suchte Ministerium für Inneres und Sport weist darauf hin, dass das Stromversorgungsunternehmen eine Gesellschaft privaten Rechts sei und deshalb von den Vorschriften über die Kommunalaufsicht nicht erfasst werde. Gleichwohl habe das Unternehmen auf telefonische Anfrage hin seine Bereitschaft bekundet, die Angelegenheit zu bereinigen. Das Unternehmen habe zugesagt, die benötigten Leuchtmittel zu besorgen und besagte Straßenlampe umgehend instand zu setzen.
Ähnlich erfolgreich verläuft schließlich der letzte Fall, den ich im Rahmen dieses Jahresberichtes kurz ansprechen will. Ein schwerbehinderter Empfänger von Grundsicherungsleistungen beklagt sich darüber, dass das Landesamt für Soziales ihm die bisher gezahlten Leistungen der Blindheitshilfe nach Landesrecht und der Blindenhilfe nach Bundesrecht entzogen habe. Obwohl die ihn behandelnden Ärzte ihm eigentlich eine Verschlimmerung seines Augenleidens bestätigt hätten, habe die Behörde verfügt, dass die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der gesetzlichen Leistungen inzwischen nicht mehr vorlägen. Seine gegen die Bescheide des Landesamtes eingelegten Widersprüche lägen seit über drei Monaten auf Eis.
Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beruhen die von dem Petenten angegriffenen Entscheidungen des Landesamtes für Soziales auf gutachterlichen Feststellungen, die im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens in der Angelegenheit erhoben worden seien. Die inzwischen abgeschlossenen Widerspruchsverfahren hätten allerdings eine für den Antragsteller günstige Wendung genommen. Die Abhilfeprüfungen hätten ergeben, dass entgegen den ursprünglichen Beurteilungen bei dem Petenten weiterhin Blindheit im Sinne der geltenden Gesetze vorliege. Die in Rede stehenden Hilfeleistungen würden daher, beginnend ab dem Zeitpunkt ihrer Entziehung, wieder an den Petenten ausgezahlt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Dank gegenüber unserem Ausschusssekretär, Herrn Dr. Schwickert, zum Ausdruck bringen, der uns die ganz Zeit unermüdlich begleitet und berät.
Ich weiß zu schätzen, wie viel Arbeit er wirklich damit hat. Die Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben im Jahr 2014 ist damit abgeschlossen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kugler. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen noch einen schönen Abend.