Protocol of the Session on February 11, 2015

Rein nominal betrachtet ist die Zahl der Bisse durch die gelisteten Hunde relativ gering. Verhältnismäßig gesehen ist sie allerdings weit überdurchschnittlich. Das heißt, die Zahl 73 von 1.044 entspricht weniger als 10 Prozent. Aber wenn weniger als 1 Prozent der Hunde im Saarland Listenhunde sind und diese haben mehr als 7 Prozent der Bisse zu verantworten, sind diese Hunde eben überdurchschnittlich auffällig. Wenn das dann noch passiert, obwohl wir bereits strenge Vorschriften und Auflagen haben, möchte ich nicht wissen, was möglicherweise passiert wäre, wenn es diese Auflagen im Saarland nicht geben würde. Genau das ist es aber, was Sie heute hier vorschlagen, dass wir auf diese Vorschriften verzichten. Und das heißt ganz klar: Würden wir heute Ihrem Antrag folgen, würde der Schutz der Bevölkerung im Saarland vor Hundebissen in den nächsten Jahren dramatisch zurückgehen. Ich sage voraus, dass es verstärkt zu Bissen, zu Verletzungen und möglicherweise noch Schlimmerem kommen würde.

Das wäre die konkrete Folge, wenn wir Ihrem Antrag heute zustimmen würden. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen.

Allerdings ist klar, dass man nach zehn Jahren Geltungsdauer dieser Verordnung noch einmal genauer hinschauen muss. Die Kollegin Meyer hat ja das eine oder andere angedeutet. Deshalb wäre es im Interesse einer sachlichen Debatte und einer problemgerechten Lösung sicher sinnvoller gewesen, das Thema zunächst einmal im Ausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen, möglicherweise auch eine Anhörung zu dem Thema durchzuführen, um die Experten noch einmal zu Wort kommen zu lassen und das zu vergleichen mit der Situation in anderen Bundesländern. Dann hätte man sich gemeinsam überlegen können, ob es einen Regelungsbedarf gibt, ob es Veränderungsbedarf gibt, ja oder nein, und dann würden wir uns als SPD-Fraktion einer Debatte über sinnvolle Regelungen nicht verschließen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wir am Ende einer solchen Debatte Ihrem Antrag von heute folgen würden; den halte ich für einen Schritt in die falsche Richtung. Wir sind aber durchaus offen für eine sachliche Debatte und bieten an, dass wir uns im Ausschuss gemeinsam mit Experten noch einmal mit dem Thema befassen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Heute können wir Ihrem Antrag jedenfalls nicht folgen. Denn selbst wenn man der Meinung ist, dass das eigentliche Problem beim Halten von Hunden auf der anderen Seite der Leine liegt, also beim Menschen, müssen wir feststellen, dass die derzeit gültigen Regelungen in der Polizeiverordnung genau dort ansetzen, nämlich bei der Eignung, bei der Sachkunde und beim Ausschluss von bestimmten Gruppen, was die Haltung von bestimmten Hundearten angeht. Das ist und bleibt dauerhaft notwendig und deshalb werden wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die in der Polizeiverordnung dargestellte besondere Gefährlichkeit von Hunderassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder American Pit Bull Terrier ist auch aus unserer Sicht zu verallgemeinernd. Sie lässt die Wesensmerkmale von verschiedenen Hunderassen zu sehr außer Acht. Die in

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

der letzten Woche veröffentlichte Statistik zu Hundebissvorfällen des Innenministeriums zeigt, dass die derzeitige Gesetzeslage, nämlich § 6 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland der Sicherheit für Hunde, Hundehalter, Hundehalterinnen und der Öffentlichkeit nicht genügt. Zugegeben, aus unserer Sicht ist an dieser Statistik ein kleiner Haken. Denn für die in der Polizeiverordnung aufgeführten Rassen besteht eine Maulkorbpflicht. Und durch die Verhinderung des Beißens können deshalb auch keine zuverlässigen Zahlen gewährleistet werden. Dennoch lehnen wir eine Rasseliste, die per se bestimmte Hundearten als gefährlich einstuft, ebenfalls ab.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Wir sind auch der Ansicht, dass Hunde nicht aggressiv geboren werden. Die Zahlen der Beißstatistik haben gezeigt, dass eben nicht nur die sogenannten Listenhunde gefährlich werden können, sondern auch die als ungefährlich eingestuften Rassen wie Schäferhunde, Bernhardiner, Mischlinge oder Dackel. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, ob eine Rasse mehr oder weniger beißt. Denn ein Hund reagiert auf äußere Einflüsse, beispielsweise wenn sich ein Mensch falsch verhält. Gefährliche Hunde sollten daher nicht nach Rassen, sondern nach Wesensart oder Verhalten eingestuft werden. Darunter fallen Hunde, die aufgrund ihrer Ausbildung oder fehlerhafter Haltung und Erziehung eine über ihr natürliches Maß ausgeprägte Kampfbereitschaft zeigen: Hunde, die einen Menschen oder ein Tier geschädigt oder gefährdet haben, ohne selbst provoziert worden zu sein, Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrollierbar Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen. Wer einen solchen gefährlichen Hund hält, der muss unverzüglich einen Nachweis führen, dass er in der Lage ist, den Hund richtig einzuschätzen und zu führen.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Und er muss nachweisen, dass er über die nötige Zuverlässigkeit verfügt, so wie es das Gesetz bereits vorschreibt. Für uns ist eines ganz wichtig, bevor wir uns Gedanken über die Abschaffung der Rasseliste aufgrund einer ungerechtfertigten Stigmatisierung von Hunden machen: die Sicherheit vor Hundebissen. Daher fordern wir zunächst die Einführung einer landesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht mittels Transponder, die ein Verzeichnis aller Hunde garantiert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Methode ist schonend für das Tier und ermöglicht eine bessere Kontrolle von Züchtern. Sie kann zwar keine Beißattacke verhindern, von Vorteil ist aber, dass sich nach einer Beißattacke einfacher feststellen lässt, wem ein Hund gehört. Die Einführung wird mehrheitlich von Tierschutzorganisationen im Saarland unterstützt. Eine weitere Idee wäre ein

Hundeführerschein auf freiwilliger Basis, der an ein Anreizsystem durch die Erlassung der Hundesteuer anknüpft. Über die Einzelheiten kann man hier noch sprechen.

Entscheidend ist, dass Hundehalter zu einem verträglichen Miteinander von Menschen und Hunden beitragen und über die nötige Sachkunde verfügen. Über diese und weitere Punkte müssen wir zukünftig noch debattieren. Unsere Priorität ist zunächst eine landesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht mittels Transponder. Ohne diese wäre es für uns zu intransparent und zu risikoreich, § 6 der Polizeiverordnung zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland aufzuheben. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. Das Wort hat nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion DIE PIRATEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, ich finde es schade, dass wir hier heute keine Mehrheit für unseren Antrag gewinnen konnten, freue mich aber, dass die Diskussion über das Thema doch noch einmal angeregt wurde. Ich freue mich auch, dass wir uns einig sind, dass die Liste der gefährlichen Hunde so nichts bringt. Ich beantrage hiermit die Überweisung in den zuständigen Ausschuss.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1247 bei gleichzeitiger Überweisung in den Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.

(Zurufe und Sprechen.)

Ja, das ist etwas verwirrend. Es geht um den Antrag der PIRATEN-Fraktion -

(Weiterer Zuruf.)

Es geht jetzt nur um die Überweisung in den Ausschuss. Wer für die Überweisung des Antrags in den Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

(Anhaltendes Sprechen.)

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Annahme des Antrages Drucksache 15/1247. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1247 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1247 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt hat die PIRATENFraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Bevor ich nun zu Punkt 9 der Tagesordnung komme, möchte ich noch ganz herzlich auf der Zuschauertribüne Herrn Prälat Dr. Peter Prassel willkommen heißen, ein treuer Begleiter unserer Plenardebatten. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall.)

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestehende Instrumente der Drogenpolitik wissenschaftlich untersuchen (Druck- sache 15/1249 - neu)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil wir der Auffassung sind, dass die bisherige Drogenpolitik gescheitert ist und auch auf einer falschen Grundlage beruht. Wir sind der Meinung, dass wir die Drogenpolitik auf eine neue Grundlage stellen müssen. Deswegen der Antrag, eine wissenschaftliche Untersuchung vorzunehmen, um dafür die Grundlagen zu schaffen. Denn wenn wir uns heute die Drogenpolitik anschauen, sehen wir doch folgende Situation: Die legalen Drogen, sprich Alkohol und Nikotin, werden verharmlost, während ein Teil der sogenannten illegalen Drogen, beispielsweise Cannabis, in einer Form kriminalisiert wird, die kontraproduktiv ist.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wir sind daher der Auffassung des Schildower Kreises, dass beispielsweise Cannabis legalisiert werden sollte, also freigegeben werden sollte. Wir sind hingegen nicht der Auffassung des Staatssekretärs Kolling, der sich dagegen ausgesprochen hat. Wir nehmen hier ganz deutlich eine andere Position ein. Wir waren auch etwas erstaunt, dass von Staatssekretär Kolling, der ja für Gesundheit zuständig ist, eine solche Stellungnahme kommt, ohne dass diesbezüglich eine wissenschaftliche Untersuchung vor

liegt. Ich glaube, es wäre besser gewesen, hätte man nicht gleich solche Äußerungen vorgebracht, sondern sich zunächst einmal der Grundlagen vergewissert.

Es gibt inzwischen zahlreiche Stellungnahmen - aus der Wissenschaft, vonseiten der Ärzte, insbesondere auch vonseiten der Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, ja selbst vom Bund Deutscher Kriminalbeamter -, die deutlich machen, dass die bisherige Politik der Drogenprohibition gescheitert ist. Es wird davon gesprochen, sie sei gescheitert, sie sei sozialschädlich, sie sei unökonomisch. Es gibt eine sehr weitgehende Resolution von mehr als hundert Professorinnen und Professoren aus dem Bereich des Strafrechts, die deutlich macht, dass wir uns bewegen müssen, dass wir die Drogenpolitik auf eine neue Grundlage stellen müssen. In dieser Resolution der Strafrechtsprofessorinnen und -professoren sind folgende Punkte enthalten: Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf, der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt, die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft, sie ist unverhältnismäßig kostspielig, sie ist für die Konsumenten schädlich. Aus diesen Punkten wird das Fazit gezogen; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen.“

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um nicht missverstanden zu werden: Natürlich wollen wir keineswegs die Gefahren des Drogenkonsums verharmlosen. Aber das betrifft alle Drogen, auch die sogenannten legalen Drogen wie beispielsweise Alkohol und Nikotin. Wir sind daher der Auffassung, dass die Auswirkungen aller Drogen adäquat zu untersuchen sind und dass wir mehr Wert auf Aufklärung und Prävention legen müssen. Immerhin ist es heute doch so, dass der Konsum von Cannabis durch die bestehende Kriminalisierung überhaupt nicht verhindert wird. Dieses Mittel hat sich als völlig untauglich erwiesen, das zeigt die Praxis. Wir kennen die Situation an den Schulen, bei den Jugendlichen; denen kommt man mit einer Kriminalisierung dieser Droge nicht bei, hier ist vielmehr Aufklärung notwendig. Es ist notwendig, dass deutlich gemacht wird, welche Gefahren damit verbunden sind. Ich betone noch einmal: Wir sagen ja keineswegs, dass damit keine Gefahren verbunden wären. Der Gesichtspunkt der damit verbundenen Gefahren gilt aber eben auch für alle anderen Drogen, die heute völlig legal und gesellschaftlich geduldet sind. Unsere Auffassung ist daher, dass wir in der Drogenpolitik eine Umkehr brauchen, dass wir

(Vizepräsidentin Ries)

die Drogenpolitik auf eine neue Grundlage stellen müssen.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Er umfasst ja nicht bestimmte Maßnahmen. Ich habe zwar deutlich formuliert, dass wir durchaus für die Legalisierung von Cannabis sind, wir wollen hier aber nicht vorschnell irgendwelche Rezepte präsentieren. Wir sind aber der Auffassung, dass diese Fragestellung angemessen untersucht werden muss. Das entspricht der übereinstimmenden Auffassung zahlreicher Wissenschaftler, zahlreicher Expertinnen und Experten, die mit diesen Problemen zu tun haben. Es gibt zwar entsprechende Anfragen auf der Bundesebene, wir sind aber der Auffassung, dass wir das nicht einfach der Bundesebene überlassen können, dass es vielmehr auch uns als saarländischem Landtag gut zu Gesicht stünde, würden auch wir hier initiativ und kämen auch von unserer Seite einschlägige Anstöße. Daher bitte ich Sie, dem gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun der Abgeordnete Tobias Hans von der CDULandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Dass die LINKEFraktion und andere für die Legalisierung von Cannabis sind, ist nichts Neues. Das steht ja auch in ihren Parteiprogrammen.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Nichtsdestotrotz bin ich verblüfft, welch großen Anteil Sie in Ihrem Redebeitrag der Frage, ob Cannabis legalisiert werden sollte, gewidmet haben. Immerhin geht Ihr Antrag doch eigentlich in eine etwas andere Richtung, zielt mehr auf die generelle Debatte der Drogenpolitik in Deutschland.

Ich will hinsichtlich Ihrer Frage, wie ein Staatssekretär dieser Landesregierung gegen die Legalisierung von Cannabis sein könne, da diese Position doch mit keiner wissenschaftlichen Studie belegt sei, entgegnen, indem ich, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus einem in der ZEIT erschienenen Artikel zitiere: „Drogen in Deutschland - Willkommen im Land der Trinker und Kiffer.“ Wer die ZEIT liest, der weiß, dass der Titel oftmals nicht den Tenor des Artikels wiedergibt. Aber seien Sie versichert: Das ist kein Artikel, der dem Cannabis-Gebrauch besonders kritisch gegenübersteht. Der Autor schreibt: „Cannabis ist nicht ungefährlich. Vor allem für Jugendliche ist das Rausch auslösende Tetrahydrocannabinol (THC) im Hanf riskant (…).“ Der Autor bezieht sich

dabei auf eine Studie von Petersen & Thomasius aus dem Jahr 2006. „Psychische und kognitive Schäden, mangelnde Konzentration und depressive Störungen sind bekannte und oft belegte Folgen regelmäßigen Kiffens (…).“ Es gibt also sehr wohl wissenschaftliche Studien zu dieser Frage, und ich meine, diese Studien belegen insbesondere auch, dass es nun einmal einen Unterschied zwischen THC und Alkohol oder auch Nikotin gibt, meine Damen und Herren.