb sollte man sich besser informieren, ob die Instrumente, die derzeit beim Bund favorisiert werden, für unser Land überhaupt profitabel sind. Man würde nämlich feststellen, dass dort steuerliche Fördermodelle mit Sonderabschreibungen begrenzt auf Ballungszentren mit angespanntem Wohnungsmarkt diskutiert werden. Von denen werden wir nicht nur nicht profitieren, sondern die werden wir über den Bund-Länder-Finanzausgleich mit Steuerausfällen auch noch teuer bezahlen.
Das fordern Sie aber, wenn Sie die Bundesratsinitiative unterstützen! Oder meinen Sie, dass man in Berlin sagt: Ah, die saarländische Sondersituation, das ist die, die wir in unserem Bundesprogramm abbilden müssen? - Das halte ich doch für naiv.
Deshalb gilt es vielmehr, in den laufenden Verhandlungen wachsam zu sein, nicht nur diese Verhandlungen abzuwarten, sondern auch zu versuchen, sie positiv für unser Land zu beeinflussen.
Maßgeblich hilfreich ist dagegen die Mittelerhöhung im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes bei den regulären Entflechtungsmitteln - die haben Sie bereits erwähnt -, die um 500 Millionen Euro jährlich erhöht werden. Das bringt uns zu den bisherigen 6,5 Millionen in den nächsten vier Jahren zusätzlich 6,3 Millionen Euro. Ob diese Mittel ausreichend sein werden, um die große Nachfrage nach Wohnraum für Flüchtlinge zu decken, wird man sehen müssen. Sie sind jedenfalls eine hilfreiche Flankierung unseres Flüchtlingswohnraumprogramms sowie der kommunalen Aktivitäten und sollten eventuell durch Initiativen ergänzt werden, die den privaten Wohnraum betreffen.
Ich will noch eine Anmerkung zum Thema Gemeinnützigkeit machen: Genau dieses in meinen Ausführungen beschriebene Miteinander und Nebeneinander von kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen, von Wohnungsgenossenschaften und privaten Wohnungsgesellschaften, von privaten Kleinanbietern und Selbstnutzern ist der Mix, auf den wir setzen. Die von beiden Fraktionen propagierte Wohnungsgemeinnützigkeit ist dagegen aus unserer Sicht nicht zielführend, weshalb wir ihr eine Absage erteilen, weil sie auch aus den eben genannten Gründen, die ich zu den Sonderabschreibungen erwähnt habe, zu erheblichen Steuernachteilen für unser Land führen würde. Sie würde zudem einen neuen Subventionstatbestand schaffen, was wir nicht unterstützen, sowie Anreize für Mitnahmeeffekte bieten.
Ich komme zum Antrag der GRÜNEN, der weitestgehend auf der Annahme basiert, viel nutzt viel. Sie fordern, die Landesmittel um 6 Millionen pro Jahr zu erhöhen. Das geschieht natürlich ohne einen Satz zu unseren Konsolidierungspflichten und ohne jeglichen Kompensationsvorschlag im Haushalt, frei nach dem Motto, wir haben’s ja. Auch das ist weder zielführend noch redlich, meine Damen und Herren.
Es geht hier nicht darum, möglichst viel öffentliche Mittel zu investieren, sondern es geht darum, ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wenn aber Sondersituationen eintreten, wie durch den enormen Zuzug von Flüchtlingen, dann braucht es in einem Land kreative Köpfe, die sich passgenau Sonderprogramme ausdenken, und ein beherztes Vorgehen beim Umsetzen dieser Programme. Nicht ohne Grund belegen wir im Saarland keine Schulturnhallen. Vielmehr waren wir mit dem Flüchtlingswohnraumprogramm bereits im Dezember 2014 aktiv, das war vor gut einem Jahr. Seitdem wurden jetzt empfehle ich, besonders hinzuhören - bereits 626 Wohneinheiten geschaffen auf 38.000 Quadratmeter Wohnfläche für 2.266 Personen. Anträge für weitere 600 Wohneinheiten liegen vor. Das ist besonders attraktiv, weil es sich um ein reines Zu
schussprogramm aus Landesmitteln handelt. 2015 wurden 5 Millionen Euro investiert, in diesem Jahr weitere 4 Millionen. Da der Eigenanteil der Kommunen durch weitere Mittel, über Bedarfszuweisung gedeckt werden konnte, mussten die einzelnen Gemeinden kaum eigene Mittel einsetzen, und wir haben belegt, dass wir eigene Mittel einsetzen. Auf diesem Weg wurden und werden Leerstände in großem Umfang beseitigt, zusätzliche Wohnungen geschaffen, und zwar Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen.
Wir haben bei dem Programm ausdrücklich Wert darauf gelegt, dass sich die Mieten langfristig auf Sozialleistungsniveau bewegen. Es geht uns im Sinne des eben angesprochenen sozialen Friedens darum, dass diese Wohnungen auch für andere Gruppen mit Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt nutzbar sind. So entstehen derzeit mit dem Flüchtlingswohnraumprogramm landesweit über 1.000 neue Sozialwohnungen, die für die nächsten zehn Jahre den bezahlbaren Wohnraum spürbar aufstocken werden. Das ist ein viel beachtetes Erfolgsmodell in der Republik. Es ist schon scheinheilig, wenn Sie jetzt so tun, als bedürfe es hier einer neuen Initiative. Ich kann nur sagen: Das läuft bei uns schon, und zwar seit über einem Jahr und Gott sei Dank. Sie kommen mit diesem Thema hinterher wie die alte Fastnacht.
Das Gleiche gilt für die Einführung einer Klimaschutzkampagne im Wohngeldrecht. Sie haben möglicherweise übersehen, dass es hierzu bereits einen Prüfauftrag im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 der Bundesregierung gibt. Diesen Vorschlag halten wir im Übrigen für unterstützenswert.
Meine Damen und Herren, die Programme von Finanz-, Innen- und Sozialministerium erweisen sich aus unserer Sicht als geeignet, erschwinglichen Wohnraum im Saarland bereitzustellen, auch wenn spezifische Bedarfe mit Sicherheit wachsen werden. Entsprechend müssen die Programme dann weiterentwickelt und angepasst werden. Der Bund legt derzeit mit Blick auf die Flüchtlingssituation nach. Bei allen Konzepten zur Wohnraumförderung auf Bundesebene gilt es dafür zu streiten, dass die Konditionen auch für unser Land vorteilhaft sind. Die Anträge der LINKEN und der GRÜNEN sind dagegen in weiten Teilen weder zielführend noch basieren sie auf einer reellen Situationsanalyse, wir werden sie daher ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Ulrich, dann räume ich zu Beginn meiner Ausführungen gleich eine Baustelle ab. Sie haben uns gefragt, warum die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Landtag dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen werden. Es ist ganz einfach deshalb, weil die LINKE in ihrem Antrag formuliert hat: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Regierung des Saarlandes auf, sich im Bundesrat für die Auflage eines bundesweiten Wohnungsbauprogrammes in einer jährlichen Höhe von 5 Milliarden Euro einzusetzen, mit dem der soziale Wohnungsbau durch kommunale Wohnungsunternehmen und gemeinnützige Genossenschaften gefördert wird.“ - Meine Damen und Herren, ich sage es etwas überspitzt: Das ist für mich wirklich ein Griff in die ideologische Mottenkiste. Ich möchte nicht, dass bei der Wohnungsbauförderung die Privaten ausgeschlossen werden. Wenn wir wirklich etwas in diesem Bereich erreichen wollen, dann geht es nur auch mit den Privaten. Die sollte man deshalb bei einer Förderung nicht ausschließen.
Diese Baustelle ist jetzt abgeräumt. - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft und auch für die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Aber bezahlbares Wohnen geht nach meiner Auffassung über die Anträge der Oppositionsfraktionen hinaus. Beide Anträge befassen sich mit einem zugegebenermaßen wichtigen Teilaspekt der Förderung des klassischen sozialen Wohnungsbaus.
Aber meine Damen und Herren, auch der Facharbeiter der Dillinger Hütte, der mit seinem Einkommen eben nicht unter die engen Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus fällt, muss im Saarland eine bedarfsgerechte Wohnung zu einer Miete finden, die in einem vernünftigen Verhältnis zu seinem Einkommen steht. Auf die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus zu setzen, ist richtig, aber auch nur ein Aspekt in einer komplexen Diskussionslage.
Ich möchte ein paar Zahlen zum Hintergrund nennen. Die Zahlen im Saarland hat die Kollegin schon genannt, aber wichtig ist auch festzustellen, dass bei der Entwicklung der Mietkosten in den letzten Jahren nicht die Nettokaltmieten die Preistreiber waren, sondern die Nebenkosten. Die Baukosten sind seit 2005 im Saarland um 23 Prozent gestiegen, die Nettokaltmieten nach Zahlen des Verbandes der saar
ländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gerade mal um 5 Prozent. An diesen Zahlen kann man schon sehen, dass Bauen insgesamt auch wesentlich verteuert wurde. Aber gerade die Energiekosten und die Kosten für Wärme haben sich um 40 Prozent erhöht.
Deshalb ist neben der Förderung der Baumaßnahmen auch wichtig, Menschen mit geringem Einkommen direkt zu helfen und sie direkt zu entlasten. Da hat die Große Koalition auf Bundesebene auch schon etwas getan. Erstmals nach sechs Jahren wurde zum 01. Januar 2016 das Wohngeld erhöht. Von diesem erhöhten Wohngeld profitieren nach Zahlen des Bauministeriums etwa 870.000 Haushalte in Deutschland, darunter mehr als 320.000 Haushalte, die neu oder wieder wohngeldberechtigt werden. Und auch die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Makler zeigen Wirkung.
Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren wurden die Entflechtungsmittel, die das Saarland vom Bund zur Wohnungsbauförderung erhalten hat, überwiegend dafür eingesetzt, bestehende Gebäude zu sanieren. Mit Blick auf den demografischen Wandel war es auch in der Rückschau die richtige Entscheidung, den Schwerpunkt auf die Aktivierung des Wohnraumbestandes und die Stabilisierung innerstädtischer und innergemeindlicher Gebiete zu legen. Denn jede neu gebaute Wohnung setzt erst einmal eine Umzugskette in Gang, an deren Ende immer ein Leerstand steht. Diese Leerstände - es wurde schon angesprochen - gibt und gab es vor allem in unseren Stadt- und Dorfkernen. Eine nun wieder leicht ansteigende Bevölkerungszahl ist eine Chance für die Belebung dieser Stadt- und Dorfkerne, sie ist auch eine Chance für eine bessere Versorgungsinfrastruktur für alle Menschen, die dort leben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist in ihrem Antrag selbst darauf hin, dass es im Saarland 2014 rund 510.000 Wohnungen für 491.000 Haushalte gab. Aber in welchem Zustand diese Wohnungen sind, wissen wir alle nicht. Deshalb wird es nach meiner Überzeugung erforderlich sein, künftig auch wieder in Neubaumaßnahmen zu investieren. Die Chancen für unsere Städte und Dörfer werden aber in der Nachverdichtung von Wohnsiedlungen und dem Baulückenschluss liegen, nicht im Neubau auf der grünen Wiese.
Meine Damen und Herren, wie bleibt Wohnen für alle bezahlbar? Diese Frage geht über den klassischen sozialen Wohnungsbau hinaus. Die Anträge der Oppositionsfraktionen geben mir darauf auch keine überzeugende Antwort.
bau-Offensive gestartet, der Bundestag wird voraussichtlich im März oder April die Ergebnisse dieser Initiative parlamentarisch beraten. Nach der Diskussion auf der Bundesebene - weil auch der Bund hier gefordert ist, gesetzliche Rahmenbedingungen zu setzen - wird sich auch die SPD-Fraktion in den Diskussionen der Frage, wie Wohnen bezahlbar bleibt, stellen. Wir werden das gemeinsam mit allen Akteuren tun, mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen, der privaten Wohnungswirtschaft, aber auch mit der Bauwirtschaft und mit den Gewerkschaften. Gerade die IG BAU ist nämlich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus aktiv. Vorschläge und Konzepte wurden von der Gewerkschaft erarbeitet. Deshalb kann so etwas wie ein fraktionsinterner Masterplan „Wohnen im Saarland“ nicht am grünen Tisch entstehen. Wir müssen alle mitnehmen und wir werden alle mitnehmen.
Meine Damen und Herren, es wurde schon viel über Zahlen, Zahlen aus dem Landeshaushalt und aus dem Bundeshaushalt, und über Zuschüsse gesprochen. Aber wir wissen alle, ohne Moos ist nichts los. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit Längerem die nochmalige Verdoppelung der Bundesmittel für die Wohnraumförderung auf rund 2 Milliarden Euro bis einschließlich 2020. Ich denke, dieser Forderung können wir uns als SPD-Fraktion auf jeden Fall anschließen. Das würde auch den Saarländerinnen und Saarländern helfen, dass es so bleibt, dass man im Saarland eine bezahlbare Wohnung finden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir PIRATEN haben bei den zwei vorliegenden Tagesordnungspunkten gewissermaßen die Rolle der Schweiz. Wir sind weder Antragsteller noch Teil der Koalition.
Ich kann verstehen, dass die Koalition diese Anträge ablehnen will. Ich kann es insofern verstehen, als in der Argumentation durchaus Punkte aufgeworfen werden, die gegen das Handeln der Regierung gehen. Es werden Dinge gefordert, mit denen die Koalition nicht unbedingt einverstanden sein kann. Es ist für mich nachvollziehbar, dass diese Anträge in dieser Form abgelehnt werden. Frau Meyer hat auch sehr stark gegen die Begründung im Antrag argumentiert, nicht unbedingt gegen die eigentliche These, aber wie gesagt zumindest gegen die Argumentation.
Das ist genau der Punkt, den ich hier feststellen muss. Es gibt in beiden Anträgen Argumente, die nicht so richtig tragfähig sind. Was ich aber für mich auch feststellen muss, ist, dass der grundlegende Punkt eigentlich keine falsche Forderung ist, auch wenn er nicht durch die besten Argumente untermauert ist. Die grundlegenden Forderungen nach mehr sozialem Wohnungsbau, sei es jetzt über Finanzierung durch den Bund oder sei es auch zur Reduzierung der sogenannten zweiten Miete in Form von Heizkosten, sind durchaus gerechtfertigt. Was mich noch gewundert hat, ist, dass zumindest die Kollegin Kolb von der SPD nicht stärker auf den Zehn-Punkte-Plan der Bundesbauministerin Hendricks eingegangen ist.
(Zurufe aus der CDU. - Abg. Kolb (SPD) : Dann machen Sie es für mich! - Zuruf aus der SPD: Du kannst es ja machen.)
Sie hat es angesprochen, aber wie gesagt, sie ist nicht stärker darauf eingegangen. Denn da gibt es zum Beispiel den Punkt 3: „Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken“, was durchaus eine Forderung in den heute vorliegenden Anträgen ist. Dann gibt es Nebenpunkte wie Punkt 2: „Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen“. Das haben Sie ausdrücklich angesprochen. Oder Punkt 9: „EnergieEinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz strukturell neu konzipieren“, was wieder in Richtung Antrag der GRÜNEN geht. Es gibt also durchaus schon Beratungen auf der Bundesebene. Ich halte die heute vorliegenden Anträge für durchaus geeignet, denen sozusagen den saarländischen Touch mitzugeben, die Regionalisierung dieser Bundesgesetzgebung vorzunehmen.
Mich wundert deshalb vor allem, dass die Koalition keinen korrespondierenden Antrag vorgelegt hat. Denn gerade aufgrund eines von der Großen Koalition im Bund erarbeiteten Zehn-Punkte-Planes hätte man das durchaus tun können. Wie gesagt, ich kann verstehen, dass Sie den beiden Anträgen nicht zustimmen wollen. Aber dass Sie nicht selbst einen Antrag vorlegen, der das umsetzt, was im Bund schon läuft, kann ich nicht nachvollziehen.
Wir PIRATEN erachten die beiden vorliegenden Anträge in der Sache für richtig, auch wenn die Argumentation gewisse Schwächen hat. Wir werden deshalb beiden Anträgen zustimmen. Ich hätte mich sehr darüber gefreut, wenn die Koalition auch einen Antrag vorgelegt hätte, denn dem hätten wir in dem Fall sicherlich auch zugestimmt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will noch mal zwei, drei Punkte aufgreifen. Es ist ja nicht so, Kollegin Meyer, dass wir jetzt gesagt hätten, im Saarland sei die Lage besonders schlimm. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass sie weniger schlimm ist als in einigen Ballungsgebieten. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir auch im Saarland einen gespaltenen Wohnungsmarkt haben, dass Wohnungen eher im hochpreisigen Raum entstehen und dass wir nach wie vor ein Problem haben beim bezahlbaren Wohnungsraum, bei den Sozialwohnungen. Es ist im Innenausschuss sehr ausführlich dargestellt und bestätigt worden, dass es hier Defizite gibt. Das ist der eine Punkt.