Zurzeit sind wir dabei, die Stellungnahmen zu Teilbereichen, die beispielsweise beim LUA oder in anderen nachgeordneten Behörden erarbeitet wurden, zusammenzufassen und mit Blick auf den Freitag gegenüber den französischen Behörden als Stellungnahme der Landesregierung zum Ausdruck zu
bringen. Darüber hinaus wird es am Montag eine Sitzung der saarländischen Anrainergemeinden insbesondere der Kommunen Völklingen, Großrosseln, Überherrn und Wadgassen - geben. Dort wird unsere Stellungnahme vorgestellt. Wir verweisen darauf, ob und in welchem Umfang sie sich diese Stellungnahme zu eigen machen oder ob sie gegebenenfalls unter Zuhilfenahme des Ministeriums eine eigene Stellungnahme dazu abgeben. Das betrifft insbesondere die Mittelstadt Völklingen.
Meines Wissens findet morgen Abend im Stadtrat Völklingen in einer nicht-öffentlichen Sitzung zusammen mit den Bürgermeistern von Großrosseln, Wadgassen und Überherrn eine Vorstellung des geplanten Verfahrens durch die Firma Total statt, bei der wir als Umweltministerium durch eine Dolmetscherin oder Übersetzerin sicherstellen, dass diejenigen verstehen, was dort vorgestellt wird, und man sich nicht wieder herausreden kann, wie das in den vergangenen Jahren oftmals der Fall war - auch auf kommunaler Seite -, dass man nicht versteht, was dargestellt wurde. Wir tun alles, um die Interessen der saarländischen Bevölkerung und insbesondere der Anrainerkommunen sicherzustellen. Dies haben wir in der Vergangenheit getan. Wir werden das auch in Zukunft tun.
Im Ausschuss wurde dargelegt, dass ein Großteil der Unterlagen von Total nur in französischer Sprache zur Verfügung steht und dass eine Übersetzung zu teuer wäre. Ist angedacht, die Übersetzung von Total in deutscher Sprache anzufordern und den Betroffenen zur Verfügung zu stellen?
§ 9b Abs. 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sieht für grenzüberschreitende Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben vor, dass die deutsche Behörde die zuständige Behörde des anderen Staates um eine Übersetzung geeigneter Angaben zum Vorhaben, insbesondere zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen, ersucht. Die nicht-technische Zusammenfassung lag bereits in deutscher Sprache vor. Sie beschreibt
auch die Umweltauswirkungen sowie die Gefahrenstudie. Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erfüllen diese Angaben die Anforderungen des UVPG bereits.
Ungeachtet dessen hat das Ministerium die französische Behörde um Zusendung der Antragsunterlagen in Deutsch gebeten. Die Präfektur ist dem mit Verweis auf die fehlende Verpflichtung zur Übersetzung nicht nachgekommen. Das Ministerium hat daher zusätzlich die Stellungnahme der Umweltverwaltung der Präfektur, die präfektorale Verfügung zur öffentlichen Anhörung und die Beschreibung des Antrages übersetzen lassen. Eine Übersetzung der sonstigen Antragsunterlagen, insbesondere der UVU und der Gefahrenstudie, ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich und auch vom Ministerium nicht veranlasst worden: Der Umfang der Unterlagen lässt eine zeitnahe Übersetzung nicht zu; das hätte mehrere Wochen in Anspruch genommen. Der Umfang der Unterlagen hätte auch zu sehr hohen Kosten geführt.
Die Studien sind als Grundlage für die Bewertung der in Frankreich gelegenen und zuständigen Fachbehörden gedacht. Damit die Bürger zu einer Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens gelangen können, ist die nicht-technische Zusammenfassung erstellt und übersetzt worden. Die beteiligten Fachbehörden stützen sich bei der Bewertung der Studien vor allem auf die eigenen Fachkenntnisse, da wichtige Aussagen in der Unterlage durch Grafiken und Karten dargestellt sind und somit der Inhalt auch in französischer Sprache relativ leicht verständlich ist. Werden Stellungnahmen abgegeben, dann ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Teile der Antragsunterlagen beurteilt werden konnten.
Für den Fall, dass Sie mir in diesem Zusammenhang die Frage stellen würden, wie das in der Vergangenheit der Fall war, würde ich Ihnen antworten, dass das Umweltministerium 2011 von der Präfektur über zwei öffentliche Anhörungen zu geplanten Verfahren auf der Chemieplattform unterrichtet wurde. Zum einen ging es um den Umbau am bestehenden Tanklager für Rohbenzin, zum Zweiten um die Errichtung einer Dampfkesselanlage. Das Umweltministerium unterrichtete die Stadt Völklingen damals jeweils über das Anhörungsverfahren und bot an, die Unterlagen für eine Offenlegung zur Verfügung zu stellen. 2011 wurden keine selbstständigen Offenlegungen vom Umweltministerium durchgeführt. 2011 erfolgten keine Bekanntmachungen und Informationen der Öffentlichkeit über die öffentliche Anhörung bezüglich der Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen. 2011 wurden die Gemeinden nicht beraten. 2011 wurden zusätzliche Antragsunterlagen nicht übersetzt. Eine Präsentation der Vorhaben durch den Betreiber in gemeindlichen Gremien fand 2011 nicht statt. Entsprechend wurden auch keine zusätz
lichen Mittel zur Verfügung gestellt. Das Wichtigste ist, dass 2011 eine Beteiligung anderer Fachbehörden nicht stattfand. Ich glaube, damals hieß die Umweltministerin Dr. Simone Peter.
Ist davon auszugehen, dass das Recht der Betroffenen auf Einsicht in alle Unterlagen, die auch für sie verständlich sind, in diesem Verfahren in der Form nicht erfüllt wird? Dann sollte man doch darüber nachdenken, ob man diesen Termin nicht verlängert und das mit den Betroffenen noch einmal berät. Ist das vorgesehen oder nicht?
Diese Möglichkeit obliegt nicht der Entscheidung des saarländischen Umweltministers oder der Landesregierung. Das ist eine Entscheidung der Präfektur beziehungsweise der Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus muss man zum Ausdruck bringen, dass insbesondere der Stadt Völklingen ein besonderer Status zukommt, sie hat vier Wochen länger Zeit. Wir haben alles getan, damit man sich ein umfängliches Bild von der Anlage und den geplanten Maßnahmen, die dort vorgesehen sind, machen kann. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind aus unserer Sicht eine gute Grundlage, um sich ein Bild davon zu machen. Die nicht übersetzten Unterlagen sind insbesondere mit Blick auf die Zusammenfassung, mit Blick auf die Stellungnahmen, die daraus abgeleitet und ins Deutsche übersetzt worden sind, auch eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich ein eigenes Bild zu machen.
Laut Berichten soll Carling zum europäischen Produktionsleader bei der Produktion von Kohlenwasserstoffharzen ausgebaut werden. Inwieweit werden die Emissionen von allen, auch schon in Betrieb befindlichen, Anlagen in die Gesamtbewertung aufgenommen? Oder ist dies nicht vorgesehen?
Ich verweise noch einmal auf die Darstellung dessen, was im letzten Umweltausschuss bezogen auf die geplanten Maßnahmen in Carling vorgestellt wurde. Wir haben am Ende der Vorstellung darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um eine Produktionsausweitung einzelner Stoffe handelt, sondern um eine Produktionsumstellung, mit Abschalten von
entsprechenden Emittenten, beispielsweise des Steamcrackers, und auch der Außerdienstnahme von entsprechenden Kraftwerksblöcken. Festzustellen ist, dass die Emissionen dieser Chemieplattform in den letzten Jahren bereits sehr stark zurückgegangen sind, das belegen alle Messreihen. Dies ist insbesondere der Stilllegung der Kokerei, aber auch der Umstellung von Produktionsprozessen geschuldet. Wir gehen davon aus, dass auch durch diese Produktionsumstellung am Ende eine geringere Belastung eintreten wird. Wir werden aber durch geeignete Messkampagnen sicherstellen, dass wir dies auch valide nachweisen und überprüfen können.
Laut den zum Teil vorliegenden Unterlagen werden 68 mögliche Unfallszenarien beschrieben. Man geht davon aus, dass sich diese ausschließlich auf das Gebiet der Anlage beschränken. Wie schätzen Sie das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung ein?
Wir werden dies im Rahmen der jetzt laufenden Stellungnahme, die im Moment in Bearbeitung ist, prüfen und wir werden am Montag, wenn wir die entsprechenden Stellungnahmen den Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Fraktion - also aus Großrosseln, Völklingen, Überherrn und Wadgassen - vorgestellt haben, diese auch ins Netz stellen. Die entsprechenden Beurteilungen, insbesondere aus katastrophenschutzrechtlicher Sicht, sind nicht Gegenstand der Prüfung des Umweltministeriums, sondern sie obliegen dem Ministerium des Inneren, das dazu eine eigene Stellungnahme abgegeben hat. Sie wird Bestandteil unserer Gesamtstellungnahme sein.
Die Frage ist erledigt. - Wir kommen nun zu der von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion beantragten Fragestunde zum gleichen Thema.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen zur Überwachung der Feinstaubkonzentration vorgesehen. Bei einer Messkampagne im Jahr 2013 in Lauterbach wurden Feinstaubwerte von 17 µg/m³ ermittelt. Die Messungen an der Messstation in Völklingen ergaben 2013 eine Feinstaubkonzentration von ebenfalls 17 µg/m³ und 2016 eine Konzentration von 16 µg/m³. Die Feinstaubkonzentrationen im Warndt liegen somit deutlich unter dem Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. Auch an der Messstation in Carling wurde 2014 mit 16 µg/m³ eine Emissionskonzentration für Feinstaub deutlich unter dem Grenzwert für das Jahresmittel gemessen. Durch die Veränderungen auf der Chemieplattform Carling im Rahmen des Projektes „Ambition Carling 2016“ sind keine relevanten Zusatzbelastungen der Feinstaubkonzentration in der Region Warndt zu erwarten. Sobald die Umsetzung aller Umstrukturierungsmaßnahmen auf der Chemieplattform erfolgt ist, werden wir zusätzliche Messkampagnen zu den Feinstaubkonzentrationen im Warndt andenken, um damit zu überprüfen, ob das, was vorher an Prognosen abgegeben wurde, sich auch im Echtbetrieb unter Beweis stellt.
Ja. Herr Minister, warum hat die Landesregierung bis zum 29. Juni mit dem Beginn der Veröffentlichung der Antragsunterlagen gewartet, obwohl dem Umweltministerium bereits am 26. Mai sämtliche Unterlagen vorlagen?
Das hat einen ganz einfachen Grund, nämlich dass die Enquête Publique vom 29. Juni bis zum 29. Juli festgelegt wurde.
Ist eine Fristverlängerung von zwei Wochen geplant? Falls nein, wie soll die Öffentlichkeit in angemessener Form Stellung beziehen, wenn noch keine öffentliche Befragung stattfand?
Herr Fraktionsvorsitzender, ich habe eben sehr deutlich darauf hingewiesen, was wir alles unternommen haben, damit sich die Bevölkerung bereits seit Juni ein Bild von diesen Maßnahmen machen kann. Wir haben - im Gegensatz zu Vorgängerregierungen - eine ganze Reihe von Unterlagen übersetzt, ins Netz gestellt und auch durch entsprechende Beteiligung der Städte und Gemeinden - und hierbei nicht nur Völklingen, sondern auch Großrosseln, Überherrn und Wadgassen - sichergestellt, dass überhaupt erst über dieses Projekt berichtet wird, im Gegensatz zu im Jahre 2011 vorgenommenen Änderungen -
Herr Abgeordneter, Sie haben eine Frage gestellt, der Herr Minister beantwortet sie oder auch nicht und Sie haben da nicht dazwischenzureden. - Bitte schön.
Es wird mir, Herr Fraktionsvorsitzender, sehr wohl erlaubt sein, Unterschiede in der heutigen Vorgehensweise -
(Sprechen. - Minister Jost: Ich darf sie ja nicht beantworten, das ist ja das Problem. Ich würde sie ja gerne beantworten.)