Protocol of the Session on December 1, 2015

Es gab keine wesentlichen Veränderungen und Neuerungen.

Kapitel 02 12 (Förderung von Wissenschaft und For- schung):

Auf der Einnahmenseite steigen unter dem Titel 231 08 die Zuweisungen des Bundes zum Hochschulpakt 2020 von 17.384.800 Euro auf 22.862.000 Euro im Jahr 2016 und auf 28.796.000 Euro im Jahr 2017.

Unter Titel 231 09 sind Zuweisungen des Bundes aus der Digitalen Dividende II in Höhe von je 1.884.400 Euro in den Jahren 2016 und 2017 ausgewiesen. Es handelt sich um einen neuen Ansatz.

Die unter Titel 271 04 veranschlagten Zuweisungen der EU zum Strukturförderprogramm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007-2013 (EFRE) weisen in den Jahren 2016 und 2017 keine Ansätze aus (Vorjahr: 618.800 Euro), was in Zusammenhang mit dem Auslaufen der Förderperiode steht.

Unter dem Titel 271 05 sind Zuweisungen der EU zum Strukturförderprogramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 (Teil EFRE) in den Jahren 2016 und 2017 ohne Ansätze geführt (Vorjahr: 667.500 Euro), was in Zusammenhang mit dem Auslaufen der Förderperiode steht.

Die in Titel 346 04 veranschlagten Zuweisungen der EU zum Strukturförderprogramm „Regionale Wettbewerbstätigkeit und Beschäftigung" 2007-2013 (EFRE) für Investitionen weisen für die Jahre 2016 und 2017 keine Ansätze aus (2015: 667.500,00 Euro).

Unter dem Titel 346 05 sind für das Jahr 2016 Zuweisungen der EU zum Strukturförderprogramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 (Teil EFRE) für Investitionen in Höhe von 2.216.000 Euro angeführt, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahresansatz um 594.000 Euro entspricht. Die Ansatzhöhe wird für das Jahr 2017 fortgeführt.

In Titelgruppe 72 „Zuweisungen des Bundes und der Länder nach Art. 91b GG an Leibniz - Einrichtungen“ ist unter Titel 232 72 - Ausgleichszahlungen anderer Länder an der gemeinsamen Finanzierung der Leibniz-Einrichtungen gem. Rahmenvertrag Forschungsförderung - eine Zunahme gegenüber dem Vorjahresansatz um 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro zu verzeichnen. Dieser Ansatz wird für das Jahr 2017 fortgeschrieben.

Auf der Ausgabenseite sind unter Titel 533 03 im Jahr 2016 10.000 Euro für die „Hochschulzusammenarbeit in der Großregion - Interregionaler Wissenschaftspreis“ angesetzt. Die Preisverleihung ist

an den Wechsel der Präsidentschaft des Gipfels der Großregion gekoppelt und findet im Abstand von 24 Monaten statt.

Für die Tagung des Wissenschaftsrates unter Titel 533 13 werden keine Ansätze mehr ausgewiesen (2015: 20.000 Euro).

Unter Titel 632 11 ist der Anteil des Saarlandes an den Kosten der DZHW und des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung e.V. neu ausgewiesen. Er beträgt je 26.000 Euro in den Jahren 2016 und 2017.

Unter Titel 632 12 ist der Anteil des Saarlandes am Rat für Informatikstrukturen neu ausgewiesen. Er beträgt je 2.600 Euro in den Jahren 2016 und 2017.

Hingegen nehmen die unter Titel 682 02 aufgeführten Leistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Übernahme der Zinsen für Studiengebührendarlehen und Abwicklungsaufwänden von 12.000 Euro um 4.000 Euro auf 8.000 Euro im Jahr 2016 ab. Im Jahr 2017 sinkt der Ansatz auf 6.000 Euro.

Bei Titel 685 05, Anteil des Saarlandes an der Finanzierung der Vergütungen nach dem Urheberrechtsgesetz, steigen die Ansätze von 67.400 Euro auf 252.000 im Jahr 2016 und 58.000 Euro im Jahr 2017. Der Ansatz im Jahr 2016 steht in Zusammenhang mit einer rückwirkenden Vergütungsvereinbarung zwischen den Ländern und der VG Wort.

Unter Titel 685 07 steigen die Ansätze für die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Jahr 2016 um 480.000 Euro auf 10.080.000 Euro und im Jahr 2017 um 170.000 Euro auf 10.250.000 Euro.

Titel 685 11 setzt für das Landesforschungsförderungsprogramm im Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro an, was einer Minderung gegenüber dem Vorjahresansatz um 200.000 Euro bedeutet. Der Ansatz wird im Jahr 2017 fortgeführt. Es ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000,00 Euro, verteilt auf die jeweils nächsten drei Jahre, ausgebracht.

Die unter Titel 685 16 ausgewiesenen Ausgaben zur institutionellen Förderung der StudienStiftungSaar steigen im Jahr 2016 um 18.000 Euro auf 170.000 Euro. Der Ansatz wird in 2017 fortgeführt. Neu ausgewiesen werden unter Titel 685 17 Mittel für die Zuführung des Landes zur Finanzierung von Personalund Sachkosten des CISPA. Die Ansätze für die Jahre 2016 und 2017 betragen jeweils 655.000 Euro.

Neu ausgewiesen werden ebenfalls Mittel für Zuschüsse zum Breitbandausbau und für Digitale Technologien. Die Ansätze betragen im Jahr 2016 und 2017 jeweils 1.884.000 Euro.

Der zentrale Finanzierungsfonds zum Hochschulpakt 2020 unter Titel 971 02 steigt von

20.756.500,00 Euro auf 24.492.000 Euro im Jahr 2016 und auf 28.796.000 Euro im Jahr 2017.

Titelgruppe 77 veranschlagt die Kosten für Zuwendungen an Leibniz-Einrichtungen mit insgesamt 20.093.200 Euro sowie in 2017 in Höhe von 20.384.200 Euro. Der Ansatz im Jahr 2015 betrug 20.226.500 Euro.

Titelgruppe 78 sieht für die Zuwendungen an Forschungsinstitute außerhalb von Hochschulen Ausgaben in Höhe von 14.088.000 Euro im Jahr 2016 und in Höhe von 14.280.400 Euro im Jahr 2017 vor. Im Jahr 2015 betrug der Ansatz 13.317.000 Euro.

Titelgruppe 79 setzt für die Innovations- und Technologieförderung Ausgaben in Höhe von 3.903.500 Euro im Jahr 2016 und in Höhe von 3.893.500 Euro im Jahr 2017 fest. Im Jahr 2015 betrug der Ansatz 4.463.300 Euro.

Titelgruppe 81 - EFRE (Landesanteil) - ab 2016 ohne Ansätze.

Titelgruppe 82 - EFRE (EU-Anteil) - ab 2016 ohne Ansätze.

Titelgruppe 83 weist für die Zuwendungen im Rahmen des Strukturförderprogrammes 2014-2020 (Teil EFRE) mit dem Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (Landesanteil) einen Mittelansatz von 4.060.000 Euro, jeweils für die Jahre 2016 und 2017, aus. Der Ansatz betrug im Jahr 2015 2.850.000 Euro.

Titelgruppe 84 sieht für die Zuwendungen im Rahmen des Strukturförderprogrammes 2014-2020 (Teil EFRE) mit dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (EU-Anteil) Ausgaben in Höhe von 5.290.000 Euro jeweils für die Jahre 2016 und 2017 vor. Im Jahr 2015 betrug der Ansatz 3.930.000 Euro. Unter Titel 686 84 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.600.000 Euro jeweils für die beiden Folgejahre ausgewiesen.

Kapitel 02 13 (Hochschule für Technik und Wirt- schaft):

Die Gesamtausgaben des Kapitels belaufen sich im Jahr 2016 auf 25.159.000 Euro und im Jahr 2017 auf 24.845.200 Euro. Der Ansatz betrug im Jahr 2015 24.729.300 Euro. Der Wirtschaftsplan der HTW ist ausgewiesen.

Kapitel 02 14 (Universität):

Das Kapitel 02 14 weist ebenfalls keine Einnahmen aus, aber Gesamtausgaben im Jahr 2016 in Höhe von 198.843.600 Euro sowie für das Jahr 2017 in Höhe von 199.855.100 Euro. Im Jahr 2017 betrug der Ansatz 197.962.000 Euro. Die Steigerung betreffen vor allem die Versorgungsbezüge (Titel 432 03 und 432 04) sowie die Bezüge für emeritierte Pro

fessoren (Titel 432 05). Der Wirtschaftsplan der Universität ist ausgewiesen.

Kapitel 17 02 (Zentrale Dienstleistungen im Bereich der Ministerpräsidentin und der Staatskanzlei):

Im Kapitel 17 02 sind Gesamtausgaben von 1.986.700 Euro im Jahr 2016 und 2.007.100 Euro im Jahr 2017 veranschlagt. Im Jahr 2015 betrugen die Gesamtausgaben 1.988.200 Euro. Die Erhöhung der Ansätze steht vor allem in Zusammenhang mit der Übernahme des Gebäudes Heuduckstraße 1 aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums.

In Titel 511 58 sind ab 2016 die Ansätze für den zentralen Kurierdienst in Höhe von 30.000 Euro wegen der Verlagerung der Kosten in den kameralen Bereich des Landesamtes für zentrale Dienste entfallen.

Kapitel 20 11 (Hochbaumaßnahmen im Bereich der Hochschule für Technik und Wirtschaft):

Dieses Kapitel weist Einnahmen in Höhe von 487.300 Euro bzw. 1.947.000 Euro in 2017 auf.

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.505.500 Euro im Jahr 2016 und auf 4.540.200 Euro im Jahr 2017. Der Ansatz des Jahres 2015 betrug 4.556.200 Euro. Es besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.850.000 Euro im Jahr 2016 und eine Verpflichtungsermächtigung betreffend das Jahr 2017 in Höhe von 500.000 Euro.

Die wesentlichen Veränderungen und Neuerungen im Einzelnen:

Der neue Titel 784 02 - Bau einer Wegeverbindung „Campusallee“ an der HTW - weist keine Ansätze aus.

Unter Titel 784 03 sind im Jahr 2017 1.500.000 Euro für die Fassadensanierung Campus Rotenbühl veranschlagt.

Für „Bauvorbereitung: Neubau von Gebäuden für die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Campus Alt-Saarbrücken“ sind im Jahr 2016 360.000,00 Euro veranschlagt, was einer Minderung gegenüber dem Vorjahresansatz von 400.000,00 Euro um 40.000,00 Euro entspricht. Im Jahr 2017 sinkt der Ansatz auf 240.000 Euro.

Des Weiteren sinken unter Titel 792 20 die Ausgaben für die Erneuerung der Daten-Kommunikationsinfrastruktur von 590.000,00 Euro um 485.000 Euro auf 105.000 Euro im Jahr 2016. Im Jahr 2017 weist der Titel keine Ansätze aus.

Titelgruppe 71 sieht für den Umbau „Haus der Gesundheit" für Zwecke der Hochschule für Technik und Wirtschaft Ansätze in Höhe von 487.300 Euro im Jahr 2016 sowie in Höhe von 1.947.000 Euro im Jahr 2017 vor (2015: 1.198.000,00 Euro).

Titelgruppe 72 sieht für den Neubau eines Zentralgebäudes für die Hochschule für Technik und Wirtschaft im Jahr 2017 erstmalig einen Ansatz in Höhe von 300.000 Euro vor. Es besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.100.000 Euro.

Die Ausgaben in Titelgruppe 76 für den Neubau eines Technikums in der Goebenstraße entfallen ab dem Jahr 2016.

Kapitel 20 21 (Hochbaumaßnahmen im Bereich der Universität):

Die Einnahmen von Kapitel 20 21 steigen von 12.882.100 Euro auf 17.682.200 Euro im Jahr 2016 und auf 22.915.000 Euro im Jahr 2017.

Die Gesamtausgaben sinken demgegenüber von 28.020.000 Euro auf 21.763.000 Euro im Jahr 2016 und auf 20.110.000 Euro im Jahr 2017. Es bestehen Verpflichtungsermächtigungen von 8.390.000 Euro im Jahr 2016 und in Höhe von 7.555.000 Euro im Jahr 2017.