Protocol of the Session on May 23, 2012

Ich weiß, dass wir keine Chance haben werden, dies zu ändern, aber ich halte es für zwingend notwendig, dass das hier im Parlament gesagt wird und dass die Beamtinnen und Beamten wissen, dass es auch eine Fraktion gibt, die zu diesen relativ geringen Beträgen von 1,9 Prozent steht. Wir werden dem Gesetz trotzdem zustimmen, weil wir verhindern wollen, dass die Beamtinnen und Beamten noch weniger oder gar nichts bekommen. Aber ich sage es noch einmal: Im Grunde genommen ist das kein gutes Zeichen für das Parlament. Das halbe Jahr bringt es nicht und die Summe auch nicht. Man ärgert damit nur die Beamtinnen und Beamten, müsste sie aber bei den Aufgaben, die jetzt im Zusammenhang mit der Föderalismusdiskussion auf sie zukommen, eher motivieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Thomas Schmitt.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Jetzt aber mit Aussprache? - Sie waren nicht im Präsidium dabei, aber ich war dabei und weiß, was gemacht worden ist.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war nicht im Präsidium. Sie wollen jetzt wieder die Debatte beginnen, ob Aussprache vereinbart war oder nicht. Sie sehen ja, dass ich hier stehe, dass eine Aussprache vereinbart wurde und dass ich mich auch auf den Gesetzentwurf vorbereitet habe. Ich verlasse mich allerdings jetzt schon auch darauf, was die Kollegen, die im Präsidium waren, mir darüber berichtet haben und was dort vereinbart wurde.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Lesen Sie das Protokoll!)

Ich will mich auch gar nicht weiter auf diese Diskussion einlassen. Das wird in der nächsten Präsidiumssitzung von den zuständigen Mitgliedern zu klären sein. Aber ich sage noch einmal: Was vereinbart ist, ist vereinbart, und künftig muss man sich darauf wieder verlassen können. Vielleicht muss man das jetzt noch konkreter schriftlich festhalten. Das war in der Vergangenheit nicht notwendig. Aber dabei will ich es jetzt auch belassen und mich dem eigentlichen Thema zuwenden.

Die Frau Ministerin hat den Inhalt des Gesetzentwurfes schon hinreichend dargestellt. Wir erhöhen die Gehälter und Versorgungsbezüge der Beamten um 1,9 Prozent. Das ist die strukturelle Tariferhöhung - fast deckungsgleich gegenüber den Angestellten -, so wie sie im Tarifvertrag vereinbart wurde, allerdings zeitverzögert. Wir haben als CDUFraktion schon vor der Wahl klargemacht, dass es keine weitere Nullrunde geben wird, dass wir diesen zweiten Tarifschritt des damaligen Abschlusses auch auf die Beamten übertragen werden. Das halten wir für richtig und notwendig. Denn es ist nicht möglich, die Beamtenbesoldung dauerhaft und konsequent von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und dem Einkommen der Angestellten abzukoppeln; das wird nicht gehen.

Selbstverständlich war die Nullrunde im letzten Jahr schmerzhaft, aber sie war aus Gründen der Haushaltskonsolidierung notwendig. Und deshalb hat immer eine Abwägung zwischen den berechtigten Anliegen der Beschäftigten und den berechtigten Anliegen des Landes stattzufinden. Auch künftig werden wir dies in Einklang bringen müssen. Auch in anderen Bundesländern hat es eine Verzögerung der Anpassung gegeben. Nicht überall wurde das Tarifergebnis zum gleichen Zeitpunkt übertragen. Von daher stellt das Saarland in dieser Frage keinen Sonderfall dar. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz hat man für fünf Jahre eine Deckelung der Erhöhung beschlossen. Dort sollen die Beamtenbezüge fünf Jahre lang nur um 1 Prozent steigen. Eine solche Regelung haben wir bewusst nicht getroffen, weil wir denken, dass das die Beamten vollständig von der wirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln würde.

Für die Zukunft wollen wir Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund führen, um zu einer konsequenten und dauerhaften Lösung kommen zu können, die sowohl den Interessen des Landes wie auch den Interessen der Beschäftigten gerecht wird. Diese Gespräche werden sowohl den Personalabbau zum Thema haben, aber auch die Frage, wie die Besoldungserhöhung für die Beschäftigten und wie Vergünstigungen für die Beschäftigten künftig aussehen. Ich denke, nur im Rahmen eines solchen Gesamtkonzeptes kann man zu klugen und auch sozial gerechten Lösungen kommen, die allen Beteiligten im gleichen Maße gerecht werden. Dann werden wir für die nächsten Jahre Klarheit haben, wie es mit der Übertragung von Tarifabschlüssen und Besoldungserhöhungen weitergeht. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil wir der Meinung sind, dass die Tarifergebnisse für die Landesbeamten und kommunalen Beamtinnen und Beamten und für die Versorgungsempfänger grundsätzlich zu übernehmen sind, auch wenn das für 2012 erst ab dem 01.07.2012 gilt. Ich denke, es ist durchaus legitim, darüber nachzudenken, ob das in den nächsten Jahres anders sein wird. Dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es einige wesentliche Maßnahmen in den vergangenen Jahren gab, an denen die neue Landesregierung auch jetzt anknüpft, die den öffentlichen Dienst zu Einsparungen zwingen. Ich will nur ein paar Punkte nennen, beispielsweise das sehr begrenzte Beförderungsbudget. Wenn man selber Minister oder Ministerin war, dann weiß man, wie sehr es schmerzt, dass man den Anliegen der eigenen Mitarbeiterschaft nicht nachkommen kann. Das ist die Nullrunde für Beamtinnen und Beamten und für Versorgungsempfänger, es ist die Einschränkung der Beihilfe, die Absenkung bei der Eingangsbesoldung, die Wiederbesetzungssperre, die Stelleneinsparquote. Das sind alles Dinge, die wir für notwendig erachtet haben, um den Haushalt zu sanieren. Aber es wird immer gravierender, vor allem wenn man die Zahlen vor Augen hat, die die neue Landesregierung nennt, um den Sparbeitrag zu leisten. Das wird empfindlich schmerzen, wenn es überhaupt zu schaffen ist. Wir haben ja schon Zweifel geäußert. Es muss darüber nachgedacht werden, ob die Einsetzung der Übertragung bereits vor dem 01.07.2012 erfolgt oder nicht. Vor diesem Hintergrund war ich auch froh, dass wir als Landesregierung im vergangenen Jahr im Nachtragshaushalt einen Einmalbetrag in Höhe von 360 Euro auszahlen konnten. Das war eine Größenordnung von 8 Millionen Euro und dies würde in etwa der Belastung des Landeshaushalts entsprechen, wenn man zum 01. Januar auszahlen würde. Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 15/10, unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf, Drucksache 15/10, in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten 23. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (Drucksa- che 15/19)

Die Fraktionen haben mich gebeten, das Gesetz zu begründen. Das will ich gerne tun und einem guten Brauch folgend für die fünf Fraktionen diesen gemeinsamen Gesetzentwurf im Landtag begründen. Inhaltlich geht es um eine Erhöhung der Entschädigung für uns Abgeordnete. Da diese in der Öffentlichkeit zu Recht immer sensibel betrachtet und begleitet wird, hat sich der saarländische Landtag in der Vergangenheit sehr oft damit beschäftigt und sich selbst einen Maßstab zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben.

Mit einstimmigem Beschluss wurde am 24. November 1993 festgelegt, die Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die Diäten zu übertragen. Von diesem Grundsatzbeschluss sind wir allerdings in den vergangenen Jahren des Öfteren zulasten der Abgeordneten abgewichen. So haben wir zum Beispiel noch nie die tariflich vereinbarten Einmalzahlungen, die die 16.000 saarländischen Beamtinnen und Beamten, aber auch die Mitglieder der Landesregierung erhalten haben, auf uns Abgeordnete übertragen, geschweige denn wurden sie an uns ausbezahlt. Wir haben jeweils auf diese Einmalzahlungen verzichtet, so auch dieses Mal.

Des Öfteren haben wir auch insoweit einen Sparbeitrag erbracht, als Anpassungen zeitlich verzögert umgesetzt wurden. Bei der letzten Übertragung haben wir die Erhöhung für uns um ein Jahr verzögert in Kraft gesetzt, haben für ein Jahr auf diese Erhöhung verzichtet.

Soeben hat die Landesregierung das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2012 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften eingebracht. Wir haben es bereits gehört, ich wiederhole es noch einmal: Das Gesetz sieht eine lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 1,9 Prozent ab dem 01. Juli 2012 vor. Diese Erhöhung gilt übrigens auch für die Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung. Diese 1,9 Prozent sind also unser Maßstab, und an ihn hält sich auch der von allen Fraktionen eingebrachte Gesetzentwurf.

Mit dem heutigen Beschluss leisten wir ebenso wie die Beamtinnen und Beamten des Landes einen Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung. Wie sieht dieser Sparbeitrag mit Blick auf den jüngsten Tari

fabschluss aus? Die zum 01. April 2011 im Tarifbereich vorgenommene lineare Erhöhung bei den Angestellten um 1,5 Prozent wurde, wie bereits dargestellt, nicht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, somit auch nicht auf die Bezahlung der Abgeordneten. Zudem wird die jetzt vorgeschlagene Erhöhung nicht schon zum 01. Januar 2012, sondern erst zum 01. Juli 2012 wirksam. Diese beiden Sparbeiträge erbringen wir Abgeordnete, und wir erbringen zusätzlich einen Sparbeitrag, indem wir auf die Einmahlzahlung von 360 Euro verzichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Ich schlage die Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung vor. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/19 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/19 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist. Es gab eine Gegenstimme und eine Enthaltung, jeweils aus der Fraktion der PIRATEN.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nunmehr in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.00 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 11.58 Uhr bis 13.05 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt -

(Zurufe.)

Ist das Mikro an?

(Zurufe: Nein!)

Ah, aber jetzt.

(Beifall.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfrakti

on eingebrachten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/22)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, den die Landtagsfraktionen von CDU und SPD einbringen, ist im Rahmen der und im zeitlichen Zusammenhang mit der Regierungsbildung unsere Antwort auf die Frage, wo und wie wir Saarländerinnen und Saarländer in Zukunft die Interessen unseres Bundeslandes, unsere Interessen als Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der Europäischen Union vertreten sehen wollen.

Wir bringen diesen Gesetzentwurf im zeitlichen Zusammenhang mit der Regierungsbildung ein, und ich werde deshalb auch den Antrag nach § 83 des Landtagsgesetzes stellen, abweichend von der Geschäftsordnung die Erste und die Zweite Lesung gemeinsam durchzuführen.

Wir bringen diesen Gesetzentwurf ein unter sich verändernden, unter sich fortgesetzt verändernden Rahmenbedingungen und Grundtendenzen. Ein diese Rahmenbedingungen prägender Aspekt ergibt sich mit dem Umstand, dass die Gesetzgebung in unserem Bundesland, aber auch die Gesetzgebung in Deutschland insgesamt immer stärker europarechtlich durchdrungen ist. Man kann ja Statistiken immer so oder anders lesen, aber für den Deutschen Bundestag geht man im Ergebnis davon aus, dass 70 Prozent aller Legislativtexte, die auf der Bundesebene, im Deutschen Bundestag, behandelt werden, zumindest auf einen Impuls aus der Europäischen Union zurückgehen. In manchen Bereichen mag das weniger der Fall sein, aber beispielsweise und insbesondere im Bereich der Wirtschaft trifft das sehr stark zu. Wir alle wissen auch aus der politischen Diskussion, dass viele der bundes- und landespolitischen Debatten bereits in einem von der Europäischen Union gesetzten Rechtsrahmen stattfinden, sodass wir und auch die Bundesebene sozusagen lediglich für Feinjustierungen, für Umsetzungen zuständig sind.

Viele haben das erkannt, und daher investieren nicht nur viele Bundesländer, sondern selbstverständlich auch Interessengruppen aus der Wirtschaft, aus der Kultur, aus der Gesellschaft in die positive Beeinflussung von EU-Gesetzgebungsverfahren, von Meinungsfindungen innerhalb der Europäischen Union, von Meinungsbildungsprozessen in Brüssel und in Straßburg. Laut Transparenzregister der Europäischen Union tun das alleine in Brüssel 4.570 zuge

(Präsident Ley)

lassene Lobbyisten. Und wenn man den Zahlen glauben mag, so ist der Markt für Politikberatung ein Markt, der allein in Brüssel, der Hauptstadt Europas, mehr als 30.000 Beschäftigte hat.

Will man also an der Gestaltung der Rahmenbedingungen, von denen ich eben sprach, teilhaben, möchte man der europarechtlichen Durchdringung unseres Rechtssystems Rechnung tragen, möchte man diese Entwicklungen beeinflussen, dafür sorgen, dass dort saarländische Interessen berücksichtigt werden, so muss man dies sicherlich nicht nur, aber verstärkt eben auch in Brüssel tun. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den wir, die CDU und die Sozialdemokraten, heute einbringen mit dem Ziel der Installation einer Bevollmächtigten für Europaangelegenheiten, trägt eben diesem Gedanken Rechnung. Es handelt sich daher um einen Gesetzentwurf, der jedenfalls in die richtige Richtung geht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eine zweite Grundtendenz, die unser Rechtssystem beherrscht, ist die Tatsache - und das erleben wir Parlamentarier, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger immer stärker -, dass die Regelungsmaterien immer komplexer und in ihrer Regelungstiefe immer spezieller werden. Das führt bei aller Transparenz, die insbesondere auch in den Legislativverfahren der Europäischen Union ja gelebt wird, zu einer Situation, in der es immer wichtiger wird, dass man in Brüssel bereits vor dem Vorlegen des Entwurfs für einen Legislativtext sensibilisiert ist für die Interessen der Region, für die Interessen der Menschen in unserem Land, für die Belange unserer Region, dass also für diese Belange sensibilisiert und für diese Belange geworben wurde. Wir haben ja gemeinsam erlebt - ich erinnere nur an die Diskussion um die europarechtliche Umsetzung von Basel III -, dass Entwürfe, wenn sie erst einmal in Brüssel und in Straßburg in der Welt sind, schwer noch einmal aus der Welt zu schaffen sind.

Deshalb beschreibt die Antwort, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf die Frage „Wie wollen wir in Zukunft unsere Interessen vertreten?“ gegeben wird, einen richtigen Schritt. Denn wir müssen bereits im Vorfeld von Entscheidungen ansetzen, wir müssen gerade auch im Rahmen der Europäischen Union stärker sensibilisieren für die Interessen unserer Region - durch aktive Politik auch in Brüssel. Das tun zwar bereits heute unsere Europaabgeordneten und die Landesvertretung. Diesen Ansatz aber noch zu stärken, dem noch einen stärkeren Impetus zu geben durch die Installation eines Bevollmächtigten für Europaangelegenheiten, das ist mit Blick auf die Zukunft die richtige Schwerpunktsetzung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch der insoweit angesprochenen Grundtendenz trägt also die

ser Gesetzentwurf Rechnung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es gibt aber noch einen dritten Grund, der gerade aus der besonderen saarländischen Perspektive eine gute Motivation für diesen Gesetzentwurf bietet. Das Saarland ist in Deutschland ein kleines Bundesland. In Europa, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Saarland aber als Teil der Großregion, als Teil der größten grenzüberschreitenden Region innerhalb der Europäischen Union, als Teil einer Großregion mit mehr als 11 Millionen Einwohnern ein großes Stück Europa. In dieser Großregion gibt es viele gemeinsame Interessen: Man denke nur an die Situation der Grenzpendler, man denke an die besonderen, auch die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden ÖPNV, man denke an die Fragen der grenzüberschreitenden Kommunikation, man denke an die vielen für die Menschen und die Wirtschaft in diesem Land wesentlichen Fragen.