Egal, ob Sie das jetzt als frischen Wind sehen oder nicht, es sagt nichts über die Person aus, die aus dem Amt ausscheiden muss, obwohl sie vielleicht noch qualifiziert wäre.
Und was Ihren Vergleich angeht, Wahlbeamte und sonstige Beamte, muss ich auch sagen: Ein Bürgermeister ist nicht auf unbegrenzte Zeit verbeamtet, er muss wiedergewählt werden. Auch ein Bürgermeister muss sich irgendwann wieder zur Wahl stellen, und wenn dann die Bevölkerung der Meinung ist, dass er vielleicht doch zu alt ist, muss sie ihn nicht mehr wählen. Aber ihm deshalb gleich zu versagen, überhaupt zur Wahl antreten zu können, ist falsch. Das ist ein ganz klarer Unterschied zu anderen Beamten, die ihren Job machen, bis sie in den Ruhestand gehen, und nicht irgendwann neu verbeamtet, neu vereidigt oder was auch immer werden müssen. Das ist ein Unterschied.
Deshalb sagen wir weiterhin: Der Wähler soll entscheiden. Und im Falle von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern müssen wir auch nichts ändern; sie müssen auch jetzt schon wiedergewählt werden. Dementsprechend bitte ich nach wie vor um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen aller Fraktionen sehr aufmerksam zugehört. Ich stelle fest, dass SPD und CDU noch warten möchten, wie die Entwicklung in anderen Bundesländern weitergeht. Ich stelle außerdem fest, das CDU und SPD den Bürger nicht als Souverän betrachten.
Das muss ich einfach so sagen. Ich denke, auch eine Altersgrenze von 25 ist willkürlich. Es gibt Menschen, die mit 25 Jahren mehr Lebenserfahren haben als Menschen mit 35. Sie sind teilweise reife als Leute mit 30, das ist meine Erfahrung, das gibt es nämlich auch. Von daher denke ich, man sollte den Wählerinnen und Wählern diese Entscheidung überlassen. Wir nehmen aber mit, dass Sie erst noch schauen wollen, wie die Entwicklung deutschlandweit weitergeht. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie einfach mal in die Landtagsprotokolle, in die Debatten anderer Bundesländer schauen; dort sind alle Argumente ausgetauscht. Ich hätte eigentlich gedacht, dass wir heute alle einstimmig zu einem Beschluss kommen könnten.
Ich finde es sehr schade, dass das wohl nicht passieren wird, denn ich denke, das wäre eine Entscheidung in Richtung mehr Demokratie in diesem Land gewesen, auch für mehr Mitbestimmung, und ein Signal gegen die Politikverdrossenheit. Ich finde es wie gesagt schade. Das wollte ich hier noch einmal klargestellt haben. - Danke schön.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 15/1390 in Erster Lesung unter
gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1390 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Einführung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG SL) (Drucksache 15/1381)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes, wie er hier vorliegt, orientiert sich an den Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es einerseits, Mieterinnen und Mieter vor unhaltbaren Wohnzuständen zu schützen und gleichzeitig die Kommunen in die Lage zu versetzen, dass sie bei Verwahrlosung frühzeitig reagieren können. Ob verschimmelte Wände oder defekte Heizungsanlagen, kaputte sanitäre Anlagen oder was auch immer, es gibt zahlreiche Berichte über menschenunwürdige Unterbringung. Wir denken, hier muss man etwas tun.
Ich möchte nur an die rumänischen Arbeitskräfte am Bostalsee erinnern, deren Berichte uns damals alle schockiert haben. Sie waren teilweise in katastrophalen Behausungen untergebracht und die Berichte haben uns damals sehr erschüttert. Daher bringen wir diesen Gesetzentwurf, der Mindeststandards regeln soll, heute hier ein. Es handelt sich um Mindeststandards, die über bestehende Baustandards hinausgehen. Zum Beispiel wird für Erwachsene und für Kinder eine Mindestwohnfläche vorgegeben. Der Wohnraum muss trocken, sauber, hell und beheizbar sein und die Sanitäranlagen müssen vorhanden und natürlich funktionstüchtig sein. Eigentlich sollte dies alles selbstverständlich sein, doch die Praxis sieht oft ganz anders aus. Es gibt Menschen, die in verschimmelten Wohnungen leben und nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren können, denn der Weg zum Gericht ist für viele mit Ängsten verbunden. Hier könnten unsere Aufsichtsämter einschreiten, so wie die Ämter in Nordrhein-Westfalen, wenn eine Überprüfung ergibt, dass diese Mindeststandards nicht eingehalten werden. Hinzu kommt ein anderer Aspekt, der ebenfalls von Bedeutung ist. Verwahrloste Häuser sind nicht nur ein Schandfleck für unsere Städte und Gemeinden, sondern sie sind auch eine
Gesundheitsgefahr für die Umgebung. Außerdem mindern sie den Wert der umliegenden Häuser. Wer zieht schon gerne neben eine halb verfallene Wohneinheit? Um es noch einmal ausdrücklich klarzustellen: Dieser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen die vielen Vermieterinnen und Vermieter, die ihre ordentlichen Wohnungen vermieten. Hier geht es einzig und allein um die schwarzen Schafe, die die Notlage von Menschen ausnutzen und eigentlich nicht bewohnbare Flächen zu niedrigen Preisen vermieten. Andere Vermieterinnen und Vermieter haben dadurch Wettbewerbsnachteile. Die von uns genannten Mindestanforderungen helfen Vermieterinnen und Vermietern, damit sie ihre ordentlichen Wohnungen nicht zu Dumpingpreisen anbieten müssen.
Wir halten diesen Ansatz, so wie er in NordrheinWestfalen eingebracht wurde und dort mittlerweile Gesetz ist, auch für unsere Leute für wichtig. Die durch die Städte und Gemeinden durchgeführte Prüfung des Sachverhalts, ob eine Wohnung dem entspricht oder nicht, macht für die Mieterin oder den Mieter den Gang zum Gericht möglicherweise überflüssig. Vielleicht ergeben sich daraus sogar Synergieeffekte im Bereich der Justiz, weil Mieterinnen und Mieter ihre Rechte nicht mehr gerichtlich einklagen müssen. Städte und Gemeinden könnten bereits im Vorfeld tätig werden. Gleichzeitig besteht aber auch für Vermieterinnen und Vermieter die Sicherheit, dass nicht jeder Bagatellschaden gleich zu einem festgestellten Missstand wird. Ein Missstand besteht demnach nur dann, wenn eine „erhebliche“ Beeinträchtigung des Wohngebrauchs vorliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was in Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen möglich und für notwendig erachtet wird, sollte auch im Saarland möglich sein. Der vorliegende Gesetzentwurf will Menschen in Notlagen helfen und sie vor Ausnutzung schützen. Privater Wohnraum, der selbst genutzt wird, wird dabei nicht angetastet. Aber sehr wohl können verantwortungslose Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden, denn bereits Artikel 14 unseres Grundgesetzes sagt: „Eigentum verpflichtet“. Daher bitte ich Sie heute hier um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf und um Überweisung in den Ausschuss. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Peter Strobel von der CDULandtagsfraktion.
geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, wir erleben heute ein weiteres Beispiel Ihrer Regelungswut mit Gesetzentwürfen, die vollkommen an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen.
Es zeigt sich heute einmal mehr, dass man Gesetze aus anderen Bundesländern nicht einfach so abschreiben kann, selbst wenn man der Meinung ist, dass diese anderswo gebraucht werden. Zur Genese des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen, das Sie abgeschrieben haben. Dort gab es eine Enquetekommission, die sich über zwei Jahre lang mit dem Problem von sogenannten Schrottimmobilien in Großstädten beschäftigt hat. Ein Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, sah die Koalitionsmehrheit in einem Wohnungsaufsichtsgesetz, das ich allerdings in Nordrhein-Westfalen genauso für falsch halte wie im Saarland.
Es entfaltet nämlich weder die gewünschte Lenkungswirkung noch ist es tatsächlich umsetzbar, aber dazu sage ich nachher noch etwas. Zunächst zu Ihren allgemeinen Fehlannahmen, Frau Kugler. Es beginnt schon damit, dass die Wohnungssituation in unserem Land mit der in Köln, Dortmund, Gelsenkirchen oder Duisburg nicht im Geringsten vergleichbar ist. Im Gegensatz zu diesen Städten, wo aufgrund der Wohnungsnot tatsächlich kleinste Wohnungen teilweise in fragwürdigem Zustand zu horrenden Preisen vermietet werden, haben wir im Saarland einen funktionierenden, sich selbst regulierenden Wohnungsmarkt. Wenn ein Vermieter sein Objekt nicht in einem ordentlichen Zustand hält, wird sich sein Mieter eine andere Wohnung suchen und das Mietverhältnis kündigen. Dazu ist das Wohnungsangebot im Saarland durchaus ausreichend. Damit ist der Vermieter den Regeln des Marktes unterworfen. Um einen vernünftigen Preis zu erreichen, ist der Vermieter gezwungen, etwas zu tun. Die Marktmacht im Saarland liegt doch bestimmt nicht bei den Vermietern, außer vielleicht in einem absoluten Premiumsegment. Aber auch dort ergibt sich am Markt ein Preis aufgrund von Angebot und Nachfrage - und das vollkommen zu Recht.
Sollten wir zu der Überzeugung kommen, dass Wohnraum im Saarland knapp zu werden droht, sollten wir uns lieber Gedanken über ein Wohnungsbauförderprogramm machen, als ein Wohnungsaufsichtsgesetz zu fabrizieren. Frau Kugler, das Bild, das Sie zeichnen, entspricht nicht dem saarländischen Wohnungsmarkt. Sie haben eben das Beispiel Bostalsee angeführt, aber man kann an der Stelle schon sagen, dass auch ohne ein solches Gesetz Abhilfe geschaffen wurde. Das, was Sie regeln wollen, ist in der Landesbauordnung unter § 3 schon geregelt.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen in NordrheinWestfalen und im Saarland divergieren total. Ihnen, sehr geehrte Abgeordneten der LINKEN, gefällt das Gesetz in Nordrhein-Westfalen natürlich. Es entspricht doch Ihrer Auffassung von staatlicher Kontrolle bis hinein in den letzten Winkel des Wirtschafts- und Privatlebens.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das ist genauso sinnvoll wie die NSDAP als Mutterpartei der CDU. Das haben Sie immer noch nicht kapiert. Sie sollten sich schämen für Ihre Geschichtsunkenntnis.)
Herr Lafontaine, auch wenn Sie laut dazwischenrufen, wird es nicht besser. Ihnen gefällt doch die Vorstellung vom denunzierenden Nachbarn, der zuerst zählt,
Im Geiste organisieren Sie wahrscheinlich schon das erste saarländische Blockwarttreffen nach DDRVorbild.
(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Sie sind ja nicht richtig im Hirn! - Zurufe von der LINKEN: Schämen Sie sich! Pfui!)
Was Sie sich wünschen, verehrte Abgeordnete der LINKEN, das sind Gängelung und Überwachung, wie es sie zum Glück seit gut 25 Jahren in Deutschland nicht mehr gibt.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : So ein Blödsinn! - Abg. Lafontaine (DIE LINKE): Das ist eine Unverschämtheit angesichts der Vergangenheit dieser Partei! Eine bodenlose Unverschämtheit! Sie müssten eigentlich hier sitzen und die Klappe halten!)
Ich will aber auch meine übrigen Bedenken gegen das Gesetz noch zum Ausdruck bringen: Seit Monaten unterhalten wir uns hier über den Grundsatz der strikten Konnexität. Das ist, wenn ich mich recht entsinne, immer auch eine Forderung von Ihnen gewesen, verehrte Damen und Herren der LINKEN. Mit
Ihrem Wohnungspolizeigesetz wollen Sie eine Aufgabe auf die Kommunen übertragen, die diese niemals leisten können. Die Städte und Gemeinden werden weder personell noch finanziell in der Lage sein, eine so komplexe und rechtlich schwierige Materie umzusetzen. Denken Sie allein an den personellen Mehraufwand und an das Finanzierungsvolumen für die von Ihnen gewünschte Ersatzvornahme! Das ist illusorisch! Das alles einmal ganz abgesehen davon, was Ihr Gesetzentwurf für kommunale Wohnungsanbieter bedeutet.