Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir möchten mit unserem heute vorgelegten Antrag zunächst einmal darauf aufmerksam machen, dass auf Bundesebene ein Gesetzentwurf zur Störerhaftung vorliegt, mit dessen Beschluss das Gegenteil von dem bewirkt würde, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, darauf hinzuweisen, dass dieser Gesetzentwurf ein Paradefall für das sowohl vom Kollegen Schmidt als auch von der Kollegin Kolb heute schon zitierte Strucksche Gesetz ist. Dieser Antrag darf auf keinen Fall das Parlament so verlassen, wie er hineingeht. Dementsprechend ist auch die Landesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Änderungen erfolgen. Welche, werde ich im Folgenden näher ausführen.
Im Sinne der Störerhaftung haften Anbieter von WLAN-Zugängen für Rechtsverstöße ihrer Nutzer, sofern sie nicht nachweisen können, dass diese Rechtsverstöße nicht durch sie selbst, sondern eben durch die Nutzer begangen wurden. Das Resultat sind die bekannten vorgeschalteten Seiten bei Hotelzugängen, auf denen man persönliche Daten hinterlegen muss, ohne wirklich zu wissen, was danach mit diesen Daten passiert und wer das kontrolliert.
Die Störerhaftung ist außerdem der Hauptgrund dafür, dass die Zahl öffentlicher WLAN-Zugänge in Deutschland sehr bescheiden ist. Die Saarbrücker Zeitung hat das letzten Freitag mit Zahlen belegt: Wir haben 1,87, also knapp zwei, solcher Zugänge je 10.000 Einwohner im Vergleich zu 30 solcher Zugänge je 10.000 Einwohner in Großbritannien oder Südkorea. Dabei ist es wenig verwunderlich, dass in
einem Land wie Deutschland durchaus genug Nutzer da wären und auch genug Endgeräte. Auch dafür liefert die Saarbrücker Zeitung die passende Zahl: Es gibt 240 Millionen WLAN-fähige Endgeräte, also etwa drei pro Einwohner. Letztlich muss man sagen, wenn man die knapp zwei Zugänge pro 10.000 Einwohner in Deutschland mit den 30 in anderen Ländern vergleicht, ist Deutschland ein digitales Entwicklungsland.
Ich möchte noch auf verschiedene andere Aspekte eingehen. Datenschutzrechtlich ist der Gesetzentwurf sehr bedenklich, denn danach sollen nun gerade die gelegentlichen Anbieter die Namen ihrer Nutzer erfassen, also auch private und privatwirtschaftliche Anbieter fern jeglicher Kontrolle sollen entsprechende Daten erheben. Und schlimmer noch: Eigentlich müssten sie eine private Vorratsdatenspeicherung betreiben, um Verstöße sicher korrekt zuordnen zu können.
Durch den Gesetzentwurf wird die Störerhaftung auch dahingehend verschärft, dass zum Beispiel die Freifunk-Initiative, die im Saarland gerade erst richtig startet und erste offene Hotspots am St. Johanner Markt in Betrieb genommen hat, genau das so nicht mehr anbieten könnte. Da muss ich sagen, wenn Sie sich beschweren, dass es immer weniger ehrenamtliche Helfer gibt oder in der nächsten Generation immer weniger nachkommen, dann wäre es vielleicht einmal eine Maßnahme, die wenigen, die kommen, nicht gleich zu vergraulen, indem man ihnen gleich, wenn sie anfangen, die Rechtsgrundlage entzieht.
Auch im privaten Bereich verschlimmert der Gesetzentwurf die Lage, da er an den entscheidenden Stellen viel zu ungenau ist. So muss zum Beispiel eine anerkannte Verschlüsselung benutzt werden. Wie soll ein Laie, der daheim WLAN für die Familie bereitstellen will, wissen, was eine solche anerkannte Verschlüsselung ist und ob die vielleicht zwei Jahre später immer noch anerkannt ist?
Last but not least verstößt der Gesetzentwurf unseres Erachtens europarechtlich gegen die E-Commerce-Richtlinie, da er große Unternehmen und kleine private Anbieter, kleine Cafés, am Markt nicht gleich behandelt.
Es gibt also genug Gründe, den Gesetzentwurf zur Störerhaftung, der jetzt auf Bundesebene ins Parlament geht, so nicht zu beschließen. Das wiederum ist Grund genug, unseren Antrag heute anzunehmen und die Landesregierung darum zu bitten, darauf hinzuwirken, dass auf Bundesebene noch einmal nachgebessert wird. Dementsprechend bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Uwe Conradt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Antrag der PIRATEN-Fraktion macht es mir schwer, über das Thema zu sprechen, nicht nur weil meine Stimme etwas angegriffen ist oder weil es vielleicht, Kollegin Maurer, schon etwas später ist, sondern weil er im Kontext steht von Freiheit und Verantwortung. Freiheit und Verantwortung - unser gemeinsames Bestreben ist wahrscheinlich immer, dass wir den Menschen ein größtmögliches Maß an Bürgerfreiheit geben wollen. Selbstverständlich gilt das auch für das Thema WLAN und für das Thema offene Strukturen.
Aber das funktioniert nur dann, wenn es klare Regeln gibt, an die sich jeder Mensch hält. Es funktioniert dann nicht, wenn eine kleine Gruppe sich dieser Rechte bemächtigt und auf Kosten anderer diese Rechte missbraucht. Das ist an diesem Tag nicht nur das Thema WLAN, sondern das ist bei diesem Thema auch die Frage, wie Demonstrationsrecht und das Meinungsfreiheitsrecht in Frankfurt missbraucht werden. Deshalb sind an diesem Tag meine Gedanken bei den 88 Polizistinnen und Polizisten, die verletzt sind - wir wissen noch nicht zu dieser Stunde, ob darunter eventuell auch im Einsatz befindliche saarländische Polizisten sind -, und den Angehörigen der Feuerwehr und der Rettungskräfte, die in massiver Weise bei ihrer Arbeit behindert worden sind. Deshalb ist es mir an dieser Stelle ein persönliches Bedürfnis, im Landtag zu sagen, wir denken auch an diese Menschen, die an diesem Tag einen ganz schweren Dienst leisten.
Freiheit kann nur gelingen, wenn Menschen sich an Regeln halten. Wenn es diese klaren Regeln nicht gibt, dann funktioniert Freiheit nicht. WLAN im offenen Netz, WLAN im Restaurant, WLAN im Café, beim Friseur, WLAN in der Schule oder im Rathaus, oder WLAN vielleicht auch für alle Bürger im Landtag - das funktioniert bislang schlecht bis nicht, weil die Regeln, die wir haben, nicht so sicher sind, dass bei jedem, der sie nutzt, auch klar ist, dass er nicht in Anspruch genommen wird für Rechtsverstöße von Dritten, die diese Netze benutzen. Das gilt im Bereich des Zivilrechts, was die Störerhaftung angeht, das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Rechtsverstöße, wo man gegebenenfalls wegen Beihilfe oder als Gehilfe mit in Anspruch genommen werden kann. Das ist sozusagen das Thema Cybermobbing, das ist das Thema Betrug auf Ebay. Das ist auch das Thema Diebstahl von Zugängen.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ein erster guter Schritt, gerade das geschäftsmäßige, das gewerbliche Angebot von WLANs sicher zu machen. Denn er gibt schon dort klare Regeln vor. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung diese Initiative ergreift. Wir begrüßen, dass die Große Koalition in Berlin Rechtssicherheit durch klare Regeln schaffen will.
Kollege Augustin, an dieser Stelle muss man einfach sagen, es ist nicht richtig, wenn Sie behaupten, es wäre gegen den Koalitionsvertrag. Vielleicht sollten Sie den Koalitionsvertrag auch dort einfach einmal lesen und nicht nur das, was die digitale Gesellschaft sagt, die an anderen Stellen sehr verdienstvolle Beiträge liefert, aber an dieser Stelle völlig falsch liegt. Denn im Koalitionsvertrag steht: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Access-Providern. Genau das sieht der Gesetzentwurf vor bei den Gewerblichen. Insofern können wir davon ausgehen, dass das, was momentan nicht gelingt, WLAN gerade für Touristen, für Studenten, aber auch für jeden, der ein Mobilgerät hat - in diesem Jahr ist bei den Themenschwerpunkten der Cebit nachzulesen, dass mehr Tablet-PCs verkauft werden als Laptops und stationäre PCs zusammen -, ein ganz aktuelles und wichtiges Thema ist. Ich denke, hier wird gehandelt. Wir sollten das auch begrüßen.
Das Zweite ist das Thema, wie wir mit den Privaten umgehen. Dort ist momentan die Rechtslage die, dass es eine Rechtsprechung gibt vom BGH, dass eben auch der Private -
Auch da ist Ihr Antrag falsch. Es ist nicht die liberale Rechtsprechung, sondern die Rechtsprechung des BGH gibt sehr klare Maßstäbe vor, dass zum Kaufzeitpunkt bei einem WLAN sowohl das Passwort geändert werden muss als auch ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren eingestellt werden muss. Das ist der Grund, warum die 99 Prozent der WLANs, die es in Deutschland in Privathaushalten gibt, meistens verschlüsselt sind. Das ist der Grund. Insofern gliedert man sich da heran.
Ich muss aber auch sagen, es gibt offene Fragen, die zu diskutieren sind. Ich habe auch Zweifel, ob es sinnvoll ist, an der Stelle eine Namensliste als Extra zu fordern. Ich habe Zweifel, ob wir sozusagen eine fortlaufende Modernisierung, eine fortlaufende Kontrolle des privaten WLAN-Zugangs, wirklich für die privaten Haushalte fordern können. Sicherlich ist es wünschenswert, dass man mit Blick auf den Datenschutz und auch den Schutz der privaten Daten und des privaten PCs, fortlaufend Firmware-Updates macht, fortlaufend auch dort schaut, dass es ein sicheres Netz ist.
Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. Er ist in der Beschreibung falsch. Bei dem ersten Punkt der Forderungen könnten wir wahrscheinlich noch mitgehen, aber der zweite ist im Grunde genommen schon ad absurdum geführt. Ich würde einfach sagen, wir sollten über das Thema weiter reden. Wir sollten auch offen sein für das, was auf Bundesebene diskutiert wird. Aber an dieser Stelle liegen Sie falsch. Lassen Sie uns deshalb im Gespräch bleiben, gerne auch noch einmal in einem Ausschuss, aber nicht mit diesem Antrag, sondern mit einem fundierten Antrag. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter. Das Wort hat für die Fraktion die LINKE die Abgeordnete Birgit Huonker.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Herrn Conradt jetzt sehr genau zugehört. Wir sind uns sicherlich auch in einigen Punkten einig, Herr Conradt. Es ist ja so, dass die Entwicklung im Internet teilweise schneller vorangeht, als die politisch Verantwortlichen hinterherkommen können. Ich denke da an das „Internet der Dinge“, beispielsweise Internet 4.0. Da sind wir ja teilweise noch ein bisschen im Rückstand, was die politische Situationslage anbelangt.
Aber zum vorliegenden Antrag möchte ich sagen, wir alle kennen die Situation: Wenn wir jetzt rausgehen, uns außerhalb von Räumlichkeiten befinden, mit dem Smartphone oder mit unserem I-Pad unterwegs sind, sind die Ladezeiten eben immens lang. Aber offene WLANs und damit schnellere Ladezeiten sind in Deutschland und damit auch im Saarland leider Mangelware aus den bekannten Gründen. Schuld daran sind die erheblichen Haftungsrisiken, die Betreiber in Deutschland haben. Wir sprechen von der sogenannten Störerhaftung, nach der Betreiber von offenen WLANs für illegales Filesharing der Benutzer in Haftung genommen werden können. Um es gleich vorweg zu sagen, wir werden dem Antrag der PIRATEN zustimmen, denn ein freier Internetzugang über offene WLAN-Hotspots sollte in einem Land wie Deutschland Standard sein, in dem die weltweit größte Messe für zukunftsträchtige Informationstechnik, nämlich die Cebit, stattfindet.
Es ist der Bevölkerung auch nicht zu vermitteln, dass die Störerhaftung im privaten Bereich beibehalten werden und bei geschäftsmäßigen Anbietern wie Restaurants, Hotels oder Flughäfen ausgeschlossen werden soll. Im Klartext bedeutet das ja nichts anderes als, wer als Privater anderen WLAN-Verbindungen zur Verfügung stellen will, müsste von allen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir empfinden das als innovationsfeindlich. Das schafft Rechtsunsicherheit und grenzt ausgerechnet diejenigen aus, die wenig Geld zur Verfügung haben und daher sicherlich auf solche kostenfreien Angebote sehr gerne zurückgreifen würden. Wieder einmal wird den Forderungen der Wirtschaft entgegengekommen, WLAN-Zugänge ohne zuständige Urheberrechtsabmahnungen anbieten zu können. Bei Privaten dagegen werden so hohe Hürden angesetzt, dass es nicht mehr, sondern deutlich weniger offene WLANs durch Privatpersonen geben wird.
Der Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl, hat es auf den Punkt gebracht, ich würde dies gerne zitieren: „Wo würde man hingehen, um sich illegal Kinderpornografie herunterzuladen? Zu einem Freund, bei dem es zu einer Razzia kommen könnte, oder in ein Café, wo man sich anonym aufhalten kann?“ Ich glaube, diese Frage kann jeder für sich selbst beantworten.
Ein anderer Netzexperte betonte kürzlich, dass mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung Deutschland in der digitalen Steinzeit verharren würde. Während nämlich offene Funknetze fast überall auf der Welt längst Standard sind, baut die Bundesregierung hierzulande unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten. Damit - das sehe ich genauso - verspielt man wichtige Chancen für die Online-Wirtschaft, den Tourismus und die Zivilgesellschaft. Auch bei den gewerblichen Anbietern sind die Anforderungen so hoch und mit derart hohen Kosten verbunden, dass eigentlich nur große Konzerne diese auch erfüllen können. Benachteiligt werden indessen kleinere Hotels oder kleinere Cafés, die ihren Gästen kostenfreies WLAN anbieten wollen.
Wir LINKE fordern auch in den Kommunen freies, öffentliches WLAN als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Übrigen haben die Linksfraktion und die GRÜNEN einen Antrag zur völligen Abschaffung der Störerhaftung im Bundestag gestellt. Denn nach den Plänen der Bundesregierung sollen die WLANAnbieter nur dann in den Genuss der Haftungsfreistellung kommen, wenn sie sogenannte zumutbare Pflichten erfüllen. Diese sind - wir haben es schon öfter gehört - so hoch gesteckt, dass sie schlicht in der Praxis nicht eingehalten werden können.
Ich erlaube mir an dieser Stelle noch einen Blick über den Tellerrand. Laut einer Studie des Providerverbandes Eco kommen in den USA gut fünf und in Großbritannien über 28 freie Hotspots auf 10.000 Einwohner, in Deutschland noch nicht einmal zwei. Die meisten Menschen haben zwar einen eigenen
bezahlten, mobilen Zugang zum Internet, ausländische Gäste müssen für dessen Nutzung in Deutschland aber häufig auch noch hohe Roaming-Gebühren zahlen. Außerdem sind mobile Netzzugänge meist volumenbeschränkt. Die WLAN-Störerhaftung ist also auch für den Tourismus und Fremdenverkehr nichts Gutes.
Die Medienkommission der SPD ist übrigens derselben Meinung. Sie hat erklärt, „dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei sollten wir nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hören Sie doch auf die Experten in Ihrer eigenen Medienkommission und stimmen Sie diesem Antrag heute zu! Glauben Sie mir, es wäre eine gute Entscheidung. - Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hören auf die Referenten unserer Bundestagsfraktion. Die Digitalisierung in unserer zunehmend global vernetzten Welt nimmt stetig zu. Einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Kanal ist dabei das Internet. Es verbindet uns quer durch alle Zeitzonen und die Menschen erwarten heute dazu einen schnellen mobilen Internetzugang immer und überall. Dies bereitzustellen beziehungsweise den Rahmen dazu zu schaffen, ist Aufgabe der Politik.
Ein wichtiger Punkt für eine zunehmende Vernetzung sind dabei auch sogenannte WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke. Dieser Erwartung will die Bundesregierung jetzt nachkommen, und darum geht es letztlich auch im Antrag der PIRATEN. Die Bundesregierung will einen Beitrag dazu leisten, dass die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen mehr und mehr ausgeschöpft werden können.
In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN künftig für jeden und jede verfügbar sein. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés, Hotels oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig kostenloses WLAN anbieten können, ohne dafür rechtliche Nachteile erleiden zu müssen. Damit dies möglich werden kann, ist eine klare Rechtslage erforderlich. Diese schafft die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD nun endlich, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen gleich, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil schon der erste Satz schlicht falsch ist. Mit dem Referentenentwurf wird die Störerhaftung, also die mögliche Haftung des WLAN-Betreibers für Rechtsverstöße, die über seinen Anschluss begangen werden, nicht ausgeweitet, sondern konkretisiert. Damit schaffen wir gerade ein Mehr an Rechtssicherheit und nicht weniger, wie von ihnen behauptet, meine Damen und Herren.
Und entgegen Ihrer Behauptung entspricht dieser Referentenentwurf sehr wohl der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung. Der Kollege Conradt hat es bereits angesprochen. Ich hätte es auch getan, wenn er mir nicht zuvorgekommen wäre. Ich kenne den Koalitionsvertrag auswendig.
Der Referentenentwurf lässt es grundsätzlich zu, dass sowohl gewerbliche Anbieter als auch private Anbieter von der Haftung befreit werden können. Hier wird, wie ich finde, eine gesunde Differenzierung vorgenommen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und auch der Urheber gut unter einen Hut bringt. Öffentliche WLANBetreiber, beispielsweise Kommunen, Schulen, Bibliotheken, sowie geschäftsmäßige WLAN-Betreiber wie Gastronomen und Cafés, Verkehrsbetriebe oder Praxen genießen eine Haftungsfreistellung, wenn sie ihr WLAN durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren, zum Beispiel WPA2 oder vergleichbare Maßnahmen, gegen den unberechtigten Zugriff verschlüsseln, und der Nutzer erklärt, keine Rechtsverletzung zu begehen.
Wie der WLAN-Betreiber Letzteres umsetzt, ist ihm überlassen und kann zum Beispiel durch eine Vorschaltseite, durch einen entsprechenden Passus in den AGB oder durch Aushang gelöst werden. Dies ist im Gegensatz zu dem, was Sie behaupten, sicher nicht zu viel verlangt. Jeder, der ein bisschen Sachkenntnis besitzt, ist in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Für die Menschen bedeutet dies ein Mehr an Freiheit und ein zusätzliches Tor in die Welt an vielen Orten. Dies stellt einen großen Schritt dar hin zu einem schnellen und mobilen Internet und letztlich hin zu einer vernetzten Welt.