Protocol of the Session on July 15, 2015

Sprachmodule gehören in alle Aufzüge, unabhängig von der Höhe des Gebäudes. - Zu begrüßen ist allerdings die erweiterte Regelung zum barrierefreien Bauen für Terrassen und Balkone. Das ist § 50, darauf ist bereits hingewiesen worden. Es muss heute selbstverständlich sein, dass Menschen, die Rollstuhlfahrer sind, barrierefrei einen Balkon erreichen können. Das ist auch ein Stück Lebensqualität, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insofern kann ich dazu sagen: Für Menschen mit Behinderungen leistet dieser Gesetzentwurf wesentliche Verbesserungen, die unseren grünen Vorstellungen entsprechen.

Mit unserem Abänderungsantrag haben wir aber auch noch etwas weiter gehende Verbesserungen gefordert. Es geht um die Pflicht zur Ausstattung bereits vorhandener Wohnungen mit Rauchmeldern. Es ist in Ordnung, die Zeitspanne bis Dezember 2016 einzuräumen. Das ist zu leisten. Die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchmeldern ist ebenfalls in Ordnung; das ist ein Sicherheitsaspekt. Das ist auch mit einem relativ geringen Aufwand zu leisten.

Allerdings sehen wir die Aufteilung der Verantwortlichkeiten kritisch; wir sind nach der Anhörung darauf hingewiesen worden. Zur Ausstattung mit Rauchmeldern ist der Eigentümer verpflichtet. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft soll der unmittelbare Besitzer - also in der Regel der Mieter verpflichtet sein. Hierin sehen wir das Problem, weil dies nicht jeder Mieter so ohne Weiteres leisten kann, sei es wegen körperlicher Gebrechen oder sonstiger Behinderungen oder einfach wegen des Alters, vielleicht auch wegen der Vergesslichkeit. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es einer alleinstehenden älteren Frau zumutbar ist, zur Betriebserhaltung des Rauchmelders auf eine Leiter zu steigen, um die Batterie zu wechseln, ganz abgesehen davon, dass es in dem Zusammenhang vielleicht versicherungsrechtliche Probleme gibt.

(Zuruf der Abgeordneten Kolb (SPD).)

Die kann keine Firma beauftragen. - Deshalb haben wir in unserem Antrag vorgesehen, dass grundsätzlich der Eigentümer - in der Regel der Vermieter - für die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders zuständig sein soll, natürlich mit der Möglichkeit, die Wartungspflicht im Rahmen einer Änderung des Mietvertrages - diese Änderung kann ja auf Gegenseitigkeit beruhen - auf den jeweiligen Mieter zu übertragen. Das wäre aus unserer Sicht bei Rechtsauseinandersetzungen, die sicherlich kommen werden, die bessere Lösung. Das ist kein Essential, aber es ist für uns die bessere Lösung.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ein letzter Punkt unseres Abänderungsantrages betrifft die Aufnahme sogenannter mobiler Hühnerställe in die Liste genehmigungsfreier Bauvorhaben nach § 61. Hier schließen wir uns der Forderung des Bauernverbandes an, dass mobile Hühnerställe, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, mit einer Kapazität von bis zu 300 Hühnern als genehmigungsfreie Vorhaben gelten. Warum wollen wir das? Wir wollen dadurch eine Förderung alternativer und nachhaltiger Tierhaltung und Bodenbewirtschaftung erreichen. Es soll möglich sein, dass die Bauern die mobilen Hühnerställe so aufstellen können, dass Hühner, die Eier aus Freilandhaltung erzeugen, eine entsprechende landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung haben. Das soll genehmigungsfrei sein.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das sind die Punkte unserer Abänderungsanträge. Ich sage dazu, dass dies keine Anträge sind - diese sind ja im Ausschuss abgelehnt worden -, die uns Veranlassung gegeben haben, der LBO und den Abänderungsanträgen der Großen Koalition an dieser Stelle nicht zuzustimmen, weil die Verbesserungen in diesem Gesetzentwurf der Landesbauordnung doch so deutlich sind, dass es aus unserer Sicht hinreichend ist, dass wir sowohl dem Abänderungsan

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

trag der Großen Koalition als auch dem Gesetzentwurf vollumfänglich zustimmen.

Zum Gesetzentwurf der LINKEN brauche ich nur zu sagen, dass wir dem wegen der 10-H-Regelung leider nicht zustimmen können. Ansonsten sind die Vorschläge der LINKEN ganz brauchbar. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. So könnte man das Gesagte kurz zusammenfassen. Im Grunde genommen geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Rauchwarnmelderpflicht und um die Barrierefreiheit. Das sind die Schwerpunkte. Wenn es Rauchwarnmelder schon eher gegeben hätte, hätten wir vielleicht auch nicht vor drei Jahren die schreckliche Brandkatastrophe in Burbach gehabt, bei der vier Kinder ums Leben kamen.

Die Bedürfnisse von Menschen mit Kleinkindern und von Menschen mit Behinderungen - wir haben es schon beim Stichwort demografische Entwicklung der Bevölkerung gehört - werden in der neuen Landesbauordnung mehr Berücksichtigung finden. So wurden Forderungen von den Behindertenverbänden übernommen. Erwähnt wurden Aufzüge mit Sprachmodulen oder die Forderung, wonach Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer auch bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten gewährleistet sein muss. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich. Wir werden allen Abänderungsanträgen zustimmen, weil dort doch einige Sachen übernommen worden sind, die sinnvoll, richtig und gut sind.

Nach der Ersten Lesung des Gesetzes wurden 73 Verbände, Vereine, Behörden und Kammern angehört. 33 haben diese Gelegenheit genutzt. Nach einer zweitägigen Anhörung dieser Fachleute, die sehr viel Praxiserfahrung haben und uns ganz viele Anregungen, Empfehlungen und Änderungswünsche mit auf den Weg gegeben haben, muss ich an dieser Stelle sagen, war ich ein wenig enttäuscht, dass nur so wenig übernommen worden ist. Da denke ich manchmal: Wie geht es wohl jemandem, der sich intensiv auf diese Anhörung vorbereitet hat? Wir haben sehr fundierte Stellungnahmen bekommen. Ich fand das schon ein bisschen schade, dass nur so wenig davon in den Abänderungsantrag zumindest der Großen Koalition übernommen wurde. Es werden zwar zukünftig barrierefrei erreichbare Spielplätze, aber eben keine barrierefrei gestalteten

Spielplätze geben. Darüber kann man streiten, ich fand es schade. So wird es auch künftig nicht der Fall sein, dass wenigstens ein Zehntel der Gästezimmer in den Beherbergungsbetrieben barrierefrei ist.

Der Kollege Kessler hatte schon die Rauchwarnmelderpflicht angesprochen. Wir hatten den gleichen Abänderungsantrag eingebracht, auch wir wollten, dass nicht nur der Einbau der Rauchwarnmelder, sondern auch deren Wartung von dem Vermieter übernommen wird. Diese einzelnen Regelungen, können ja von Fall zu Fall per Mietvertrag geregelt werden. Das sehen wir genauso, deshalb hatten auch wir das in unserem Abänderungsantrag. Soll etwa die Oma hoch auf die Leiter und dann die Batterien wechseln? Also das kam auch uns sehr weit hergeholt und praxisfern vor.

Es gibt aber einen Punkt, auf den ich noch einmal eingehen möchte. Er ist zwar schon einmal erwähnt worden, aber ich möchte das gerne noch einmal vertiefen. Es geht um das Thema Prüfsachverständige oder auch Prüfingenieure für Brandschutz. Sie wissen, wenn sie von den Behörden beauftragt werden, nennt man sie Prüfingenieure. Werden sie von privaten Investoren beauftragt, nennt man sie Prüfsachverständige. Wir wurden in der Anhörung von mehreren Experten dringend darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, die Regelung aus der Bayerischen Bauordnung zu übernehmen. Ich habe Ihre Worte sehr wohl gehört, Frau Kollegin Kolb, es geht nicht so sehr um die Übernahme der Bayerischen Bauordnung, sondern es geht um die Übernahme einer sinnvollen Regelung.

(Zuruf der Abgeordneten Kolb (SPD).)

Das wollte ich hier gerne noch einmal kurz vertiefen, damit es verständlicher wird. Um Prüfsachverständiger zu werden, muss man fünf Jahre Praxiserfahrung haben, man muss ein Ingenieurstudium absolviert haben, man muss nach dem Studium externe Fortbildungen nachweisen können und natürlich auch noch eine Prüfung ablegen. Die Anforderungen sind sehr hoch, deswegen haben wir im Saarland zurzeit nur zwei Prüfsachverständige für Brandschutz.

Bis 2013 war es so, dass ein Ingenieur oder ein Architekt ein Brandschutzkonzept erstellt hat, welches von einem Prüfsachverständigen oder Prüfingenieur geprüft wurde und dann Gültigkeit hatte. Mittlerweile ist es anders. Es wird immer noch ein Brandschutzkonzept erstellt, das wird geprüft und geht jedoch dann noch einmal zur UBA, und da liegt die Krux: Die Kammern haben sich lautstark dagegen gewehrt und dagegen argumentiert. Ich denke, die Argumentation war folgerichtig: Dieses sogenannte SechsAugen-Prinzip - also mit Einbeziehung der Bauaufsichtsbehörden - führt in der Regel in der Praxis zu

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

seltsamen Blüten, das muss man einfach mal so sagen.

Ich habe auch den Artikel im Forum-Magazin gelesen, der sich dezidiert mit dieser Thematik beschäftigt hat. Dort wurde von übertriebener Behördenfürsorge gesprochen. Da geht es - um nur einmal ein paar Beispiele zu nennen, die ich dort gelesen habe - um den Karnevalsumzug in Burbach, wo das THW jedes Mal ein aufwendiges Bühnenbuch mit extra Statikstempel vorlegen müsse, sonst würde der Umzug ausfallen. Ich gehe davon aus, dass Journalisten sorgfältig arbeiten. Dann stand der Alt-Saarbrücker Weihnachtsmarkt ein paar Mal zur Disposition, weil die den Weihnachtsmarkt organisierende Bürgerinitiative nicht mehr gewusst habe, wie sie die Sicherheitsauflagen erfüllen solle und so weiter und so fort. Oder bei Schulveranstaltungen - da geht es dann aber auch um die Versammlungsordnung: Es dürfen bei internen Veranstaltungen 800 Zuschauer in die Schulaulen mit hineinkommen. Sind aber bei diesen Veranstaltungen Eltern oder Tanten dabei, dann dürfen nur noch 400 oder 200 Zuschauer hinein. Das ist alles nicht gut konstruiert, und wenn sogar der saarländische Innenminister Bouillon reagieren und sich die Kommunen zur Brust nehmen möchte in Sachen Brandschutz, dann spricht das Bände!

Weiter heißt es da: „Zu oft entscheide eine Baubehörde anders als die andere, so Bouillon kürzlich vor CDU-Unternehmern.“

Ich denke, hier sind noch viele Sachen verbesserungswürdig. Wichtig wäre auch noch die Berücksichtigung der dringenden Empfehlung der Ingenieurkammer bezüglich der Wärmeschutznachweise, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden. Ich will gar nicht alles aufzählen, was in dieser neuen LBO noch sinnvoll gewesen wäre. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass wir in unserem Abänderungsantrag die H10-Regelung für Windkraftanlagen mit aufgenommen haben, aber die haben wir, wie schon erwähnt wurde, im vergangenen Plenum debattiert.

Eines steht fest: Die nun vorgesehene LBO wird weiterhin viele Lücken und Unklarheiten für die Menschen in diesem Lande beinhalten. Wir bedauern dies sehr und werden das Gesetzesvorhaben in Gänze nicht mittragen, werden aber allen Änderungsanträgen zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN-Fraktion, Michael Hilberer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Die Kollegin Huonker hat ja noch einmal kurz über das Vier-Augen-Prinzip gesprochen. Ich möchte, weil es von der Kollegin aufgebracht wurde, nur einmal kurz sagen: Es ist so, dass diese Regelung, im Brandschutz bei den Prüfsachverständigen das Vier-Augen-Prinzip einzuführen statt des bisherigen Sechs-Augen-Prinzips, nicht nur in Bayern, sondern auch in Schleswig-Holstein umgesetzt und gelebt wird. Das heißt im Endeffekt ja nur, dass die Genehmigungsbehörde, die ja ohnehin eher den Experten folgt, nicht mehr zwingend mit eingeschaltet wird. Das ist eine klare Verschlankung des Prozesses und von daher gesehen eine gute Idee. Meines Wissens sind bisher Bayern und Schleswig-Holstein auch nicht abgebrannt, sodass man dem durchaus folgen könnte.

Erlauben Sie mir, noch kurz ein Versäumnis in meiner Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses nachzuholen. Dem Berichterstatter wurde noch nicht gedankt - ich danke hiermit dem Berichterstatter! - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1467 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1467 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme?

(Zuruf.)

Ich glaube, um ein ordentliches Abstimmungsverhalten zu bekommen, müssen wir das wiederholen. Das ist der Abänderungsantrag des Ausschusses, Drucksache 15/1467. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages des Ausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme?

(Heiterkeit.)

Dann ist der Abänderungsantrag einstimmig angenommen, mit den Stimmen aller Fraktionen.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1469 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der DIE LINKELandtagsfraktion. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/1469 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1469 mit Stim

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

menmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, PIRATEN-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE.

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1476 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1476 der PIRATEN-Fraktion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1476 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1471 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1471 der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1471 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1214 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1214 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion der PIRATEN hat sich enthalten.

Wir kommen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Erhalt des Botanischen Gartens an der Universität des Saarlandes (Drucksa- che 15/1454)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zukunft des Bo

tanischen Gartens sichern! (Drucksache 15/ 1458)

Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort.